Wie kann ich die Besteuerungsgrundlagen für die Einkommensbesteuerung feststellen?

Geschätzt werden alle tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse, die für die Steuerpflicht und für die Berechnung der Steuer maßgebend sind. Hierzu gehört insbesondere die Höhe der erzielten Einkünfte. 

Ob Ihr Finanzamt Ihre Besteuerungsgrundlagen geschätzt hat, können Sie in der Regel den „Erläuterungen“ am Ende Ihres Steuerbescheides entnehmen. Dort wäre beispielsweise folgende Erläuterung zu finden:
 

„Die Besteuerungsgrundlagen wurden gemäß § 162 der Abgabenordnung geschätzt, weil Sie trotz Aufforderung keine Steuererklärung abgegeben haben.“

Wie kann ich die Besteuerungsgrundlagen für die Einkommensbesteuerung feststellen?

In manchen Fällen bittet das Finanzamt um eine „Erklärung zur gesonderten (und einheitlichen) Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für die Einkommensbesteuerung“. Diese Erklärung besteht aus mehreren Formularen und wird in der Regel kurz Feststellungserklärung genannt.

Wir beantworten Ihnen alle Fragen rund ums Thema.

Wer muss eine Feststellungserklärung ausfüllen?

Es gibt zwei Fälle, in denen eine Feststellungserklärung steuerrechtlich vorgeschrieben ist:

  1. Sie sind ein/e Einzelunternehmer/in und Ihr Wohnsitzfinanzamt weicht von Ihrem Betriebsfinanzamt ab. Sprich: Ihr Wohnsitz und Ihr Unternehmenssitz sind nicht identisch, deshalb sind zwei Finanzämter für Sie zuständig.
     
  2. Eine Personengesellschaft mit mehreren Gesellschaftern erzielt Einnahmen zum Beispiel aus einer Grundstücksvermietung.

Übrigens:

Klassischer Fall für eine Feststellungserklärung: Eine Erbengemeinschaft erbt ein Haus, das Einkünfte aus Vermietung generiert. Jeder Miterbe und jede Miterbin ist Teil dieser Personengesellschaft. Durch eine Feststellungserklärung wird festgelegt, wie hoch der individuelle Anteil an den Einkünften ist. Diesen Anteil wiederum muss jeder Miterbende in der Einkommensteuererklärung berücksichtigen. Der Gewinn oder auch Verlust erhöht oder mindert dann die Steuerlast.

Besteuerungsgrundlage – was ist das?

Als Besteuerungsgrundlage werden die rechtlichen oder tatsächlichen Verhältnisse bezeichnet, die für die Bemessungsgrundlage der Steuer und somit für die Steuerpflicht beziehungsweise den Steuerbescheid maßgeblich sind. Beispiele sind Einnahmen und Ausgaben, Kapitalerträge, Werbungskosten, Erlöse und Gewinne. Bei der Einkommensteuer bildet das zu versteuernde Einkommen die Besteuerungsgrundlage. Mehr dazu erfahren Sie hier: Einnahmen, Einkünfte, Einkommen – so wird Ihre Einkommensteuer berechnet


Warum muss man eine Feststellungserklärung beim Finanzamt abgeben?

Die Feststellungserklärung dient – völlig unabhängig von der persönlichen Steuererklärung – zur Ermittlung von Einkünften. Vor allem bei Personengesellschaften stellt das Finanzamt durch die Feststellungserklärung sicher, dass die Ermittlung der Einkünfte für alle Beteiligten auf die gleiche Weise erfolgt. Unterschiedliche Abschreibungs- und Bewertungsmethoden können somit verhindert werden.

Was ist der Unterschied zwischen einer gesonderten und einer einheitlichen Feststellung?

Da in den oben genannten Fällen die Besteuerungsgrundlage in einem eigenen Verfahren ermittelt wird, wird das Verfahren grundsätzlich gesonderte Feststellung genannt.

Eine gesonderte Feststellungserklärung füllen Sie als Einzelunternehmer/in aus. Sind Sie Teil einer Personengesellschaft, handelt es sich um eine gesonderte und einheitliche Feststellung, da die Besteuerung für jede Person der Gesellschaft zwar gesondert, aber einheitlich erfolgt.

ÜBRIGENS:

Die gesonderte Feststellung ist in der Abgabenordnung geregelt.

Wie viele Formulare gibt es?

Rund um die gesonderte und einheitliche Feststellung gibt es mehr als 15 Formulare. Die „Anlage FB zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung“ ist vergleichbar mit dem Mantelbogen der Steuererklärung. Hier werden Basisinformationen abgefragt, wie zum Beispiel die Anzahl der Beteiligten, Art der Beteiligung und Aufteilungsquote.

Darüber hinaus gibt es mehrere Formulare unter anderem zur Aufteilung von Besteuerungsgrundlagen, zur Aufteilung von ausländischen Einkünften sowie zur Aufteilung von Kapitalvermögen.

Wie ist der Ablauf rund um die Feststellungserklärung?

Im ersten Schritt müssen Sie die für Sie zutreffenden Formulare der Feststellungserklärung ausfüllen und elektronisch an das zuständige Finanzamt schicken. Bei Personengesellschaften ist grundsätzlich jede Person zur Abgabe der Feststellungserklärung verpflichtet. Es ist daher sinnvoll, wenn die Personengesellschaft einen Vertreter bestellt, der sich um die steuerlichen Belange kümmert.

Die Feststellungserklärung ist die Grundlage für den Feststellungsbescheid, den das Finanzamt erlässt. Im Feststellungsbescheid finden Sie nicht nur die Höhe der Einkünfte, sondern auch die Aufteilung der Einkünfte auf die Einzelpersonen.

Im zweiten Schritt füllen Sie Ihre persönliche Steuererklärung aus. Die Beträge aus dem Feststellungsbescheid müssen Sie an entsprechender Stelle übernehmen. Nach dem Absenden an das Finanzamt und die Prüfung erhalten Sie einen Steuerbescheid, der in diesem Fall Folgebescheid genannt wird. Erst jetzt wissen Sie, wie viel Steuererstattung Ihnen zusteht oder wie viel Geld Sie nachzahlen müssen.

Der Feststellungsbescheid ist fehlerhaft – was nun?

Sie halten den Feststellungsbescheid in den Händen und bemerken einen Fehler? Dann müssen Sie gegen den Feststellungsbescheid innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch einlegen.

Das ist wichtig, denn der Feststellungsbescheid ist ein Grundlagenbescheid, der für den Folgebescheid – zum Beispiel den Steuerbescheid Ihrer Einkommensteuererklärung – bindend ist.

Hinweis:

Laut § 4 Nr. 11 StBerG dürfen Lohnsteuerhilfevereine Selbstständige nicht beraten. Bei Fragen zur Feststellungserklärung wenden Sie sich als Einzelunternehmer bitte an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater. Sind Sie Gesellschafter einer nicht gewerblichen Personengesellschaft (Erbengemeinschaft, Grundstücksgemeinschaft oder ähnliches), können Sie eine unserer VLH-Beratungsstellen aufsuchen, die gerne prüft, ob wir Sie beraten dürfen. Eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie hier: Beratersuche.

Dies ist ein redaktioneller Text des Redaktionsteams der VLH. Es erfolgt keine Beratung zu Themen, die außerhalb der steuerlichen Beratungsbefugnis eines Lohnsteuerhilfevereins liegen. Eine Beratungsleistung im konkreten Einzelfall kann nur im Rahmen der Begründung einer Mitgliedschaft und ausschließlich innerhalb der Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG erfolgen.

Wann einheitliche Feststellung?

Eine Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung muss abgegeben werden, wenn mehrere Personen Einkünfte aus einer Einkunftsquelle erhalten. Wenn Personengesellschaften oder Gemeinschaften einkommensteuerpflichtig sind, wird eine gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung abgegeben.

Was wird gesondert festgestellt?

Gesondert festgestellt werden gemäß § 180 AO (bzw. der VO dazu) insbesondere: die Einheitswerte und Grundbesitzwerte für inländischen Grundbesitz gemäß dem Bewertungsgesetz. A besitzt ein Mietshaus, für das gesondert der Einheitswert für die Ermittlung der Grundsteuer und evtl.

Was ist ein Gewinn laut gesonderter Feststellung?

Was passiert bei der gesonderten Feststellung? Da für Unternehmen und Person verschiedene Finanzämter zuständig sind, wird mit der gesonderten Feststellung im ersten Schritt der Gewinn/Verlust des Unternehmens festgestellt. Das Betriebsfinanzamt erlässt einen Feststellungsbescheid über den Gewinn des Unternehmers.

Wie sieht der einkommensteuerbescheid aus?

Wie sieht so ein Steuerbescheid aus? Der Steuerbescheid ist ein mehrseitiger Brief, der jedes Jahr gleich aufgebaut ist. Auf der ersten Seite finden Sie Ihre persönlichen Daten wie Adresse, Steuernummer und Bankverbindung sowie den Betrag, den Sie erstattet bekommen oder nachzahlen müssen.