Woher weiß ich dass ich Schufa habe?

Woher holt die Schufa ihre Informationen? Warum darf sie das?

Die Schufa erhebt die Finanz­daten nicht selbst. Rund 10 000 Vertrags­partner, darunter Banken, Versandhändler, Mobil­funk­unternehmen und Energieversorger, melden ihr zum Beispiel Giro­konten, Kreditkarten, Kredite und andere Verträge.

Das Über­mitteln der Daten an die Auskunftei ist rechtens, wenn die Kunden zuvor darüber informiert wurden. Das geschieht etwa, wenn sie den Antrag auf Eröff­nung eines Giro­kontos oder einen Stromliefer­vertrag unter­schreiben. Die Schufa nutzt auch Daten aus öffent­lich zugäng­lichen Quellen wie Schuld­nerverzeich­nissen und Insolvenzbekannt­machungen. Sie speichert außerdem persönliche Daten wie Name, Geburts­datum, Adresse und auch vorherige Wohn­adressen.

Finanztest-Kritik. Eine Zustimmung zur Daten­über­mitt­lung – im Volks­mund die Schufa-Klausel – ist seit 25. Mai 2018 nicht mehr ausdrück­lich notwendig. Die reine Information kann bei Vertrags­schluss deshalb untergehen, so dass sich Verbraucher oft nicht erinnern, dass sie über die Daten­weitergabe informiert wurden.

Was macht die Schufa mit den vielen gesammelten Daten?

Sie berechnet aus den meisten Daten einen Zahlen­wert in Prozent, den sogenannten Score. Er beschreibt nicht das Zahlungs­verhalten der jeweiligen Person, sondern das einer Gruppe, der sie laut Schufa angehört. Trotzdem wird der Score heran­gezogen, um das individuelle Risiko zu bewerten, dass jemand nicht zahlt.

Es gilt als umso wahr­scheinlicher, dass Kunden ihre vertraglichen Verpflichtungen erfüllen, je höher ihr Score ist. Verbraucher erfahren auf Anfrage ihren Basiss­core, der eine branchen­über­greifende Bonität ausdrückt.

Viel wichtiger sind aber spezielle Branchens­cores oder individuelle Scores, die die Schufa tages­aktuell berechnet und ihren Vertrags­part­nern zur Verfügung stellt. Sie können vom Basiss­core abweichen. Denn die Wahr­scheinlich­keit, dass jemand den Baufinanzierungs­kredit zurück­zahlt, muss nicht der Wahr­scheinlich­keit entsprechen, dass er eine Rechnung beim Versand­handel bezahlt.

Die Vertrags­partner der Schufa können den Score anfordern, wenn sie ein berechtigtes Interesse haben. Das hat eine Bank, bei der Kunden einen Kredit oder eine Kreditkarte beantragen und das hat auch ein Händler, bei dem sie auf Teilzahlung einkaufen wollen.

Finanztest-Kritik. Die branchenspezi­fischen Scores bekommen Verbraucher nur, wenn sie bezahlen. Die Bonitäts­auskunft der Schufa kostet 29,95 Euro. In der kostenlosen „Daten­kopie“ nach Artikel 15 der Daten­schutz-Grund­ver­ordnung (DSGVO) stehen nur Branchens­cores, die Unternehmen in den vergangenen zwölf Monaten angefragt und die die Schufa an sie über­mittelt hat.*

Welche Daten nutzt die Schufa für die Berechnung eines Score­wertes? Wie ist die Formel?

Die Schufa nutzt allgemeine Daten wie Geburts­datum, Geschlecht und Anzahl der Voran­schriften, um den Score zu ermitteln. Auch Finanz­daten wie Giro­konten, Kreditkarten, Mobil­funk­verträge fließen ein. Hinzu kommen Kredit­aktivitäten im vergangenen Jahr, die Höhe der in Anspruch genom­menen Kredite, der Zeit­punkt, seit wann Kredite genutzt werden und bisherige Zahlungs­störungen.

Nicht alle Daten, die die Schufa speichert, rechnet sie ein. Die Höhe des einge­räumten Dispokredits und Anfragen nach Kredit­konditionen nutzt sie zum Beispiel nicht. Die Anschrift spielt laut Schufa nur eine Rolle, wenn sie keine kreditrelevanten Informationen von einer Person hat und das anfragende Unternehmen trotzdem einen Score haben möchte. Nach Angaben der Schufa enthalten nur 0,3 Prozent der über­mittelten Score­werte diese Geodaten.

Mehr als 90 Prozent aller bei der Schufa gespeicherten Personen hätten ausschließ­lich positive Informationen in ihrem Daten­blatt. Informationen über nicht vertrags­gemäßes Verhalten können zum Beispiel ein durch die Bank gekündigter Kredit, Zahlungs­ausfälle oder Informationen aus öffent­lichen Schuld­nerverzeich­nissen sein.

Finanztest-Kritik. Verbraucher haben zwar ein Recht darauf zu erfahren, welche Daten die Schufa über sie speichert. Wie sie die Kreditwürdig­keit berechnet, bleibt aber geheim. So hat der Bundes­gerichts­hof geur­teilt (Az. VI ZR 156/13). Es reiche, wenn die Schufa Auskunft erteile, welche personenbezogenen und kreditrelevanten Daten in die Berechnung der Wahr­scheinlich­keits­werte einge­flossen seien. Die Formel für die Berechnung eines Score­wertes sei Geschäfts­geheimnis, sagt die Schufa. Coca-Cola verrate auch nicht die Rezeptur.

Verbraucherschützer kritisieren, dass Kunden damit weiterhin keine Möglich­keit haben zu prüfen, ob dem Urteil der Schufa eine Fehl­annahme zugrunde liegt.

Seit Jahren bemühen wir uns, eine Über­sicht aller möglichen Merkmale zu bekommen, die die Schufa speichert. Auch diesmal antwortete die Schufa ausweichend: Es sei nicht sinn­voll, eine Über­sicht der allgemeinen Merkmale oder auch Wort­laute aus Schufa-Auskünften von Verbrauchern zu veröffent­lichen, da es sich um veränderliche Informationen handele.

Schlechter Schufa-Score? So gehen Sie vor

Nach­fragen. Wird Ihnen ein Vertrag mit Verweis auf Ihre schlechte Schufa-Bewertung verwehrt, forschen Sie nach. Fragen Sie das Unternehmen, das der Schufa Unvor­teilhaftes über Sie mitgeteilt hat. Antwortet es nicht, wenden Sie sich an die Schufa.

Gratis-Auskunft. Unter meineschufa.de können Sie kostenlos Auskunft über die Daten anfordern, die die Schufa von Ihnen speichert.* Klicken Sie auf der Internetseite ganz unten auf „Daten­kopie (nach Art. 15 DS-GVO)“. Sonst landen Sie auf kosten­pflichtigen Schufa-Angeboten. Deren Zusatz­nutzen ist, dass Sie über kreditrelevante Anfragen oder Änderungen Ihrer Bonität sofort per E-Mail oder Kurz­nach­richt auf dem Handy informiert werden. Alle Details zum Schufa-Check lesen Sie weiter unten.

Die Schufa will nun auch die Giro­konten der Verbraucher durch­leuchten. Darf sie das?

Ende 2020 testete die Schufa das Projekt Check-now. Es war als eine zweite Risiko­prüfung gedacht. Verbraucher, die wegen eines negativen Schufa-Eintrags zum Beispiel keinen Mobil­funk­vertrag bekommen haben, könnten einen Blick auf ihre Konto­umsätze erlauben und damit zeigen, dass ihre finanzielle Situation besser ist, als der Score­wert es ausdrückt. Auf Basis dieser Daten sollte eine aktuelle Risiko­prüfung erfolgen. Bei positivem Ausgang stünde einem Handy­vertrag dann nichts mehr im Weg.

Betrachtet werden sollte, ob der Konto­stand positiv oder negativ ist, ob regel­mäßig Gehalt eingeht und ob es geplatzte Last­schriften gibt. Die Schufa versicherte, sensible Daten wie Arzt­rechnungen, Vereins- oder Gewerk­schafts­beiträge würden auto­matisch heraus­gefiltert und nicht verarbeitet. Sofern Verbraucher explizit zustimmen, sollten die die Konto­daten dann für zwölf Monate gespeichert sein.

Auf Finanztest-Nach­frage sagte Schufa-Sprecher Ingo Koch: „Das Projekt befindet sich noch in der Test­phase und wird nicht zur Bonitäts­prüfung einge­setzt.“ Wann und in welcher Form das Verfahren einge­führt werde, entscheide man nach Auswertung und Analyse des Tests.

Finanztest-Kritik. Check-now ist durch das europäische Zahlungs­recht gedeckt. Es ist rechtens, dass spezielle Dienste – hier die Schufa-Tochter FinApi – auf Informationen zugreifen können, die sonst nur die Banken haben. Es sind aber Voraus­setzungen zu erfüllen: Bank­kunden müssen dem Daten­zugriff explizit zustimmen, die Konto­informations­dienste einen zertifizierten tech­nischen Zugang nutzen, und bei der Aufsichts­behörde, der Bundes­anstalt für Finanz­dienst­leistungs­aufsicht, registriert sein.

Unklar ist, ob die Zustimmung zum Konto­einblick zu weit gefasst ist und ob die Daten längere Zeit gespeichert werden dürfen (Details im Interview).

Sind stets Schufa-Daten schuld, wenn Kreditkarte oder Dispo gesperrt wurde?

Banken müssen die Kündigung eines Dispokredits oder einer Kreditkarte nicht begründen. Die Informationen von der Schufa sind aber zumindest ein Bestand­teil der Entscheidung einer Bank.

Es ist empfehlens­wert, hartnä­ckig nach dem Grund zu fragen oder gleich eine Eigen­auskunft bei der Schufa einzuholen. Darauf hat jeder Mensch laut Daten­schutz-Grund­ver­ordnung (DSGVO) Anspruch. Die Schufa muss kostenlos Auskunft geben (siehe Unser Rat oben).* Wenn darin falsche Daten enthalten sind, muss die Schufa sie umge­hend korrigieren. Bis alles geklärt ist, darf sie darüber auch keine Auskunft geben.

Finanztest-Kritik. Vor einem halben Jahr haben wir berichtet, dass einer Finanztest-Kollegin aufgrund einer falschen Meldung eines Energieversorgers an die Schufa von einem Tag zum anderen der Dispositions­kredit und die Kreditkarte gekündigt wurden (siehe PDF Ping-Pong mit Frau Kraft). Den Fehler behob das Unternehmen zwar nach acht Tagen – da waren die Kündigungen aber schon ausgesprochen. Klären konnte unsere Kollegin die Angelegenheit erst nach vielen Wochen und auch erst, als sie sich als Journalistin zu erkennen gab.

Schufa-Sprecher Ingo Koch erklärte damals auf Finanztest-Anfrage: „Hinweisen von Verbrauchern gehen wir umge­hend nach.“ Ebenso habe jedes Unternehmen, das von der Schufa Informationen beziehe, die Pflicht, „Meldungen im Rahmen der eigenen Qualitäts­sicherung zu prüfen“. Das ist im beschriebenen Fall gehörig daneben­gegangen.

Darf eine Firma mit einem Schufa-Eintrag drohen?

Unternehmen dürfen die Angst vor einem negativen Schufa-Eintrag nicht nutzen, um Schuldner zu nötigen, eine offene Rechnung zu zahlen. Die Drohung ist unzu­lässig, wenn der Forderung wider­sprochen wurde, so urteilte der Bundes­gerichts­hof (Az. I ZR 157/13).

Zahlungs­rück­stände zur Berechnung von Score­werten zu nutzen, ist nur erlaubt, wenn säumige Zahler zweimal schriftlich gemahnt worden sind und vier Wochen zwischen erster Mahnung und Weitergabe der Daten verstrichen sind. Säumige müssen zudem über die geplante Meldung unter­richtet worden sein und dürfen keine Einwände gegen die Forderung haben. Wer eine Zahlungs­aufforderung mit einer Schufa-Drohung bekommt, ohne dass eine Zahlungs­pflicht besteht, wider­spricht der Forderung knapp schriftlich und legt möglichst Dokumente bei, die das untermauern.

Finanztest-Kritik. Selbst die an sich klaren Regeln schützen nicht vor falschen Einträgen, wie das Beispiel aus der Frage vorher zeigt.

Wie lange speichert die Schufa meine Daten?

Die DSGVO regelt nichts Genaues. Auskunfteien dürfen Daten speichern, solange es „...erforderlich...“ ist. Alle Auskunfteien in Deutsch­land haben sich auf einheitliche Lösch­fristen geeinigt.

Danach gilt: Giro­konten, Kreditkarten, Rahmenkredite, Mobil­funk- und Strom­verträge bleiben im Daten­bestand, solange die Geschäfts­beziehung besteht. Anfragen, wie etwa zu Kredit­konditionen oder Kreditkarten, bleiben zwölf Monate gespeichert. Daten über Insolvenz­verfahren sowie Kredite bleiben ab dem Tag, an dem sie beendet oder zurück­gezahlt sind, noch weitere drei Jahre im Daten­bestand.

Damit allerdings könnte es bald vorbei sein. Das Ober­landes­gericht in Schleswig-Holstein hat entschieden: Daten zu einer Insolvenz müssen sechs Monate nach Ende des Verfahrens gelöscht werden. So regelt es Verordnung zu öffent­lichen Bekannt­machungen in Insolvenz­verfahren und länger dürfen nach Ansicht der Richter in Schleswig auch Auskunfteien die Daten nicht speichern. Das Urteil ist aber noch nicht rechts­kräftig. Die Schufa hat Revision einge­legt und muss jetzt der Bundes­gerichts­hof entscheiden.
Schleswig-Holsteinisches Ober­landes­gericht, Urteil vom 02.07.2021
Aktenzeichen: 17 U 15/21

*Korrigiert am 20.12.2022

Wo kann man Schufa abfragen?

Einmal im Jahr können Sie eine kostenfreie SCHUFA-Selbstauskunft beantragen. Diese Datenkopie nach Art. 15 DSGVO erhalten Sie unter www.meineschufa.de. Diese kostenlose SCHUFA-Selbstauskunft ist allerdings nur für Ihre Unterlagen bestimmt und eignet sich nicht zur Weitergabe an Dritte, wie z.B. Vermieter.

Wie lange bleibt ein Schufa

Wenn die beglichene Forderung unter 1.000 Euro liegt, dann kann nach Aufforderung ebenfalls eine sofortige Löschung erfolgen. Veraltete Daten gehören ebenfalls zu den Daten, die sofort gelöscht werden können. Löschung nach 12 Monaten Getätigte Kreditanfragen werden taggenau nach 12 Monaten gelöscht.