Ergänzend zum Abstammungsprinzip gilt in Deutschland seit dem 1. Januar 2000 auch das Geburtsortsprinzip. Danach bestimmt nicht allein die Nationalität der Eltern eines Kindes seine Staatsangehörigkeit, sondern auch der Geburtsort. Show Auch wenn beide Elternteile keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, gilt: Wenn ihr Kind in Deutschland geboren wird, ist es automatisch mit der Geburt Deutsche oder Deutscher, wenn bestimmte
Voraussetzungen erfüllt sind. Es gilt jedoch eine Besonderheit: Das Kind wird in vielen Fällen mit der Geburt über das Abstammungsprinzip jene Staatsangehörigkeit(en) erwerben, die die Eltern als Ausländer besitzen. Das Kind besitzt dann mehrere Staatsangehörigkeiten. Es kann diese Staatsangehörigkeit(en) neben der deutschen behalten, wenn
Wenn das Kind nicht in Deutschland aufgewachsen ist, entsteht die Optionspflicht. Der oder die junge Erwachsene muss es sich dann nach dem 21. Geburtstag entscheiden, ob er oder sie die deutsche oder die ausländische Staatsangehörigkeit(en) behalten will. Ist ein Kind automatisch Deutsch Wenn es in Deutschland geboren ist?Wenn ihr Kind in Deutschland geboren wird, ist es automatisch mit der Geburt Deutsche oder Deutscher, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Liegen diese Voraussetzungen bei Vater oder Mutter vor, sind keine zusätzlichen Anträge nötig.
Wie bekommt mein Kind die doppelte Staatsbürgerschaft?Bei der Geburt können Kinder die doppelte Staatsangehörigkeit zum einen erwerben, wenn ein Elternteil die deutsche, der andere Elternteil jedoch eine andere Staatsangehörigkeit hat.
Welche Staatsangehörigkeit bei Geburt?Grundsätzlich erhält Ihr Kind die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch durch Abstammung, wenn Mutter und/ oder Vater im Zeitpunkt der Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Ein Antrag muss hierfür nicht gestellt werden. Sie können für Ihr Kind direkt einen deutschen Kinderreisepass beantragen.
Was passiert wenn mein Kind in einem anderen Land geboren wird?Wenn ein deutscher Staatsangehöriger im Ausland geboren wird, kann die Geburt auf Antrag im Geburtenregister beim zuständigen Standesamt in Deutschland beurkundet und eine deutsche Geburtsurkunde ausgestellt werden.
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