Seitlicher Sicherheitsabstand beim ÜberholenRisiko reduzieren durch mehr AbstandDer seitliche Sicherheitsabstand ist beim Bewegen im Straßenverkehr elementar wichtig und hilft mit, das Risiko von Unfällen zu vermeiden. Ob man nun in einer mehrspurigen Straße fährt und Abstand zum Nachbarn hält oder ob man an einem Radfahrer vorbeifährt oder überholt, spielt dabei keine Rolle, die Überlegung ist stets die gleiche - Platz für den anderen zu lassen und selbst für ausreichenden Platz zu schaffen. Show
Was ist der seitliche Sicherheitsabstand?Der seitliche Sicherheitsabstand ist eine einzuhaltende Distanz zu anderen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern, sei es bei einer mehrspurigen Fahrbahn in Fahrtrichtung oder sei es beim Überholvorgang. Dabei spielt die Erfahrung auch eine Rolle, doch man lernt in der Fahrschule auch, wie groß der Abstand sein soll, um die Sicherheit für alle Beteiligen zu gewährleisten. Als Faustregel für den seitlichen Sicherheitsabstand gilt, dass 50 cm Basisabstand zwischen den Fahrzeugen herrschen müssen, zu denen die Geschwindigkeit hinzugerechnet wird. Fährt man also 50 km/h, dann beträgt gemäß dieser Faustregel der Abstand 50 cm + 50 cm für die Geschwindigkeit ergo 100 cm = 1 Meter. Seitlicher Sicherheitsabstand = Grundabstand 50 cm + eigene Geschwindigkeit in cm Werden einspurige Fahrzeuge überholt, darf der seitliche Abstand nicht geringer als 1,5 Meter sein. Zu bedenken gilt es hier, dass durch die Fahrgeschwindigkeit starke Windbewegungen erzeugt werden, die zu einem Risiko werden können. Und man muss auch berücksichtigen, dass gerade einspurige Fahrzeuge manchmal unsicher betrieben werden. Man erkennt schnell, ob jemand ständig mit dem Fahrrad unterwegs ist oder gerade einmal eine kurze Fahrt anstrebt und dann nicht geradlinig oder leicht welliges Spurverhalten zeigt. Das muss beim Überholen berücksichtigt werden. Daher gilt beim Überholen einspuriger Fahrzeuge oder für den Gegenverkehr: Seitlicher Sicherheitsabstand = Grundabstand 100 cm + eigene Geschwindigkeit in cm Eine Gefahrensituation beim Überholen oder auch beim Nebeneinanderfahren kann auch durch Anhänger entstehen, die nicht immer hundertprozentig dem Fahrzeug folgen, sondern in Kurven eine leicht veränderte Linie zeigen können. Hier ist der seitliche Sicherheitsabstand zusätzlich zu überprüfen. Bedeutung des SicherheitsabstandesWenn man zu knapp am nächsten Fahrzeug fährt, das sich auf gleicher Höhe befindet, gefährdet man sich und auch die anderen Verkehrsteilnehmer. Da es zudem zu überraschenden Situationen kommen kann, ist das wenig ratsam und auch verboten. Der optimale Sicherheitsabstand verhindert, dass man sich selbst bedrängt fühlt und dem anderen geht es genauso. Es ist eine simple Regel, die aber einen deutlichen Fortschritt bei der Verkehrssicherheit darstellt. Er gilt in der Stadt bei geringerer Fahrgeschwindigkeit ebenso wie auch auf der Schnellstraße oder Autobahn. Auch die Luftzirkulation zwischen den Fahrzeugen spielt keine so große Rolle, wenn man einen entsprechenden Abstand einhält und damit kommt es auch nicht zu einem Gefahrenmoment, wenn ein Fahrzeug sehr schnell an einem anderen vorbeifährt, etwa beim Überholvorgang. Diesen Artikel teilenInfos zum ArtikelArtikel-Thema: Seitlicher Sicherheitsabstand beim ÜberholenBeschreibung: Der 🚘 seitliche Sicherheitsabstand im Straßenverkehr ist wesentlich beim ✅ Überholen und kann mit einer einfachen Formel ermittelt werden. letzte Bearbeitung war am: 27. 09. 2021
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Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 16. August 2022 Durch die Regeln in der Straßenverkehrsordnung (StVO) soll verhindert werden, dass es zu Unfällen kommt und Personen verletzt werden. Aus diesem Grund wurden im Gesetz Höchstgeschwindigkeiten und allgemein verbindliche Verhaltensregeln festgelegt. Dasselbe gilt für den minimal erlaubten Abstand der Fahrzeuge zueinander. Grundsätzlich ist es vorgeschrieben, einen Sicherheitsabstand zum Vordermann einzuhalten. Dadurch soll ein Auffahrunfall verhindert werden. Im Straßenverkehr kann es nämlich immer passieren, dass der Vordermann spontan bremsen muss. Dann besteht das Risiko, dass der Hintermann nicht mehr rechtzeitig bremsen kann und es zum Crash kommt, sollte der Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden. Doch wie groß muss der Abstand mindestens gewählt
werden, damit kein Bußgeld verhängt werden kann? Welchen Sicherheitsabstand müssen LKW einhalten und inwiefern ist der Abstand abhängig von der Geschwindigkeit? Im folgenden Ratgeber erhalten Sie die Antworten.
FAQ: SicherheitsabstandIst ein Sicherheitsabstand gesetzlich vorgeschrieben? Konkret gibt es in der StVO zwar genaue Angaben zum vorgeschriebenen Seitenabstand beim Überholen, diese beziehen sich allerdings nur auf Fahrradfahrer, Fußgänger und Fahrer von E-Scootern. Ansonsten ist in § 4 StVO lediglich bestimmt, dass ein ausreichender Abstand eingehalten werden muss. Welche Angaben zum seitlichen Sicherheitsabstand sieht der Gesetzgeber vor? Welche Angaben zum Seitenabstand die StVO vorsieht, erfahren Sie hier. Gibt es eine Faustformel zum Sicherheitsabstand zum Vordermann? Ja, innerorts sollte der Abstand die Länge der in einer Sekunde gefahrenen Strecke haben, außerorts die von zwei Sekunden. Der halbe Tachowert kann ebenfalls als Orientierung dienen. Die 2-Sekunden-Regel verdeutlicht Ihnen unsere Grafik. Bußgeldkatalog: Sicherheitsabstand nicht eingehalten
Bußgeldrechner: Sicherheitsabstand nicht eingehaltenKeine Lust zu lesen? Abstandsverstoß im Video erklärtVideo: So halten Sie den Mindestabstand richtig ein!Seitlicher Sicherheitsabstand zu Fahrrad, Auto und LKWBevor wir auf die Frage eingehen, welcher Sicherheitsabstand zum Vordermann eingehalten werden muss, wollen wir auf den Seitenabstand eingehen. Hier besteht häufig Unsicherheit darüber, wie viel Distanz zu einem Fahrrad oder einem Auto beim Überholen gelassen werden sollte. Gerade beim Überholvorgang kann es gefährlich werden, wenn der seitliche Sicherheitsabstand nicht eingehalten wird. In § 5 Absatz 4 StVO heißt es dazu:
Abgesehen von Fußgängern, Radfahrern und Fahrern von E-Scootern, für die gesetzliche Angaben existieren, haben sich für andere Verkehrsteilnehmer in der Rechtsprechung bestimmte Werte durchgesetzt. So sollte der Sicherheitsabstand zu einspurigen Fahrzeugen (z. B. Motorrad) mindestens anderthalb Meter betragen, zu zweispurigen Fahrzeugen (z. B. Auto) einen Meter und zu Linien- und Schulbussen zwei Meter. Weitere Ratgeber zum Thema Sicherheitsabstand
Faustformel für den Sicherheitsabstand zum VordermannEin nicht zu unterschätzendes Risiko besteht, wenn der Sicherheitsabstand zum Vordermann nicht eingehalten wird. Immer wieder kommt es zu schweren Unfällen, weil Kraftfahrer bei hoher Geschwindigkeit zu dicht aufgefahren sind. Doch wann gilt der Abstand als ausreichend? Im Gesetz gibt es dazu keine genaue Angabe. In § 4 Abs. 1 StVO heißt es: Die Unterschreitung vom Sicherheitsabstand kann zum Unfall führen. Damit nicht jeder Kraftfahrer mit Taschenrechner oder Rechenschieber den korrekten Abstand und Bremsweg ermitteln muss, haben sich einige Faustformeln etabliert. So gilt der Sicherheitsabstand innerorts als eingehalten, wenn die Distanz zum Vordermann der in einer Sekunde gefahrenen Strecke entspricht. Der Sicherheitsabstand beträgt bei 50 km/h dann ca. 15 Meter, was ungefähr drei Fahrzeuglängen entspricht. Der Sicherheitsabstand auf der Autobahn oder der Landstraße ist ebenfalls einzuhalten. Hier funktioniert die erste Faustformel allerdings nicht mehr. Außerhalb geschlossener Ortschaften gilt die Zwei-Sekunden-Regel – der Abstand sollte der in zwei Sekunden gefahrenen Strecken entsprechen. Orientierung können beispielsweise Leitpfosten bieten. Diese Grafik verdeutlicht Ihnen die Zwei-Sekunden-Regel noch einmal: 2-Sekunden-Regel: So halten Sie den Sicherheitsabstand ein.Einfacher zu merken ist die Regelung zum halben Tachowert. Da der Bremsweg sich verlängert, sobald die Geschwindigkeit erhöht wird, muss auch der Abstand größer werden. Der minimale Sicherheitsabstand ist eingehalten, wenn die Distanz zum Vordermann dem Wert des halben Tachos in Metern entspricht. So beträgt beispielsweise der Sicherheitsabstand bei 80 km/h 40 Meter, bei 160 km/h sind es 80 Meter. Die Leitpfosten können beim Überprüfen, ob der Sicherheitsabstand eingehalten wurde helfen. In Deutschland stehen diese stets im Abstand von 50 Metern zueinander. Fahren Sie also beispielsweise 100 km/h, muss der Abstand mindestens der Strecke zwischen zwei Leitpfosten entsprechen. Gemäß § 4 Abs. 3 StVO müssen LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen auf der Autobahn bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h stets einen Abstand von mindestens 50 Metern lassen. Bußgeld: Sicherheitsabstand nicht eingehaltenWurde der Sicherheitsabstand nicht eingehalten und der Verstoß per Abstandsmessung nachgewiesen, müssen die betroffenen Kraftfahrer mit hohen Bußgeldern rechnen. Sogar Punkte und ein Fahrverbot sind möglich. Wer z. B. bei über 100 km/h weniger als 3/10 des halben Tachowertes Abstand lässt, erhält zwei Punkte, einen Monat Fahrverbot und ein Bußgeld von 160 Euro. ** Anzeige Konnten wir Ihnen weiterhelfen? Dann bewerten Sie uns bitte: Loading... Diese Themen könnten Sie auch interessieren:Wie viel Seitenabstand zum Auto?Innerorts müssen Sie 1 Sekunde Abstand zum Vordermann halten, was bei 50 km/h 15 Metern oder 3 Fahrzeuglängen entspricht. Bei Überlandfahrten sind 2 Sekunden oder der halbe Tachowert gefordert, was bei 100 km/h nach einer mindestens 50 Meter großen Lücke verlangt.
Wie berechnet man den Sicherheitsabstand?Außerhalb geschlossener Ortschaften bei guten Sicht- und Straßenverhältnissen gilt: Halber Tacho in Metern. Also die Geschwindigkeit durch zwei teilen das ergibt den Abstand zum nächsten Fahrzeug in Metern. Beispiel: Tempo 80 km/h = 40 Meter Abstand.
Welchen Sicherheitsabstand einhalten?Der minimale Sicherheitsabstand ist eingehalten, wenn die Distanz zum Vordermann dem Wert des halben Tachos in Metern entspricht. So beträgt beispielsweise der Sicherheitsabstand bei 80 km/h 40 Meter, bei 160 km/h sind es 80 Meter.
Wie viel Abstand zwischen Auto und Fußgänger?Zu Pkw und Lkw muss jeweils ein Meter Seitenabstand gehalten werden. Für Fahrräder, Fußgänger oder auch E-Tretroller gilt innerhalb von Ortschaften ein seitlicher Mindestabstand von anderthalb Metern, außerorts sind es zwei Meter. Bei wartenden Schul- und Linienbussen sind ebenfalls zwei Meter Vorschrift.
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