Wie hoch ist die Quellensteuer in der Schweiz

Bei französischen Grenzgängern finden die allgemeinen Regeln über die Zuteilung des Er­werbseinkommens Anwendung. Französische Grenzgänger, die an der Quelle besteuert werden, sind von der ordentlichen französischen Einkommenssteuer nicht befreit, sondern erhalten eine Gutschrift an ihre Steuerschuld in der Höhe des Steuerbetrages, zu dem die schweizerischen Einkünfte in Frankreich besteuert worden wären.

Zu beachten gilt es, dass die meisten Grenzkantone (BL, BS, SO, VD, VS, NE, JU und BE) mit Frankreich eine Sondervereinbarung über die Besteuerung von Grenzgängern abgeschlossen haben. Diese Sondervereinbarung weist die Steuerhoheit Frankreich zu und beinhaltet zu Gunsten der Kantone eine Ausgleichszahlung von 4,5 % der gesamten an diese Grenzgänger bezahlten Bruttolöhne.

Da der Kanton Zürich keine Sondervereinbarung mit Frankreich abgeschlossen hat, sind französische Grenzgänger für ihr Lohneinkommen, das sie bei einem Arbeitgeber mit Sitz im Kanton Zürich erzielen, nach den ordentlichen Tarifen (A, B, C, H) quellensteuerpflichtig.

Grenzgänger aus Österreich

Seit dem 1. Januar 2006 gilt bezüglich der Besteuerung von Grenzgängern im Verhältnis Österreich-Schweiz eine Neuregelung. Diese besagt, dass der Arbeitsortsstaat gegenüber Grenzgängern das volle Besteuerungsrecht hat. Das heisst, österreichische Grenzgänger sind für ihr Lohneinkommen, das sie bei einem Arbeitgeber mit Sitz im Kanton Zürich erzielen, nach den ordentlichen Tarifen (A, B, C, H) quellensteuerpflichtig.

Während die Schweiz auf solchen Vergütungen die Befreiungsmethode anwendet, besteuert Österreich die Löhne der österreichischen Arbeitnehmer und rechnet die in der Schweiz in Abzug gebrachte Quellensteuer an. Wegen der sich aus dem Systemwechsel (bisherige beschränkte Besteuerung von 3 % des Bruttolohns) für Österreich ergebenden Mindereinnahmen leistet die Schweiz einen Fiskalausgleich in der Höhe von 12,5 % ihres Steueraufkommens aus den Vergütungen für unselbstständige Arbeit von in Österreich ansässigen Personen. Auf Grund der geringen Anzahl von schweizerischen Grenzgängern wird vorderhand auf einen Fiskalausgleich durch Österreich verzichtet.

Grenzgänger aus dem Fürstentum Liechtenstein

Am 1. Januar 2017 ist das Doppelbesteuerungsabkommen vom 1. Juli 2015 mit Liechten­stein in Kraft getreten. Gemäss Art. 15 Abs. 4 DBA CH-FL sind Grenzgänger unverändert im Ansässigkeitsstaat steuerpflichtig. Kann der Grenzgänger an mehr als 45 Tagen während eines Kalenderjahres aus beruflichen Gründen nicht an seinen Wohnsitz zurückkehren, so fällt das Besteuerungsrecht dem Tätigkeitsstaat zu.

Als berufliche Gründe gelten Übernachtungen auf Geschäftsreisen, Pikettdienst, Übernachtungen zufolge beruflicher Weiterbildung sowie Übernachtungen in der Nähe des Arbeitsortes, weil für die Heimreise eine Fahrzeit von 45 Minuten überschritten wird. Diese Nichtrückkehrtage sind mit offiziellem Formular zu bescheinigen und das Formular muss bis spätestens Ende März des Folgejahres beim kantonalen Steueramt, Division Quellensteuer, eingereicht werden.

Das Quellensteuersystem unterscheidet sich vom regulären Steuersystem, dem Schweizer Bürger und ausländische Arbeitnehmer mit einer C-Bewilligung unterliegen: Sie erhalten ihren Lohn von ihrem Arbeitgeber, nachdem ihr Anteil an den Sozialversicherungsbeiträgen abgezogen wurde, und sie zahlen die Steuer monatlich oder vierteljährlich vorläufig an die Steuerbehörden.

Diese Gruppe (die dem regulären Steuersystem unterliegt) ist verpflichtet, am Ende des Steuerjahres eine Steuererklärung abzugeben, da die endgültige Steuerlast durch die nachträgliche Veranlagung des Finanzamtes bestimmt wird. Personen, die der Quellensteuer unterliegen, sind hingegen nicht verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben.

Ausnahme

Liegt der Bruttojahreslohn über 120’000 Franken, muss der Arbeitnehmer am Ende des Steuerjahres die Quellensteuer bezahlen und eine ordentliche Steuererklärung abgeben.

Sie haben bereits einen Wohnsitz in der Schweiz und den Aufenthaltstitel B oder Sie planen, in die Schweizerische Eidgenossenschaft einzuwandern? Dann sollten Sie sich über die Quellensteuer in der Schweiz informieren. Sie wird von allen erhoben, die weder die Schweizer Staatsbürgerschaft noch einen Ausweis C haben, aber im Land arbeiten. Für Arbeitnehmer mit Ausweis B gilt ausserdem: Befindet sich ihr Wohnsitz in der Schweiz in einem anderen Kanton als ihre Arbeitsstelle, fällt die Quellensteuer nicht am Arbeitsort sondern am Wohnort an. In welchen Kantonen aber ist die Quellensteuer am niedrigsten und wo ist sie am höchsten? Hier sind die Antworten.

Die Quellensteuer variiert von Kanton zu Kanton

Einmal im Jahr ist es soweit: Dann bestimmt jeder Kanton über die Quellensteuertarife für die kommenden 12 Monate. Dabei kommt es immer wieder dazu, dass die Höhe der Quellensteuer kantonal sehr unterschiedlich festgelegt wird. Selbst Kantone in direkter Nachbarschaft erheben oft Quellensteuersätze, die erheblich voneinander abweichen. Da können eine paar Kilometer über etliche Tausend Franken mehr oder weniger Nettoeinkommen im Jahr entscheiden.

Wir haben das beispielhaft für eine ledige, kinderlose sowie nicht kirchensteuerpflichtige Person durchgerechnet. Angelegt haben wir dabei einmal ein monatliches brutto von 5'000 CHF und einmal von 8'000 CHF. In diesen beiden Kantonen müssen Sie je nach Einkommen am wenigsten und in diesen am meisten Quellensteuer bezahlen und das ist die Situation in den grossen Städten.

Wo liegt die Quellensteuer am niedrigsten?

Schauen wir uns zunächst die Kantone mit der geringsten Quellensteuerbelastung an. Unabhängig davon ob Sie im Falle unserer angenommenen Beispiel-Konstellation im Monat 5'000 CHF oder 8'000 CHF brutto verdienen, gelten für Sie bei einem Wohnort in den Kantonen Zug oder Schwyz die niedrigsten Quellensteuertarife. Beide gehören zur Deutschschweiz, befinden sich in der Zentralschweiz und dort in der Metropolregion Zürich. Während bei einem Monatseinkommen von 5'000 CHF in Zug 153.00 CHF pro Monat Quellensteuern anfallen, sind es im Kanton Schwyz 276.50 CHF. Bei 8'000 CHF steigt die Quellensteuer auf 409.60 CHF beziehungsweise 664.80 CHF.

Im direkten Vergleich der beiden Kantone fällt auf, dass ein Wohnort in Zug gut 130 CHF beziehungsweise knapp 260 CHF mehr netto im Monat bringen kann. Das ist bei 12 Gehältern pro Jahr ein Vorteil von etwas mehr als 1'500 CHF respektive von über 3'000 CHF.

Wie sieht es in den grossen Städten aus?

Noch günstiger wirkt sich ein Wohnort im Kanton Zug aus, wenn sich der Vergleich auf einige grosse Städte in erreichbarer Nähe bezieht. Der Ort Baar in Zug ist zum Beispiel nur etwa 30 Kilometer von Zürich und rund 65 Kilometer von Winterthur entfernt. In den beiden zum Kanton Zürich gehörenden Städten jedoch beträgt die Quellensteuer 301.50 CHF bei 5'000 CHF brutto und 757.60 bei 8'000 brutto. Jährlich kann sich ein Wohnsitz im Zug hier also mit knapp 1'800 oder sogar fast 4'200 CHF auszahlen.

Auch Luzern grenzt direkt an Zug. Bis nach Cham beispielsweise sind es lediglich 25 Kilometer. Die Quellensteuer in Luzern beträgt allerdings auf unsere Beispiele bezogen 458.50 CHF und 975.20 CHF. Mit einem Wohnsitz am Zugersee kann die Ersparnis daher jährlich 3'666 CHF oder sogar stolze 6'787 CHF betragen.

St. Gallen (480.00 CHF, 1'076.00 CHF), Basel Stadt (516.50 CHF, 1164.80 CHF) und Bern (549.00 CHF, 1'173.60 CHF) sind jeweils etwas über 100 Kilometer vom nächst erreichbaren Ort im Zug entfernt. Wer die Strecke nicht scheut, kann jedoch bei einem brutto von monatlich 5'000 CHF im Jahr bis zu 4'752 CHF sowie bei 8'000 CHF sogar bis zu 9'168 CHF sparen.

Die fünftgrösste Stadt der Schweiz, Lausanne im Kanton Waadt, rangiert mit einer Quellensteuer von 523.00 CHF und 1205.60 CHF auf einem ähnlichen Niveau wie Basel und Bern, ist allerdings von Kantonen mit vergleichbaren oder höheren Tarifen umgeben. Genf schliesslich ist nach Zürich die zweitgrösste Stadt in der Schweiz. Erstaunlicherweise liegt sie bei einem Monatseinkommen von 5'000 CHF mit einer Quellensteuer von 486.00 CHF im Mittelfeld, rückt aber an eine Spitzenposition, falls Sie 8'000 CHF verdienen.

Hier zahlen Sie am meisten Quellensteuer

Noch mehr Quellensteuer als die 1'246.40 CHF in der Stadt sowie im Kanton Genf wird bei einem Gehalt von 8'000 CHF nur noch im Kanton Neuchatel in der Romandie verlangt. Dort kommen 1'302.40 CHF zusammen. Der im deutschsprachigen Raum auch als Neuenburg bekannte Kanton verlangt ebenfalls bei einem Einkommen von monatlich brutto 5'000 CHF mit 593.50 CHF die höchste Quellensteuer. Nur unwesentlich niedriger ist der Satz im Kanton Jura, welcher 593.00 CHF Quellensteuer erhebt. Hier macht sich indes ein Wohnsitz im benachbarten Basel-Land bezahlt, in dem die Quellensteuer für Bezieher eines Einkommens von 5'000 CHF brutto nur mit 405.00 CHF zu Buche schlägt.

Die individuelle Situation berücksichtigen

Sie wissen jetzt, wo es mit Sicht auf die Quellensteuer am attraktivsten ist, in der Schweiz zu wohnen, und wo die höchsten Tarife gelten. Auch die grössten Städte haben wir vorgestellt. Natürlich kann die zu erwartende Steuerlast nicht das Hauptargument für eine Wohnortentscheidung sein. Auch können eventuelle Steuervorteile durch möglicherweise höhere Lebenshaltungskosten in den betreffenden Kantonen aufgezehrt werden. Dennoch kann sich im Einzelfall ein Vergleich lohnen.

Wie viel ist Quellensteuer Schweiz?

Demnach muss sein Arbeitgeber die Quellensteuer von 4.5% regelmässig an das Kantonale Steueramt des Arbeitsortes abführen.

Wie berechnet man die Quellensteuer?

Der Quellensteuerabzug berechnet sich anhand der Bruttoeinkünfte (Bar- und Naturalleistungen) der quellensteuerpflichtigen Person (qsP) pro Monat. Die auf den Bruttoeinkünften eines Monats zu erhebende Quellensteuer wird in Steuertabellen mit gerundeten Prozenten aufgeführt.

Wie hoch sind die Quellensteuer?

In Deutschland wird seit 2009 eine einheitliche Abgeltungssteuer von 25 % auf Dividenden und Zinsen erhoben. Das jeweilige Kreditinstitut kann grundsätzlich auf diese Steuer die ausländische Quellensteuer anrechnen.

In welchem Kanton ist die Quellensteuer am niedrigsten?

Unabhängig davon ob Sie im Falle unserer angenommenen Beispiel-Konstellation im Monat 5'000 CHF oder 8'000 CHF brutto verdienen, gelten für Sie bei einem Wohnort in den Kantonen Zug oder Schwyz die niedrigsten Quellensteuertarife.