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Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 22. Mai 2022 Neben dem Auto ist das Wohnmobil einer der beliebtesten fahrbaren Untersätze, die für Urlaube und Reisen genutzt werden. Es ist ja auch praktisch, das zweite Zuhause einfach mitzunehmen und sich nicht um ein Hotel oder Ferienhaus kümmern zu müssen. Die Teilnahme am Straßenverkehr unterliegt immer bestimmten Regeln und Vorschriften. Das ist beim rollenden Urlaubsdomizil nicht anders. Doch schreibt die Straßenverkehrsordnung (StVO) für ein Wohnmobil nun besondere Regelungen vor und was gilt, wenn ein Camper die 3,5 t Gesamtgewicht überschreitet? Der folgenden Ratgeber erläutert, was Urlauber beim Fahren beachten sollten, ob die StVO Wohnmobile überhaupt rechtlich definiert und welche Vorschriften wann gültig sind. Wichtige Punkte sind unter anderem die zulässige Geschwindigkeit fürs Wohnmobil, ob in Deutschland eine Anschnallpflicht zu beachten ist und was Fahrer bezüglich des Abstellens vom Fahrzeug beachten müssen.
FAQ: WohnmobilMuss ich mich im Wohnmobil anschallen? Ja, die Anschnallpflicht gilt auch im Wohnmobil. Welchen Führerschein benötige ich für das Wohnmobil? Das kommt aufs Gewicht an. Bei Wohnmobilen bis 3,5 Tonnen genügt ein Führerschein der Klasse B. Ist das Gefährt schwerer (bis 7,5 Tonnen), sind die Klassen C oder C1 notwendig. Hier erfahren Sie mehr zum Wohnmobil-Führerschein. Welche Bußgelder drohen Wohnmobil-Fahrern? Die Bußgelder unterscheiden sich teilweise von denen für Pkw. Um selbst in der Bußgeldtabelle nachzusehen, klicken Sie hier. Weitere Ratgeber zum Wohnmobil
Wohnmobile bringen oft ein Gewicht von mehreren Tonnen auf die Waage. Aus diesem Grund enden Unfälle mit ihnen nicht selten tödlich. Wie Sie sich nach einem solchen Unfall verhalten sollten und ob es Möglichkeiten gibt, einen Unfall mit einem Wohnmobil zu verhindern, können Sie in diesem Ratgeber nachlesen. » Weiterlesen... Auszug aus dem Bußgeldkatalog fürs WohnmobilDie nachfolgenden Tabelle zeigt eine auszughafte Übersicht zu möglichen Sanktionen, die verhängt werden können, wenn Fahrer mit dem Wohnmobil gegen die Verkehrsregeln verstoßen: Aktuelle Bußgelder:
Definition: Das Wohnmobil gemäß StVOAls Wohnmobil werden in der Regel Fahrzeuge bezeichnet, die eine Ausstattung aufweisen, welche zum Wohnen geeignet ist. Üblicherweise haben Wohnmobile einen Schlaf-, Wohn-, Bad- sowie einen Küchenbereich. Umgangssprachlich sind auch oft Camper oder Reisemobil in Gebrauch, allerdings wird in der Regel doch eher vom Wohnmobil gesprochen. Eine Definition, was ein Wohnmobil rechtlich ist, gibt es in der Straßenverkehrsordnung nicht. Das heißt, je nach Zulassung und zulässigem Gesamtgewicht, kann ein Wohnmobil gemäß den Regeln als PKW oder LKW unterwegs sein. Entsprechend gelten dann die in der Straßenverkehrsordnung definierten Verkehrsregeln für PKW und LKW. Gesonderte Regelungen fürs Wohnmobil? Ein Feuerlöscher ist keine Pflicht und auch sonst bestehen keine speziellen Vorgaben zur Ausrüstung.Das heißt auch, dass es in der StVO für ein Wohnmobil keine speziellen Verkehrsregeln gibt. Wichtig ist also zu wissen, welche Zulassung das Fahrzeug hat und in welcher Gewichtsklasse es sich befindet. So sind die allgemeinen Bestimmungen der StVO für Wohnmobile gleichermaßen gültig wie für alle anderen Verkehrsteilnehmer auch. Welcher Führerschein ist notwendig?Dass eine gültige Fahrerlaubnis vorliegen muss, um ein Wohnmobil fahren zu dürfen, sollte jedem klar sein. Die Frage ist hier nur, welcher Führerschein ermöglicht es, sein Urlaubsheim mit auf Reisen zu nehmen? Was bestimmt die StVO fürs Wohnmobil? Gesonderte Regelungen oder gar eine spezielle Fahrerlaubnis gibt es hier nicht. Allerdings kommt bei diesem Thema zum ersten Mal das Gewicht ins Spiel. Denn ob ein Wohnmobil unter oder über 3,5 t wiegt, entscheidet darüber, welcher Führerschein notwendig ist. Fahrzeuge bis 3,5 t gelten in der Regel als PKW und können mit einem Führerschein der Klassen B oder BE gefahren werden. Haben Fahrer ihren Führerschein vor 1999 und dabei die Klasse 3 erworben hat, kann dieser zum Führen von Fahrzeugen bis zu 7,5 t berechtigen. Inhaber eines EU-Führerscheins, der nach 1999 ausgestellt wurde, müssen die Klassen C oder C1 (oder auch CE oder C1E) haben, um Wohnmobile bis 7,5 t fahren zu dürfen. Sitzen Fahrer hinterm Steuer eines Fahrzeugs, für welches sie keine Fahrerlaubnis besitzen, wird das in der Regel als Tatbestand „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ gewertet. Üblicherweise kann das Geld- oder Freiheitsstrafen zur Folge haben. Allgemeine Verkehrsregeln für WohnmobileThemen wie Geschwindigkeiten, Promillegrenze, Gurtpflicht oder auch das Handy am Steuer gibt die StVO für ein Wohnmobil nicht gesondert vor. Hier gelten die Regeln, die auch für Pkw- bzw. Lkw-Fahrer vorgeschrieben sind. Auch am Steuer eines Campers darf ein Fahrer demnach nicht mehr als 0,5 Promille aufweisen oder mit dem Handy in der Hand erwischt werden. Beides sind Ordnungswidrigkeiten, welche Bußgelder sowie Punkte und in schweren Fällen Fahrverbote nach sich ziehen. Verkehrsregeln: Speziell fürs Wohnmobil bestimmte Parkplätze, werden durch ein Zusatzzeichen ausgewiesen.Immer wieder ist das Abstellen bzw. Parken des Fahrzeugs ein Punkt, mit dem sich Wohnmobilfahrer auseinandersetzen. Wo darf gemäß StVO das Wohnmobil eigentlich geparkt werden? Grundsätzlich ist das Parken dort gestattet, wo es allgemein zulässig bzw. durch Verkehrszeichen erlaubt ist oder durch diese nicht untersagt wurde. Parkplätze können beispielsweise auch mit einem Zusatzschild versehen sein, welches das Parken eines Wohnmobils erlaubt bzw. diese Stellflächen nur für Wohnmobile vorsieht. Fahrer sollten jedoch beim Parken wieder auf das Gewicht ihres Fahrzeugs achten. Ist beispielsweise das Parken auf dem Gehweg gestattet, gilt das nur für Fahrzeuge bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 2,8 t. In der Anlage 3 zur StVO ist dies in den Erläuterungen zum Verkehrszeichen 315 festgehalten. Wie viel ein Wohnmobil wiegt, spielt auch eine Rolle, wenn ein Parkplatz durch das Zusatzschild mit dem Piktogramm eines LKW eben nur für diese Fahrzeuge vorgesehen ist. Wohnmobile unter 3,5 t dürfen auf diesen Flächen nicht abgestellt werden. Achten Fahrer nicht auf die Zusatzzeichen bzw. auf die allgemeinen Bestimmungen zum Parken, drohen Bußgelder und im schlimmsten Fall auch ein Abschleppen. Ein weiteres Verkehrszeichen, das fürs Wohnmobil wichtig ist, bringt bei einer Missachtung ebenfalls Sanktionen mit sich. Das Durchfahrtsverbot, welches durch das Zeichen 253 angezeigt wird, gilt nicht wie oft fälschlicherweise angenommen, nur für Fahrzeuge mit einer LKW-Zulassung. Hiervon sind alle Fahrzeuge über 3,5 t betroffen – also auch ein Wohnmobil, wenn es unter diese Bestimmungen fällt. Das Thema „Anschnallpflicht“ ist im Wohnmobil ebenfalls wichtigIn Deutschland gilt in Fahrzeugen gemäß § 21a StVO eine Anschnallpflicht. Alle Insassen müssen im Fahrzeug angeschnallt bzw. durch ein entsprechendes Rückhaltesystem oder einen Kindersitz gesichert sein. Ein Wohnmobil ist von der Anschnallpflicht nicht ausgenommen. Hier rückt erneut die Masse des Fahrzeugs in den Fokus. Denn je nachdem, was die Waage anzeigt, gelten für das Wohnmobil verschiedene Vorschriften in Deutschland. Hier kommt § 35 a Abs. 5 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) zum Tragen. In diesem ist Folgendes bestimmt: Zu schnell? Kommt ein Wohnmobil in eine Kontrolle, kann neben dem Tempo auch das Gewicht übers Bußgeld entscheiden. In Fahrzeugen bis zu 2,5 t müssen also alle in den Fahrzeugpapieren angegebenen Sitzplätze mit einem Sicherheitsgurt ausgestattet sein, bei einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,5 t nur die vorderen Sitze. Handelt es sich um ältere Modelle bzw. Oldtimer, können andere Bestimmungen gelten, Fahrer sollten sich hier genauestens informieren. Ein Verstoß gegen die Anschnallpflicht gemäß StVO kann im Wohnmobil wie in allen anderen Fahrzeugen auch zu Sanktionen führen. Welche Geschwindigkeiten gelten laut StVO für ein Wohnmobil?Wenn es darum geht, wie schnell Urlauber mit ihrem Camper in Deutschland unterwegs sein dürfen, ist abermals der Punkt Masse entscheidend. Denn die Verkehrsregeln für ein Wohnmobil über 3,5 t sehen andere Geschwindigkeitsbeschränkungen vor als für leichtere Fahrzeuge. So gilt gemäß der 12. Ausnahmeverordnung zur StVO für ein Wohnmobil mit einem zulässigen Gesamtgewicht zwischen 3,5 und 7,5 t auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Im Fahrzeugschein muss das Fahrzeug allerdings als Wohnmobil bezeichnet sein, andernfalls ist das Tempolimit für LKW einzuhalten. Dieses liegt bei 80 km/h. Sind die Fahrzeuge schwerer als 7,5 t, greifen ebenfalls die Vorschriften für LKW. Für Wohnmobile bis 3,5 t sind die Vorschriften für PKW zu befolgen. Das heißt, auf Autobahnen gibt es kein Tempolimit, wenn ein solches nicht durch Verkehrszeichen vorgeschrieben ist. Die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h sollte dennoch in Betracht gezogen werden. Außerorts sind maximal 100 km/h angesagt, wenn das Wohnmobil bis 3,5 t wiegt. Zwischen 3,5 t und 7,5 t sind 80 km/h zulässig, für Wohnmobile über 7,5 t höchstens 60 km/h. Innerorts gilt für alle gleichermaßen Tempo 50. Verstöße gegen die Geschwindigkeitsregelungen der StVO haben im Wohnmobil natürlich auch Konsequenzen. Neben Bußgeldern sind auch hier Punkte und Fahrverbote möglich. Konnten wir Ihnen weiterhelfen? Dann bewerten Sie uns bitte: Loading... Diese Themen könnten Sie auch interessieren:Welche Fahrzeuge dürfen hier parken 1 4 42 112 Fahrzeuge über 3 5 t zulässiger Gesamtmasse?Das Verkehrszeichen beinhaltet keine Fahrzeuge über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse. Somit dürfen diese hier nicht parken. Das Auto auf dem Verkehrszeichen ist ein Hinweis darauf, dass nur Fahrzeuge bis 2,8 t zulässigem Gesamtgewicht hier parken dürfen.
Wie darf geparkt werden?Grundsätzlich darf nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) nur am rechten Fahrbahnrand in Fahrtrichtung geparkt werden. Das Gesetz sieht nur für Einbahnstraßen sowie am rechten Fahrbahnrand verlaufende Straßenbahnschienen eine Ausnahme vor: In diesen Fällen ist das Linksparken gestattet.
Welche Fahrzeuge dürfen hier parken 2 8?Dieses Verkehrszeichen zeigt an, dass PKW mit einer zulässigen Gesamtmasse von 2,8 t mit einer Spur auf dem Gehweg parken dürfen. Motorräder dürfen hier parken.
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