Zwangsverrentung mit 63 neuregelung ab 2022

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Neue Leistungen: Was im Rentenpaket alles drinsteckt

Abschlagsfreie Rente ab 63
Die "Rente ab 63" ist der umstrittenste Teil des Rentenpakets: Ab 1. Juli können Arbeitnehmer, die 45 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben, ohne Abschläge mit 63 Jahren in Rente gehen. Die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren gibt es bereits seit 2012. Bisher galt, dass besonders langjährig Versicherte diese Möglichkeit erst mit 65 Jahren nutzen können. Von der Neuregelung profitieren allerdings nur die Jahrgänge 1951 und 1952 in vollem Umfang. Danach wird das abschlagsfreie Rentenalter in Zwei-Monats-Schritten auf 65 Jahre angehoben. Das heißt: Der Jahrgang 1953 kann mit 63 Jahren und zwei Monaten, der Jahrgang 1958 erst mit 64 Jahren in Rente gehen. Die Jahrgänge 1964 und später können die abschlagsfreie Rente erst ab 65 in Anspruch nehmen.
Neu ist auch, dass der Bezug von Arbeitslosengeld I (nicht aber Arbeitslosengeld II oder Arbeitslosenhilfe) ohne zeitliche Begrenzung auf die Versicherungsjahre angerechnet wird. Allerdings werden die letzten zwei Jahre vor Renteneintritt nicht anerkannt. Mit diesem sogenannten "rollierenden Stichtag" will die Regierung verhindern, dass Arbeitgeber dem Beschäftigten vorzeitig kündigen und ihn damit früher in Rente schicken. Ausnahmen gibt es bei Insolvenz oder der Stilllegung des Betriebs. Auch freiwillige Versicherungsbeiträge, die zusätzlich zu den Pflichtjahren gezahlt wurden, werden bei der "Rente ab 63" anerkannt.
Darüber hinaus ist Bewegung in die starren Rentenaltersgrenzen gekommen: Eine Arbeitsgruppe der Bundesregierung soll bis Herbst Vorschläge erarbeiten, wie der Übertritt in die Rente flexibler gestaltet werden kann. Die "Rente ab 63" ist kein Muss. Langjährig Versicherte können selbstverständlich weiterarbeiten. Wer sie allerdings in Anspruch nimmt und sich noch einen Nebenjob sucht, darf nur begrenzt hinzuverdienen. Diese Einschränkung gilt bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze. Der VdK gibt zu bedenken, dass Langzeitarbeitslose und Frauen kaum von der "Rente ab 63" profitieren, da sie die Voraussetzungen meist nicht erfüllen. Zudem fehlen Übergangsregelungen für Langzeitarbeitslose und behinderte ältere Beschäftigte vom Arbeitsleben in die Rente. Aus Sicht des VdK sind weitere Maßnahmen notwendig, wie die Abschaffung der Zwangsverrentung für ältere Langzeitarbeitslose und strengere Voraussetzungen für die Kündigung von älteren Mitarbeitern.
Reha-Budget höher
Aufgrund der Bevölkerungsentwicklung wird sich der Anteil der Arbeitnehmer, die Rehabilitationsmaßnahmen benötigen, in den kommenden Jahren massiv erhöhen. Als Reha-intensiv gelten Beschäftigte zwischen 45 und 67 Jahren. Die Zahl der Anträge steigt seit Jahren. Nur etwa jede zweite Reha wird bewilligt, denn das Budget für die Leistungen ist gedeckelt.
Bisher war der Etat abhängig von der Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter. Künftig soll auch die demografische Entwicklung berücksichtigt werden. Damit werde ein "atmendes Reha-Budget" geschaffen, das der Rentenversicherung mehr Geld zur Verfügung stelle, heißt es auf der Homepage des Deutschen Bundestags. Rückwirkend zum 1. Januar 2014 wird das Reha-Budget um rund 100 Millionen Euro erhöht. Bis zum Jahr 2017 steigt der Etat um bis zu 233 Millionen Euro an, danach wird die zusätzliche Erhöhung schrittweise wieder abgebaut, bis die geburtenstarken Jahrgänge in Rente sind.
Der VdK begrüßt die Anhebung des Deckels als "Schritt in die richtige Richtung". Doch weil der Reha-Bedarf in den kommenden Jahren weiter zunehmen wird, fordert der Sozialverband VdK die vollständige Abschaffung des Deckels.
Neurentner bekommen mehr: Erwerbsminderungsrente wird nachgebessert
Jeder fünfte neue Rentner ist ein Erwerbsminderungsrentner. Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann, muss oft Abschläge bis zu 10,8 Prozent in Kauf nehmen. Nun bessert die Große Koalition nach.
Die Erwerbsminderungsrenten befinden sich seit Jahren im freien Fall und sind zum hohen Armutsrisiko geworden: Neurentner erhielten in 2012 durchschnittlich 640 Euro, Neurentnerinnen 584 Euro - die Renten liegen deutlich unter dem Grundsicherungsbedarf. Mit der Rentenreform soll dieser Missstand behoben werden. Stichtag ist der 1. Juli 2014. Für alle, die ab diesem Tag in Rente gehen, wird die Zurechnungszeit auf 62 Jahre angehoben. Ist der Durchschnittsverdienst, der zur Berechnung der Rentenhöhe herangezogen wird, kurz vor Rentenbeginn aufgrund von Krankheit niedriger, so fallen die letzten vier Jahre aus der Berechnung heraus.
Neurentner erhalten im Schnitt 40 Euro mehr, Bestandsrentner profitieren nicht von diesen Regelungen. Der VdK fordert weitere Maßnahmen. Da viele Renten nach wie vor unter dem Existenzminimum liegen, müssen die Abschläge abgeschafft werden. Zudem soll sich auch für die Bestandsrentner das Rentenniveau erhöhen.
Mütterrente: Die Kindererziehung wird aufgewertet
Von der sogenannten "Mütterrente" profitieren Mütter, die vor 1992 Kinder geboren und großgezogen haben. Frauen, die ab 1. Juli in Rente gehen, wird je Kind ein zusätzliches Jahr Erziehungszeit angerechnet. Auch Bestandsrentnerinnen erhalten einen Zuschlag in gleicher Höhe.
Mit der Mütterrente würdigt die Große Koalition die Erziehungsleistung und sorgt für eine Besserstellung der Mütter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden. Auch Väter können die Mütterrente beziehen, wenn sie für die Betreuung eines oder mehrerer Kinder ihre Berufstätigkeit unterbrochen haben. Mütter, deren Kind nach 1992 geboren wurde, bekommen auf ihre Rente drei Jahre Erziehungszeit angerechnet. Für früher geborene Kinder wurde bisher nur ein Jahr Erziehungszeit berücksichtigt, künftig sind es zwei.
Insbesondere Frauen in den alten Bundesländern profitieren von dieser Leistungsverbesserung. Weil es früher kaum Betreuungsangebote gab, unterbrachen oder beendeten sie häufig die Berufstätigkeit mit der Geburt der Kinder. Dementsprechend erhalten sie oft eine nur magere Rente. Für sie ist die Mütterrente eine spürbare Verbesserung. Konkret erhält eine Rentnerin in den alten Bundesländern pro Monat und Kind einen zusätzlichen Entgeltpunkt von 28,61 Euro, in den neuen Bundesländern liegt er bei 26,39 Euro.
Für den Erhalt der Mütterrente ist kein eigener Antrag nötig. Frauen, die bereits in Rente sind, erhalten ab 1. Juli automatisch einen Zuschlag. So vermeidet es die Bundesregierung, die Rente für deutschlandweit 9,5 Millionen Frauen (und Männer) neu berechnen zu müssen. Wer bisher keine Erziehungszeiten geltend gemacht hat, sollte jedoch einen Antrag stellen. Kostenlose Formulare gibt es bei der Rentenversicherung.
Der VdK begrüßt die Ausweitung der Kindererziehungszeiten, fordert aber eine vollständige Angleichung auf drei Jahre auch für die Mütter, deren Kinder vor 1992 geboren sind. Weiterhin bemängelt der Sozialverband VdK, dass die Mütterrente aus dem Rententopf finanziert wird. Weil die Kindererziehung eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, muss die Finanzierung aus Steuermitteln erfolgen. Darüber hinaus fordert der VdK, dass Rentnerinnen, die im Alter auf Grundsicherung angewiesen sind, durch die Einführung eines Freibetrags eine spürbare Leistungsverbesserung erhalten.
ali

Kann man gezwungen werden mit 63 in Rente zu gehen?

Laut Gesetz ist eine Zwangsverrentung ab dem 63. Geburtstag möglich. ALG-II-Bezieher, die 62 Jahre alt oder jünger sind, sind also nicht akut von der Zwangsverrentung bedroht. Hinzu kommt: Eine Zwangsverrentung setzt voraus, dass auch tat- sächlich eine Altersrente bezogen werden kann.

Kann man Zwangsverrentet werden?

Eine Zwangsverrentung ist ab einem Alter von 63 Jahren möglich. ALG-II-Bezieher, die jünger sind, können nicht zwangsverrentet werden. Überhaupt kann man erst dann gezwungen werden in Rente zu gehen, wenn eine Altersrente vor dem 65. Lebensjahr grundsätzlich beansprucht werden kann.

Wie kann ich 2 Jahre bis zur Rente überbrücken?

Wie hoch diese Sonderzuzahlung für einen Ausgleich der Rentenabschläge ausfallen muss, kannst du beim Rentenversicherungsträger erfragen. Aber so könntest du zum Beispiel zwei Jahre bis zur Rente überbrücken. Nebenjob annehmen: Eine andere Option ist, in Frührente zu gehen und trotzdem nebenbei zu arbeiten.

Was ist eine zwangsverrentung?

Zwangsverrentung entsteht, wenn Jobcenter Arbeitslosengeld II-Beziehende ab dem 63. Lebensjahr (nach § 12 a SGB II) auffordern einen Rentenantrag zu stellen. Kommen die Betroffenen dieser Aufforderung nicht nach, kann das Jobcenter einen Rententrag stellen – auch gegen den Willen der Betroffenen.