Wer ist pflichtversichert in der gesetzlichen rentenversicherung

Arbeitnehmer, die eine abhängige Beschäftigung ausüben, sind bis auf wenige Ausnahmen in der Rentenversicherung pflichtversichert. Selbstständige Unternehmer werden dagegen häufig nicht von der Versicherungspflicht erfasst.

Die Pflichtversicherung kann nicht ausgeschlossen werden.

Über Fragen der Versicherungspflicht entscheidet die Krankenkasse. Gegen die Entscheidung ist der Widerspruch und bei Ablehnung des Widerspruchs die Klage vor dem Sozialgericht möglich. Pflichtversichert sind in der Rentenversicherung außerdem im Wesentlichen: Auszubildende; nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen; Personen, denen Kindererziehungszeiten anzurechnen sind; Behinderte, die in anerkannten Werkstätten tätig sind; freiwillig Wehrdienstleistende und Bundesfreiwilligendienstleistende; Bezieher von Krankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld, Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Unterhaltsgeld und Empfänger von Vorruhestandsgeld.

Wann bin ich pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung?

Haben Sie 40 Jahre lang gearbeitet, werden Sie als Rentnerin oder Rentner pflichtversichert, wenn Sie in den letzten 20 Jahren vor Ihrem Rentenantrag bei der DRV mindestens 18 Jahre an Vorversicherungszeiten erreicht haben.

Was heisst pflichtversichert in der Rentenversicherung?

Versicherungspflicht ist die gesetzlich angeordnete Versicherung des Einzelnen (Pflichtversicherung). Arbeitnehmer sind versicherungspflichtig, wenn sie gegen Entgelt oder als Auszubildende beschäftigt werden.

Welche Berufsgruppen sind Rentenversicherungspflichtig?

Der Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen:.
Handwerker und Hausgewerbetreibende;.
Lehrer, Hebammen, Erzieher und in der Pflege Beschäftigte;.
Künstler und Publizisten;.
Selbstständige mit einem Auftraggeber;.
Seelotsen sowie Küstenschiffer und -fischer..
bestimmte weitere Selbstständige..

Ist man als Rentner noch pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung?

In der KVdR wird pflichtversichert, wer eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung (Renten wegen Alters, verminderter Erwerbsfähigkeit oder Todes) beantragt, einen Rentenanspruch hat und die so genannte Vorversicherungszeit erfüllt.