Aus versehen 2 mal gleiche rechnungsnummer vergeben

Discussion:

Rechngsnummer doppelt vergeben

(zu alt für eine Antwort)

Hallo,

da ich auf eine andere Faktura-Software umgestiegen bin, wurde eine
Rechnungsnummer doppelt vergeben.

Was kann / muss ich nun tun?

Vielen Dank
Tobias

Post by Tobias Wendorff
da ich auf eine andere Faktura-Software umgestiegen bin, wurde eine
Rechnungsnummer doppelt vergeben.
Was kann / muss ich nun tun?

Nichts.
Gruß, Bernd

Post by Bernd Meyer

Post by Tobias Wendorff
da ich auf eine andere Faktura-Software umgestiegen bin, wurde eine
Rechnungsnummer doppelt vergeben.
Was kann / muss ich nun tun?

Nichts.

und was sind die Folgen für mich?

Post by Tobias Wendorff
da ich auf eine andere Faktura-Software umgestiegen bin, wurde eine
Rechnungsnummer doppelt vergeben.
Was kann / muss ich nun tun?

Es gibt die Möglichkeit der Selbstanzeige. Wenn Du außerdem mindestens
EUR 30.000,00 an gemeinnützige Beamtenversorgungswerke spendest und
nicht einschlägig vorbestraft bist, kommst Du möglicherweise noch mal
um Gefängnisstrafe herum.

SCNR
Grüße
Florian

--
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Post by Florian Kleinmanns

Post by Tobias Wendorff
da ich auf eine andere Faktura-Software umgestiegen bin, wurde eine
Rechnungsnummer doppelt vergeben.
Was kann / muss ich nun tun?

Es gibt die Möglichkeit der Selbstanzeige. Wenn Du außerdem mindestens
EUR 30.000,00 an gemeinnützige Beamtenversorgungswerke spendest und
nicht einschlägig vorbestraft bist, kommst Du möglicherweise noch mal
um Gefängnisstrafe herum.

Nein, jetzt mal ernst ... ich habe seit April das Gewerbe und habe
aufgrund zu geringen Gewinn (40-50 EUR im Monat) keinen Steuerberater.

Mir ist es eber erst aufgefallen und das ist schon 6-7 bezahlte Rechnungen
her (knapp 1 Monat).

[Tobias:]

Nein, jetzt mal ernst...

Gut, dann fahre sofort nach Berlin und gehe in dieses große hässliche
Gebäude an der Leipziger-/Ecke Wilhelmstraße. Da sagst Du zum Pförtner, dass
Du zu Herrn Eichel möchtest. Erklär dem Minister dann einfach in aller Ruhe,
wie es zu diesem bedauerlichen Missgeschick kommen konnte. Dann soll er Dir
einen kurzen Vermerk schreiben, dass das schon in Ordnung geht. Diesen Wisch
legst Du dann bei einer möglichen Betriebsprüfung vor.

Ich weiß aber jetzt schon, wie die Geschichte ausgeht. Wenn in einigen
Jahren der Betriebsprüfer erscheint, wird er sagen: "Was kümmert mich der
Eichel - geh zum Kirchhof und zieh das glatt".

Du solltest bis dahin aber keinen Urlaub im Ausland machen. Könnte sonst
sein, dass man Dir auf dem Rückweg die Einreise verweigert, so lange das mit
der doppelten Rechnungsnummer nicht geklärt ist.

Matthias

--
Matthias Köhler
Film- und Fernsehproduktion
http://www.koehler-film.de

Post by Matthias Koehler
Du solltest bis dahin aber keinen Urlaub im Ausland machen. Könnte
sonst sein, dass man Dir auf dem Rückweg die Einreise verweigert, so
lange das mit der doppelten Rechnungsnummer nicht geklärt ist.

Matthias, es geht mir darum:
Ich will nicht, dass mir das Finanzamt dann irgendwelche Gebühren
in Rechnung stellt und die Einnahmen aus meinen Nebenerwerb noch
geringer ausfallen ...

Post by Tobias Wendorff

Post by Matthias Koehler
Du solltest bis dahin aber keinen Urlaub im Ausland machen. Könnte
sonst sein, dass man Dir auf dem Rückweg die Einreise verweigert, so
lange das mit der doppelten Rechnungsnummer nicht geklärt ist.

Ich will nicht, dass mir das Finanzamt dann irgendwelche Gebühren
in Rechnung stellt und die Einnahmen aus meinen Nebenerwerb noch
geringer ausfallen ...

Das kann allerdings durchaus ganz schnell passieren. Ich empfehle dir
dringend die Lektüre des AO 2005 § 240 Abs. 1 zu "Säumniszuschlägen":

"(1) Wird eine Rechnungsnummer nicht fortlaufend bis zum Ablauf
abgezählt, so ist für jede angefangene Nummer ein Säumniszuschlag von
eins vom Hundert der abgerundeten fehlenden Nummer zu entrichten;
abzurunden ist auf den nächsten durch fünfzig Euro teilbaren Betrag. Das
gleiche gilt für zurücklaufende Rechnungsnummern und doppelt belegte
Rechnungsnummern."

Ein Beispiel: Rechnungsnummer 5389 fehlt oder ist doppelt. Abgerundet
wird auf 5388, 1% davon ist 53,88, abgerundet also auf genau 50,- Euro.
Ich finde, das Geld kann man sparen.

Ich würde jetzt ganz schnell das Gewerbe abmelden und in einen anderen
Veranlagungsbezirk ziehen, in der Hoffnung, dass es nicht auffällt.

Gruß,
Axel

[Axel:]

Post by Axel Ceh
"(1) Wird eine Rechnungsnummer nicht fortlaufend bis zum Ablauf
abgezählt, so ist für jede angefangene Nummer ein Säumniszuschlag von
eins vom Hundert der abgerundeten fehlenden Nummer zu entrichten;
abzurunden ist auf den nächsten durch fünfzig Euro teilbaren Betrag. Das
gleiche gilt für zurücklaufende Rechnungsnummern und doppelt belegte
Rechnungsnummern."
Ein Beispiel: Rechnungsnummer 5389 fehlt oder ist doppelt. Abgerundet
wird auf 5388, 1% davon ist 53,88, abgerundet also auf genau 50,- Euro.
Ich finde, das Geld kann man sparen.

Jetzt haben wir den Tobias aber genug geärgert... :-)

Matthias

--
Matthias Köhler
Film- und Fernsehproduktion
http://www.koehler-film.de

[Tobias:]

Post by Tobias Wendorff
Ich will nicht, dass mir das Finanzamt dann irgendwelche Gebühren
in Rechnung stellt und die Einnahmen aus meinen Nebenerwerb noch
geringer ausfallen ...

Nein, wenn es da mal eine Rückfrage eines Prüfers gibt, dann erklärst Du ihm
das und die Sache ist erledigt. Es ehrt Dich aber, dass Du Dir um solch ein
kleines Problem so viele Gedanken machst.

Matthias

--
Matthias Köhler
Film- und Fernsehproduktion
http://www.koehler-film.de

Hallo,

Post by Matthias Koehler
Nein, wenn es da mal eine Rückfrage eines Prüfers gibt, dann erklärst
Du ihm das und die Sache ist erledigt. Es ehrt Dich aber, dass Du Dir
um solch ein kleines Problem so viele Gedanken machst.

Sorry, aber ich konnte ja nicht ahnen, dass es wirklich so nebensächlich
ist.

Hätte ich beim Abitur das Datum vergessen oder mich nicht an die
Formalitäten gehalten, hätte es böse ausgehen können.

Oder bei der Einschreibung zur Uni etc. etc.

Danke!
Tobias

Post by Tobias Wendorff
Nein, jetzt mal ernst ... ich habe seit April das Gewerbe und habe
aufgrund zu geringen Gewinn (40-50 EUR im Monat) keinen Steuerberater.
Mir ist es eber erst aufgefallen und das ist schon 6-7 bezahlte Rechnungen
her (knapp 1 Monat).

Ich hatte in einem ähnlichen Fall einfach die Nummern zum Verbuchen
mit A und B ergänzt.
Ein Paranoiker kann noch eine Aktennotiz beifügen.

Gruß, Horst

--
Bitte für Email nur korrekte Replyadresse verwenden.
Ebenfalls existierende Absenderadresse wird nicht regelmäßig ausgelesen.

Post by Horst Stolz

Post by Tobias Wendorff
Nein, jetzt mal ernst ... ich habe seit April das Gewerbe und habe
aufgrund zu geringen Gewinn (40-50 EUR im Monat) keinen
Steuerberater.
Mir ist es eber erst aufgefallen und das ist schon 6-7 bezahlte
Rechnungen her (knapp 1 Monat).

Ich hatte in einem ähnlichen Fall einfach die Nummern zum Verbuchen
mit A und B ergänzt.

Das ist mir ja jetzt erst aufgefallen... die Rechnungen wurden vor
einem knappen Monat schon verbucht.

Post by Tobias Wendorff
da ich auf eine andere Faktura-Software umgestiegen bin, wurde eine
Rechnungsnummer doppelt vergeben.
Was kann / muss ich nun tun?

Du darfst nicht glauben, dass das nicht wichtig ist, oder dass das doppelte
Verteilen einer Rechnungsnummer nichts ausmacht, ein "Kavaliersdelikt" ist.

1. Du solltest das umgehend den Finanzbehörden melden "zur Information",
diese heften deine Meldung wahrscheinlich nur ab, aber sie können dir dann
keine Steuerhinterziehung unterstellen - das geht sehr schnell.

2. Du solltest der Finanzbehörde erklären, dass das doppelte Verteilen einer
Rechnungsnummer nur auf Grund einer Software-Umstellung zustande kam. Um
ehrlich zu sein, selbst für mich klingt deine Aussage nicht besonders
glaubhaft, aber das sollte als Erklärung erstmal reichen.

3. Wenn du ganz genau sein willst, dann schickst du an den zweiten
Leistungsempfänger der doppelten Rechnung eine korrekte neue Rechnung mit
dem Hinweis, dass die alte Rechnung damit storniert ist - auf gute
Dokumentation des Vorgangs achten und dass die alte Rechnung zurückgenommen
wird aber nicht wegschmeissen!

4. Sollte es trotzdem zu einer Hinzuschätzung von Einnahmen kommen mit einer
Erhöhung der Umsatzsteuer, den Einspruch nicht vergessen.

Im übrigen ist dieses Problem nicht lustig und auch nicht realitätsfern.

Thomas

[Thomas:]

Um ehrlich zu sein, selbst für mich klingt deine Aussage nicht besonders
glaubhaft, aber das sollte als Erklärung erstmal reichen.

Mensch - er hat eben eine Nummer doppelt vergeben, aber alles richtig
eingebucht, so dass sich kein steuerlicher Schaden ergibt. Da sind nun
einfach zwei Rechnungen mit derselben Nummer. Kurzer Vermerk auf die
Rechnung geschrieben und fertig. Bitte nicht übertreiben.

Matthias

--
Matthias Köhler
Film- und Fernsehproduktion
http://www.koehler-film.de

Post by Thomas Homilius
....
Im übrigen ist dieses Problem nicht lustig und auch nicht realitätsfern.

Mach doch mal irgendwo einen Smiley hin, sonst nimmt das noch wer
ernst.

Hast du gelesen, was er über seinen Ertrag im Monat geschrieben hat?
Wir wollen doch mal den Bezug zur Realität wahren.

Lutz

--
Temperatur und mehr mit dem PC messen - auch im Netzwerk: http://www.messpc.de
jetzt neu: Ethernetbox für direkten Anschluss der Sensoren im Netzwerk
Test im IT-Administrator: http://www.messpc.de/MessPC-Testbericht-ITA.pdf
http://www.netzwerkseite.de - die Seite rund um EDV-Netzwerke

Post by Lutz Schulze
Hast du gelesen, was er über seinen Ertrag im Monat geschrieben hat?
Wir wollen doch mal den Bezug zur Realität wahren.

Für 40-50 EUR kann ich als Student im Monat ziemlich viel bezahlen.
Mensa, Internet-Anschluss, Kopien etc.

Ich finde es okay.

[Tobias:]

Na eben. Und nun überlege mal, wie viele Leute in Deiner Situation ihre
Rechnungen per Hand oder mit einer simplen Textverarbeitung schreiben. Da
wird es schon mal vorkommen, dass es Fehler bei der Numerierung gibt. Dann
schreibt man dazu kurz einen Kommentar an den Rand und fertig. Deine
Buchhaltung ist doch vollkommen sauber, und das ist die Hauptsache.

Matthias

--
Matthias Köhler
Film- und Fernsehproduktion
http://www.koehler-film.de

Post by Matthias Koehler
[Tobias:]

Na eben. Und nun überlege mal, wie viele Leute in Deiner Situation ihre
Rechnungen per Hand oder mit einer simplen Textverarbeitung schreiben. Da
wird es schon mal vorkommen, dass es Fehler bei der Numerierung gibt. Dann
schreibt man dazu kurz einen Kommentar an den Rand und fertig.

Ich empfehle dem OP, den gesamten Thread hier auszudrucken und zu der
doppelten Rechnungsnummernrechnung abzuheften. Jedem Betriebsprüfer
werden vor Rührung Tränen in den Augen stehen - oder vor Lachen, wie
mir. (nicht über dich, Tobias, sondern über die wirklich amüsanten
Antworten.)

Post by Matthias Koehler
Deine
Buchhaltung ist doch vollkommen sauber, und das ist die Hauptsache.

Das denke ich auch, ganz im Ernst.

Viele Grüße,
Axel

Post by Axel Ceh

Post by Matthias Koehler
Deine
Buchhaltung ist doch vollkommen sauber, und das ist die Hauptsache.

Das denke ich auch, ganz im Ernst.

Kleiner Nachtrag: Wenn sich alle Steuerpflichtigen so wie Tobias
verhalten würden, bräuchten wir keinen Kirchhof, um die Steuersätze zu
senken. Sie wären niedrig *und* gerecht.

Hat jemand gestern "quer" im BR gesehen? Der Kirchhof-Beitrag hat mich
wirklich geärgert. Ein undifferenzierte Lobhudelei auf dieses Konzept
gepaart mit Bashing aller Steuerpflichtigen, die die Abzugsmöglichkeiten
(z.B. Pendlerpauschale, Geschäftsessen) jetzt noch in Anspruch nehmen
(Kirchhof will das abschaffen). Die Redaktion hätte mal besser die
dutzenden Urteile oder wissenschaftlichen Auseinandersetzungen studiert,
die es im Zusammenhang mit diesen Werbungskosten und dem Thema
"berufliche Veranlassung" gibt. Oder ist eine Abzugsmöglichkeit immer
dann ungerecht, wenn sie missbraucht werden kann? Dann wäre die Steuer
an sich eine große Ungerechtigkeit, weil es Steuerhinterzieher gibt.

Gruß,
Axel

On Fri, 26 Aug 2005 08:37:01 +0200, "Tobias Wendorff"

Post by Tobias Wendorff

Post by Lutz Schulze
Hast du gelesen, was er über seinen Ertrag im Monat geschrieben hat?
Wir wollen doch mal den Bezug zur Realität wahren.

Für 40-50 EUR kann ich als Student im Monat ziemlich viel bezahlen.
Mensa, Internet-Anschluss, Kopien etc.
Ich finde es okay.

Das war keine Kritik an der Höhe des Ertrages, ich wollte nur auf den
Unterschied hinweisen, wie genau das FA sich diese Dinge anschauen
wird. Etwas Hang zur Effizienz haben die da auch.

Ich sehe auch gar nicht, wie man aus einer doppelten Rechnungsnummer
den Vorwurf der Steuerhinterziehung konstruieren will. Wenn eine in
der Reihe fehlt, könnte man vielleicht auf den Gedanken kommen ...

Lutz

--
Temperatur und mehr mit dem PC messen - auch im Netzwerk: http://www.messpc.de
jetzt neu: Ethernetbox für direkten Anschluss der Sensoren im Netzwerk
Test im IT-Administrator: http://www.messpc.de/MessPC-Testbericht-ITA.pdf
http://www.netzwerkseite.de - die Seite rund um EDV-Netzwerke

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Was passiert wenn Rechnungsnummer doppelt vergeben?

Wenn Rechnungsnummern doppelt vergeben wurden, dann erfüllen beide Rechnungen die gesetzlichen Anforderungen an die Rechnungsstellung nicht. Das kann zur Folge haben, dass beide Rechnungen und die damit zusammen hängenden Buchungen durch das Finanzamt nicht anerkannt werden.

Wann dürfen sich Rechnungsnummern wiederholen?

Die Rechnungsnummer muss einmalig sein, darf also nicht doppelt vergeben werden. Die Nummerierung sollte sich aus einem nachvollziehbaren System ergeben. Sie können Zahlen und Buchstaben verwenden. Die Rechnungsnummer darf mehrere Zahlenreihungen enthalten.

Kann man sich eine Rechnungsnummer ausdenken?

Rechnungsnummer: einfach und einmalig Grundsätzlich gilt: Kreativität ist schön, sollte aber nicht unbedingt bei der Rechnungsnummer ausgelebt werden. Gerade, wenn du viele Rechnungen schreibst, kannst du schnell mal durcheinanderkommen. Das einfachste System ist: bei 1 anfangen und fortlaufend durchnummerieren.

Kann man Rechnungsnummer ändern?

Prinzip der Einmaligkeit von fortlaufenden Rechnungsnummern Zum anderen darf diese nur einmal vergeben werden – hierbei handelt es sich um das sogenannte „Prinzip der Einmaligkeit“. Alle weiteren Vorgaben bzgl. des Nummernsystems von Rechnungen finden sich gesammelt in §14 Absatz 4 des Umsatzsteuergesetzes.