Wie groß darf ein gartenhaus sein ohne baugenehmigung

Brauche ich eine Baugenehmigung für mein Gartenhaus?

Ob für ein Geräte- oder Gartenhaus eine Baugenehmigung erforderlich ist, hängt unter anderem von folgenden Punkten ab:

  • Wo soll das Gartenhaus errichtet werden?
  • Wie groß ist das Gartenhaus?
  • Wie wird das Gartenhaus eingerichtet bzw. zu welchen Zwecken wird es genutzt?

Für die Frage ob eine Baugenehmigung erforderlich ist, ist zunächst einmal entscheidend in welchem deutschen Bundesland das Gartenhaus errichtet wird. Die übergeordneten Bauvorschriften in Bezug auf Gartenhäuser findet man in den Landesbauordnungen (LBO) der einzelnen Bundesländer.

In Baden-Württemberg sind nach Landesbauordnung Gartenhäuser bis 40 m³ umbautem Raum im Innenbereich (= erschlossenes Baugebiet) auch ohne Baugenehmigung zulässig. Im Außenbereich sind nur 20 m³ umbauter Raum zugelassen. Aber Vorsicht: bei der Berechnung des umbauten Raumes werden Dachvorsprünge über 50 cm (teilweise auch 30 cm) in vollem Umfang eingerechnet.

In Bayern sind im Innenbereich stolze 75 m³ umbauter Raum zugelassen, im Außenbereich ist dort für Gartenhäuser, unabhängig von Ihrer Größe, nach Landesbauordnung grundsätzlich eine Baugenehmigung erforderlich. Einzelne Landesbauordnungen finden Sie z. B. unter www.fragdenarchitekt.de im Downloadbereich.

Wie groß darf ein gartenhaus sein ohne baugenehmigung

Dieses schöne Saunahaus wurde passend in den Garten integriert.

Leider gibt es über die LBO’s hinaus zahlreiche weitere Bestimmungen, welche beim Bau eines Gartenhauses zu berücksichtigen sind und zu deutlichen Einschränkungen führen können. So gibt es Bestimmungen in Städten und Gemeinden, sowie Bebauungspläne für einzelne Baugebiete, die den Bau von Gartenhäusern einschränken oder gar verbieten. Weiter wird bei der Errichtung von Gartenhäusern häufig auf die Einhaltung der Baulinien bzw. des Baufensters innerhalb eines Grundstücks bestanden.

Was die Grenzabstände bzw. direkte Grenzbebauung eines Gartenhauses betrifft gelten in aller Regel die Vorschriften für untergeordnete Gebäude. Darüber hinaus gibt es Sondervorschriften in reinen Gartenhaus- oder Wochenendgebieten die ebenfalls eine gesonderte Baugenehmigung erforderlich machen können..

Wie groß darf ein gartenhaus sein ohne baugenehmigung

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Die Bauart des Fundaments für Gartenhäuser wird in Bezug auf eine Genehmigungspflicht bzw. Baugenehmigung in den einzelnen Regionen Deutschlands ebenfalls sehr unterschiedlich bewertet. Schließlich gibt es Landesbauordnungen die den genehmigungsfreien Aufbau eines Gartenhauses vom Verwendungszweck abhängig machen, beispielsweise die Nutzung als Hobbyraum oder Einrichtungen zum gelegentlichen Übernachten untersagen.

Wir könnten unsere Auflistung über Sonderregelungen und örtliche Bestimmungen noch seitenweise fortsetzen, möchten aber mit einer goldenen Regel schließen, die in allen Fällen gilt: Reden Sie mit Ihren Nachbarn bevor Sie ein Gartenhaus errichten.

Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit ein Gartenhaus bzw. beliebiges Blockhaus mit Baugenehmigung zu errichten. In diesem Fall kann Größe und Verwendungszweck vom Bauherrn im Rahmen der gültigen Vorschriften vorgegeben werden. Wenn für Sie unklar ist ob an Ihrem Standort die Errichtung des gewünschten Gartenhauses auch ohne Baugenehmigung zulässig ist, empfehlen wir Ihnen bei Ihrer örtlichen Baubehörde nachzufragen. Dort liegen in jedem Falle Informationen über gültige Bebauungspläne bzw. regionale Einschränkungen vor.

Wie hole ich eine Baugenehmigung vom Amt ein?

Eine Baugenehmigung wird bei der für Ihren Grundbesitz zuständigen Baubehörde beantragt. Dort wird der Antrag auf Baugenehmigung durch einen Sachbearbeiter geprüft. Im Zweifelsfall ist eine Besichtigung vor Ort vonnöten, um den Antrag zu bewilligen oder Nachbesserungen einzufordern. Bemühen Sie sich stets darum, dass alle im Antrag gemachten Angaben mit der Realität am Bauplatz übereinstimmen. Fehler können zum Entzug der Baugenehmigung führen, jedoch auch größere, beispielsweise versicherungsrechtliche Konsequenzen haben. Sie können Schwierigkeiten vermeiden, wenn Sie Ihr Gartenhaus von Beginn an entsprechend der örtlichen Bestimmungen planen. Auskunft über die entsprechenden Vorgaben erteilt Ihnen Ihre örtliche Baubehörde.

Für viele Eigenheimbesitzer gehört ein Gartenhaus einfach zum Garten dazu. Schließlich ist es ebenso praktisch wie vielseitig: Es schafft Platz für Fahrräder und Gartengeräte oder dient auch mal als Partyhütte.

Bevor Sie zum Bohrer greifen, sollten Sie allerdings vorab klären, ob für Ihr Gartenhaus eine Baugenehmigung nötig ist. Das hängt vor allem von der Größe des Gartenhauses ab. Gartenhäuser bis zu einer Größe von 10 m³ sind in allen Bundesländern genehmigungsfrei − manchmal sind aber auch deutlich größere Gartenhäuser erlaubt. Sonderregeln gelten für Kleingartenanlagen (Schrebergärten).

Hier erfahren Sie, wann Sie eine Baugenehmigung für Ihr Gartenhaus benötigen und welche Regelungen für Ihr Bundesland gelten.

Das erfahren Sie in diesem Artikel:

  1. Welche Gartenhäuser sind genehmigungsfrei?
  2. Wie groß darf ein Gartenhaus ohne Baugenehmigung sein?
  3. Genehmigungsfreies Gartenhaus: Übersicht nach Bundesländern
  4. Was gilt für Schrebergärten?
  5. Was kostet eine Baugenehmigung für ein Gartenhaus?
  6. Wie weit muss ein Gartenhaus von der Grenze entfernt sein?
  7. Gartenhaus ohne Baugenehmigung bauen – muss ich eine Strafe befürchten?
  8. Baugenehmigung fürs Gartenhaus – auf einem Blick

Welche Gartenhäuser sind genehmigungsfrei?

Wie groß darf ein gartenhaus sein ohne baugenehmigung
Wird ein Gewächshaus nur temporär in der warmen Jahreszeit aufgestellt, kann es auch als Lager, Unterstand, Zelt oder Fliegender Bau bewertet werden – und zählt damit nicht als "Gartenhaus".

Foto: Pixabay

Ob Sie Ihr Gartenhaus, Ihren Pavillon oder Schuppen ohne Baugenehmigung bauen dürfen, hängt vor allem von der geplanten Größe des Gartenhauses ab. Hier gelten je nach Bundesland unterschiedliche Regelungen, was erlaubt ist und was nicht. In unserer Liste unten sehen Sie, was für Ihr Bundesland gilt.

Generell sind Gartenhäuser genehmigungsfrei, die ...

  • ... die erlaubte Maximalgröße einhalten (je nach Bundesland unterschiedlich)
  • ... nicht zum Wohnen genutzt werden. Es darf also beispielsweise keine Toilette, keine Feuerstelle (dazu zählen auch Heizungen, ein Herd oder Kamin) und kein Aufenthaltsraum mit Betten integriert sein.
  • ... problemlos wieder abgebaut werden könnten. Ein Gartenhaus auf einem Betonfundament braucht immer eine Baugenehmigung.

Umgekehrt bedeutet das: Wenn Sie größer als erlaubt bauen möchten oder das Gartenhaus sogar zum Wohnen benutzen möchten, brauchen Sie eine Baugenehmigung.

Wie groß darf ein Gartenhaus ohne Baugenehmigung sein?

Die Landesbauordnungen der Bundesländer regeln, ab welcher Größe Sie für Ihr Gartenhaus eine Baugenehmigung brauchen. Gartenhäuser bis zu einer Größe von 10 m³ sind in allen Bundesländern genehmigungsfrei. Bei einer Höhe von 2 Metern entspricht das einer Grundfläche von 5 m².

Aber je nach Bundesland ist mehr drin, wie beispielsweise in Bayern. Gartenhäuser bis zu einem Größe von 75 m³ sind hier genehmigungsfrei. Prüfen Sie anhand unserer Liste unten, welche Regelungen in Ihrem Bundesland gelten.

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Wie groß darf ein gartenhaus sein ohne baugenehmigung

Genehmigungsfreies Gartenhaus: Übersicht nach Bundesländern

Bis zu welcher Größe ein Gartenhaus genehmigungsfrei ist, unterscheidet sich je nach Bundesland deutlich. So sind beispielsweise in Sachsen nur kleine Gartenhäuser bis 10 m³ erlaubt, während Bayern mit einer Maximalgröße von 75 m³ deutlich großzügiger ist.

Je nachdem, ob Sie Ihr Gartenhaus auf der ausgewiesenen Bebauungsfläche oder außerhalb davon errichten, gelten außerdem unterschiedliche Regelungen. Checken Sie die Regelungen mithilfe Ihres Bebauungsplans. Wie Sie einen Bebauungsplan richtig lesen, können Sie in unserem Artikel nachlesen: Bebauungsplan: Abkürzungen verständlich erklärt »

So kommen Sie zur Landesbauordnung für Ihr Bundesland

Welche Vorschriften für Ihr Bauprojekt gelten, regelt die Landesbauordnung für Ihr Bundesland. Zum aktuellen Überblick über alle Landesbauordnungen »

Baden-Württemberg

Gartenhäuser bis 40 m³ sind genehmigungsfrei. Außerhalb des Bebauungsgebiets ist eine Größe von 20 m³ erlaubt.

Bayern

Gartenhäuser bis 75 m³ sind genehmigungsfrei. Außerhalb des Bebauungsgebiets darf kein Gartenhaus gebaut werden.

Brandenburg

Gartenhäuser bis 75 m³ sind genehmigungsfrei. Außerhalb des Bebauungsgebiets darf kein Gartenhaus gebaut werden.

Berlin

Gartenhäuser bis 10 m³ sind genehmigungsfrei. Außerhalb des Bebauungsgebiets darf kein Gartenhaus gebaut werden.

Bremen

Gartenhäuser bis 30 m³ sind genehmigungsfrei. Außerhalb des Bebauungsgebiets ist eine Größe von 6 erlaubt.

Hamburg

Gartenhäuser bis 30 m³ sind genehmigungsfrei. Außerhalb des Bebauungsgebiets darf kein Gartenhaus gebaut werden.

Hessen

Gartenhäuser bis 30 m³ sind genehmigungsfrei. Außerhalb des Bebauungsgebiets darf kein Gartenhaus gebaut werden.

Mecklenburg-Vorpommern

Gartenhäuser bis 10 m³ sind genehmigungsfrei. Außerhalb des Bebauungsgebiets dürfen nur Lauben gebaut werden, die zu einem forst- oder landwirtschaftlichen Betrieb gehören.

Niedersachsen

Gartenhäuser bis 40 m³ sind genehmigungsfrei. Außerhalb des Bebauungsgebiets ist eine Größe von 20 m³ erlaubt.

Nordrhein-Westfalen

Gartenhäuser bis 30 m³ sind genehmigungsfrei. Außerhalb des Bebauungsgebiets ist eine Größe von 20 m³ erlaubt.

Rheinland-Pfalz

Gartenhäuser bis 50 m³ sind genehmigungsfrei. Außerhalb des Bebauungsgebiets ist eine Größe von 10 m³ erlaubt.

Saarland

Gartenhäuser bis 10 m³ sind genehmigungsfrei. Außerhalb des Bebauungsgebiets darf kein Gartenhaus gebaut werden.

Sachsen

Gartenhäuser bis 10 m³ sind genehmigungsfrei. Außerhalb des Bebauungsgebiets darf kein Gartenhaus gebaut werden.

Sachsen-Anhalt

Gartenhäuser bis 10 m³ sind genehmigungsfrei. Außerhalb des Bebauungsgebiets darf kein Gartenhaus gebaut werden.

Schleswig-Holstein

Gartenhäuser bis 30 m³ sind genehmigungsfrei. Außerhalb des Bebauungsgebiets ist eine Größe von 10 erlaubt.

Thüringen

Gartenhäuser bis 10 m³ sind genehmigungsfrei. Außerhalb des Bebauungsgebiets darf kein Gartenhaus gebaut werden.

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Wie groß darf ein gartenhaus sein ohne baugenehmigung

Was gilt für Schrebergärten?

Für Kleingartenanlagen sind nicht die Landesbauordnungen ausschlaggebend, sondern das Bundeskleingartengesetz (BKleingG § 3 Absatz 2). Hier gibt es bundesweit einheitliche Regelungen:

  • Gartenhäuser mit einer Grundfläche bis 24 m² sind genehmigungsfrei, einschließlich einer überdachten Terrasse.
  • Das Gartenhaus darf nicht zum dauerhaften Wohnen genutzt werden – gelegentliches Übernachten ist okay und gilt noch nicht als „Wohnen“.
  • Erlaubt ist nur ein Gartenhaus, d.h. ein zusätzlicher Schuppen ist nicht erlaubt.
Wie groß darf ein gartenhaus sein ohne baugenehmigung
Für Kleingartenanlagen gelten bundesweit einheitliche Regelungen, was die Bebauung mit Gartenhäuschen betrifft.

Foto: Pixabay

Was kostet eine Baugenehmigung für ein Gartenhaus?

Die Kosten für die Baugenehmigung richten sich nach dem Warenwert und der Größe Ihres Gartenhauses. Rechnen Sie mit Kosten von mehreren hundert Euro. Der Bauantrag wird innerhalb von sechs Wochen bearbeitet.

Hinzu kommen Planungskosten für einen Planer oder Statiker, falls das für Ihr Bauprojekt nötig sein sollte. Viele Behörden geben sich auch mit der pauschalen Zulassung des Bausatzhauses zufrieden, andere verlangen hingegen eine statische Berechnung.

Tipp: Klären Sie am besten schon vor dem Kauf, ob und welche Genehmigungsunterlagen Sie benötigen.

Wichtig: Sie dürfen erst anfangen zu bauen, sobald die Baugenehmigung vorliegt!

Wie weit muss ein Gartenhaus von der Grenze entfernt sein?

Die Landesbauordnungen legen fest, dass für Gebäude auf dem Grundstück Abstandsflächen zum Nachbarn einzuhalten sind. Die Frage ist also naheliegend, ob das auch fürs Gartenhäuschen gilt.

Hier gilt, dass Sie für kleinere genehmigungsfreie Bauwerke – und dazu zählen auch Gartenhäuschen – keine Abstandflächen einhalten müssen. Sie dürfen also direkt an die Grundstücksgrenze bauen.

Wie groß darf ein gartenhaus sein ohne baugenehmigung
Ihr Nachbar muss Ihrem Bauvorhaben zwar nicht zustimmen, sein Einverständnis ist aber anzuraten, wenn Sie Wert auf ein gutes Verhältnis zu Ihren Nachbarn legen.

Foto: Adobe Stock/Anna Koldunova

An dieser Stelle geben wir Ihnen aber noch einen Tipp, um des lieben Friedens willen: Informieren Sie Ihren Nachbarn über den geplanten Bau Ihres Gartenhauses und setzen Sie ihn nicht vor vollendete Tatsachen – vor allem dann, wenn Sie das Gartenhaus direkt an die Gartengrenze platzieren wollen.

Bei größeren genehmigungspflichtigen Gartenhäusern müssen Sie in der Regel mindestens 3 Meter Grenzabstand einhalten.

Gartenhaus ohne Baugenehmigung bauen – welche Strafe droht?

So mancher Gartenbesitzer sagt sich: Wo kein Kläger, da kein Richter. Und baut das Gartenhaus einfach trotzdem − obwohl eigentlich eine Baugenehmigung nötig wäre. Allerdings ist das Risiko groß, irgendwann mit dem „schwarz“ aufgestellten Gartenhaus aufzufliegen. Denn selbst wenn die Behörde Ihnen nicht auf die Schliche kommt, ist mit missgünstigen Nachbarn zu rechnen, die das Bauamt aufs Gartenhäuschen aufmerksam machen. Und dann drohen Bußgeld, Abriss oder teure Nachgenehmigungsverfahren.

Gehen Sie also lieber auf Nummer Sicher und melden Sie Ihr Gartenhaus an. Dann können Sie mit gutem Gewissen seine Vorzüge nutzen.

Baugenehmigung fürs Gartenhaus − auf einem Blick

  • Gartenhäuser bis zu einer Größe von 10 m³ sind in allen Bundesländern genehmigungsfrei. In vielen Bundesländern sind auch größere Gartenhäuser erlaubt.
  • Genehmigungsfreie Gartenhäuser dürfen nicht zum Wohnen genutzt werden und müssen problemlos wieder abgebaut werden können.
  • In Kleingartenanlagen sind Gartenhäuser bis zu einer Größe von 24 m² erlaubt, sofern sie nicht zum Wohnen genutzt werden.
  • Wenn Sie eine Baugenehmigung fürs Gartenhaus benötigen, sollten Sie mit mehreren hundert Euro Mehrkosten rechnen. Das Gartenhaus muss statisch geprüft sein, hier fallen eventuell Extrakosten an. Außerdem müssen Sie Abstandsflächen zum Nachbarn einhalten, in der Regel drei Meter.
  • Wer trotz fehlender Baugenehmigung auf eigene Faust ein Gartenhaus errichtet, muss mit teuren Nachgenehmigungsverfahren rechnen.

Stand: Mai 2021

Wie groß darf ein Gartenhaus auf dem eigenen Grundstück sein?

Dieses Gesetz gibt vor, dass pro Parzelle nur ein Gartenhaus mit einer Grundfläche von maximal 24 m² inklusive überdachtem Freisitz erlaubt ist. Für größere Bauten muss immer eine Baugenehmigung beantragt werden. Weiter ist vorgeschrieben, dass das Gartenhaus nicht als Dauerwohnsitz genutzt werden darf.

Wie groß ist ein Gartenhaus mit 30 Kubikmeter?

In der Regel sollte ein Gartenhaus zwar nicht größer sein als 3 m. Haben Sie jedoch ein 3 m x 4 m Gartenhaus, das 2,50 m hoch ist, dann sind Sie bereits bei einem Volumen von 30 Kubikmetern. In manchen Bundesländern ist diese Größe bereits Grund genug für eine Baugenehmigung.

Wie weit muss ein Gartenhaus von der Grundstücksgrenze entfernt sein?

Abstand zum Nachbarn: 3-Meter-Regel mit Ausnahmen keine Aufenthaltsräume und Feuerstätten enthält, die Wand an der Grenze nicht höher als 3 Meter ist, das Gartenhaus insgesamt nicht länger als 9 Meter ist.

Welches Fundament für Gartenhaus ohne Baugenehmigung?

Wie groß darf ein genehmigungsfreies Gartenhaus sein? In vielen Gemeinden sind Gerätehäuser ohne Fundament, deren Höhe unter 2,50 Meter liegt und die eine umbaute Fläche von drei mal vier Meter nicht überschreiten, genehmigungsfrei.