Wenn Sie ein Auto überführen wollen, benötigen Sie ein Überführungskennzeichen – sofern das Fahrzeug bereits abgemeldet wurde. Nur so erhalten Sie während der Fahrt einen ausreichenden Versicherungsschutz und dürfen am deutschen Straßenverkehr teilnehmen. Das Nummernschild wird sowohl für Überführungsfahrten und Prüfungsfahrten als auch für Probefahrten verwendet.
In der Regel werden Überführungskennzeichen in drei Kategorien unterteilt:
- Kurzzeitkennzeichen: Dieses können Sie beantragen, wenn Sie ein Fahrzeug innerhalb Deutschlands überführen möchten. Sie erkennen es am gelben Rand. Es ist wird auch Tageskennzeichen oder 5-Tages-Kennzeichen genannt, weil es lediglich für maximal fünf Tage gültig ist. Anschließend müssen Sie das Fahrzeug anmelden, eine eigene Versicherung abschließen und das Kurzzeitkennzeichen wieder aushändigen.
- Zoll- / Ausfuhrkennzeichen: Dieses Überführungskennzeichen benötigen Sie, wenn Sie ein Motorrad, einen Wohnwagen oder ein Auto im Ausland kaufen und es nach Deutschland überführen wollen. Das Ausfuhrkennzeichen ist mindestens 14 Tage gültig und kann bei Bedarf verlängert werden.
- Rotes Überführungskennzeichen: Diese sind explizit Händlern vorbehalten. Die Händler geben ihren Kunden das Überführungskennzeichen, damit sie das Fahrzeug überführen können. Die Gültigkeit beträgt ein Jahr, eine Verlängerung ist möglich.
Denken Sie daran, dass es Unterschiede zwischen unseren Überführungskennzeichen und denen aus dem Ausland gibt. Kaufen Sie beispielsweise ein Fahrzeug in Frankreich, müssen Sie dort ein entsprechendes Ausfuhrkennzeichen beantragen.
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Ein rotes Händlerkennzeichen ist günstig; Versicherungsschutz gibt es hier schon ab 495,- Euro im Jahr inklusive Versicherungssteuer.
Eine Kfz-Haftpflichtversicherung mit Deckung 100 Mio. Euro pauschal, max. 8 Mio. Euro je geschädigte Person (inklusive eines zusätzlichen Verkehrs-Rechtsschutz-Vertrages für Fahrzeuge mit roten Kennzeichen, 150 Euro Selbstbehalt) kostet insgesamt 495,- Euro im Jahr inklusive Versicherungssteuer.
Eine Kfz-Haftpflicht– und Teilkaskoversicherung mit 150 Euro Selbstbehalt / 500 Euro Selbstbehalt bei Hagel (inklusive eines Verkehrs-Rechtsschutz-Vertrages für Fahrzeuge mit roten Kennzeichen, 150 Euro Selbstbehalt) kostet 898,- Euro / Jahr inklusive Versicherungssteuer.
Eine Kfz-Haftpflicht-, Vollkaskoversicherung mit 500 Euro Selbstbehalt inkl. Teilkaskoversicherung mit 150 Euro Selbstbehalt / 500 Euro Selbstbehalt bei Hagel (inklusive eines Verkehrs-Rechtsschutz-Vertrages für Fahrzeuge mit roten Kennzeichen, 150 Euro Selbstbehalt) kostet nur 1.383,- Euro / Jahr inklusive Versicherungssteuer.
Die Prämie kann sich – je nach Risiko – erhöhen.
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Bitte beachten Sie die jeweils gültigen Versicherungsprämien auf unserem Formular zur Beantragung eines Angebots für Versicherungsschutz. Gerne können Sie aktuelle Versicherungsprämien erfragen unter der Telefonnummer 06403 60999-0.
Gebühren für ein rotes Händlerkennzeichen
Die Höhe der Gebühren für die Beantragung eines Händlerkennzeichens erfragen Sie bitte bei Ihrer örtlichen Zulassungsstelle. Die Gebühren werden nach Verwaltungsaufwand erhoben. Laut der Gebührenordnung (Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr, GebOSt in der Fassung vom 19.12.2016) kann eine Entscheidung über die Zuteilung von roten Kennzeichen zwischen 25,60 Euro bis 205,00 Euro kosten.
Kfz-Steuer für ein rotes Händlerkennzeichen
Die Kfz-Steuer für ein rotes Händlerkennzeichen beträgt pauschal jährlich 46,02 Euro für Krafträder und 191,73 Euro für alle übrigen Kraftfahrzeuge. Ob sich die die Kfz-Steuer ändern wird, erfragen Sie bitte bei Ihrem örtlich zuständigen Finanzamt.
Ein Tageskennzeichen ist nur fünf Tage lang gültig. Es kann z. B. beantragt werden, um ein Fahrzeug zu überführen oder um eine Probefahrt zu machen.
Kann man ein Tageskennzeichen ohne gültige TÜV-Plakette beantragen?
Das Tageskennzeichen kann auch ohne gültige HU-Bescheinigung beantragt werden, wenn die Zulassung dazu dient, mit dem Fahrzeug zur Hauptuntersuchung zu fahren.
Was kostet ein Tageskennzeichen?
Die Kosten für die Beantragung unterscheiden sich je nach Zulassungsstelle und gewählter Versicherung.
Wie funktioniert das Kfz-Tageskennzeichen in Deutschland?
Inhalt dieses Ratgebers
- Wie funktioniert das Kfz-Tageskennzeichen in Deutschland?
- So können Sie ein Tageskennzeichen beantragen
- Was kostet ein Tageskennzeichen?
Jedes zugelassene Kraftfahrzeug verfügt über ein amtliches Kennzeichen, das anzeigt, dass besagtes Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr geführt werden darf. Eine besondere Form des Kennzeichens ist das sogenannte Tageskennzeichen (auch bekannt als „Kurzzeitkennzeichen“). Dieses wird vergeben, wenn das Fahrzeug nur für einen kurzen Zeitraum zugelassen werden soll, z. B. um eine Probefahrt damit zu machen oder um es vom Verkäufer zum Käufer zu überführen.
Das Tageskennzeichen kann auch von Privatpersonen beantragt werden. Damit unterscheidet es sich vom roten Kennzeichen, welches ausschließlich gewerblichen Fahrzeughändlern vorbehalten ist.
Trotz seines Namens ist das Tageskennzeichen nicht genau 1 Tag lang gültig, sondern 5. Ein kürzerer Zeitraum für die Zulassung kann nicht beantragt werden. Dabei spielt es keine Rolle, für welche Art von Fahrzeug das Tageskennzeichen gilt: Auto, Motorrad, Lkw etc. Das Ablaufdatum ist in einem gelben Feld am rechten Rand des Tageskennzeichens vermerkt.
Das Tageskennzeichen ist nicht ortsgebunden und wird überall in Deutschland sowie im gesamten EU-Raum akzeptiert. In anderen Ländern muss es jedoch nicht anerkannt werden.
So können Sie ein Tageskennzeichen beantragen
Aber was braucht man überhaupt für ein Tageskennzeichen bzw. wie kann es beantragt werden? Dazu müssen Sie sich an die Kfz-Zulassungsstelle, die für Ihren Wohnort zuständig ist, wenden. Alternativ kann auch jene Zulassungsstelle das Tageskennzeichen ausstellen, in dessen Zuständigkeitsbezirk das Fahrzeug zuletzt eine Zulassung erhalten hatte.
Es ist nicht bei jeder Behörde zwingend erforderlich, dass Sie persönlich für die Antragstellung erscheinen. Viele Zulassungsstellen bieten dafür auch Online-Formulare an. Doch egal, welche Vorgehensweise Sie wählen, in der Regel werden folgende Unterlagen benötigt:
- Gültiges Ausdokument (Personalausweis oder Reisepass)
- Zulassungsbescheinigung 1 (früher „Fahrzeugschein“)
- Zulassungsbescheinigung 2 (früher „Fahrzeugbrief“)
- gültiger TÜV-Nachweis (es sei denn, das Tageskennzeichen wird benötigt, um mit dem Fahrzeug zur Hauptuntersuchung zu fahren)
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
Bei einem Online-Antrag sind die entsprechenden Dokumente als Kopie einzureichen. Vergessen Sie nicht, neben der Vorder- auch die Rückseite zu kopieren, sollte diese relevante Informationen enthalten.
Wie Sie aus der Auflistung entnehmen können, wird auch bei einem Tageskennzeichen eine Versicherung für das Fahrzeug benötigt. Außerdem muss der Nachweis für eine gültige Hauptuntersuchung vorliegen.
Es existiert allerdings eine Ausnahmesituation, in der Sie das Tageskennzeichen auch ohne TÜV-Nachweis beantragen können: nämlich dann, wenn Sie das Tageskennzeichen benötigen, um mit dem Fahrzeug zur Hauptuntersuchung zu fahren. In diesem Fall können Sie das Tageskennzeichen nur bei der Zulassungsstelle beantragen, in dessen Bezirk sich das Kfz aktuell befindet.
Was kostet ein Tageskennzeichen?
Die Kosten für ein Tageskennzeichen fürs Auto, Motorrad oder für ein anderes Kraftfahrzeug setzen sich immer aus den gleichen Punkten zusammen:
- Antrags- und Verwaltungsgebühren
- Prägung der Nummernschilder
- Versicherung
Je nachdem, in welchem Bezirk Sie das Fahrzeug zulassen und welche Versicherung Sie wählen, müssen Sie für Ihr Tageskennzeichen einen unterschiedlichen Preis zahlen. Die Gebühren bei der Zulassungsstelle betragen meist zwischen 12 und 15 Euro und die Prägung der Schilder kostet in der Regel 15 bis 20 Euro.
Die Versicherungskosten richten sich wiederum nach dem Versicherungsunternehmen und dem Umfang der Versicherung, die Sie wählen. Oftmals kann diese auch nur für einen Tag – oder 3 – für ein Tageskennzeichen abgeschlossen werden.