Wer kann mir helfen um eine Wohnung zu finden?

Schätzungen zufolge leben in Deutschland rund 24.000 Menschen auf der Straße und haben somit keinen festen Wohnsitz. Spitzenreiter in dieser Statistik ist Berlin: In der Hauptstadt sollen rund 11.000 Wohnungslose leben. Doch wie ist dies möglich? Ist es so schwer, mit Hartz 4-Bezug eine Wohnung zu finden?

Wer kann mir helfen um eine Wohnung zu finden?
Wohnung finden mit Hartz 4: In unserem Ratgeber erhalten Sie wertvolle Tipps rund um die Wohnungssuche.

Grundsätzlich muss in Deutschland niemand auf der Straße leben. Auf eine Grundsicherung besteht nach dem zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) ein Anspruch für jedermann. Als Sozialleistung wird dabei häufig das Arbeitslosengeld II (ALG II), oder auch Hartz IV genannt, gezahlt.

Neben dem Regelsatz werden auch die Unterbringungskosten übernommen. Doch welche Kriterien müssen Sie berücksichtigen um mit Hartz 4 eine Wohnung zu finden? Wird die Wohnungssuche mit Hartz IV vom Jobcenter unterstützt? Diesen Fragen widmet sich der nachfolgende Ratgeber.

Das Wichtigste zum Thema „Wohnung finden mit Hartz IV“ in Kürze

Unterstützt das Jobcenter Hartz-4-Empfänger mit deren Wohnung?

Das Jobcenter übernimmt die Wohnungskosten, sofern sie angemessen sind. Die maximale Höhe der Kosten ist regional unterschiedlich.

Welche weiteren Leistungen kann ich für meine Wohnung in Anspruch nehmen?

Nutzen Sie spezielle Angebote für Hartz-IV-Empfänger, zum Beispiel bei Wohnungsbaugesellschaften. Bei der Mietkaution kann das Jobcenter mit einem Darlehen helfen.

Unterstützt mich das Jobcenter auch bei der Wohnungssuche?

Ja, der Sachbearbeiter kann in einem Beratungsgespräch Hilfe bei der Wohnungssuche leisten.

  • Das Wichtigste zum Thema „Wohnung finden mit Hartz IV“ in Kürze
  • Mit Hartz IV eine Wohnung finden: Diese Kriterien sind zu berücksichtigen
  • Hilfe bei der Wohnungssuche für Hartz-IV-Empfänger
    • Bietet das Jobcenter Hilfe bei der Wohnungssuche für Hartz-IV-Empfänger an?
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Mit Hartz IV eine Wohnung finden: Diese Kriterien sind zu berücksichtigen

Zusätzlich zu Hartz IV gehört eine Wohnung zur Existenzsicherung jedes Hilfebedürftigen. Die entsprechende rechtliche Grundlage dafür findet sich in § 22 SGB II. Dort heißt es in Absatz 1:

Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind. […]

Doch was zählt eigentlich als angemessen, wenn Hartz-IV-Empfänger eine Wohnung finden wollen? Um dies beurteilen zu können, muss zunächst geklärt werden, ob es sich um einen alleinstehenden Arbeitslosen oder eine Bedarfsgemeinschaft handelt.

Grundsätzlich hat jeder Leistungsempfänger einen Anspruch auf eine Wohnungsgröße von 50 m². Je weitere Person, die Teil der Bedarfsgemeinschaft ist, wird ein Aufschlag von 15 m² gewährt. Die Kosten für einen solchen Wohnraum können je nach Stadt und Bezirk stark variieren, daher kann keine pauschale Aussage über die maximale Höhe der Kosten getroffen werden, wenn Hartz-4-Empfänger eine Wohnung finden wollen, die den Anforderungen entspricht.

Wichtig: Sprechen Sie mit dem Jobcenter, bevor die Wohnungssuche gestartet wird. Der zuständige Sachbearbeiter kann Ihnen eine genaue Definition geben, was als „angemessen“ angesehen wird und wie hoch die Kosten ausfallen dürfen. Dabei orientiert sich der Beamte in der Regel am örtlichen Mietspiegel.

Hilfe bei der Wohnungssuche für Hartz-IV-Empfänger

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Hilfe, um mit Hartz 4 eine Wohnung zu finden, erhalten Sie vom Jobcenter.

Das ein grundsätzlicher Anspruch auf die Übernahme der Kosten für die Miete besteht, steht außer Frage. Dennoch gestaltet sich mit Hartz-4-Bezug die Wohnungssuche oft problematisch: Gerade in Großstädten mangelt es nicht selten an bezahlbarem Wohnraum.

Eine Wohnung mit Hartz-4-Bezug zu finden ist allerdings nicht unmöglich. Einige Wohnungsbaugesellschaften bieten sogar vergünstigten Wohnraum für ALG-II-Beziehende an. Entsprechende Angebote können bei diesen erfragt werden.

Hingegen vieler Vorurteile sind Leistungsempfänger auch bei privaten Vermietern gern gesehen: Können diese doch in den meisten Fällen sicher sein, dass die Miete pünktlich und in vollem Umfang auf dem Konto eingeht.

Wenn Sie als Hartz-IV-Empfänger eine Wohnung finden, wird eine Mietkaution fällig. Diese kann als Darlehen beim Jobcenter beantragt werden. Diese Form eines Kredits muss natürlich auch zurückgezahlt werden und wird prozentual vom monatlichen Regelsatz abgezogen.

Bietet das Jobcenter Hilfe bei der Wohnungssuche für Hartz-IV-Empfänger an?

Der Sachbearbeiter soll Hilfe leisten, damit ein Hartz-IV-Empfänger eine Wohnung finden kann. In einem Beratungsgespräch können entsprechende Möglichkeiten durchgegangen werden. Auch der finanzielle Rahmen und die Definition, was als „angemessen“ anzusehen ist, werden dabei gesetzt.

Diese Rahmenbedingungen sollen die Wohnungssuche eingrenzen, sodass der Leistungsempfänger genau weiß, welche Wohnungen in Frage kommen und welche eben nicht.

Mit Hartz-IV-Bezug eine Wohnung zu finden, ist möglich. Sprechen Sie vorab mit Ihrem Sachbearbeiter die verfügbaren Möglichkeiten ab und begeben Sie sich dann auf eine gezielte Wohnungssuche.

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Wer kann mich bei der Wohnungssuche unterstützen?

Wenn Menschen wohnungslos oder von Wohnungslosigkeit bedroht sind, hilft der ASB. Die Angebote reichen von der Beratung über Tagesstätten bis hin zum Wohnheim. Menschen, die keine Wohnung mehr haben oder von Obdachlosigkeit bedroht sind, erhalten Unterstützung von den ASB-Beratungsstellen.

Wie kommt man schnell an eine Wohnung?

Mit den folgenden Möglichkeiten helfen Sie Ihrem Glück bei der Wohnungssuche auf die Sprünge:.
Suche einer Wohnung im Internet. Die gängigste Art, eine Wohnung zu suchen, ist die Suche im Internet. ... .
Durchsuchen von Zeitungsanzeigen. ... .
Aufgeben einer Wohnungssuchanzeige. ... .
Beauftragen eines Maklers..

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Wohnung kaufen: Schnelligkeit siegt, deshalb Finanzierung vorbereiten..
Anschreiben einer Wohnungsbewerbung. ... .
Eine ausführliche Bewerbungsmappe erstellen. ... .
Ballungsgebiet oder Provinz? ... .
Nachweisbares Einkommen vorweisen. ... .
Einen guten ersten Eindruck machen – und was danach kommt. ... .
Positive Schufa-Auskunft vorlegen..

Was kann ich tun wenn ich keine Wohnung findet?

Wenn Sie wohnungslos geworden sind oder Ihnen Wohnungslosigkeit droht, wenden Sie sich am besten so schnell wie möglich bei einer Ambulanten Beratungsstelle der Wohnungslosenhilfe in Ihrer Nähe - die Adressen finden Sie hier oder im Telefonbuch. Die Mitarbeiter helfen Ihnen kompetent und unentgeltlich.