Der bundeseinheitliche Tatbestandskatalog für Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten (abgekürzt BT-KAT-OWI) vereinheitlicht die Sanktionen für Ordnungswidrigkeiten gemäß Verkehrsrecht für ganz Deutschland. Verfasst wurde er vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), welches auch das Fahreignungsregister verwaltet, und er gilt als wichtigstes Instrument für die Ahndung von Verkehrsverstößen. Show Was steht im Tatbestandskatalog? Der Tatbestandskatalog enthält eine Zusammenfassung möglicher Ordnungswidrigkeiten im Verkehr sowie die Sanktionen, die darauf folgen können. Welche Sanktionsformen enthält der Tatbestandskatalog? Im Tatbestandskatalog sind Verwarnungsgelder, Bußgelder, Punkte in Flensburg und Fahrverbote vertreten. Was bedeuten die Tatbestandsnummern im Katalog? Jede Zuwiderhandlung im Tatbestandskatalog hat eine eigene Tatbestandsnummer (TBNR), die aus sechs Ziffern besteht. Die erste Ziffer steht für das verletzte Gesetz, die zweite und dritte für den entsprechenden Paragraphen und die restlichen drei für die Kennnummer der Regelmissachtung. Mehr zur Bedeutung der Tatbestandsnummern erfahren Sie hier. Wichtige Informationen zum TatbestandskatalogRang und Funktion im VerkehrsrechtBundeseinheitlicher Tatbestandskatalog: Er vereinheitlicht die Sanktionen für Verkehrsordnungswidrigkeiten in ganz Deutschland.Inhalt
Der Tatbestandskatalog geht aus der Anlage der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) hervor und stellt dabei vor allem eine Zusammenfassung der Tatbestände und der Vorschriften zur Sanktionierung derselben dar. Dabei wurden aus der Verordnung in den Katalog die häufigsten Verkehrsordnungswidrigkeiten und die entsprechenden Regelungen dazu übertragen. Die Anlage zur BKatV stellt zudem das dar, was wir im gemeinhin auch als Bußgeldkatalog bezeichnen. Der Tatbestandskatalog sorgt dafür, dass Verkehrssünden in der gesamten Bundesrepublik auf die gleiche Weise sanktioniert werden. Im Verkehrsrecht hat er aber den Rang hinter relevanten Gesetzen wie z. B. dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) und natürlich auch hinter der BkatV. Konkret bedeutet dies, dass der vom KBA erstellte Tatbestandskatalog nicht höherrangigen Vorschriften widerspricht. Das kann jedoch u. U. vorkommen, wenn die Verordnung aktualisiert wird, der Katalog anschließend jedoch nicht sofort eine Neuauflage erhält. Inhalt und Aufbau des TatbestandkatalogsGrundsätzlich klärt der Tatbestandskatalog sämtliche Regelungen zur Ahndung einer Verkehrsordnungswidrigkeit. Dazu gehören:
Der Tatbestandskatalog ist nach einem bestimmten System aufgebaut. Das Werk ist übersichtlich in bestimmte Bereiche eingeteilt. Dabei gibt es keine Kategorien à la „Tatbestandskatalog ruhender Verkehr“ und „Tatbestandskatalog fließender Verkehr“. Stattdessen gleicht die Aufteilung vom Tatbestandskatalog der StVO-Gliederung sowie dem systematischen Aufbau der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Neben diesen beinhaltet das Werk zudem Verstöße gegen folgende Gesetze bzw. Verordnungen:
Die Bedeutung der TatbestandsnummernAnhand der Tatbestandsnummer (kurz: TBNR) werden die gelisteten Ordnungswidrigkeiten sortiert und klassifiziert. Eine Tatbestandsnummer besteht aus sechs Ziffern, über welche die betreffende Tat eingeordnet werden kann. Die erste Ziffer benennt die Hauptvorschrift, in welcher der Verkehrsverstoß vorhanden ist (bspw. steht die 1 für die StVO). Die zweite und dritte Ziffer gibt den Paragrafen des Tat- bzw. Grundtatbestandes an. Die letzten drei Ziffern schließlich versehen den Einzeltatbestand mit einer Kennnummer. Beispiel: Die TBNR für das Handy am Steuer, welches verbotswidrig genutzt wurde, lautet 123624.
Die Gesetze und Verordnungen, die durch die unerlaubte Handynutzung am Steuer verletzt wurden, lauten § 23 Abs. 1a, § 49 StVO; § 24, StVG; 246.1 BKat. Bei der Tatbestandsnummer 137600 (einfacher Rotlichtverstoß) wären es wiederum § 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 132 BKat. Vorschriften zur AnwendungIm Tatbestandskatalog werden nicht nur die Tatbestände definiert sowie deren Sanktionen festgesetzt. Wie erwähnt gibt es darüber hinaus auch Hinweise zur Anwendung des Katalogs. Zu den wichtigsten geben wir im Folgenden einen kurzen Überblick. Höhe der SanktionenTrotz der Regeln aus dem Tatbestandskatalog und der StVO haben die Beamten einen Ermessensspielraum.Haben Sie bspw. gemäß Tatbestandskatalog Ihren TÜV überzogen oder müssen Sie mit Sanktionen aus dem Abschnitt „Tatbestandskatalog für falsches Parken“ rechnen, so können Sie anhand des Katalogs bereits vor dem Eintreffen des Knöllchens herausfinden, mit welchen Maßnahmen Sie rechnen müssen. Die häufigsten Ordnungswidrigkeiten werden mindestens mit einem Bußgeld, in schwereren Fällen auch mit Punkten in Flensburg und einem ein- bis dreimonatigen Fahrverbot versehen. Hier ist nicht nur die Sanktion, sondern auch ihre Erhöhung im Falle einer Behinderung oder Gefährdungdes restlichen Straßenverkehrs oder wenn es dabei gar zu einem Unfall kommt, vorgeschrieben. Jedoch hat die zuständige Bußgeldstelle bei der Festlegung der Sanktion auch einen Ermessensspielraum, den sie nutzen kann, wenn besondere Tatumstände vorliegen. Die vorgeschriebenen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote sind in der Regel nur dann anzuwenden, wenn gewöhnliche Umstände vorliegen. Sollten die Tatumstände in einem Einzelfall sich jedoch als schwerwiegender oder weniger schwerwiegend erweisen, so hat die Bußgeldstelle die Möglichkeit, die Geldbuße der Schwere der Tat nach oben oder nach unten anzupassen. Sollte es sich bei dem Fahrer um einen Wiederholungstäter handeln, der bereits einen oder mehrere Einträge ins FAER hat, kann sich hier ein Fall von Beharrlichkeit im Straßenverkehr ergeben. Die zuständigen Beamten können auch hier, sofern sie es als angemessen sehen, strengere Ahndungsmaßnahmen verhängen. Dabei ist die Punktzahl, die der Verkehrssünder bereits gesammelt hat, unerheblich. Was zählt, ist die Art der Eintragungen sowie ihre Anzahl. Tateinheit und TatmehrheitDer vom KBA erstellte Tatbestandskatalog unterscheidet zwischen Tateinheit und -mehrheit. Relevant ist das z. B. beim Tempoverstoß mit Handy.Im Tatbestandskatalog wird zwischen der Tateinheit und der Tatmehrheit unterschieden. Hierbei geht es um die Bewertung (hinsichtlich der Sanktionierung) von Ordnungswidrigkeiten, wenn mehrere Verstöße gleichzeitig oder aufeinanderfolgend begangen werden. Dazu heißt es auf Seite 7 des aktuellen bundeseinheitlichen Tatbestandskatalogs unter dem Punkt 6 „Tateinheit, Tatmehrheit“:
Im darauffolgenden Absatz ist erwähnt, dass Fälle der Tatmehrheit nicht im Tatbestandskatalog aufgenommen sind. Solche sind im Gegensatz zur Tateinheit einzeln zu ahnden, die Bußgelder sind im entsprechenden Bescheid einzeln anzugeben. Wichtig ist, wie erwähnt die Unterscheidung zwischen gleichzeitig und aufeinanderfolgend begangenen Taten:
Aktueller Tatbestandskatalog – Ein AuszugWenn Sie bspw. für den Verstoß „Handy am Steuer“ nach der TBNR im Katalog suchen oder wissen wollen, wie der Tatbestandskatalog Verstöße zur Geschwindigkeit in einer Tabelle darstellt, dann können Sie in dem folgenden Auszug fündig werden.
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