Wer kümmert sich um Beerdigung wenn man keine Familie hat?

Sigrid Diether kümmert sich um Bestattungen von Menschen, die einsam sterben. Meistens findet sie doch noch Familienmitglieder, die dann das Begräbnis bezahlen müssen.

Der Kasten, der zweimal wöchentlich zwischen den Todesanzeigen der Münchner Zeitungen steht, macht auch Leser traurig, die nicht von Todesfällen betroffen sind. Dort steht nämlich: "Die Städtischen Friedhöfe München bitten um telefonische Mitteilung, wenn Sie Angehörige von nachfolgend genannten Verstorbenen kennen." Da ist also jemand einsam gestorben. Sigrid Diether ist bei den Städtischen Friedhöfen Sachgebietsleiterin für "Bestattungen von Amts wegen". Ihr Team, das aus fünf Mitarbeitern besteht, ist auch zuständig für die Suche nach Angehörigen.

SZ: Frau Diether, wie viele Bestattungen haben Sie, bei denen es keine Angehörige oder Freunde gibt?

Sigrid Diether: 2017 waren es 1407.

Das ist viel.

Ja, Sie glauben gar nicht, wie viele alleinstehende Menschen es in München gibt. Und die Tendenz ist steigend. Die Single-Haushalte nehmen zu, auch der Zuzug von außen wird größer. Und die Menschen werden immer älter, heute sind Über-90-Jährige an der Tagesordnung; da sind häufig schon alle Familienmitglieder gestorben. Die Verstorbenen sind teilweise finanziell gut gestellt, aber da ist einfach niemand mehr da. Oder die Familie lebt woanders. Es ist ja nicht mehr so wie früher, dass man an dem Ort, wo man geboren ist, auch aufwächst, studiert, eine Familie gründet und dann auch stirbt.

Ab wann werden Sie tätig?

Wenn die Angehörigen von den Pflegekräften oder von der Polizei nicht sofort erreichbar sind, kommt relativ schnell ein Anruf bei uns. Die biologischen Prozesse bei den Verstorbenen stoppen ja nicht, im Sommer ist es noch brisanter als im Winter.

Sie sind seit 22 Jahren Sachgebietsleiterin für Bestattungen von Amts wegen. Da haben Sie bei der Suche nach Angehörigen sicher skurrile Geschichten erlebt.

Es gab mal ein altes, nicht verheiratetes Paar. Erst starb die Frau, dann beging der Mann Suizid. Die Tochter der Frau sagte, er sei Geheimagent gewesen. Deshalb ließ er sich nie fotografieren, und es gab auch keine Unterlagen von ihm. Ein Nachbar sagte der Polizei, er habe beobachtet, wie der Mann einen Tag vor seinem Tod Plastiktüten in den Container geworfen hat, offenbar mit seinen Unterlagen. Die Müllabfuhr hätte sie dann mitgenommen.

Und? Haben Sie dann Angehörige gefunden?

(lächelt) Ja ... 13 Kinder. Die Polizei hatte von ihm Fingerabdrücke, weil er mal straffällig geworden war. Er war also registriert, und unter Familienstand stand "geschieden". Wir haben die Ex-Frau gefunden - und die Kinder.

Zu denen er keinen Kontakt mehr hatte.

(lächelt) Nach dem 13. Kind war er Zigaretten holen gegangen und ist nicht mehr zurück gekommen.

Der Mann war also gar kein Geheimagent.

Ach woher. Der konnte oder wollte keinen Unterhalt zahlen und wollte nicht gefunden werden.

Die Kinder mussten die Bestattung bezahlen?

Ja. Die haben sich natürlich erst mal geweigert und gesagt: Er hat ja für uns auch nicht gezahlt. Aber sie sind dazu verpflichtet. Nach ein paar Tagen hat der zweitälteste Sohn angerufen und gefragt, was es kosten würde. Ich sagte, 3400 Euro für die Erdbestattung und 2600 für die Feuerbestattung. Als er gemerkt hat, dass das nicht jedes Kind bezahlen muss, sondern durch 13 geteilt werden kann, hat er zugestimmt.

Wer muss denn eigentlich für eine Bestattung aufkommen, egal, ob er will oder nicht - Kinder, Ehepartner ...?

Der Gesetzgeber hat das festgelegt, in dieser Reihenfolge: Ehepartner, Kinder, Eltern, Großeltern, Enkel, Geschwister, Kinder der Geschwister und Verschwägerte ersten Grades.

Was sind Verschwägerte ersten Grades?

Stiefkinder und Schwiegereltern. Die Angehörigen kommen übrigens aus dieser Nummer nicht raus - auch wenn sie das Erbe ausgeschlagen haben.

Themenübersicht


  • Kostentragungspflicht
  • Erben
  • Bestattungskosten
  • Erbe ausschlagen
  • Kosten unzumutbar
  • Kostenerstattung
  • Bestattungspflicht
  • Ausnahmen

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Kostentragungspflicht


Was bedeutet das?

Kostentragungspflichtige sind bei einer Bestattung gesetzlich festgelegt. Wenn das auf Sie zutrifft, sind Sie zur Übernahme der Bestattungskosten verpflichtet oder müssen die Kosten demjenigen ersetzen, der die Bestattung an Ihrer Stelle beauftragt hat. Können Sie für den Betrag nicht aufkommen, wird die Person belangt, die dem Verstorbenen gegenüber zu Unterhalt verpflichtet war. War eine andere Person vorsätzlich für den Tod des Verstorbenen verantwortlich, so können die Kosten von dieser zurückverlangt werden.

Erben


Beerdigungskosten - wer zahlt?

Im BGB § 1968 wird die Kostentragungspflicht einer Bestattung geregelt. Hier heißt es: „Der Erbe trägt die Kosten der Beerdigung des Erblassers.“ Das bedeutet, dass der oder die Erben die Kosten der Bestattung tragen müssen. Unabhängig davon, wie das Verhältnis dieser zu dem Verstorbenen war. Demnach sind Sie als Erben kostentragungspflichtig. Sofern möglich, können die Kosten der Bestattung durch den Nachlass des Verstorbenen gedeckt werden.

Die folgende Grafik zeigt Ihnen die gesetzliche Erbfolge:

Üblicherweise verläuft die Kostentragungspflicht nach folgender Reihenfolge: Vertraglich Verpflichtete, Erben, Unterhaltspflichtige, öffentlich-rechtlich Verpflichte nach dem jeweiligen Bestattungsgesetz des Bundeslandes.

  • Kostentragungspflicht
  • Nachlass

Tipp: Falls es kein Testament gibt, gilt die gesetzliche Erbfolge. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.

Bestattungskosten


Wie hoch sind die Kosten einer Bestattung?

Die Kosten einer Bestattung hängen ab von der gewählten Bestattungsart, dem Grab, dem gewünschten Umfang und können zusätzlich auch regional sehr unterschiedlich sein. Neben den Kosten für das Bestattungsunternehmen sind die Friedhofsgebühren ein großer Kostenpunkt.

Tipp: Weitere Informationen zu den Kosten einer Bestattung finden Sie hier.

Erbe ausschlagen


Muss ich zahlen obwohl ich das Erbe ausschlage?

Wenn nicht alle Angehörigen das Erbe ausschlagen, muss der verbliebene Erbe die Kosten tragen. Bedenken Sie hierbei, dass Sie eine Frist zum Ausschlagen des Erbes haben. Diese beträgt 6 Wochen ab Kenntnisnahme des Erbfalles.

Sollten alle Angehörigen ihr Erbe ausschlagen, bedeutet das nicht, dass die Kosten nicht mehr von diesen getragen werden müssen. Sollte die Gemeinde oder die Stadt die Beisetzung bereits beauftragt und die Kosten getragen haben, können diese von den sogenannten Totenfürsorgeberechtigten zurückverlangt werden.

Kosten unzumutbar


Ich bin kostentragungspflichtig aber kann die Kosten nicht zahlen

Was ist zu tun, wenn Sie kostentragungspflichtig sind, aber kein Geld haben, um die Kosten der Bestattung zu zahlen? In diesem Fall können Sie eine Sozialbestattung beantragen. Wenden Sie sich dafür an das zuständige Sozialamt. Für den Antrag werden unter anderem Gehalts- sowie Vermögensnachweise von Ihnen und Ihrem Ehe- oder Lebenspartner benötigt.

Tipp: Weitere Informationen zu dem Vorgehen und den benötigten Unterlagen für eine Sozialbestattung finden Sie hier.

Kostenerstattung


Muss ich die Kosten tragen wenn ich nicht kostentragungspflichtig bin?

Nein. Die Kosten müssen von den kostentragungspflichtigen Erben getragen werden. Sollten Sie die Beisetzung bezahlt haben, nach der Öffnung des Testaments aber feststellen, dass Sie nicht der Erbe sind oder noch weitere Personen auftreten, können Sie die entstandenen Kosten von diesen zurückverlangen oder im Nachhinein aufteilen. Auch bei einer Sozialbestattung kann das Ordnungsamt sich die Kosten erstatten lassen.

  • Erstattung
  • Bestattungspflicht
  • Kostentragungspflicht

Bestattungspflicht


Ist Bestattungspflicht gleich Kostentragungspflicht?

Die Bestattungspflicht hat eine andere Bedeutung als die Kostentragungspflicht. Die Bestattungspflicht bedeutet, dass von den Angehörigen des Verstorbenen eine ordnungsgemäße Bestattung veranlasst werden muss. Dies regeln die deutschen Bestattungsgesetze der einzelnen Bundesländer. Bestattungspflichtig sind die nächsten Angehörigen des Verstorbenen. Diese müssen sich um die Formalitäten im Todesfall, wie die Leichenschau, die Ausstellung des Totenscheins und die Bestattung, kümmern. Dabei sind gewisse Fristen zu beachten, die jedes Bundesland eigenständig festlegt.

Die Kostentragungspflicht dagegen verpflichtet die Erben des Verstorbenen zur Übernahme der Kosten der Bestattung. Wenn es eine Erbengemeinschaft gibt, so muss diese für die Finanzierung aufkommen. Die Kostentragungspflichtigen haben allerdings kein Bestimmungsrecht über die Bestattungsart und die Gestaltung der Beisetzung, dies ist allein den Bestattungspflichtigen überlassen. Die Bundesländer können hierbei jedoch unterschiedliche Bestimmungen erlassen.

Tipp: Die Rangfolge der Bestattungspflicht finden Sie hier.

Ausnahmen


Gibt es Ausnahmen bei der Kostentragungspflicht?

In der Regel greift die Kostentragungspflicht bei einer Bestattung. Ausnahmen werden nur bei triftigen Gründen zugelassen. Die Kosten müssen beispielsweise vom Staat getragen werden, wenn es keine Angehörigen mehr gibt, die im Rahmen der Kostentragungspflicht bei einer Bestattung belangt werden könnten. Eine weitere Ausnahme besteht, wenn die Kostentragungspflichtigen nachweislich nicht über das Kapital verfügen, um die Kosten der Bestattung zu tragen. In diesem Fall erfolgt die Übernahme der Kostentragungspflicht bei einer Bestattung durch den Staat. Das Sozialamt zahlt dann die Bestattungskosten anstelle der Angehörigen.

  • Keine Angehörigen
  • Sozialbestattung

Bitte beachten Sie, dass Ihnen die vorstehenden Ausführungen lediglich einen ersten Überblick zum Thema Kostentragungspflicht bieten sollen und keine juristische Beratung ersetzen.

Autor: Annika Wenzel - Bildquelle: © C. Sollmann, Bestattungen.de

Wer kümmert sich um Tote Menschen ohne Angehörige?

Wenn ein Mensch stirbt und keine Angehörigen hinterlässt, kümmert sich das Ordnungsamt um die Bestattung.

Was passiert wenn man stirbt und keine Familie hat?

Das Gesetz schreibt vor, dass jeder Tote nach zehn Tagen bestattet werden muss. Finden sich in diesem Zeitraum keine Angehörigen, kümmert sich das Ordnungsamt um die Bestattung. Stirbt ein Mensch, kümmern sich die Angehörigen um seine Beerdigung. Das ist im Normalfall so, das ist sogar Pflicht.

Wer kann eine Bestattung in Auftrag geben?

In der Regel sind die nächsten Angehörigen für die Organisation einer Bestattung zuständig. Das wird in den Bestattungsgesetzen der einzelnen Bundesländer geregelt. Dort stehen meist Ehepartner oder der eingetragene Lebensgefährte ganz vorn, gefolgt von Kindern und Eltern.

Sind Lebensgefährten Bestattungspflichtig?

Da ein Lebensgefährte kein Lebenspartner im Sinne des Bestattungsgesetzes sei, bestehe auch für den Lebensgefährten keine Bestattungspflicht. Im Gesetz sind mit "Lebenspartner" nur gleichgeschlechtliche Partner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz gemeint.