Bayern-niedersachsen gleicher schein für veterinäramt

Schon während du dich um die Erlaubnisse kümmerst, solltest du mit der Planung deiner Hundepension und deines Angebots beginnen.

Ein wichtiger Punkt ist dabei die Suche nach einer passenden Immobilie. Dabei sind der Standort, aber auch die Aufteilung und Einrichtung der Räumlichkeiten wichtig. Neben Räumen für die Unterbringung der Hunde brauchst du Auslaufzonen, ein Büro, Lagerflächen und eine „Küche“ zur Zubereitung des Futters. Von der Größe der Flächen hängt ab, wie viele Hunde du maximal aufnehmen darfst. Überlege dir, ob du Einschränkungen bei den Rassen machen möchtest, ob du Platz für kranke Tiere oder „Problemhunde“ einplanen möchtest, die einzeln in Zwingern untergebracht werden müssen. Außerdem bestimmt dein zukünftiges Angebot auch den Bedarf an Platz: Wenn du Hunde nicht nur betreuen, sondern mit ihnen trainieren willst, brauchst du Platz für Spiel- und Trainingsplätze und das entsprechende Equipment. Auch ein Swimmingpool kann zur Ausstattung dazu gehören, ebenso wie ein „Wellness-Bereich“, in dem Hunde gewaschen, frisiert und geföhnt werden. 

Ist eine Immobilie mit der passenden Ausstattung bzw. dem passenden Platz gefunden, musst du außerdem beachten, ob und wie das Grundstück eingezäunt ist oder sich einzäunen lässt, welche Türen verbaut sind, ob eine ausreichende Belüftung der Räume sichergestellt ist und welche Materialien im Inneren verwendet wurden. Alles muss dem Tierwohl entsprechend gestaltet sein. Wenn du dir unsicher bist, welche Auflagen du hier erfüllen musst, sprich mit dem für deinen Standort zuständigen Veterinäramt.

Bedenke: Wenn du eine Immobilie mietest, kommst du erst einmal günstiger davon, darfst aber wahrscheinlich nicht einfach alles umgestalten – dementsprechend musst du nehmen, was du bekommst. Der Kauf einer Immobilie ist zwar zunächst teurer, dafür kannst du aber mehr umbauen und anpassen. Die Frage „Mieten oder kaufen?“ ist in diesem Fall wirklich eine zentrale Frage, die du in Ruhe für dich beantworten solltest. Mache eine Aufstellung der jeweiligen Kosten und recherchiere gründlich, welche geeigneten Immobilien es in deinem Umkreis gibt. Prüfe dann, welche Finanzierungsmöglichkeiten du hast.

Sind Sie bereits gut genug auf die theoretische Sachkundeprüfung vorbereitet? Wir haben Ihnen exemplarisch ein paar Sachkundefragen zusammengestellt, die in ähnlicher Form in der Sachkundeprüfung für Hunde abgefragt werden könnten. Bitte beachten Sie dabei, dass jedes Bundesland laut Hundegesetz einen eigenen Fragenkatalog erarbeiten kann. Die Testfragen sind nicht verbindlich. Testen Sie jetzt Ihr Wissen mit unserem Fragebogen! Pro Frage gibt es nur eine richtige Antwort.

1.    Von welchem Tier stammt der Hund ab?
a)    Fuchs
b)    Hyäne
c)    Wolf
d)    Luchs

2.    Bis zu welchem Alter bezeichnet man Hunde als „Welpen“?
a)    Bis sie feste Nahrung zu sich nehmen können.
b)    Bis zum Abschluss des 12. Lebensmonats.
c)    Bis sie geschlechtsreif sind.
d)    Bis zum Abschluss des 4. Lebensmonats.

3.    Sind alle Hunde gleich oder gibt es Unterschiede zwischen den Rassen?
a)    Nur anhand der Größe von Hunden kann man ihnen Eigenschaften wie zutraulich, kinderfreundlich, gefährlich usw. zuweisen. Mit der Hunderasse hat das nichts zu tun.
b)    Je nach Rasse weisen Hunde unterschiedliche Veranlagungen auf.
c)    Alle Hunde sind gleich.
d)    Verschiedene Hunderassen unterscheiden sich nur durch ihr Aussehen.

4.    Was bedeutet es, wenn ein Hund einem anderen den Kopf auf den Rücken legt?
a)    Er macht eine Imponiergeste.
b)    Er unterwirft sich.
c)    Er macht eine Spielaufforderung.
d)    Er ist traurig.

5.    Was hat für Hunde die größte Bedeutung im Hinblick auf die Rangfolge?
a)    Aufmerksamkeit fordern zu können, z.B. in Form von gemeinsamem Spielen, Futter und Zuwendung.
b)    Mehrmals täglich Gassi gehen zu können.
c)    Einen gemütlichen Liegeplatz zu haben.
d)    Mehrmals täglich Futter zu bekommen.

6.    Wie häufig und wie lange sollte man mit dem Hund Kommandos üben?
a)    Einmal am Tag drei Stunden.
b)    So häufig wie möglich. Für maximale Konzentrationsfähigkeit allerdings immer nur kurz.
c)    Für den Hund ist es wichtig, dass täglich immer zur gleichen Zeit geübt wird. Wie lange, ist abhängig vom Trainingsstand des Hundes.
d)    Mehr als zwei Übungen beim Spaziergang überfordern den Hund.

Zur Vorbereitung kann man sich die Multiple Choice Fragen (Mehrfachauswahl möglich) und Antworten bequem von der Homepage des zuständigen Veterinäramtes herunterladen, oder sie sich auch zusenden lassen. Es sind hier in NRW ca.100 Fragen, von denen nur ca. 30 abgefragt werden, beim Veterinäramt.

Aber keine Angst, man muss den Sachkundenachweis § 11, nicht beim Veterinäramt machen. Man kann ihn auch bequem, nach Terminabsprache, bei den meisten Tierärzten machen. Die Fragen sind im Großen und Ganzen die Gleichen die man zur Vorbereitung bekommt. Zwar hat jedes Kreisveterinäramt seine eigenen Fragen dazu ausgearbeitet, doch sie ähneln sich alle. Für die Ausstellung des Nachweises wird eine Gebühr erhoben, die in der Regel um die 30 Euro liegen.

Mit etwas Vorbereitung ist er auch ganz leicht, und es ist interessant, sich wieder etwas mehr in die Hundeseele unseres Lieblings einfühlen zu können.

90% der Fragen sollte man richtig beantworten, aber keine Bange, das ist mit einem gesunden Hundeverstand meist zu erreichen, und man könnte den Test auch noch einmal wiederholen, sollte das notwendig sein. Jedoch nur einmal, also etwas Vorbereitung kann nie schaden, und dann bitte innerhalb von zwei Monaten, ansonsten könnte ein Bußgeld fällig werden, wenn man schon einen 20 /40 Hund hat.

Was bedeutet eigentlich 20/40 Hund überhaupt?

Das ist im Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen eine Bezeichnung für Hunde, die ausgewachsen mindestens 20 kg schwer oder mindestens 40 cm groß (Widerristhöhe) sind.

Unter normalen Umständen sollte der Test  bestanden sein, bevor man sich einen 20/40 Hund ins Haus holt, aber man kann den Test auch noch nachholen  wenn der Hund zuerst da ist. Das Ordnungsamt führt darüber die Aufsicht.

Die Vorbereitung ist das Interessanteste daran, kann man doch immer noch das Eine oder Andere über unsere Lieblinge lernen.

Jedes Mal lernen wir etwas mehr, lernen auch andere Hunde besser und genauer einzuschätzen und manchmal sicherlich sogar das weitere Tun unserer Hunde zu erahnen ;-)

Viele Hundebesitzer glauben, da sie schon in der Kindheit mit Hunden zusammen waren oder sogar aufgewachsen sind, schon alles, oder eben vieles, zu wissen. Damit haben sie sicherlich einen Vorteil gegenüber denen, die bisher nie mit einem Hund zusammen gelebt haben, aber was hindert einen daran immer wieder etwas Neues, Spannendes und auch immer wieder einen Aha-Effekt zu entdecken?

Also ran an den Sachkundenachweis nach § 11, Abs. 3

Natürlich gibt es noch viel mehr zu entdecken, sich prüfen und bestätigen zu lassen.

 

Bayern-niedersachsen gleicher schein für veterinäramt
Sachkundenachweis nach § 10, Abs.1(LHundG) für Hunde bestimmter Rassen

 

Dies ist der Sachkundetest für Hunde bestimmter Rassen:
zum Beispiel  Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu und natürlich Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden.

Mit Ausnahme der gefährlichen Hunde natürlich. Da kommt dann der nach § 3 geprüfte Sachkundenachweis (gefährliche Hunde) zum Tragen.

Der Sachkundenachweis nach § 10 kann beim zuständigen Veterinäramt oder bei Stellen, die sachkundig sind und die Erlaubnis des zuständigen Veterinäramtes haben, gemacht werden.

Auch hier kann man die (gleichen) Fragen und Antwortkataloge meist von der Homepage des zuständigen Veterinäramtes herunterladen oder sich vom Veterinäramt zuschicken lassen. Auch hier ist für die Ausstellung der Sachkunde eine Gebühr zu zahlen.

Wenn man den Sachkundenachweis nach § 10 (Hunde bestimmter Rassen) bestanden hat, hat man automatisch auch die Sachkunde nach §11, ( 20/40 Regelung)

Oder schlussendlich den

Sachkundenachweis nach §3, Abs.2, Abs.3 (LHundG) zum Halten von gefährlichen Hunden

Dafür ist ausschließlich das Veterinäramt zuständig, das heißt, die Prüfung ist (fast) ausschließlich dort zu machen. Nur die Behörde stellt die Erlaubnis nach bestandener Prüfung aus. Auch hier wieder die gleichen Fragen/Antworten, schön lernen, zum Veterinäramt gehen und Prüfung machen, bestehen und Erlaubnis bekommen. Und auch hier ist für die Ausstellung der Sachkunde eine Gebühr zu zahlen.

Wenn man den Sachkundenachweis nach § 3, Abs.2, Abs.3 besteht, hat man automatisch auch die Erlaubnis nach § 10, Abs.1 und §11, Abs.3

In NRW und in Bayern gibt es die strengsten Regeln dazu bundesweit. Das bedeutet, dass die Nachweise aus NRW und Bayern automatisch in fast allen Bundesländern anerkannt werden. So ist meist keine erneute Sachkundeprüfung nach einem Umzug in ein anderes Bundesland nötig.

Da aber jedes Bundesland eine eigene Hundeverordnung oder ein eigenes Hundegesetz hat, muss sich jeder Hundehalter darüber informieren, ob die bereits erstandene Sachkunde anerkannt wird oder nicht.

Damit Sie sehen, worüber wir die ganze Zeit schreiben, geben wir Ihnen die Möglichkeit, sich einen Fragebogen und die dazugehörigen Antworten herunter zu laden. Dieser Fragebogen dient nur als Beispiel und muss daher immer beim, für Sie, zuständigen Veterinäramt, besorgt werden.

Frage- und Antwortbogen

Wir meinen, das alles ist kein Hexenwerk und sollte für keinen Menschen ein Problem darstellen wenn man sich dazu entschlossen hat, einen Hund in seine Familie aufzunehmen. Ein Grundwissen sollte immer vorhanden sein, da es um ein Lebewesen geht und wer möchte nicht, dass es ihm bei uns gut geht?

Wer muss Sachkundenachweis für Hund Machen Niedersachsen?

Gemäß § 3 NHundG ist nach dem 1. Juli 2013 ein Sachkundenachweis für Erst- Hundehalterinnen und -halter erforderlich. Die theoretische Sachkundeprüfung ist vor der Aufnahme der Hundehaltung, die praktische Prüfung während des ersten Jahres der Hundehaltung abzulegen.

Wer braucht keinen Hundeführerschein Niedersachsen?

Befreit von der Hundeführerschein Pflicht in Niedersachsen sind jene Hundebesitzer, die in den vergangenen zehn Jahren mindestens zwei Jahre durchgehend einen Hund ohne Probleme gehalten haben.

Was passiert wenn ich keinen Hundeführerschein mache Niedersachsen?

In Niedersachsen wird allerdings das Vorhandensein eines Sachkundenachweises kontrolliert. Sofern dieser nicht vorhanden ist, kann ein Bußgeld fällig werden. Im Falle einer durch den Hund hervorgerufenen Bissverletzung kann das Ordnungsamt das Ablegen einer oben beschriebenen Prüfung verlangen.

Was ist der Unterschied zwischen Hundeführerschein und Sachkundenachweis?

Sachkundenachweis und Hundeführerschein unterscheiden sich in erster Linie darin, dass ein Sachkundenachweis behördlich gefordert wird, während ein Hundeführerschein freiwillig in einem Verein abgeleistet werden kann.