Wer ist brandschutzbeauftragter meiner immobilie

Brandschutzbestimmungen sollten in Mehrfamilienhäusern ernst genommen werden

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Die Maßnahmen im Brandschutz sollen einem Feuer vorbeugen bzw. die Ausbreitung eindämmen.

Nicht nur in der eigenen Wohnung möchten Mieter sich wohlfühlen. Für viele zählt auch der Hausflur bzw. das Treppenhaus zur Wohlfühlzone. Da gehören dann Bilder an den Wänden, Schmuck an den Wohnungstüren oder Schuhschränke vor eben jenen in vielen Mietshäusern zum gängigen Bild. Doch ist das eigentlich mit dem Brandschutz in einem Mehrfamilienhaus vereinbar?

Was ist Brandschutz überhaupt und wer ist dafür zuständig? Der folgende Ratgeber klärt, was vorbeugender Brandschutz bedeutet, was eine Brandschutzverordnung ist und welche Bestimmungen diesbezüglich für ein Mietshaus beachtet werden müssen

Das Wichtigste zum Brandschutz in Wohngebäuden

Welche Funktion hat der Brandschutz?

Brandschutz dient in erster Linie der Vorbeugung bzw. Verhütung von Bränden sowie der Eindämmung von deren Auswirkung.

Welche Räumlichkeiten unterlegen im Mietshaus dem Brandschutz?

Der Brandschutz im Mehrfamilienhaus betrifft Keller, Treppenhäuser, Wohnungen und Dachböden gleichermaßen.

Kann das Abstellen von Gegenständen im Hausflur untersagt sein

Ja, Fahrräder, Blumenkästen, Schlitten und Schuhe im Treppenhaus können per Brandschutzverordnung bzw. Hausordnung untersagt werden.

Wichtige Themen rund um den Brandschutz

→ Brandschutz im Keller→ Brandschutz im Treppenhaus→ Fluchtwege→ Schuhe im Treppenhaus

  • Brandschutzbestimmungen sollten in Mehrfamilienhäusern ernst genommen werden
  • Wichtige Themen rund um den Brandschutz
  • Was ist Brandschutz: Eine Definition
    • Vorbeugender und abwehrender Brandschutz
  • Brandschutzordnung: Was im Mietshaus wichtig ist
    • Brandschutz im Treppenhaus
  • Wer ist für den Brandschutz verantwortlich: Vermieter oder Mieter?

Was ist Brandschutz: Eine Definition

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Das Konzept für den Brandschutz im Altbau unterscheidet sich von dem für einen Neubau.

Als Brandschutz werden alle Maßnahmen bezeichnet, die die Entstehung eines Brandes verhindern oder der Ausbreitung eines solchen entgegenwirken. Darüber hinaus zählt auch das Ermöglichen der Rettung von Menschen und Tieren sowie von wirksamen Löscharbeiten zum Brandschutz.

Erstere Maßnahmen werden üblicherweise als vorbeugender Brandschutz bzw. Brandverhütung bezeichnet, letztere als abwehrender Brandschutz. Eine Vielzahl von Rechtsvorschriften befasst sich mit dem Brandschutz, da dieser in vielen Bereichen des alltäglichen Lebens eine wichtige Rolle spielt. So sind beispielsweise die Brandschutzgesetze, die Bauordnungen der Bundesländer und die Feuerwehrgesetze wichtige rechtliche Grundlagen beim Thema Brandschutz.

Brandschutzbestimmungen, auch für Gebäude, finden sich zudem in weiteren Verordnungen, Erlassen und Gesetzen wieder, so zum Beispiel in der Brandschutzrichtlinie für Flucht- und Rettungswege. Darüber hinaus sind erlassene Normen, Richtlinien, technische Vorschriften und Merkblätter sowie Handlungsempfehlungen ebenfalls von Bedeutung im Brandschutz.

Verbeugender sowie abwehrender Brandschutz sollen dazu beitragen, dass die Gefahr eines Feuers verringert wird bzw. die Möglichkeit besteht, ein solches richtig bekämpfen zu können.

Vorbeugender und abwehrender Brandschutz

Vorbeugender Brandschutz bezeichnet in der Regel alle Maßnahmen, die baulich, technisch oder organisatorisch dem Ausbruch eines Brandes oder dessen Ausbreitung entgegenwirken. Darüber hinaus dient er auch dazu, die Auswirkungen von Bränden einzudämmen.

Der vorbeugende Brandschutz wird daher auch in den baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutz unterteilt. Baulicher Brandschutz soll Leib, Leben, Umwelt und Besitz sowie die öffentliche Sicherheit schützen und ist gleichzeitig auch eine Voraussetzung für die wirksame Brandbekämpfung. Im Baurecht wird der Brandschutz in den öffentlich-rechtlichen Vorschriften der Landesbauordnungen geregelt. Diese dienen in Deutschland als Mindestanforderungen und müssen bei allen Bauvorhaben beachtet und erfüllt werden.

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Die Wartung und Pflege der Fluchtwege gehört zum Brandschutz in einem Mietshaus.

Ein baulicher Brandschutz betrachtet zum Beispiel Aspekte wie die Bauweise, die Bauart, die Baustoffe oder auch die Lage der Gebäude sowie die Anzahl der Personen, die sie nutzen. Die Unterteilung bzw. die Aufteilung der Gebäude sowie die Art der Nutzung sind für Maßnahmen zum Brandschutz ebenfalls wichtig.

Die wichtigsten Punkte sind für den Brandschutz auch nach Gebäudeklassen festgelegt. Daher gibt es unterschiedliche Vorgaben für den Brandschutz im Mehrfamilienhaus als Altbau oder als Neubau. Dieser unterscheidet sich dann wiederum von den Maßnahmen in einem alten Industriegebäude oder einer neugebauten Sporthalle.

Im anlagentechnischen Brandschutz spielen dann Punkte wie das Vorhandensein von Löschmöglichkeiten (Löschwasserrohre, Hydranten, Sprinkleranlagen) oder den Zugangsmöglichkeiten für die Rettungsdienste (Feuerwehrzufahrten usw.) eine Rolle. Der organisatorische Brandschutz befasst sich mit Themen wie dem Informieren von Nutzern, Bewohnern oder Mitarbeitern über das richtige Verhalten im Brandfall, der Wartung bzw. der Kontrolle von Fluchtwegen sowie der Prüfung von Feuerlöschern oder Brandmeldern.

Die sogenannten Schutzziele beim Brandschutz für Gebäude sind, wie zuvor bereits erwähnt, das Retten von Leben, der Gesundheit, des Eigentums, des Besitzes und der Umwelt bzw. diese zu schützen.

Brandschutzordnung: Was im Mietshaus wichtig ist

Auch im Mietrecht ist Brandschutz von Bedeutung. Verschiedene Verordnungen und Normen dienen hier der Sicherheit der Mieter und sollen Gefahrenquellen minimieren. Oftmals gelten diese Vorgaben ebenfalls als Mindestanforderungen, die erfüllt werden müsssen.

So sind eine Brandschutzordnung für ein Mehrfamilienhaus oder Brandschutzbestimmungen fürs Treppenhaus bekannte Beispiele für die Umsetzung vom Brandschutz in Mietshäusern. Für viele Mieter wird das Thema „Brandschutz“ im Wohnhaus oftmals erst dann eines, wenn sie über die Schuhe des Nachbarn stolpern, den Kinderwagen im Hausflur bemängeln oder der Vermieter Rauchmelder einbauen lässt.

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In allen Bundesländern müssen für den Brandschutz Rauchmelder in den Wohnungen installiert sein bzw werden.

Brandschutzvorschriften für Wohngebäude finden sich nicht nur in den gesetzlichen Verordnungen und Richtlinien wieder, sondern können auch in den jeweiligen Hausordnungen enthalten sein. Selten, aber nicht unbekannt, sind ganze Brandschutzordnungen für Wohnhäuser.

Diese Ordnungen können dann ähnlich wie eine Hausordnung Vorgaben und Hinweise zum Verhalten im Brandfall enthalten. Sie haben zudem auch den Stellenwert einer Hausordnung und legen in der Regel den anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutz für Wohngebäude oder für öffentliche sowie gewerblich genutzte Gebäude fest.

Das Erstellen einer solchen Brandschutzordnung ist in Deutschland nicht einheitlich geregelt, sondern fällt in die Verantwortlichkeit der Bundesländer sowie der Kommunen. In der Regel werden diese meist für Arbeitsstätten erstellt und weniger für Wohnhäuser. Eine gesonderte Brandschutzordnung für Kellerräume oder Dachböden ist in der Regel ebenfalls nicht üblich.

Gesetzlich sind in fast allen Bundesländern jedoch einige Maßnahmen einheitlich vorgeschrieben. So muss für den Brandschutz in einer Mietwohnung seit August 2014 ein Rauchmelder in jedem Wohnraum installiert sein. Diese Pflicht gilt ohne Außnahme in Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Saarland, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Hessen.

In Berlin besteht die Pflicht seit 01.01.2017, in Brandenburg seit 01.01.2016. In beiden Ländern müssen Wohnungen bis 2020 nachgerüstet werden. Auch in Sachsen besteht die Pflicht seit 2016, es wurde jedoch keine Grenze für die Nachrüstung festgelegt.

Brandschutz im Treppenhaus

Treppenhäuser gehören in Wohngebäuden zu den ersten Flucht- und Rettungswegen. Daher sollte der Brandschutz im Treppenhaus für ein Mehrfamilienhaus auch ernst genommen werden. Klare gesetzliche Verbote, die Gegenstände in den Fluren und Treppenhäusern grundsätzlich explizit untersagen, gibt es nicht. Allerdings schreiben die Brandschutzbestimmungen einige Punkte vor, die Vermieter durch Vorgaben in der Hausordnung an die Mieter weitergeben können.

So kann beispielsweise das Aufstellen eines Schuhschranks untersagt werden. Ein Kinderwagen im Hausflur ist im Brandschutz ebenfalls nicht gern gesehen, kann jedoch nicht grundsätzlich untersagt werden, wenn genügend Platz vorhanden ist und der Wagen kein Hindernis darstellt.

Wer ist für den Brandschutz verantwortlich: Vermieter oder Mieter?

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Brandschutz: Der Heizungsraum im Mehrfamilienhaus sollte für Mieter unzugänglich und mit einem Feuerlöscher ausgerüstet sein.

Brandschutzauflagen für Vermieter gibt es in dem Sinne nicht, allerdings ist er für die Sicherheit in seinem Haus verantwortlich. Hierzu zählen auch die Beseitigung von Brandgefahren und die Sicherung von Fluchtwegen. Der Brandschutz bezüglich der Fluchtwege im Mehrfamilienhaus kann ebenfalls durch die allgemeine Hausordnung oder im Mietvertrag festgehalten sein.

Neben der Beseitigung von Brandgefahren und Stolperfallen im Treppenhaus müssen Vermieter auch dafür sorgen, dass das Treppengeländer befestigt ist und die Beleuchtung funktioniert. Im Brandfall müssen Mieter in der Lage sein, den Fluchtweg zu finden und zu verwenden.

Für den Brandschutz in Wohnung und Kellerräumen sind also hauptsächlich die Vermieter selbst verantwortlich. Die Installation von vorgeschriebenen Rauchmeldern in den Wohnungen oder das Anbringen von Feuerlöschern in Heizungsräumen obliegt den Vermietern.

Natürlich macht Brandschutz an der Wohnungstür nicht halt. Auch in der Mietsache gibt es bestimmte Dinge zu beachten, um einem Brand vorzubeugen oder dessen Ausbreitung zu verhindern. Die verwendeten Materialen sollten den DIN-Normen entsprechen, so dass zum Beispiel die Wohneingangstür den Brandschutz unterstützt und nicht brandfördernd wirkt. Gleiches gilt für verwendete Farben und Tapeten. Darüber hinaus sollte auch die Elektrik den Standards entsprechen.

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