78 wochen gleich jahre

Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen bei längeren Arbeitsunfähigkeiten Krankengeld - und zwar wenn der Anspruch darauf besteht und dann maximal für die Dauer von 78 Wochen innerhalb von drei Jahren. Endet die Krankengeldzahlung nach 78 Wochen, bezeichnet man das als "Aussteuerung". 

Wenn ein Betroffener wegen seiner Erkrankung nicht mehr in der Lage ist, seinen Job auszuüben, kann er eine Erwerbsminderungsrente beantragen. Es kommt jedoch vor, dass der Zeitpunkt der Aussteuerung naht, aber der Rentenversicherungsträger noch nicht entschieden hat, ob der Betroffene die Erwerbsminderungsrente bekommt oder nicht. Dann könnten die Betroffenen durch das soziale Netz rutschen: Ihnen fehlt nicht nur ihr Einkommen, sie können auch ihren Krankenversicherungsschutz verlieren.

Nahtlosigkeitsregelung

Die drohende Lücke kann durch das Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit (nach § 145 SGB III) überbrückt werden. Dabei handelt es sich um eine besondere Form des Arbeitslosengeldes, das solange gezahlt wird, bis die nachfolgende Leistung - also zum Beispiel die Erwerbsminderungsrente - beginnt. Diese Regelung wird auch "Nahtlosigkeitsregelung" genannt. 

Während des Bezugs dieses besonderen Arbeitslosengeldes besteht die Krankenversicherung fort. Die Beiträge werden von der Agentur für Arbeit getragen.

Der Betroffene gilt weiterhin als beschäftigt: Das arbeitsrechtliche Arbeitsverhältnis bleibt auch weiterhin bestehen. Trotzdem muss sich der Arbeitnehmer arbeitslos melden und damit signalisieren, dass er das Direktionsrecht seines Arbeitgebers nicht mehr anerkennt. 

Abmeldung wegen Ende der Beschäftigung

Arbeitgeber müssen zum Ende des Krankengeldbezugs die Abmeldung des sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnisses vornehmen. Der Meldegrund ist "30": Abmeldung wegen Ende einer versicherungspflichtigen Beschäftigung. Das legt die Gemeinsame Verlautbarung zum Fortbestand des Versicherungsverhältnisses bei Arbeitsunterbrechungen ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt (PDF, 129 kB, nicht barrierefrei)  (aktuell in der Fassung vom 12. März 2013) so fest.

Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt nach Ende des Krankengeldbezugs

Da Krankengeld bis zu 78 Wochen bezogen werden kann, liegen für das Kalenderjahr bis zum Abmeldetermin meist ausschließlich beitragsfreie Zeiten und damit keine SV-Tage vor. Müssen in dem Kalenderjahr bis zum Abmeldedatum keine SV-Tage angesetzt werden, ist ein einmalig gezahltes Arbeitsentgelt nach Ende des Krankengeldbezugs beitragsfrei.

Märzklausel beachten

Wird die Einmalzahlung von Januar bis März eines Jahres ausgezahlt, muss die Märzklausel beachtet werden. Die Einmalzahlung ist dann dem Vorjahr zuzuordnen. Wurden im Vorjahr beitragspflichtige Zeiten zurückgelegt, muss die bei Einmalzahlungen übliche Vergleichsberechnung auf der Basis der Vorjahresdaten erfolgen.

Wie lange sind 78 Wochen in Jahre?

Wie lange wird Krankengeld gezahlt? Das Krankengeld wegen derselben Erkrankung läuft relativ lange – nämlich 78 Wochen oder 19,5 Monate lang innerhalb von drei Jahren (§ 48 SGB V). Dabei musst Du nicht am Stück krankgeschrieben sein. Die Zeiträume werden zusammengezählt.

Was sind 78 Wochen?

Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen bei längeren Arbeitsunfähigkeiten Krankengeld - und zwar wenn der Anspruch darauf besteht und dann maximal für die Dauer von 78 Wochen innerhalb von drei Jahren. Endet die Krankengeldzahlung nach 78 Wochen, bezeichnet man das als "Aussteuerung".

Was passiert wenn man länger als 18 Monate krank ist?

Was möglich ist, wenn das Krankengeld endet Sind Sie länger krank, zahlt zunächst Ihr Arbeitgeber sechs Wochen Ihr Gehalt weiter. Danach gibt es bis zu 72 Wochen Krankengeld von Ihrer Krankenkasse. Arbeiten. Gehen Sie auf Ihren Arbeitgeber zu, wenn Sie in absehbarer Zeit wieder arbeiten können.

Wie geht es weiter nach 78 Wochen Krankengeld?

Nach 78 Wochen endet in jedem Fall die Krankengeldzahlung. Wer darüber hinaus arbeitsunfähig ist, sollte sich arbeitslos melden - wenn sie oder er einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente hat.