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Der bundeseinheitliche Tatbestandskatalog für Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten (abgekürzt BT-KAT-OWI) vereinheitlicht die Sanktionen für Ordnungswidrigkeiten gemäß Verkehrsrecht für ganz Deutschland. Verfasst wurde er vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), welches auch das Fahreignungsregister verwaltet, und er gilt als wichtigstes Instrument für die Ahndung von Verkehrsverstößen.

Was steht im Tatbestandskatalog?

Der Tatbestandskatalog enthält eine Zusammenfassung möglicher Ordnungswidrigkeiten im Verkehr sowie die Sanktionen, die darauf folgen können.

Welche Sanktionsformen enthält der Tatbestandskatalog?

Im Tatbestandskatalog sind Verwarnungsgelder, Bußgelder, Punkte in Flensburg und Fahrverbote vertreten.

Was bedeuten die Tatbestandsnummern im Katalog?

Jede Zuwiderhandlung im Tatbestandskatalog hat eine eigene Tatbestandsnummer (TBNR), die aus sechs Ziffern besteht. Die erste Ziffer steht für das verletzte Gesetz, die zweite und dritte für den entsprechenden Paragraphen und die restlichen drei für die Kennnummer der Regelmissachtung. Mehr zur Bedeutung der Tatbestandsnummern erfahren Sie hier.

Wichtige Informationen zum Tatbestandskatalog

Rang und Funktion im Verkehrsrecht

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Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog: Er vereinheitlicht die Sanktionen für Verkehrsordnungswidrigkeiten in ganz Deutschland.

Inhalt

  • FAQ: Tatbestandskatalog
  • Rang und Funktion im Verkehrsrecht
  • Inhalt und Aufbau des Tatbestandkatalogs
    • Die Bedeutung der Tatbestandsnummern
  • Vorschriften zur Anwendung
    • Höhe der Sanktionen
    • Tateinheit und Tatmehrheit
  • Aktueller Tatbestandskatalog – Ein Auszug

Der Tatbestandskatalog geht aus der Anlage der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) hervor und stellt dabei vor allem eine Zusammenfassung der Tatbestände und der Vorschriften zur Sanktionierung derselben dar. Dabei wurden aus der Verordnung in den Katalog die häufigsten Verkehrsordnungswidrigkeiten und die entsprechenden Regelungen dazu übertragen. Die Anlage zur BKatV stellt zudem das dar, was wir im gemeinhin auch als Bußgeldkatalog bezeichnen.

Der Tatbestandskatalog sorgt dafür, dass Verkehrssünden in der gesamten Bundesrepublik auf die gleiche Weise sanktioniert werden. Im Verkehrsrecht hat er aber den Rang hinter relevanten Gesetzen wie z. B. dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) und natürlich auch hinter der BkatV. Konkret bedeutet dies, dass der vom KBA erstellte Tatbestandskatalog nicht höherrangigen Vorschriften widerspricht. Das kann jedoch u. U. vorkommen, wenn die Verordnung aktualisiert wird, der Katalog anschließend jedoch nicht sofort eine Neuauflage erhält.

Inhalt und Aufbau des Tatbestandkatalogs

Grundsätzlich klärt der Tatbestandskatalog sämtliche Regelungen zur Ahndung einer Verkehrsordnungswidrigkeit. Dazu gehören:

  • Vorschriften zur Erteilung einer Verwarnung
  • Angaben zu Höhe und Umfang der Sanktionen
  • Hinweise zur Handhabung der im Tatbestandskatalog enthaltenen Vorschriften (so haben die bearbeitenden Beamten immer einen Ermessensspielraum, dazu später mehr)

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Der Tatbestandskatalog ist nach einem bestimmten System aufgebaut.

Das Werk ist übersichtlich in bestimmte Bereiche eingeteilt. Dabei gibt es keine Kategorien à la „Tatbestandskatalog ruhender Verkehr“ und „Tatbestandskatalog fließender Verkehr“. Stattdessen gleicht die Aufteilung vom Tatbestandskatalog der StVO-Gliederung sowie dem systematischen Aufbau der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Neben diesen beinhaltet das Werk zudem Verstöße gegen folgende Gesetze bzw. Verordnungen:

  • Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
  • Straßenverkehrsgesetz (StVG, hier geht es vor allem um die Fahrt unter Einfluss von Drogen und Alkohol)
  • Ferienreiseverordnung (FerReiseV)
  • Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
  • Gefahrgutverordnung für Straße und Eisenbahn (GGVSEB)
  • Mobilitätshilfenverordnung (MobHV) (regelt die Verwendung von Mobilitätshilfen – z. B. Segways – auf öffentlichen Straßen)

Die Bedeutung der Tatbestandsnummern

Anhand der Tatbestandsnummer (kurz: TBNR) werden die gelisteten Ordnungswidrigkeiten sortiert und klassifiziert. Eine Tatbestandsnummer besteht aus sechs Ziffern, über welche die betreffende Tat eingeordnet werden kann. Die erste Ziffer benennt die Hauptvorschrift, in welcher der Verkehrsverstoß vorhanden ist (bspw. steht die 1 für die StVO). Die zweite und dritte Ziffer gibt den Paragrafen des Tat- bzw. Grundtatbestandes an. Die letzten drei Ziffern schließlich versehen den Einzeltatbestand mit einer Kennnummer.

Beispiel: Die TBNR für das Handy am Steuer, welches verbotswidrig genutzt wurde, lautet 123624.

  • Die erste Ziffer – die 1 – steht für die StVO. Hier wird das Verbot definiert.
  • Die zweite und dritte Ziffer – 23 – benennt den Paragrafen des mit der ersten Ziffer genannten Gesetzestextes (§ 23 Abs. 1a StVO).
  • Die letzten drei Ziffer – 624 – zeichnen die verbotswidrige Handynutzung als den 624sten Tatbestand im Tatbestandskatalog aus.

Die Gesetze und Verordnungen, die durch die unerlaubte Handynutzung am Steuer verletzt wurden, lauten § 23 Abs. 1a, § 49 StVO; § 24, StVG; 246.1 BKat. Bei der Tatbestandsnummer 137600 (einfacher Rotlichtverstoß) wären es wiederum § 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 132 BKat.

Vorschriften zur Anwendung

Im Tatbestandskatalog werden nicht nur die Tatbestände definiert sowie deren Sanktionen festgesetzt. Wie erwähnt gibt es darüber hinaus auch Hinweise zur Anwendung des Katalogs. Zu den wichtigsten geben wir im Folgenden einen kurzen Überblick.

Höhe der Sanktionen

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Trotz der Regeln aus dem Tatbestandskatalog und der StVO haben die Beamten einen Ermessensspielraum.

Haben Sie bspw. gemäß Tatbestandskatalog Ihren TÜV überzogen oder müssen Sie mit Sanktionen aus dem Abschnitt „Tatbestandskatalog für falsches Parken“ rechnen, so können Sie anhand des Katalogs bereits vor dem Eintreffen des Knöllchens herausfinden, mit welchen Maßnahmen Sie rechnen müssen. Die häufigsten Ordnungswidrigkeiten werden mindestens mit einem Bußgeld, in schwereren Fällen auch mit Punkten in Flensburg und einem ein- bis dreimonatigen Fahrverbot versehen.

Hier ist nicht nur die Sanktion, sondern auch ihre Erhöhung im Falle einer Behinderung oder Gefährdungdes restlichen Straßenverkehrs oder wenn es dabei gar zu einem Unfall kommt, vorgeschrieben.

Jedoch hat die zuständige Bußgeldstelle bei der Festlegung der Sanktion auch einen Ermessensspielraum, den sie nutzen kann, wenn besondere Tatumstände vorliegen. Die vorgeschriebenen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote sind in der Regel nur dann anzuwenden, wenn gewöhnliche Umstände vorliegen. Sollten die Tatumstände in einem Einzelfall sich jedoch als schwerwiegender oder weniger schwerwiegend erweisen, so hat die Bußgeldstelle die Möglichkeit, die Geldbuße der Schwere der Tat nach oben oder nach unten anzupassen.

Sollte es sich bei dem Fahrer um einen Wiederholungstäter handeln, der bereits einen oder mehrere Einträge ins FAER hat, kann sich hier ein Fall von Beharrlichkeit im Straßenverkehr ergeben. Die zuständigen Beamten können auch hier, sofern sie es als angemessen sehen, strengere Ahndungsmaßnahmen verhängen. Dabei ist die Punktzahl, die der Verkehrssünder bereits gesammelt hat, unerheblich. Was zählt, ist die Art der Eintragungen sowie ihre Anzahl.

Tateinheit und Tatmehrheit

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Der vom KBA erstellte Tatbestandskatalog unterscheidet zwischen Tateinheit und -mehrheit. Relevant ist das z. B. beim Tempoverstoß mit Handy.

Im Tatbestandskatalog wird zwischen der Tateinheit und der Tatmehrheit unterschieden.

Hierbei geht es um die Bewertung (hinsichtlich der Sanktionierung) von Ordnungswidrigkeiten, wenn mehrere Verstöße gleichzeitig oder aufeinanderfolgend begangen werden.

Dazu heißt es auf Seite 7 des aktuellen bundeseinheitlichen Tatbestandskatalogs unter dem Punkt 6 „Tateinheit, Tatmehrheit“:

Häufig in Tateinheit (§ 19 OWiG) begangene Verstöße sind im Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog berücksichtigt. Soweit dies nicht der Fall ist, ist der Tatbestand mit dem höchsten vorgesehenen Regelsatz auszuwählen. Handelt es sich um Bußgeldregelsätze von mehr als 55 Euro, so kann der angewendete Regelsatz erhöht werden (§ 3 Abs. 5 BKatV).

Im darauffolgenden Absatz ist erwähnt, dass Fälle der Tatmehrheit nicht im Tatbestandskatalog aufgenommen sind. Solche sind im Gegensatz zur Tateinheit einzeln zu ahnden, die Bußgelder sind im entsprechenden Bescheid einzeln anzugeben.

Wichtig ist, wie erwähnt die Unterscheidung zwischen gleichzeitig und aufeinanderfolgend begangenen Taten:

  1. gleichzeitig begangene Ordnungswidrigkeiten:
    • Tateinheitliche Verstöße liegen vor, wenn im Zusammenhang mit dem Führen eines Fahrzeuges Verstöße begangen werden, die von derselben Person zur gleichen Zeit und am selben Ort begangen werden (Bsp.: Jemand überschreitet das Tempolimit und wird dabei mit dem Handy am Ohr geblitzt.)
    • Von Tatmehrheit wird hier gesprochen, wenn zwar zur gleichen Zeit mehrere Verstöße begangen werden, sich dabei aber die Ausführungen dieser Verstöße nicht überschneiden (z. B. Fahren mit abgefahrenen Reifen und TÜV überzogen).
  2. aufeinanderfolgend begangene Ordnungswidrigkeiten:
    • Tateinheit liegt hier vor, wenn eine Dauerordnungswidrigkeit vorliegt oder wenn die Taten wegen der Handlungseinheit zu einer Tat im Rechtssinn verbunden werden können (Bsp.: Der Fahrer übertritt mehrere aufeinanderfolgende Geschwindigkeitsbegrenzungen).
    • Von Tatmehrheit ist dagegen die Rede, wenn zwischen den Ordnungswidrigkeiten eine Zeitspanne mit regelkonformen Verhalten liegt oder wenn ein neuer Verkehrsvorgang vorliegt, (bspw. die andauernde Übertretung des Tempolimits auf verschiedenen Straßen).

Aktueller Tatbestandskatalog – Ein Auszug

Wenn Sie bspw. für den Verstoß „Handy am Steuer“ nach der TBNR im Katalog suchen oder wissen wollen, wie der Tatbestandskatalog Verstöße zur Geschwindigkeit in einer Tabelle darstellt, dann können Sie in dem folgenden Auszug fündig werden.

TBNRGesetze / VerordnungenOrdnungs­widrigkeitBußgeld / Punkte / FahrverbotProbezeit-Kategorie
Geschwindigkeit
103208 § 3 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 11.3.1 BKat Geschwindigkeits­über­schreitung außer­orts (Pkw, andere Kfz bis 3,5 t zulässigem Gesamt­gewicht) bis 10 km/h 20 €/0/nein
103209 § 3 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 11.3.2 BKat 11 - 15 km/h 40 €/0/nein
103773 § 3 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 11.3.3 BKat 16 - 20 km/h 60 €/0/nein
103774 § 3 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 11.3.4 BKat 21 - 25 km/h
100 €/1/nein A
103775 § 3 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 11.3.5 BKat 26 - 30 km/h 150 €/1/nein A
103776 § 3 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 11.3.6 BKat 31 - 40 km/h 200 €/1/nein A
103777 § 3 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5, § 25 StVG; 11.3.7 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV 41 - 50 km/h 320 €/2/1 M A
103778 § 3 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5, § 25 StVG; 11.3.8 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV 51 - 60 km/h 480 €/2/1 M A
103779 § 3 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5, § 25 StVG; 11.3.9 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV 61 - 70 km/h 600 €/2/2 M A
103780 § 3 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5, § 25 StVG; 11.3.10 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV über 70 km/h 700 €/2/3 M A
103202 § 3 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 11.3.1 BKat
Geschwindigkeits­über­schreitung innerorts (Pkw, andere Kfz bis 3,5 t zulässigem Gesamt­gewicht) bis 10 km/h 30 €/0/nein
103203 § 3 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 11.3.2 BKat 11 - 15 km/h 50 €/0/nein
103761 § 3 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 11.3.3 BKat 16 - 20 km/h 70 €/0/nein
103762 § 3 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 11.3.4 BKat 21 - 25 km/h 115 €/1/nein A
103763 § 3 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 11.3.5 BKat 26 - 30 km/h 180 €/1/nein A
103764 § 3 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5, § 25 StVG; 11.3.6 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV 31 - 40 km/h 260 €/2/1 M A
103765 § 3 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5, § 25 StVG; 11.3.7 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV 41 - 50 km/h 400 €/2/1 M A
103766 § 3 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5, § 25 StVG; 11.3.8 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV 51 - 60 km/h 560 €/2/2 M A
103767 § 3 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5, § 25 StVG; 11.3.9 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV 61 - 70 km/h 700 €/2/3 M A
103768 § 3 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5, § 25 StVG; 11.3.10 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV über 70 km/h 800 €/2/3 M A
103600 § 3 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 8.1 BKat Sie fuhren in An­betracht der besonderen örtlichen Straßen- oder Verkehrs­verhält­nisse mit nicht angepasster Geschwindig­keit. 100 €/1/nein A
103601 § 3 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 8.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG ... mit Gefährdung 120 €/1/nein A
103602 § 3 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 8.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG ... mit Unfall 145 €/1/nein A
103606 § 3 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 8.1 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV Sie fuhren ein kennzeichnungspflichtiges Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßen- oder Verkehrs­verhält­nisse mit nicht angepasster Geschwindig­keit. 150 €/1/nein A
103607 § 3 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 8.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG ... mit Gefährdung 180 €/1/nein A
103608 § 3 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 8.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG ... mit Unfall 217,50 €/1/nein A
103618 § 3 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 8.1 BKat Sie fuhren bei schlechten Sicht- oder Wetter­ver­hältnissen mit nicht angepasster Geschwindig­keit. 100 €/1/nein A
103619 § 3 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 8.1 BKat;
§ 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
... mit Gefährdung 120 €/1/nein A
103620 § 3 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 8.1 BKat;
§ 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
... mit Unfall 145 €/1/nein A
103854 § 3 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 8.2 BKat; § 19 OWiG Sie verursachten infolge nicht angepasster Geschwindig­keit einen Unfall. 35 €/0/nein
103000 § 3 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat Sie fuhren ohne triftigen Grund so langsam, dass der Verkehrs­fluss behindert wurde. 20 €/0/nein
Parken und Halten
112100 § 12 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 51 BKat Sie hielten an einer engen/unüber­sichtlichen Straßen­stelle. 20 €/0/nein
112101 § 12 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 51.1 BKat; § 19 OWiG ... mit Behinderung 35 €/0/nein
112102 § 12 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 51b BKat Sie parkten an einer engen/unüber­sichtlichen Straßen­stelle. 35 €/0/nein
112103 § 12 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 51b.1 BKat; § 19 OWiG ... mit Behinderung 55 €/0/nein
112104 § 12 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 51b.2 BKat Sie parkten länger als 1 Stunde an einer engen/unüber­sicht­lichen Straßen­stelle. 55 €/0/nein
112105 § 12 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 51b.2.1 BKat; § 19 OWiG ... mit Behinderung 55 €/0/nein
112600 § 12 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 51b.3 BKat; § 19 OWiG Sie parkten an einer engen/unüber­sicht­lichen Straßen­stelle. Bei der vorhandenen Restfahr­bahn­breite war eine Durch­fahrt für Rettungs­fahr­zeuge im Einsatz nicht mehr gewähr­leistet. 100 €/1/nein B
112110 § 12 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 51 BKat Sie hielten im Bereich einer scharfen Kurve. 20 €/0/nein
112111 § 12 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 51.1 BKat; § 19 OWiG ... mit Behinderung 35 €/0/nein
112112 § 12 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 51b BKat Sie parkten im Bereich einer scharfen Kurve. 35 €/0/nein
112113 § 12 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 51b.1 BKat; § 19 OWiG ... mit Behinderung 55 €/0/nein
112114 § 12 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 51b.2 BKat Sie parkten länger als 1 Stunde im Bereich einer scharfen Kurve. 55 €/0/nein
112115 § 12 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 51b.2.1 BKat; § 19 OWiG ... mit Behinderung 55 €/0/nein
112606 § 12 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 51b.3 BKat; § 19 OWiG Sie parkten im Bereich einer scharfen Kurve. Die Verkehrs­fläche im Kurven­bereich war dadurch so stark einge­engt, dass eine Durch­fahrt für Rettungs­fahr­zeuge im Einsatz nicht mehr gewähr­leistet war. 100 €/1/nein B
112120 § 12 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 51 BKat Sie hielten verbots­widrig auf einem Einfädelungs­streifen bzw. auf einem Aus­fädelungs­streifen. 20 €/0/nein
112121 § 12 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 51.1 BKat; § 19 OWiG ... mit Behinderung 35 €/0/nein
112210 § 12 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 51 BKat Sie hielten vor oder in einer amtlich gekenn­zeichneten Feuer­wehr­zufahrt. 20 €/0/nein
112211 § 12 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 51.1 BKat; § 19 OWiG ... mit Behinderung 35 €/0/nein
112216 § 12 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 53 BKat; § 19 OWiG Sie parkten vor oder in einer amtlich gekenn­zeichneten Feuer­wehr­zufahrt. 55 €/0/nein
112612 § 12 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 53.1 BKat; § 19 OWiG ... mit Behinderung 100 €/1/nein B
112262 § 12 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 54 BKat Sie parkten weniger als 5 Meter vor der Kreuzung/Einmündung. 10 €/0/nein
112263 § 12 Abs. 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 54.1 BKat; § 19 OWiG ... mit Behinderung 15 €/0/nein
112264 § 12 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 54.2 BKat Sie parkten länger als 3 Stunden weniger als 5 Meter vor der Kreuzung/Einmündung. 20 €/0/nein
112265 § 12 Abs. 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 54.2.1 BKat; § 19 OWiG ... mit Behinderung 30 €/0/nein
112266 § 12 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5StVG; 54 BKat Sie parkten weniger als 8 Meter vor der Kreuzung/Einmündung, obwohl in Fahrtrichtung rechts neben der Fahr­bahn ein Radweg baulich angelegt ist. 10 €/0/nein
112267 § 12 Abs. 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 54.1 BKat; § 19 OWiG ... mit Behinderung 15 €/0/nein
112268 § 12 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 54.2 BKat Sie parkten länger als 3 Stunden weniger als 8 Meter vor der Kreuzung/Einmündung, obwohl in Fahrt­richtung rechts neben der Fahr­bahn ein Radweg baulich angelegt ist. 20 €/0/nein
112269 § 12 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 54.2 BKat ... mit Behinderung 30 €/0/nein
112272 § 12 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 54 BKat Sie parkten weniger als 5 Meter vor der Kreuzung/Einmündung. 10 €/0/nein
112273 § 12 Abs. 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 54.1 BKat; § 19 OWiG ... mit Behinderung 15 €/0/nein
112274 § 12 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 54.2 BKat Sie parkten länger als 3 Stunden weniger als 5 Meter hinter der Kreuzung/Einmündung. 20 €/0/nein
112275 § 12 Abs. 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 54.2.1 BKat; § 19 OWiG ... mit Behinderung 30 €/0/nein
112282 § 12 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 54 BKat Sie parkten verbots­widrig und ver­hinderten dadurch die Benutzung gekenn­zeichneter Park­flächen. 10 €/0/nein
112283 § 12 Abs. 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 54.1 BKat; § 19 OWiG ... mit Behinderung 15 €/0/nein
112284 § 12 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 54.2 BKat Sie parkten länger als 3 Stunden verbots­widrig und ver­hinderten dadurch die Benutzung gekenn­zeichneter Park­flächen. 20 €/0/nein
112285 § 12 Abs. 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 54.2.1 BKat; § 19 OWiG ... mit Behinderung 30 €/0/nein
112292 § 12 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 54 BKat Sie parkten im Bereich einer Grund­stücks­ein- bzw. -ausfahrt. 10 €/0/nein
112293 § 12 Abs. 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 54.1 BKat; § 19 OWiG ... mit Behinderung 15 €/0/nein
112294 § 12 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 54.2 BKat Sie parkten länger als 3 Stunden im Bereich einer Grund­stücks­ein- bzw. -ausfahrt. 20 €/0/nein
112295 § 12 Abs. 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 54.2.1 BKat; § 19 OWiG ... mit Behinderung 30 €/0/nein
112302 § 12 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 54 BKat Sie parkten auf einer schmalen Fahr­bahn gegen­über einer Grund­stücks­ein- bzw. -ausfahrt. 10 €/0/nein
112303 § 12 Abs. 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 54.1 BKat; § 19 OWiG ... mit Behinderung 15 €/0/nein
112304 § 12 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 54.2 BKat Sie parkten länger als 3 Stunden auf einer schmalen Fahr­bahn gegen­über einer Grund­stücks­ein- bzw. -ausfahrt. 20 €/0/nein
112305 § 12 Abs. 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 54.2.1 BKat; § 19 OWiG ... mit Behinderung 30 €/0/nein
112322 § 12 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 54 BKat Sie parkten auf einem Gehweg, auf dem das Parken erlaubt ist, verbotswidrig über einem Schacht­deckel oder sonstigen Verschluss. 10 €/0/nein
112323 § 12 Abs. 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 54.1 BKat; § 19 OWiG ... mit Behinderung 15 €/0/nein
112324 § 12 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 54.2 BKat Sie parkten auf einem Gehweg, auf dem das Parken erlaubt ist, verbots­widrig länger als 3 Stunden über einem Schacht­deckel oder sonstigen Verschluss. 20 €/0/nein
112325 § 12 Abs. 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 54.2.1 BKat; § 19 OWiG ... mit Behinderung 30 €/0/nein
Rotlicht
137000 § 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat Sie miss­achteten das Rotlicht in Verbindung mit dem Gelb­licht. 15 €/0/nein
137006 § 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat Sie miss­achteten das Gelblicht der Licht­zeichen­anlage, obwohl Sie gefahr­los anhalten können. 10 €/0/nein
137106 § 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 131.1 BKat Sie bogen mit dem Fahrzeug bei rotem Licht­zeichen mit rechts daneben ange­brachtem Grün­pfeil aus einem anderen als dem rechten Fahr­streifen nach rechts ab. 15 €/0/nein
137112 § 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 131.2 BKat Sie bogen mit dem Fahr­zeug bei rotem Licht­zeichen mit rechts daneben ange­brachtem Grün­pfeil nach rechts ab und behin­derten den Fahrzeug­verkehr der frei­gegebenen Richtung. 35 €/0/nein
137500 § 37 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5, § 25 StVG; -- BKat; § 19 OWiG Sie missachteten das Halt anordnende besondere Licht­zeichen weißer waage­rechter Licht­balken für eine Straßen­bahn/einen Bus/ein Taxi. Es kam zum Unfall. 240 €/0/1 M
137506 § 37 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5, § 25 StVG; -- BKat; § 19 OWiG ... länger als 1 Sekunde 360 €/0/1 M
137600 § 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 132 BKat Sie miss­achteten das Rotlicht der Licht­zeichen­anlage. 90 €/1/nein A
137601 § 37 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5, § 25 StVG; 132.1 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV; § 19 OWiG ... mit Gefährdung 200 €/2/1 M A
137602 § 37 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5, § 25 StVG; 132.2 BKat;
§ 4 Abs. 1 BKatV; § 19 OWiG
... mit Unfall 240 €/2/1 M A
137618 § 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5, § 25 StVG; 132.3 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV Sie miss­achteten das Rotlicht der Licht­zeichen­anlage. Die Rotphase dauerte länger als 1 Sekunde an. 200 €/2/1 M A
137619 § 37 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5, § 25 StVG; 132.3.1 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV; § 19 OWiG ... mit Gefährdung 320 €/2/1 M A
137620 § 37 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5, § 25 StVG; 132.3.2 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV; § 19 OWiG ... mit Unfall 360 €/2/1 M A
137630 § 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 133.1. BKat Sie bogen mit dem Fahr­zeug bei rotem Licht­zeichen mit rechts daneben ange­brachtem Grünpfeil nach rechts ab, ohne vorher anzuhalten. 70 €/1/nein A
137631 § 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 133.2 BKat ... mit Gefährdung 100 €/1/nein A
137632 § 37 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 133.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG ... mit Unfall 120 €/1/nein A
137636 § 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 133.3.1 BKat Sie bogen mit dem Fahrzeug bei rotem Licht­zeichen mit rechts daneben ange­brachtem Grünpfeil nach rechts ab und behinderten dadurch den Fuß­gänger­verkehr/Fahrrad­verkehr auf einer Radweg­furt der freige­gebenen Verkehrs­richtungen. 100 €/1/nein A
137637 § 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 133.3.2 BKat ... mit Gefährdung 150 €/1/nein A
137638 § 37 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 133.3.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG ... mit Unfall 180 €/1/nein A
141730 § 41 Abs. 1 i.V.m. Anlage 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 150 BKat; § 19 OWiG Sie hielten trotz Rotlicht nicht an der Halte­linie (Zeichen 294) und gefährdeten dadurch Andere. 70 €/1/nein A
141731 § 41 Abs. 1 i.V.m. Anlage 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 150 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG ... mit Unfall 85 €/1/nein A
Alkohol
424600 § 24a Abs. 1, § 25 StVG; 241 BKat; § 4 Abs. 3 BKatV Sie führten das Kraftfahrzeug mit einer Atem­alkohol­konzen­tration von 0,25 mg/l (0,5 Promille) oder mehr. 500 €/2/1 M A
424601 § 24a Abs. 1, § 25 StVG; 241.1 BKat; § 4 Abs. 3 BKatV ... bei Ein­tragung von bereits einer Ent­scheidung nach § 24a StVG, §§ 316 oder 315c Abs. 1 Nr. 1 Bstb. a StGB im FAER. 1000 €/2/3 M A
424602 § 24a Abs. 1, § 25 StVG; 241.2 BKat; § 4 Abs. 3 BKatV
... bei Ein­tragung von bereits mehreren Ent­scheidungen nach § 24a StVG, §§ 316 oder 315c Abs. 1 Nr. 1 Bstb. a StGB im FAER. 1500 €/2/3 M A
424654 § 24c Abs. 1, 2 StVG; 243 BKat Sie haben in der Probe­zeit nach § 2a StVG als Führer eines Kraft­fahr­zeuges ein alko­holisches Getränk zu sich genommen. 250 €/1/nein A
Ladung
331190 § 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.1 BKat Über­ladung eines Kfz mit einem zulässigen Gesamt­gewicht bis 7,5 t von mehr als 5%. 10 €/0/nein
331191 § 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.2 BKat ... mehr als 10% 30 €/0/nein
331192 § 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.3 BKat ... mehr als 15% 35 €/0/nein
331844 § 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.4 BKat ... mehr als 20% 95 €/1/nein B
331845 § 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.5 BKat ... mehr als 25% 140 €/1/nein B
331846 § 31 Abs. 2, § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 199.2.6 BKat ... mehr als 30% 235 €/1/nein B
Handy am Steuer
123624 § 23 Abs. 1a, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 246.1 BKat Sie benutzten als Führer des Kraft­fahr­zeuges ein elektrisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, in vor­schrifts­widriger Weise. 100 €/1/nein A
123625 § 23 Abs. 1a, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5, § 25 StVG; 246.2 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV, § 19 OWiG
... mit Gefährdung 150 €/2/1 M A
123626 § 23 Abs. 1a, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5, § 25 StVG; 246.3 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV, § 19 OWiG ... mit Unfall 200 €/2/1 M A
123618 § 23 Abs. 1c, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 247 BKat Sie betrieben als Führer des Kraft­fahr­zeuges verbots­widrig ein technisches Gerät, das dafür bestimmt ist, Ver­kehrs­über­wachungs­maß­nahmen anzuzeigen/zu stören. 75 €/1/nein B
TÜV
329102 § 29 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 186.1.1 BKat Sie unter­ließen es, das Fahr­zeug zur fälligen Sicher­heits­prüfung (B-0) vorzu­führen. Der Termin war um bis zu 2 Monate über­schritten. 15 €/0/nein
329108 § 29 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 186.1.2 BKat ... mehr als 2 bis zu 4 Monate 25 €/0/nein
329602 § 29 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 186.1.3 BKat ... mehr als 4 bis zu 8 Monate 60 €/1/nein B
329608 § 29 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 186.1.4 BKat ... mehr als 8 Monate 75 €/1/nein B
329036 § 29 Abs. 10, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat Sie bewahrten den Unter­suchungs­bericht für das Fahr­zeug nicht bis zu nächsten Haupt­unter­suchung auf oder händigten ihn zuständigen Personen oder Zulassungs­behörden nicht aus. 15 €/0/nein

23 abs 1a 49 stvo 24 stvg 246.1 bkat
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