Show © fotomek – Fotolia.com Manche, in meinen Augen eindeutige, Fragen entwicklen sich zum Dauerbrenner/Klassiker. So ist es m.E. mit der Frage nach der Wirksamkeit des Eröffnungsbeschlusses, wenn in der Hauptverhandlung beim LG vom Gericht noch ein Verfahren “übernommen” wird, das nicht bereits eröffnet ist. Dann wird in der Hauptverhandlung eröffnet, und zwar häufig dann – wenn in reduzierter Besetzung verhandelt wird – nur durch die beiden Berufsrichter und die beiden Schöffen. Der so erlassene Eröffnungsbeschluss ist aber nach der Rechtsprechung des BGH unwirksam. Dazu gibt es einiges an Rechtsprechung des BGH aus der letzten Zeit, die sich mit der Frage befasst, so dass ich mich frage: Wie kann es eigentlich noch immer wieder zu diesem Fehler kommen? Zuletzt hat der BGH die Problematik noch einmal im BGH, Beschl. v. 21.09.2017 – 2 StR 327/17 – behandelt.
Stimmrecht wie ein Richter
Für die 5-jährige Amtszeit ab 2019 am Amtsgericht Jena und Landgericht Gera werden Schöffen gesucht. Foto: Michael Baumgarten/Archiv 05. Februar 2018 14:04 Für das Amtsgericht Jena und das Landgericht Gera werden ab sofort Schöffen und Jugendschöffen gesucht.Jena. Die ehrenamtlichen Richter nehmen an Strafverhandlungen gegen Erwachsene beziehungsweise Jugendliche teil und haben dasselbe Stimmrecht wie die Berufsrichter. Die Amtszeit beträgt 5 Jahre und beginnt am 1. Januar 2019. VoraussetzungenGesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Stadt Jena wohnen, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und am 01. Januar 2019 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Juristische Vorkenntnisse werden nicht vorausgesetzt. Erwartet werden jedoch Verantwortungsbewusstsein, Unparteilichkeit sowie Lebenserfahrung und Menschenkenntnis. Anzeige Schöffen erhalten für ihre Tätigkeit keine Bezahlung. Sie werden jedoch entsprechend den gesetzlichen Vorschriften entschädigt, etwa für Fahrtkosten oder Verdienstausfall. Infos und FormulareWer sich für dieses Ehrenamt interessiert, meldet sich bitte bis zum 23. Februar 2018 bei der Stadtverwaltung Jena, Fachdienst Recht, Am Anger 15, 07743 Jena (Tel.: 03641/492116 oder 492117). Quelle: Stadt Jena StadtlebenBlaulichtSportWas muss ich tun um Schöffe zu werden?Wie wird man Schöffe/Schöffin? Schöffinnen und Schöffen werden nach dem Gerichtsverfassungsgesetz alle fünf Jahre gewählt. Dabei stellt jede Gemeinde zunächst eine Vorschlagsliste auf. Bei der Aufstellung dieser Vorschlagslisten verfahren die Gemeinden – da zwingende Regelungen nicht existieren – unterschiedlich.
Wer kann in Deutschland Schöffe werden?Schöffen müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen (§ 31 GVG). Auch ein EU-Bürger, der das kommunale Wahlrecht in Deutschland hat, kann nicht in das Schöffenamt gewählt werden.
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