Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug unbeschränkt

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Formulare im Dateiformat FormsForWeb - FFW

FormsForWeb
Formulare sind am PC ausfüllbar und können die eingegebenen Daten speichern.
Die Formulardaten können aber nicht elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden.
Dies ist nur in Mein ELSTER möglich (vorherige Registrierung erforderlich).

  • Wissenswertes zu FFW-Formularen
  • Verwendung von FFW-Formularen mit einem Sprachausgabeprogramm
  • Zur FMS-Startseite mit Link zum Hochladen Ihrer XML-Daten

Die Ausfüllanleitungen sind regelmäßig über einen Link auf dem jeweiligen Formular aufrufbar. Bei Anlagen kann die Anleitung in der Anleitung des Hauptformulars (Mantelbogen) enthalten sein.

  • Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung nach dem Auslandstätigkeitserlass (LSt 300)
    Bitte dem Finanzamt mit 2 Durchschriften einreichen!
  • Antrag für unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer auf Erteilung einer Bescheinigung über die Freistellung des Arbeitslohns vom Steuerabzug auf Grund eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (LSt 303)
  • Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug für das Kalenderjahr 20__ bei erweiterter unbeschränkter Einkommensteuerpflicht und für übrige Bezieher von Arbeitslohn aus inländischen öffentlichen Kassen (LSt 310)
  • Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung für das Kalenderjahr 20__ für beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer (LSt 315)

    Hinweis: Ab dem 01.01.2020 sind die Lohnsteuerabzugsmerkmale für beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer elektronisch über das ELStAM-Verfahren abzurufen. Bereits seit 2019 wurde daher in der Papier-Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug für beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer die steuerliche Identifikationsnummer (IdNr.) des Arbeitnehmers aufgenommen.
    Soweit der Arbeitnehmer weiterhin beschäftigt wird, sollte der Arbeitgeber diese IdNr. zum Lohnkonto vermerken, um den Arbeitnehmer in der ELStAM-Datenbank ab 01.01.2020 anmelden zu können. Falls für den Arbeitnehmer bislang noch keine IdNr. vergeben ist, ist die Vergabe einer IdNr. mittels „Antrag auf Vergabe einer steuerlichen Identifikationsnummer für nicht meldepflichtige Personen durch das Finanzamt“ zu beantragen.
    Ausnahme: Für beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer, bei denen ein Freibetrag i.S.d. § 39 a EStG berücksichtigt wird, führen die gelieferten ELStAM nicht zum gewünschten Lohnsteuerabzug. In diesen Fällen stellt das Finanzamt auf Antrag weiterhin eine Papier-Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug aus, die dem Arbeitgeber vorzulegen ist. Weitere Informationen erhalten Sie im BMF-Schreiben vom 07.11.2019.

  • Lohnsteuerliche Vordrucke für Grenzpendler
  • Vordrucke für sog. Grenzgänger

Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug unbeschränkt

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Formulare Grenzpendler - Lohnsteuer

Inhalt:

  • Bescheinigung über die maßgebenden persönlichen Besteuerungsmerkmale
  • Antrag auf Behandlung als unbeschränkt einkommensteuerpflichtiger Arbeitnehmer nach § 1 Abs. 3, § 1a EStG (Anlage Grenzpendler EU/EWR) - LSt 3G
  • Antrag auf Behandlung als unbeschränkt einkommensteuerpflichtiger Arbeitnehmer nach § 1 Abs. 3 EStG (Anlage Grenzpendler außerhalb EU/EWR - LSt 3Ga

Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug unbeschränkt

Bescheinigung über die maßgebenden persönlichen Besteuerungsmerkmale

  • Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung für das Kalenderjahr 20__ für beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer (LSt 315) - FFW

Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug unbeschränkt

Antrag auf Behandlung als unbeschränkt einkommensteuerpflichtiger Arbeitnehmer nach § 1 Abs. 3, § 1a EStG (Anlage Grenzpendler EU/EWR) - LSt 3G

Dateiformat PDF - Druckversionen

Die Formulare können lediglich ausgedruckt werden, eine Dateneingabe am PC ist nicht möglich.

  • Bulgarisch (PDF, 1,1 MB)
  • Dänisch (PDF, 1,3 MB)
  • Deutsch (PDF, 936 KB)
  • Englisch (PDF, 1,2 MB)
  • Estnisch (PDF, 1,2 MB)
  • Finnisch (PDF, 1,2 MB)
  • Französisch (PDF, 1,3 MB)
  • Griechisch (PDF, 1,2 MB)
  • Isländisch (PDF, 1,3 MB)
  • Italienisch (PDF, 1,3 MB)
  • Kroatisch (PDF, 1,2 MB)
  • Lettisch (PDF, 1,2 MB)
  • Litauisch (PDF, 1,2 MB)
  • Niederländisch (PDF, 1,1 MB)
  • Norwegisch (PDF, 1,2 MB)
  • Polnisch (PDF, 1,2 MB)
  • Portugiesisch (PDF, 1,2 MB)
  • Rumänisch (PDF, 1,2 MB)
  • Schwedisch (PDF, 1,3 MB)
  • Slowakisch (PDF, 1,2 MB)
  • Slowenisch (PDF, 1,2 MB)
  • Spanisch (PDF, 1,2 MB)
  • Tschechisch (PDF, 1,2 MB)
  • Ungarisch (PDF, 1,2 MB)

Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug unbeschränkt

Antrag auf Behandlung als unbeschränkt einkommensteuerpflichtiger Arbeitnehmer nach § 1 Abs. 3 EStG (Anlage Grenzpendler außerhalb EU/EWR) - LSt 3Ga

Dateiformat PDF - Druckversionen

Die Formulare können lediglich ausgedruckt werden, eine Dateneingabe am PC ist nicht möglich.

  • Deutsch (PDF, 886 KB)
  • Englisch (PDF, 1180 KB)
  • Französisch (PDF, 1210 KB)
  • Russisch (PDF, 1090 KB)
  • Serbisch (PDF, 1130 KB)
  • Spanisch (PDF, 1110 KB)
  • Türkisch (PDF, 1120 KB)

Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug unbeschränkt

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Wo bekomme ich eine Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug her?

Auf der Lohnsteuerkarte sind alle Daten, die für den Lohnsteuerabzug relevant sind, eingetragen. Da es keine Lohnsteuerkarten in Papierform mehr gibt, können Sie eine Bescheinigung beim Finanzamt beantragen, damit der Lohnsteuerabzug vorgenommen werden kann.

Wo stelle ich den Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht?

Der Antrag kann bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren gestellt werden (Antrag auf Behandlung als unbeschränkt einkommensteuerpflichtiger Arbeitnehmer nach § 1 Abs. 3, § 1a EStG (Anlage Grenzpendler EU/EWR)).

Was ist Bescheinigung für beschränkt Einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer?

Arbeitnehmern, die in der Bundesrepublik Deutschland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer), wird eine Bescheinigung über die für den Lohnsteuerabzug maßgebenden persönlichen Besteuerungsmerkmale ausgestellt.

Wann Antrag auf beschränkte Steuerpflicht?

Die beschränkte Steuerpflicht Beschränkt einkommensteuerpflichtig nach § 1 Absatz 4 EStG sind Personen, die in Deutschland weder einen Wohnsitz haben, noch sich länger als 183 Tage in Deutschland aufhalten, jedoch bestimmte inländische Einkünfte gemäß § 49 EStG beziehen.