Wie lange ist es möglich eine Lastschrift zurück zu nehmen?

Sie sind bei der monatlichen Kontrolle Ihrer Konto­auszüge über einen unge­wohnt hohen Betrag gestolpert? Oder haben den Eindruck, dass per Last­schrift mehr als ein vereinbarter Geld­betrag abge­bucht worden ist – etwa vom Telefonanbieter oder Fitness­studio? Wurde zu viel abge­bucht, sollten Sie nach einge­hender Prüfung die Last­schrift zurück­holen.

Sie benötigen:

Schreiben an Ihre Bank oder Internet­zugang (bei Online­banking).

Schritt 1

Prüfen Sie zunächst den Betrag. Vergleichen Sie, ob der Rechnungs­betrag mit dem vom Konto abge­buchten Betrag über­einstimmt. Eine Rechnung erhalten Sie, wenn die Last­schrift für monatlich wechselnde Beträge gilt, etwa die Telefon­kosten. Für regel­mäßig fällige feste Beträge, beispiels­weise die monatliche Gebühr fürs Fitness­studio oder das Geld für den Nach­hilfe­unter­richt Ihres Kindes, bekommen Sie meist gar keine Rechnung. Der Dienst­leister bucht das Geld einfach am vereinbarten Tag eines jeden Monats ab.

Schritt 2

Ist ein Betrag tatsäch­lich falsch abge­bucht, können Sie ihn inner­halb von acht Wochen zurück­holen. Diese Frist beginnt ab dem Tag der Belastung Ihres Kontos zu laufen. Wenn Sie gar kein Mandat für einen Last­schrift­einzug erteilt oder das Mandat schriftlich widerrufen haben, bleiben Ihnen sogar 13 Monate Zeit, um das zu Unrecht abge­buchte Geld zurück­buchen zu lassen.

Schritt 3

Beauftragen Sie Ihre Bank schriftlich, den Betrag zurück­zubuchen. Geben Sie den Betrag an, das Datum der Abbuchung und den Einreicher der Last­schrift. Beim Online­banking können Sie den Betrag der Last­schrift mit wenigen Mausklicks zurück­holen oder die Last­schrift „zurück­geben“, wie die Banken formulieren. Auf dem Online-Konto­auszug gibt es dafür meist eine eigene Funk­tion „Last­schrift zurück­geben“. Die Rück­gabe der Last­schrift wird Ihnen auf dem Konto­auszug bestätigt.

Wichtig: Die Rück­gabe ist nur beim Last­schrift­verfahren möglich, aber nicht bei Abbuchungs­aufträgen und Über­weisungen.

Tipp: Ausführ­liche Informationen der Bundes­bank zum Last­schrift­verfahren finden Sie im Internet (Sepadeutschland.de).

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Isabella Eigner
Chefredakteurin test
Matthias Thieme
Chefredakteur Finanztest