Wie sieht eine beglaubigte abschrift aus dem geburtenregister aus

Es gibt eine Reihe von Urkunden, die als sogenannte Personenstandsurkunden für bestimmte Zwecke gebraucht werden. Dazu gehören unter anderem die Geburtsurkunde, die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister, die Eheurkunde oder die Sterbeurkunde.

Wie sieht eine beglaubigte abschrift aus dem geburtenregister aus
Bei schriftlicher Antragstellung Personaldaten genau aufführen

Eine Abschrift aus dem Geburtenregister oder eine Geburtsurkunde wird als Personenstandsurkunde bezeichnet. Diese erhält man aus dem Personenstandsbuch beim Standesamt entweder als beglaubigte Originalkopie oder einen beglaubigten Auszug. 

Geburtsurkunde und beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister 

  • Die Geburtsurkunde beinhaltet Angaben zum Geburtsnamen, Geburtsdatum und Geburtsort und zu den Eltern (im Falle einer Adoption nur die Adoptiveltern). In der Urkunde ist der aktuelle Stand aufgeführt, einschließlich aller nach der Geburt erfolgten, beurkundeten Änderungen. Die Geburtsurkunde wird teilweise notwendig bei Bewerbungen. Auch beim Arbeitgeber, Versicherungen oder Banken kann die Vorlage notwendig werden. 
  • In einer beglaubigten Abschrift aus dem Geburtenregister werden alle Daten aufgeführt, die im vom Standesamt geführten Geburtenregister dokumentiert sind. Dazu zählen alle Veränderungen, die seit der Erstbeurkundung entstanden sind. So sind auch beispielsweise Namensänderungen als Folgebeurkundungen genau aufgeführt. Diese Urkunde kann der Antragsteller mit weiteren speziellen Hinweisen (Geburt/Eheschließung der Eltern) erhalten. 
  • Eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister, einschließlich Hinweisteil, benötigt man im Allgemeinen für die Anmeldung der Eheschließung oder für die Regelung von Erbangelegenheiten.

Wichtige Personenstandsurkunde bei einer Eheschließung

  • Eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister wird unter anderem bei Anmeldung der Eheschließung und bei Anmeldung der Lebenspartnerschaft benötigt.
  • Wie sieht eine beglaubigte abschrift aus dem geburtenregister aus

    Eine beglaubigte Geburtsurkunde zu beantragen ist relativ einfach und dank Internet mittlerweile …

  • Die Vorlage dieser Urkunde kann zur Beantragung einer Ausbildungszulage und zur Beantragung von Sozialhilfe notwendig werden.
  • Die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister fordert die Behörde auch bei Einschulung eines Kindes.
  • Weitere Verwendungsmöglichkeiten können die Vorlage bei einer Versicherung sowie Studium, Bundeswehr oder Rente betreffen.
  • Schließlich dient eine beglaubigte Abschrift auch als Nachweis der Geburt für die Vorlage im Ausland. 

Den Auszug aus dem Geburtsregister (kostet mindestens 10 Euro) erhält man bei dem Standesamt, welches die Geburt beurkundet hat. Im Standesamt des Geburtsortes erhält man bei persönlicher Antragstellung die Urkunde sofort. Die Abschrift kann auch online oder schriftlich angefordert werden. 

Das Dokument aus dem Geburtenregister erwerben

  1. Suchen Sie nach der Website Ihrer Stadt. Finden lässt sich diese in der Regel über den Stadtnamen selbst sowie ein ".de" als Endung (z.B. Berlin). Suchen Sie dort nach Einträgen wie "Bürger" oder ähnliche oder nutzen Sie die Suchleiste, um "Standesamt" zu finden.
  2. Finden können Sie meist bereits in der Seitenleiste die Kontaktdaten für das Standesamt, welcher Sie per E-Mail oder Telefon kontaktieren können. Sollte dies nicht der Fall sein, so suchen Sie über die Navigation nach dem Eintrag "Kontakt" und öffnen Sie diesen.
  3. Rufen Sie bei dem Standesamt an bzw. schreiben Sie eine E-Mail und erklären Sie hier Ihr Anliegen. Wichtig ist, dass Sie Ihren Namen, den Geburtsort, den Namen der Eltern sowie Ihr eigenes Geburtsdatum bereithalten. Wichtig ist auch Ihre aktuelle Adresse, an welche die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister gesendet wird.
  4. Sobald die Informationen eingegangen sind, wird das Dokument auch schon zu Ihnen gesendet, wo Sie es von der Post zu Ihrer eigenen Eheschließung bringen können.

Weiterer Autor: Viktor Peters

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Wie sieht eine beglaubigte abschrift aus dem geburtenregister aus
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Was ist der Unterschied zwischen einer Geburtsurkunde und einer beglaubigten Abschrift aus dem Geburtenregister?

Die Geburtsurkunde ist eine Personenstandsurkunde, die aus dem Geburtenregister erstellt wird. Sie enthält aber im Gegensatz zur Abschrift aus dem Geburtsregister, nur den wesentlichen Inhalt des Geburtseintrages. Sie gibt nicht die leibliche Abstammung des Kindes wieder, es fehlen die Angaben zu den Eltern.

Was steht auf einer beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister?

Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister ist eine Personenstandsurkunde (Fotokopie des Geburtenregisters). Sie spiegelt das Grundregister und alle Veränderungen des Personenstandes (Namensänderungen, Adoptionen) wieder. Sie ist von den Verlobten bei der Anmeldung der Eheschließung vorzulegen.

Ist ein Stammbuch das gleiche wie eine Geburtsurkunde?

Sind Geburtsurkunde und Abstammungsurkunde dasselbe? Geburtsurkunde und Abstammungsurkunde sind nicht das Gleiche. Der Unterschied liegt darin, dass die Geburtsurkunde die rechtlichen Eltern ausweist und aus der Abstammungsurkunde die biologischen Eltern hervorgingen. Abstammungsurkunden sind nicht mehr gültig.

Was kostet eine Geburtsurkunde online?

Geburtsurkunde. Geburtsurkunden können beim Zivilstandsamt persönlich, brieflich oder online zu einem Preis von Fr. 30. – zuzüglich Porto bestellt werden.