Wo trage ich den Unterhalt in der Steuererklärung ein?

So werden Unterhaltszahlungen von der Steuer abgesetzt.

Es gibt Situationen im Leben, in denen Menschen auf Hilfe angewiesen sind. Hilfebedürftig kann schließlich jeder einmal werden. Pflegefall, Scheidung oder die Kinder verdienen noch kein eigenes Geld und müssen unterstützt werden - das Spektrum kann sehr vielfältig sein. Welcher Fall auch eintritt, in der Regel wird den Angehörigen dann mit finanziellen Mitteln unter die Arme gegriffen. Viele leisten die Hilfe freiwillig, einige sind aus rechtlicher Sicht dazu verpflichtet.

Unterhaltszahlungen von der Steuer absetzen

Nicht immer verläuft in puncto Unterhalt alles reibungslos. Meistens liegen monatelange Gerichtskämpfe zurück, ehe das erste Mal Unterhalt gezahlt wird.

Geschiedene oder dauerhaft getrennt lebende Ehegatten sind dazu verpflichtet, dem ehemaligen Lebensgefährten Unterhalt zu zahlen. Verdient einer von beiden mehr, muss die Differenz zu Gunsten des Geringverdieners ausgeglichen werden.

Möglichkeiten der steuerlichen Absetzbarkeit

In Deutschland gibt es zwei Möglichkeiten, geleistete Unterhaltszahlungen steuerlich geltend zu machen. Zum einen können Ausgaben als Sonderausgaben angegeben werden und zum anderen können die Kosten als außergewöhnliche Belastung beim Finanzamt eingereicht werden.

Sonderausgaben

Werden Unterhaltszahlungen als Sonderausgaben in der Steuererklärung angegeben, dann handelt es sich dabei um das sogenannte Realsplitting. Das Realsplitting folgt dem steuerlichen Leistungsfähigkeitsprinzip. Durch die Unterhaltszahlungen mindert sich die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsleistenden und erhöht die des Unterhaltsempfängers. Die Steuerlast wird demnach für den Unterhaltszahlenden gesenkt.

Einzige Bedingung: Der Unterhaltsempfänger muss dem Realsplitting zustimmen. Das bedeutet, dass dieser auch auf der Einkommensteuererklärung unterschreiben muss. Zudem muss der erhaltene Unterhalt in der Rubrik „sonstige Einkünfte" verzeichnet werden.

Wo trage ich den Unterhalt in der Steuererklärung ein?

Außergewöhnliche Belastungen

Nicht immer akzeptieren Unterhaltsempfänger das Realsplitting. In solchen Fällen können die Zahlungen auch als außergewöhnliche Belastung angegeben werden. Bei dieser Variante ist die Zustimmung des Ex-Partners nicht von Nöten. Der Empfänger muss zudem die Leistungen nicht versteuern.

Einzige Bedingung hierbei: Der Unterhaltsempfänger muss dem Finanzamt mitteilen, wie viel verdient wird. Nur so kann der Unterhaltshöchstbetrag für den Unterhaltszahler ermittelt werden. Weigert sich die Person, Auskunft über die Einnahmen zu geben, werden Zahlungen des Unterhaltspflichtigen gegebenenfalls nicht berücksichtigt.

Unterhaltszahlungen für Kinder

Nach einer Scheidung muss ein Elternteil in der Regel für das Kind oder die Kinder Unterhalt zahlen. Maximal 8.820 Euro können als Unterhaltszahlungen in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung angegeben werden. Das ist allerdings nur dann möglich, wenn Kindergeld oder der Kinderfreibetrag nicht in Anspruch genommen wird. Da das aber meistens der Fall ist, ist der Abzug der Kosten nur dann relevant, wenn es sich um ein volljähriges Kind handelt, für welches kein Kindergeld mehr bezogen wird.

Ist das Kind zudem arbeitstätig und verdient im Jahr mehr als 624 Euro, werden die Einnahmen, die diesen Betrag übersteigen, mit dem Maximalbetrag von 8.820 Euro verrechnet. Der Anspruch auf Kindergeld muss zusätzlich bestehen.

Unterhaltszahlungen für pflegebedürftige Verwandte

Wer für Verwandte ersten Grades Unterhalt zahlt, kann diese Ausgaben ebenfalls steuerlich geltend machen. Somit sind zum Beispiel Ausgaben für eine Heimunterbringung der Eltern von der Steuer absetzbar.

Wann muss ich Unterhaltsleistungen in der Steuererklärung angeben?

Geschiedene und dauernd getrennt lebende Ehegatten können ihre Unterhaltsleistungen an den Ex-Gatten im Rahmen des Realsplittings bis zu 13.805 Euro als Sonderausgaben absetzen. Im Gegenzug muss der Empfänger die Zahlungen als sonstige Einkünfte versteuern.

Das Realsplitting bewirkt, dass der Unterhaltszahler seine Ausgaben steuermindernd geltend machen kann, während der Unterhaltsempfänger diese als sonstige Einkünfte versteuert. Um die Unterhaltszahlungen als Sonderausgaben absetzen zu können, muss der Zahlende den Abzug beantragen und der Empfänger dem zustimmen und versichern, dass er die Zahlungen abzüglich Werbungskosten versteuert. Die Zustimmung zum Realsplitting erfolgt durch die Abgabe der "Anlage U".

Anzugeben sind die Einnahmen in der Anlage SO in der Zeile "Unterhaltsleistungen, soweit Sie vom Unterhaltszahler als Sonderausgaben abgezogen wurden".

Die Unterhaltsleistungen sind zwar steuerpflichtig, doch ob tatsächlich auch Steuern dafür zu zahlen sind, hängt von der Höhe des Unterhalts und der anderen Einkünfte ab. Falls Sie nämlich keine oder nur geringe andere Einkünfte haben, fällt aufgrund der Frei- und Pauschbeträge des Steuertarifs keine allzu hohe Steuer an.

Tipp

Als Unterhaltsempfänger sollten Sie Ihre Zustimmung zum Realsplitting von der Verpflichtung des Unterhaltspflichtigen abhängig machen, dass dieser alle steuerlichen und außersteuerlichen Nachteile ausgleicht, die Ihnen durch die Versteuerung der Unterhaltszahlungen entstehen.

(2021): Wann muss ich Unterhaltsleistungen in der Steuererklärung angeben?


Wo trägt man Unterhalt in der Steuererklärung ein?

Während in der Anlage U die Unterhaltszahlungen an den geschiedenen oder getrennt lebenden Ehegatten für den Abzug als Sonderausgaben erfasst werden, sind in der Anlage Unterhalt entsprechende Zahlungen an bedürftige Personen (Eltern, Kinder) als außergewöhnliche Belastungen geltend zu machen.

Wo trage ich bei Elster den Kindesunterhalt ein?

Die Höhe der tatsächlich geleisteten Zahlungen tragen Sie bitte in Zeile 38 ein. Das Finanzamt berücksichtigt den Betrag, der abgezogen werden kann.

Wird Unterhalt bei der Steuererklärung angerechnet?

Kindesunterhalt von der Steuer absetzen Grundsätzlich können Sie Ihre Unterhaltszahlungen als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen. Maximal 9.744 Euro können so in der Steuererklärung 2021 steuerlich geltend gemacht werden.

Wann muss ich Unterhaltsleistungen in der Steuererklärung angeben?

Tragen Sie die Kosten als außergewöhnliche Belastung ein, müssen Sie die Leistung – also die Unterhaltszahlungen – tatsächlich erbracht haben. Der Unterhalt kann bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 9.744 Euro (Steuererklärung 2021) abgesetzt werden, sofern Ihre Kosten die zumutbare Eigenbelastung überschreiten.