Wie viel darf man als Student arbeiten

Studieren und Arbeiten verbessert nicht nur das Einkommen

Ein Nebenjob ist nicht nur gut für die Finanzen. Im Job sind viele Facetten von Dir als Teammitglied, Führungskraft, Neuling oder Experte/in gefragt. Du lernst dich selbst in verschiedenen Rollen und vielleicht in schwierigen Situationen kennen. Zudem triffst du Menschen außerhalb Deines Uni- und Freundeskreises und musst mit ihnen klarkommen. Natürlich peppt ein Nebenjob Deinen Lebenslauf auf: Arbeiten neben dem Studium beweist, dass Du gut mit Zeit umgehst, reinklotzen kannst und Dich im Berufsleben behaupten kannst. Dabei kommt es gar nicht so sehr auf die Branche an – Personalern ist wichtig, dass Du Praxiserfahrungen hast. Hauptsache, Du hast Erfahrungen gesammelt. Bevor es mit Deinem Studentenjob losgeht, solltest Du Dich über die Rahmenbedingungen schlau machen. Antworten auf die wichtigsten Fragen findest Du hier:

Die 6 wichtigsten Fragen zum Thema Arbeiten als Student

1. Wie viel darf ich als Student/in arbeiten?

Für das Arbeiten neben dem Studium darfst Du nicht mehr Zeit verwenden als fürs Studieren. Sonst ist das Studieren nicht mehr Deine Hauptbeschäftigung. Deshalb darfst Du während der Vorlesungszeit nicht mehr als 20 Stunden die Woche arbeiten. In den Semesterferien darf es mehr sein: Im Zeitraum eines Beschäftigungsjahres (Achtung, das entspricht nicht einem Kalenderjahr) dürfen Studierende 26 Wochen mehr als 20 Stunden arbeiten. Dann hat es im Hinblick auf die Sozialversicherung keine Auswirkungen auf den Status „Studierende“.

2. Darf ich als Studierende/r Vollzeit arbeiten?

Um den Status als Studierender nicht zu verlieren, darfst Du außerhalb der Vorlesungszeit Vollzeit arbeiten. Dies ist limitiert auf 182 Kalendertage (26 Wochen) innerhalb eines Beschäftigungsjahres.

3. Wie viel darf ich als Student/in verdienen?

Die Höhe Deines Einkommens spielt für verschiedene Aspekte eine Rolle. Zum einen geht es um deinen Status als Student/in: Hier ist nicht die Höhe entscheidend, sondern die Zeit (siehe Frage 1: Wie viel darf ich als Student/in arbeiten?). Außerdem geht es beim Einkommen um den Aspekt Steuern: Überschreitest Du gewisse Grenzen, wird Lohnsteuer fällig (zum Beispiel als Beschäftigter) oder Einkommenssteuer (zum Beispiel als Werkstudent oder Selbstständiger). In jedem Fall solltest Du eine Steuererklärung für jedes Jahr machen, in dem Du studierst und arbeitest. Die jeweiligen Einkommensgrenzen und Freibeträge richten sich auch nach Deinem Alter und Familienstand. Ausführliche Steuertipps bekommst Du hier. Für die Krankenversicherung ist Dein Einkommen ebenfalls wichtig. Bist Du beitragsfrei in der Familienversicherung, darfst Du jährlich 5.400 Euro im Nebenjob verdienen.

4. Wie viel darf ich als BAföG-Bezieher/in verdienen?

Erstmal musst Du jede Änderung Deiner Einkommensverhältnisse dem BAföG-Amt melden. Dann gelten bestimmte Einkommensgrenzen. Liegst Du darüber, wird Dir der Mehrverdienst vom Bafög abgezogen. Du kannst brutto 5.422 Euro im Jahr bzw. 452 Euro im Monat verdienen, ohne dass es Dir angerechnet wird. Alles was drüber liegt, wird Dir vom BAföG abgezogen. Rund um das Thema Bafög und Nebenverdienst gibt es hier genaue Informationen. Mit einem 450 Euro-Minijob sind Studierende mit Bafög-Bezug also auf jeden Fall auf der sicheren Seite. Ob der Job in Zusammenhang mit dem Studium steht oder nicht, spielt keine Rolle. Auch die Anzahl der Stunden sind fürs BAföG unerheblich.

5. Welche Formen gibt es für Arbeit neben dem Studium?

Als Studierender hast Du noch mehr Möglichkeiten als „normale“ Beschäftigte. Zum Beispiel als Studierende/r, Werkstudent/in oder Praktikant/in. Der Knackpunkt ist in der Regel die Sozialversicherungspflicht. Dafür zählt wiederum Dein Familienstand, Dein Einkommen und die Art der Beschäftigung. Hier die wichtigsten Tipps:

  • Werkstudent/in:

    Du arbeitest in einem Unternehmen in einem Bereich, der fachlich mit Deinem Studium verbunden ist. Zum Beispiel als BWL-Student/in im Marketing, im Bereich Personal oder Vertrieb. Ein Job als Werkstudent/in hat viele Vorteile: Erstens kannst Du Wissen in der Praxis anwenden. Zweitens lernst Du neue Bereiche aus Deinem Studienfach in der Praxis kennen. Drittens hast Du den Fuß in der Tür eines Unternehmens, das Dir vielleicht nach dem Studium einen festen Job anbietet. Viertens sammelst Du Berufserfahrung und bereicherst Deinen Lebenslauf mit einer aussagekräftigen Station. Fünftens hast Du wahrscheinlich einen anspruchsvollen Bewerbungsprozess erfolgreich geübt. Sechstens lernst Du Menschen und ihre Erfahrungen in einem für Dich relevanten Umfeld kenne. Siebtens: Der Verdienst ist meist etwas besser als bei Dienstleistungsjobs wie Babysitten oder Kellnern. Achtens gilt ein Werkstudent/in als normale Teilzeitkraft und hat entsprechenden Urlaubsanspruch.

  • Minijob:

    Der Klassiker unter den Nebenjobs ist der Minijob. Du darfst bis zu 450 Euro monatlich verdienen. Bei einem Mindestlohn von 9,50 Euro pro Stunde (Stand: Jan. 2021) musst Du für diese Summe höchstens rund elf Stunden pro Woche oder rund 47 Stunden im Monat arbeiten. Als Vollzeit-Student/in brauchst Du auf den Betrag keine Steuern und keine Sozialabgaben bezahlen. Das macht den Minijob auch für Arbeitgeber attraktiv. Bist Du noch keine 26 Jahre alt und als Studierender krankenversichert über die Familienversicherung, darfst Du einen Minijob machen, ohne dass extra Beiträge anfallen.

  • Midijob:

    Mehr als ein Minijob, weniger als Vollzeit – der Midijob liegt dazwischen. Der grundlegende Unterschied: Es werden Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung fällig, von denen der Arbeitgeber einen höheren Anteil leistet als bei einem Vollzeitjob. Der Verdienst darf zwischen 450 und 1.300 Euro im Monat betragen. Wie normale Teilzeitbeschäftigte erwirbst Du Anspruch auf Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und zahlst in die Rentenversicherung ein.

  • Selbstständig oder freiberuflich:

    Du kannst auch ohne Arbeitgeber in Jobs wie Promotion, Text, Nachhilfe oder Webdesign arbeiten. Erkundige dich bei Deinem Finanzamt, ob Du dafür einen Gewerbeschein brauchst.

  • Praktikum:

    Hier musst Du unterscheiden zwischen Pflichtpraktikum, freiwilligem Praktikum und einem Auslandspraktikum. Wie der Name schon sagt, ist das Pflichtpraktikum ein fester Bestandteil des Studiums. Arbeitgeber müssen für Pflichtpraktikanten keinen Mindestlohn bezahlen. Daher verdienst Du beim Pflichtpraktikum häufig gar nichts oder nur sehr wenig. Beim freiwilligen Praktikum ist das anders: Dauert es länger als drei Monate, hast Du Anspruch auf den Mindestlohn. Die CBS International Business School legt sehr viel Wert auf Praxisnähe. Sowohl in den Bachelor- als auch in den Master-Studiengängen ist jeweils ein Praktikum vorgesehen. So können alle Studierenden Praxiserfahrung sammeln, um das Gelernte in realen Situationen anwenden zu können. Unternehmen legen bei Neueinstellungen sehr viel Wert auf relevante Praxiserfahrung. Mehr zum Praktikum bei der CBS erfährst Du hier.

6. Wie finde ich einen Job neben dem Studium?

Ein guter Weg ist Dein Netzwerk: Frag in Deiner WG, bei Deinen Kommilitoninnen oder Kommilitonen und Freunden nach Jobmöglichkeiten. Im besten Fall können sie Dich empfehlen und Du weißt schon vorher, was auf Dich zukommt. Ansonsten gibt es Jobportale wie stellenwerk.de, die Jobs je nach Stadt filtern. Die CBS ermöglicht ihren Studierenden in den verschiedensten Bereichen tätig zu werden, sei es in der Lehre als studentische Hilfskraft oder in unterschiedlichen Abteilungen der Verwaltung. Zudem bietet der Career Service der CBS aktuelle Stellenausschreibungen für CBS-Studierende in einer Stellenbörse an.

Was passiert wenn man als Student mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet?

2 Arbeit am Wochenende, in den Abend- und Nachtstunden und während der Semesterferien. Eine unbefristete (Dauer-)Beschäftigung oder eine auf mehr als 26 Wochen befristete Beschäftigung mit einer Wochenarbeitszeit von mehr als 20 Stunden schließt das Werkstudentenprivileg aus.

Wie viel darf man als Student maximal verdienen?

Als Student darfst du im Monat bis zu 450 Euro verdienen, ohne Abgaben an den Staat zahlen zu müssen. Wenn du also jeden Monat dein Gehalt auf Minijob-Basis bekommst, erhältst du im Jahr 5.400 Euro. Es gibt für Studierende einen jährlichen Freibetrag. Dieses Jahr liegt dieser bei 9.000 Euro.

Was passiert wenn ich als Student Vollzeit arbeite?

Denn wenn du Vollzeit studieren und Vollzeit arbeiten gehst, dann kommt dir das Gesetz in die Quere und streicht dir sogar im schlimmsten Fall deinen Studentenstatus. Laut Gesetz dürfen Studierende im Semester nämlich nicht mehr als 20 Stunden die Woche arbeiten – hier sollte das Studium immer Vorrang haben.

Wie viele Stunden darf man während dem Studium arbeiten?

Während der Vorlesungszeit darfst du maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten. Die Grenze gilt nicht in den Semesterferien. Optimal ist es, wenn deine Aufgaben inhaltlich mit dem Studium zu tun haben. So kannst du theoretische Kenntnisse in der Praxis anwenden.