Ab welchem alter gilt die 2g-regel

Seit heute gilt in Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung, die bei zu vielen COVID-19-Patienten in den Krankenhäusern eine 2G-Regelung vorsieht. Aber gilt diese auch für Kinder?

Ab welchem alter gilt die 2g-regel

Die 2G-Regel in der neuen Corona-Verordnung trifft Ungeimpfte besonders hart. Allerdings gibt es für Kinder unter 12 Jahren noch keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO). Und auch bei den 12- bis 17-jährigen sind noch viele nicht geimpft. Eltern und Kinder fragen sich daher gleichermaßen, ob die Jüngsten am schwersten betroffen sind von den neuen Regeln.

2G-Regel gilt nicht sofort

Die Landesregierung hat mit der neuen Corona-Verordnung ein dreistufiges System eingeführt, bei dem erst in der dritten Stufe die 2G-Regel in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens in Kraft tritt. In der Basisstufe bleibt alles wie gehabt, sprich, die 3G-Regel bleibt bestehen. In der zweiten Stufe, der Warnstufe, gilt dann eine PCR-Testpflicht in einigen Bereichen. Erst in der dritten Stufe (Alarmstufe) wird die 2G-Regel eingeführt, die ein Zutritts- und Teilnahmeverbot in einigen Bereichen des öffentlichen Lebens vorsieht. Ab welcher Inzidenz welche Stufe eingeführt wird, lesen Sie hier.

Was aber ist mit den Kindern?

Kinder unter 6 Jahren sind generell von der 2G-Regel ausgenommen. Sie können in allen drei Stufen weiterhin ganz normal am öffentlichen Leben teilnehmen und brauchen keinen Testnachweis. Das gilt ebenfalls für Kinder bis einschließlich 7 Jahren, die noch nicht eingeschult sind. 

Für Schüler gilt die 2G-Regel nicht, da sie regelmäßig in der Schule getestet werden. Als Nachweis müssen diese jedoch einen Schülerausweis oder ein vergleichbares Dokument (Schulbescheinigung etc). vorlegen, das beweist, dass sie noch zur Schule gehen. Dies gilt für Schüler jeglicher Schulformen, also Grundschulen, sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren, auf der Grundschule aufbauenden Schulen oder beruflichen Schulen. Es spielt indes auch keine Rolle, ob die Schüler bereits über 18 Jahre sind. Solange sie zur Schule gehen, gilt die Ausnahmeregelung.

Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die nicht mehr zur Schule gehen, gilt in der Warn- und Alarmstufe eine Testpflicht. Hierbei reicht jedoch ein Antigen-Schnelltest aus. Die Kosten für die Tests werden nach aktuellen Stand auch über den 11. Oktober hinaus vom Staat übernommen.

Lesen Sie auch: Quarantäne trotz Impfung?

Wo muss ich eine Mund-Nasen-Schutz-Maske und wo eine FFP2-Maske tragen?

FFP2-Maskenpflicht:

  • in öffentlichen Verkehrsmitteln und den dazugehörigen Stationen
  • in Apotheken
  • im Gesundheits- und Pflegebereich

Positiv getestete Personen müssen die FFP2-Maske außerhalb des eigenen Wohnbereichs in allen geschlossenen Räumen und in öffentlichen Verkehrsmitteln durchgehend tragen. Wenn im Freien kein Mindestabstand von 2 Metern eingehalten werden kann oder haushaltsfremde Personen zu Besuch kommen, muss auch hier eine FFP2-Maske getragen werden.

Erwachsene und Kinder ab 14 Jahren müssen eine FFP2-Maske tragen. Kinder zwischen 6 und 14 Jahren sowie Schwangere können statt einer FFP2-Maske einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

Wenn eine FFP2-Maske vorgeschrieben ist, darf die Maske kein Ausatemventil haben.

FFP2- und Mund-Nasen-Schutz-Masken

Müssen auch Kinder, Kleinkinder und Babys eine FFP2-Maske beziehungsweise einen Mund-Nasen-Schutz tragen?

Eine Mund-Nasen-Schutz-Pflicht gilt für Kinder erst ab dem 6. Geburtstag. Wenn eine FFP2-Maske vorgeschrieben ist, gilt das erst ab dem Alter von 14 Jahren. Kinder unter 6 Jahren müssen keine Maske tragen.

FFP2- und Mund-Nasen-Schutz-Masken

Für welche Personen gibt es eine Ausnahme von der Mund-Nasen-Schutz- beziehungsweise FFP2-Pflicht?

Aus gesundheitlichen Gründen kann die Mund-Nasen-Schutz- beziehungsweise FFP2-Pflicht entfallen. Zum Beispiel für Personen mit:

  • Chronischen Atemwegserkrankungen
  • Angststörungen
  • Fortgeschrittener Demenz
  • Schwerer intellektueller Behinderung
  • Asthma
  • ADHS

Bei derartigen gesundheitlichen Gründen kann die Maske durch ein Gesichtsvisier oder eine ähnliche Schutzvorrichtung ersetzt werden. Wenn das auch nicht zumutbar ist, gilt die Mund-Nasen-Schutz-Pflicht nicht. Bei Kontrollen muss der Grund für die Ausnahme durch eine Bestätigung in Österreich berufstätiger Ärzt*innen nachgewiesen werden.

Gehörlose und schwer hörbehinderte Menschen sowie deren Kommunikationspartner*innen sind während der Kommunikation von der Mund-Nasen-Schutz- beziehungsweise FFP2-Pflicht ausgenommen.

Wenn eine FFP2-Maske vorgeschrieben ist, dürfen Schwangere stattdessen einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

FFP2- und Mund-Nasen-Schutz-Masken

Was bedeutet 3G / 2,5G / 2G / 2G+ / 1G?

Bei den G-Regeln handelt es sich um Eintritts-Regeln, z.B. für Gastronomie oder Kulturveranstaltungen. Derzeit sind keine dieser Eintritts-Regeln aufrecht.

3G bedeutet: vollständig geimpft oder genesen oder getestet (PCR- oder Antigen-Test)

2,5G bedeutet: vollständig geimpft oder genesen oder getestet (nur PCR-Tests gelten)

2G bedeutet: vollständig geimpft oder genesen, Tests werden nicht anerkannt.

2G+ bedeutet: vollständig geimpft oder genesen und zusätzlich PCR-getestet. Wenn nachweislich kein PCR-Test verfügbar ist, reicht auch ein Antigen-Test.

1G bedeutet: vollständig geimpft

Soziales Leben und Beziehungen

Wie lange gelten Impfnachweise, Genesungsnachweise und Tests?

Für geimpfte Personen gilt:

  • Nach der 2. Teilimpfung gilt der Impfnachweis für 180 Tage. Bei Personen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr maximal 210 Tage.
  • Nach der 3. Impfung (auch nach der 4. Impfung) gilt der Impfnachweis für 365 Tage.

Für genesene Personen gilt:

  • Ab dem Zeitpunkt der Genesung sind Sie 180 Tage von der Testpflicht befreit. Gültig sind der Absonderungsbescheid oder ein Attest.
  • Für bereits genesene Personen, die einmal geimpft wurden, gilt die Impfung 180 Tage ab dem Tag der Impfung.
  • Ab 11. September 2022 sind generell 3 Impfungen nötig. Jede Genesung gilt weiterhin 6 Monate, sie ersetzt aber keine Impfung mehr.

Für getestete Personen gilt:

  • PCR-Tests gelten 48 Stunden.
  • Antigen-Tests (zum Beispiel Teststraße, Apotheke) gelten 24 Stunden.

Soziales Leben und Beziehungen

Welche Regeln gelten für Treffen im privaten Bereich?

Wenn im privaten Wohnbereich Personen aus unterschiedlichen Haushalten in geschlossenen Räumen zusammenkommen oder im Freien der Mindestabstand von 2 Metern nicht eingehalten werden kann, müssen positiv getestete Personen durchgehend eine FFP2-Maske tragen.

Soziales Leben und Beziehungen

Ich habe Angehörige im Behindertenheim oder Pflegewohnhaus. Was muss ich beachten?

  • Für Besucher*innen gilt weiterhin die PCR-Testpflicht  sowie eine FFP2-Maskenpflicht.
  • Keine Einschränkung von Besuchen
  • Positiv getestete Personen dürfen die Einrichtung nicht betreten.

Die Palliativ- und Hospizbegleitung sowie Seelsorge zu kritischen Lebensereignissen sind davon ausgenommen.

Bitte beachten Sie weitere Vorgaben der jeweiligen Einrichtung.

Soziales Leben und Beziehungen

Was gilt für Besuche im Krankenhaus?

Folgende Regelungen gelten in Wiener Krankenhäusern:

  • Für Besucher*innen gilt weiterhin die PCR-Testpflicht  sowie eine FFP2-Maskenpflicht.
  • 3 Besucher*innen pro Tag (pro Patient*in)
  • Positiv getestete Personen dürfen die Einrichtung nicht betreten.
  • Ausnahmen gibt es für:
    • Begleitpersonen von Schwangeren bei der Geburt
    • Aufsichtspersonen von Minderjährigen
    • Besuche bzw. Begleitung bei schwerwiegenden Notfällen oder in kritischem Zustand
    • Besuche zur Sterbebegleitung oder zur Seelsorge

Bitte beachten Sie weitere Vorgaben der jeweiligen Einrichtung.

Soziales Leben und Beziehungen

Welche Regeln gelten für Ambulanz-Patient*innen im Wiener Gesundheitsverbund?

Für Ihren Ambulanz-Termin werden Sie gebeten, einen gültigen PCR-Test mitzubringen (außer bei Notfällen).

Es gelten weiterhin die allgemeinen Regeln: Mindestabstand von 1 Meter, FFP2-Maske, Handhygiene.

Bitte beachten Sie die Vorgaben der jeweiligen Einrichtung. Diese können abweichen.

Soziales Leben und Beziehungen

Welche Einschränkungen gelten in Lokalen, Cafés und Restaurants?

Es gibt keine Einschränkungen mehr.

Ausnahme: Positiv getestete Personen müssen durchgehend eine FFP2-Maske tragen und dürfen keine Speisen oder Getränke konsumieren.

Gastronomie und Hotelgewerbe

Was gilt in Clubs und Diskotheken?

Die Nachtgastronomie ist ohne Einschränkungen geöffnet.

Ausnahme: Positiv getestete Personen müssen durchgehend eine FFP2-Maske tragen.

Gastronomie und Hotelgewerbe

Was gilt in Hotels und anderen Beherbergungsbetrieben?

Es gibt keine Einschränkungen mehr.

Ausnahme: Positiv getestete Personen müssen durchgehend eine FFP2-Maske tragen und dürfen keine Speisen oder Getränke konsumieren.

Gastronomie und Hotelgewerbe

Wo muss ich im Handel/in Dienstleitungsbetrieben eine Maske tragen und welche Nachweise brauche ich?

  • In Apotheken bleibt die FFP2-Maskenpflicht aufrecht.
  • Im restlichen Handel und bei körpernahen Dienstleistungen (außer im Gesundheitsbereich) gibt es keine Maskenpflicht mehr.

Ausnahme: Positiv getestete Personen müssen im gesamten Handel eine FFP2-Maske tragen.

Geschäfte und Dienstleistungsbetriebe

Welche Regeln gelten für Veranstaltungen, Freizeit- und Kultur-Einrichtungen?

Es gibt keine Einschränkungen mehr.

Ausnahme: Positiv getestete Personen müssen durchgehend eine FFP2-Maske tragen.

Bei Zusammenkünften von mehr als 500 Personen ist weiterhin ein COVID-19-Präventionskonzept (Leitfaden) notwendig.

Veranstaltungen und Freizeit

Welche Regeln gelten beim Sport in Innenräumen?

Es gibt keine Einschränkungen mehr.

Ausnahme: Positiv getestete Personen müssen durchgehend eine FFP2-Maske tragen.

Sport und Baden

Was gilt in den Wiener Bädern?

Es gibt keine Einschränkungen mehr.

Sport und Baden

Welche Regeln muss ich bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel einhalten?

Erwachsene und Kinder ab 14 Jahren müssen in öffentlichen Verkehrsmitteln und in geschlossenen Räumen von Stationen, auf Bahnsteigen und Flughäfen eine FFP2-Maske tragen. Kinder zwischen 6 und 14 Jahren sowie Schwangere können stattdessen einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Für Kinder bis zum 6. Geburtstag und Personen, für die es aus gesundheitlichen Gründen unzumutbar ist und die ein ärztliches Attest vorweisen können, ist der Mund-Nasen-Schutz nicht verpflichtend.

Verkehr

Welche Regeln gelten für Taxis und Fahrgemeinschaften?

Für Taxis und Fahrgemeinschaften gibt es keine FFP2-Maskenpflicht mehr.

Ausnahme: Positiv getestete Personen müssen durchgehend eine FFP2-Maske tragen.

Verkehr

Sind die Ämter der Stadt Wien offen? Kann ich Amtswege erledigen?

Bitte bringen Sie Ihre Anliegen nach Möglichkeit per Post, online im Virtuellen Amt, per E-Mail oder telefonisch ein.

Parteienverkehr findet nur nach vorheriger Terminreservierung statt.

In Amtshäusern gilt keine FFP2-Maskenpflicht mehr. Das Tragen einer Maske wird aber weiterhin empfohlen.

Ausnahme: Positiv getestete Personen müssen durchgehend eine FFP2-Maske tragen.

Öffentliche Einrichtungen