Amt für wohnen und grundsicherung kiel

Landeshauptstadt Kiel - Amt für Wohnen und Grundsicherung

Landeshauptstadt Kiel - Amt für Wohnen und Grundsicherung in Kiel-Vorstadt erreichen Sie unter der Telefonnummer 0431 9 01 23 33. Während der Öffnungszeiten hilft man Ihnen dort gerne weiter. Sie möchten Landeshauptstadt Kiel - Amt für Wohnen und Grundsicherung an Bekannte oder Freunde weiterempfehlen? Sie können die Kontaktdaten einfach per Mail oder SMS versenden und auch als VCF-Datei für Ihr eigenes digitales Adressbuch speichern. Für Ihren Besuch bei Landeshauptstadt Kiel - Amt für Wohnen und Grundsicherung nutzen Sie am besten die kostenfreien Routen-Services für Kiel: Lassen Sie sich die Adresse von Landeshauptstadt Kiel - Amt für Wohnen und Grundsicherung auf der Karte von Kiel unter "Kartenansicht" inklusive Routenplaner anzeigen oder suchen Sie mit der praktischen Funktion "Bahn/Bus" die beste öffentliche Verbindung zu Landeshauptstadt Kiel - Amt für Wohnen und Grundsicherung in Kiel. Für einen längeren Besuch sollte man im Vorfeld die Öffnungszeiten prüfen, damit die Anfahrt zu Landeshauptstadt Kiel - Amt für Wohnen und Grundsicherung nicht umsonst war.

Sie haben eine allgemeine Anfrage, suchen eine Wohnung oder möchten sich als Mietinteressent registrieren? Hier auf der Seite finden Sie Ihre passenden Ansprechpartner*innen. Oder Sie schreiben Sie uns über das Kontaktformular. Wir helfen Ihnen gern weiter.

HINWEIS: Haben sie Interesse für eine Wohnung Marthas Insel, dann melden Sie sich gern bei der Landeshauptstadt Kiel im Amt für Wohnen und Grundsicherung.

Kieler Wohnungsgesellschaft mbH & Co. KG

Holstenbrücke 8-10
24103 Kiel

0431-7103893-0
info(at)ki-wog.de

Das Wohnungsamt beschreibt eine Behörde, die sich mit dem kommunalen Wohnungswesen beschäftigt. Regelmäßig ist der soziale Wohnraum neben der Wohngeldverwaltung eine zentrale Aufgabe des Wohnungsamtes.

Wohnberechtigungsschein

WBS steht als Abkürzung für Wohnberechtigungsschein. Dieser berechtigt den Bezug einer mit öffentlichen Mitteln finanzierten Wohnung bzw. Sozialwohnung. Die Vergabe von Wohnberechtigungsscheinen obliegt regelmäßig dem Wohnungsamt bzw. dem Bürgerservice der zuständigen Kommunalverwaltung.

Sozialer Wohnungsbau

Den staatlich geförderten Bau von Wohnungen bezeichnet man als sozialen Wohnungsbau. Dieser ist  insb. für soziale Gruppen konzipiert, die den jeweiligen Wohnungsbedarf nicht am freien Wohnungsmarkt decken können. Sozialwohnungen sind allgemein belegungs- und mietgebunden.

Wohngeld

Wohngeld beschreibt eine soziale Leistung für Bürger. Man unterscheidet zwischen Mietzuschüssen und Lastenzuschüssen. Wohngeld ist normalerweise beim zuständigen Wohnungsamt zu beantragen.

Wohnungsbindungsgesetz

Als deutsches Gesetz für den Wohnungsbau ist das Wohnungsbindungsgesetz bekannt. Die rechtlichen Grundlagen finden in den Wohngesetzen der Länder bzw. in den jeweiligen Regelungen zur Wohnraumförderung Anwendung.

Bitte vergessen Sie nicht, bei Ihren Überweisungen den Verwendungszweck wie das Kassenzeichen (zum Beispiel 01000900...-001-1) oder die Rechnungsnummer (zum Beispiel 5904001000) anzugeben. Vielen Dank.


Postanschrift der Stadtverwaltung:
Landeshauptstadt Kiel
Postfach 1152
24099 Kiel

Amt für wohnen und grundsicherung kiel

Wo beantrage ich Grundsicherung in Kiel?

Bitte wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt..
Die Leistungen der Grundsicherung beginnen mit der Antragstellung. ... .
Die Grundsicherungsleistung wird regelmäßig für 12 Kalendermonate bewilligt und dann überprüft..

Wann bekommt man einen Wohnberechtigungsschein in Kiel?

In Kiel haben über 40% der Einwohner Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein. Auf Grundlage regionaler Gesetze darf das Einkommen von Alleinerziehendern, Rentnern, Behinderter, Studenten oder anderen Gruppen die gesetzliche Grenze von bis zu 40% überschreiten.

Wo bekomme ich einen Wohnberechtigungsschein in Kiel?

Voraussetzung ist ein Vermittlungsantrag. Das Einkommen wird geprüft wie für die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheines. Für den Wohnberechtigungsschein und die Vermittlung einer Wohnung gibt es in Kiel einen gemeinsamen Antrag, den Sie online ausfüllen und ausdrucken können.

Wo kann man Asyl beantragen in Kiel?

In Fragen zur Aufenthaltsgenehmigung oder zur Duldung ist der Sachbereich Aufenthalts- und Asylverfahrensangelegenheiten des Stadtamtes (Zuwanderungsabteilung) zuständig. Vorsprachen in der Zuwanderungsabteilung sind nur mit Termin möglich. Sie können Ihren Terminwunsch per Mail an zuwanderungsabteilung@kiel.de senden.