Jugendliche feiern oft, lang und gerne. Da stören Eltern mit ihren Regeln und Verboten. Doch auch wenn Du vielleicht als Spielverderber dastehst, brauchen Jugendliche in Partylaune geregelte Ausgehzeiten und klare Bedingungen. Hier erfährst Du, welche Absprachen Ihr gemeinsam treffen solltet, wenn Dein Kind wieder einmal feiern gehen möchte. In diesem Artikel
Das Wochenende steht vor der Tür, doch statt Familienzeit hat Dein launischer Teenager vor allem eines im Sinn: Party, tanzen, feiern. Jugendliche nabeln sich in der Pubertät zunehmend von ihren Eltern ab und fordern immer mehr Freiheiten ein. Wenn Jugendliche das Feiern für sich entdecken, birgt das jede Menge Zündstoff für Streitigkeiten. Trotzdem sind klare Absprachen und eine konsequente Erziehung durch die Eltern für alle Seiten hilfreich. Wichtig ist, dass Du Deinem Kind deutlich machst, warum diese Grenzen und Regeln besprochen werden. Es geht nicht darum, es zu ärgern, sondern es vor möglichen Gefahren zu schützen. Sprich Deine Sorgen offen aus, um Deinen Standpunkt zu verdeutlichen. Berücksichtige aber auch, dass Jugendliche ihre eigenen Erfahrungen machen müssen, um Verantwortungsgefühl und Selbstvertrauen zu entwickeln. Signalisiere Deinem Kind, dass Du ihm vertraust und es mit diesem Vertrauen in seine neue Freiheit ziehen lässt. Wie lange dürfen Jugendliche feiern?Versuche, gemeinsam mit Deinem Sohn oder Deiner Tochter faire Ausgehzeiten festzulegen. Partys und Discobesuche sind am Wochenende in Ordnung. Unter der Woche sollten Jugendliche nur feiern gehen, wenn am nächsten Tag keine Schule ansteht. Bei den Uhrzeiten für das Nachhausekommen kannst Du Dich am Jugendschutzgesetz orientieren. Da hier aber beispielsweise private Partys oder Treffen mit Freunden nicht geregelt sind, solltet Ihr Zeiten aushandeln, die zum Alter Deines Kindes passen. Das könnte beispielsweise so aussehen:
Je nachdem, wie und wo Jugendliche feiern möchten, kannst Du bei den Ausgehzeiten auch mal ein Auge zudrücken. Dabei sollte klar werden, dass es sich um eine Ausnahme handelt und beim nächsten, gewöhnlichen Discobesuch die üblichen Ausgehzeiten gelten. Jugendliche feiern lassen nach JugendschutzgesetzDas Jugendschutzgesetz gibt Jugendlichen, Eltern und Veranstaltern bestimmte Grenzen bei den Ausgehzeiten vor. Eltern oder Veranstalter, die diese Grenzen zu locker nehmen, können mit einem hohen Bußgeld belangt werden. Sind Jugendliche ohne Eltern oder eine andere erziehungsberechtigte Person unterwegs, gilt:
Ausnahmen gelten, wenn Jugendliche in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person unterwegs sind. Sie können sich dann unbegrenzt lange in Gaststätten, Clubs oder Diskotheken aufhalten. Auch wenn Feiern für Jugendliche in einem speziellen Rahmen organisiert werden– zum Beispiel Auftritt der eigenen Band, Treffen in einem Jugendprojekt – sind die Ausgehzeiten etwas großzügiger geregelt. In unserem Artikel zum Thema findest Du eine genauere Übersicht über Rechte und Pflichten nach dem Jugendschutzgesetz. Jugendliche nach dem Feiern sicher nach Hause bringenBesprich mit Deinem Kind, wie es nach der Party oder nach dem Discobesuch nach Hause kommt. Es ist wichtig, dass Jugendliche nach dem Feiern nicht alleine den Heimweg antreten, da sie leichte Opfer für gewalttätige Übergriffe sind.
Wenn Jugendliche feiern – häufige Konflikte
Was darf man erst ab 14?Wo kann ich mit 14 Jahren arbeiten?. Nachhilfe.. Zeitungen austragen.. Tätigkeiten im Haushalt und Garten z.B. Rasen mähen.. Babysitten.. Betreuung von Haustieren.. Erntehilfe.. Was ist für Jugendliche cool?Während besonders Musik und Mode sowie Klamotten bei den Mädchen als cool betrachtet werden, sind es bei den Jungs vor allem Videospiele und Sport(artikel) oder -aktivitäten.
Was braucht ein Teenager?Was Teenager brauchen ist die Erfahrung von Gegenseitigkeit: gegenseitiges Vertrauen, Verbindlichkeit und Ehrlichkeit. Keine Tricksereien, keine Erpressung, keine neuen Gesetze, die sie in ihrer Bewegungsfreiheit beschneiden.
Was kann man ab 15?Zum Beispiel: Du unterschreibst selbst Verträge, du kannst ohne Zustimmung der Eltern von zu Hause ausziehen, es gilt mit wenigen Ausnahmen das Strafrecht für Erwachsene. endet die Ausbildungspflicht. kannst du ins Solarium gehen. darfst du dich überall piercen und tätowieren lassen.
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