Es gibt eine Reihe von Urkunden, die als sogenannte Personenstandsurkunden für bestimmte Zwecke gebraucht werden. Dazu gehören unter anderem die Geburtsurkunde, die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister, die Eheurkunde oder die Sterbeurkunde. Eine Abschrift aus dem Geburtenregister oder eine
Geburtsurkunde wird als Personenstandsurkunde bezeichnet. Diese erhält man aus dem Personenstandsbuch beim Standesamt entweder als beglaubigte Originalkopie oder einen beglaubigten Auszug. Eine beglaubigte Geburtsurkunde zu beantragen ist relativ einfach und dank Internet mittlerweile … Den Auszug aus dem Geburtsregister (kostet mindestens 10 Euro) erhält man bei dem Standesamt, welches die Geburt beurkundet hat. Im Standesamt des Geburtsortes erhält man bei persönlicher Antragstellung die Urkunde sofort. Die Abschrift kann auch online oder schriftlich angefordert werden. Das Dokument aus dem Geburtenregister erwerben
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Redaktionstipp: Hilfreiche VideosWas ist der Unterschied zwischen einer Geburtsurkunde und einer beglaubigten Abschrift aus dem Geburtenregister?Die Geburtsurkunde ist eine Personenstandsurkunde, die aus dem Geburtenregister erstellt wird. Sie enthält aber im Gegensatz zur Abschrift aus dem Geburtsregister, nur den wesentlichen Inhalt des Geburtseintrages. Sie gibt nicht die leibliche Abstammung des Kindes wieder, es fehlen die Angaben zu den Eltern.
Was steht auf einer beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister?Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
ist eine Personenstandsurkunde (Fotokopie des Geburtenregisters). Sie spiegelt das Grundregister und alle Veränderungen des Personenstandes (Namensänderungen, Adoptionen) wieder. Sie ist von den Verlobten bei der Anmeldung der Eheschließung vorzulegen.
Ist ein Stammbuch das gleiche wie eine Geburtsurkunde?Sind Geburtsurkunde und Abstammungsurkunde dasselbe? Geburtsurkunde und Abstammungsurkunde sind nicht das Gleiche. Der Unterschied liegt darin, dass die Geburtsurkunde die rechtlichen Eltern ausweist und aus der Abstammungsurkunde die biologischen Eltern hervorgingen. Abstammungsurkunden sind nicht mehr gültig.
Was kostet eine Geburtsurkunde online?Geburtsurkunde. Geburtsurkunden können beim Zivilstandsamt persönlich, brieflich oder online zu einem Preis von Fr. 30. – zuzüglich Porto bestellt werden.
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