Wenn der vermieter im haus wohnt

Was kann man gegen das Hetzen, Behauptungen von falschen Tatsachen vor meiner Wohnungstür tun?

Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus. Zwei Mitmieterinnen (eine davon meine unmittelbare Nachbarin) führen sich auf als wenn sie sich alles erlauben können. Sie verstossen nicht großartig gegen die Hausordnung, aber sind extrem laut im Treppenhaus, führen vor meiner Wohnungstür laute Gespräche und hetzen dabei sogar noch über mich, behaupten Sachen und polarisieren Hausbewohner und provozieren mit ihren Ansichten mich und andere Hausbewohner. Die eine davon hatte vorher ein Haus und denkt, sie könne hier die Hausherrin spielen - fühlt sich immer im Recht, führt sich wie die Eigentümerin, die Hausmeisterin bzw. die Vermieterin tlw. auf. Sie steckt ihre Nase in jedes kleine Thema in den Belangen von Haus & Garten und dramatisiert dieses. Desweiteren - sollte kein passendes Problem im Haus gefunden werden - sucht sie mit ihrer "Freundin" also die Mitmieterin im Haus nach irgendein Thema, welches dann im Treppenhaus extra lautstark diskutiert und aufgeblasen wird (sicherlich ist das schon ihr System, so das sie garnicht mehr bemerken, dass die beiden mit einem lauten Organ durch das Haus reden. Zumal ist das Haus auch noch sehr sehr hellhörig). Darunter sind auch Lügen und völlig überzogene Beweggründe. Die Damen verbreiten Unruhe und eine regelrechte Hetzkampagne. Leider auch unmittelbar vor meiner Tür werden ständig - zu jeder Uhrzeit von ca. 8:00 Uhr bis 22:00 laute Gespräche geführt, in der gehetzt und über mch schlecht geredet wird, wenn es ein Thema ist - mit dem ich es zu tun habe. Und genau ausgerechnet diese beiden Damen haben sich in der Vergangenheit ständig über irgendwelche Angelegenheiten beschwert. Z.B. Treppenhaus nicht rchtig gereinigt, Sachen sind vom Balkon zu entfernen, Wäsche ist schneller abzuhängen, Ruhe, ständig geht der Wasserhahn, kein Duschen ab 20:00 Uhr, angebliche Gerüche im Keller und und und. Diese beiden Damen sind knapp 70. Was kann ich tun um nicht ständig in meiner Wohnung hellhörig durch die Wohnungseingangstür vom Treppenhaus belästigt zu werden. Wenn die beiden im Treppenhaus sind, hört sich das so an - als wären die Tratschtanten auf meinem Flur, weil auch die Wohnungstür so dünn ist. Im mündlichen habe ich übrigens schön öfter Abmahnungen erteilt. Sie scheinen überhaupt nichts richtig zur Kenntnis zu nehmen und reiben sich dann gegenseitig wieder auf. Nur - jetzt ist meine Geduld am Ende. Sie mischen sich tlw sogar in die Persönlichkeitsphäre. Sagen zum Beispiel laut, "Der ist zuhause, das weiss ich ganz genau" oder "Ist er zu Hause?" oder "Wo ist er... was macht er den ganzen Tag". Ich fühle mich regelrecht schon kontrolliert und in meinem Leben eingedrückt wenn ich in meiner Wohnung bin. Sie interessieren sich für Sachen, die Ihnen überhaupt nichts angehen und sprechen im Treppenhaus über die Aktivitäten der Hausbewohner. WAS TUN ??? Ignorieren hilft nicht (hab ich probiert) und mündliches Abmahnung hat so genau auch nicht geholfen... Übrigens: Der Vermieter hält sich raus. ES IST NICHT AUSZUHALTEN!

Wann macht sich ein Vermieter strafbar?

Da nämlich mit Abschluss des Mietvertrags der Schutz der Unverletzlichkeit der Wohnung nach Art. 13 GG nicht mehr dem Vermieter, sondern dem Mieter zusteht, begeht der Vermieter, der ohne Zustimmung des Mieters die Wohnung betritt, einen Hausfriedensbruch und macht sich nach § 123 StGB strafbar.

Wann darf der Vermieter ins Haus?

Übliche Zeiten sind werktags 10 bis 13 Uhr sowie 15 bis 18 Uhr, es können jedoch auch anderere Zeiten vereinbart werden, wobei der Samstag üblicherweise als Werktag gilt. In Ausnahmefällen darf die Besichtigung auch an Sonn- oder Feiertagen stattfinden – etwa, wenn Gefahr im Verzug ist.

Wie bekommt man Mieter aus dem Haus?

Wer seinem Mieter kündigen möchte, muss dies schriftlich tun. Die Kündigung muss an alle im Mietvertrag benannten Personen gerichtet sein. Darüber hinaus muss der Vermieter den Grund der Kündigung mitteilen. Das Schreiben ist eigenhändig zu unterschreiben.

Bin ich verpflichtet meinen Vermieter in die Wohnung zu lassen?

Der Vermieter darf Ihre Wohnung zwar betreten, wenn dies für den Unterhalt, die Wiedervermietung oder den Verkauf der Liegenschaft nötig ist. Das besagt das Gesetz, und zwar im Art. 257h OR. Gestützt darauf kann er beispielsweise jedes Jahr einmal vorbeikommen, um zu überprüfen ob die Fenster dicht sind.