HauptinhaltsbereichFormulare im Dateiformat FormsForWeb - FFWFormsForWeb Show
Die Ausfüllanleitungen sind regelmäßig über einen Link auf dem jeweiligen Formular aufrufbar. Bei Anlagen kann die Anleitung in der Anleitung des Hauptformulars (Mantelbogen) enthalten sein.
Zu den Zusatzinfos am rechten Rand HauptinhaltsbereichFormulare Grenzpendler - LohnsteuerInhalt:
Bescheinigung über die maßgebenden persönlichen Besteuerungsmerkmale
Antrag auf Behandlung als unbeschränkt einkommensteuerpflichtiger Arbeitnehmer nach § 1 Abs. 3, § 1a EStG (Anlage Grenzpendler EU/EWR) - LSt 3GDateiformat PDF - DruckversionenDie Formulare können lediglich ausgedruckt werden, eine Dateneingabe am PC ist nicht möglich.
Antrag auf Behandlung als unbeschränkt einkommensteuerpflichtiger Arbeitnehmer nach § 1 Abs. 3 EStG (Anlage Grenzpendler außerhalb EU/EWR) - LSt 3GaDateiformat PDF - DruckversionenDie Formulare können lediglich ausgedruckt werden, eine Dateneingabe am PC ist nicht möglich.
Zu den Zusatzinfos am rechten Rand Wo bekomme ich eine Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug her?Auf der Lohnsteuerkarte sind alle Daten, die für den Lohnsteuerabzug relevant sind, eingetragen. Da es keine Lohnsteuerkarten in Papierform mehr gibt, können Sie eine Bescheinigung beim Finanzamt beantragen, damit der Lohnsteuerabzug vorgenommen werden kann.
Wo stelle ich den Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht?Der Antrag kann bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren gestellt werden (Antrag auf Behandlung als unbeschränkt einkommensteuerpflichtiger Arbeitnehmer nach § 1 Abs. 3, § 1a EStG (Anlage Grenzpendler EU/EWR)).
Was ist Bescheinigung für beschränkt Einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer?Arbeitnehmern, die in der Bundesrepublik Deutschland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer), wird eine Bescheinigung über die für den Lohnsteuerabzug maßgebenden persönlichen Besteuerungsmerkmale ausgestellt.
Wann Antrag auf beschränkte Steuerpflicht?Die beschränkte Steuerpflicht
Beschränkt einkommensteuerpflichtig nach § 1 Absatz 4 EStG sind Personen, die in Deutschland weder einen Wohnsitz haben, noch sich länger als 183 Tage in Deutschland aufhalten, jedoch bestimmte inländische Einkünfte gemäß § 49 EStG beziehen.
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