(Fundstelle: BGBl. I 2002, 3999 - 4002; Show Abschnitt 1: in der Reichweite und Sprühdauer begrenzt sind und -zum Nachweis der gesundheitlichen Unbedenklichkeit, der Reichweiten- und der Sprühdauerbegrenzung ein amtliches Prüfzeichen tragen; 1.3.6 höchstens 8,5 cm lang ist und -nicht zweiseitig geschliffen ist; 1.4.2 Abschnitt 2: die der zugelassenen Bauart nach § 8 des Beschussgesetzes entsprechen und das Zulassungszeichen nach Anlage 1 Abbildung 2 zur Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl. I S. 1285) in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes geltenden Fassung oder ein durch Rechtsverordnung nach § 25 Nummer 1 bestimmtes Zeichen tragen oder b)die den Rechtsvorschriften eines anderen Mitgliedstaates entsprechen, die dieser der Europäischen Kommission nach Artikel 4 Absatz 2 der Durchführungsrichtlinie (EU) 2019/69 der Kommission vom 16. Januar 2019 zur Festlegung technischer Spezifikationen für Schreckschuss- und Signalwaffen gemäß der Richtlinie 91/477/EWG des Rates über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen als Maßnahme zur Umsetzung dieser Durchführungsrichtlinie mitgeteilt hat; 1.4 die der zugelassenen Bauart nach § 8 des Beschussgesetzes entsprechen und das Zulassungszeichen nach Anlage 1 Abbildung 2 zur Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl. I S. 1285) in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes geltenden Fassung oder ein durch Rechtsverordnung nach § 25 Nummer 1 bestimmtes Zeichen tragen oder die den Rechtsvorschriften eines anderen Mitgliedstaates entsprechen, die dieser der Europäischen Kommission nach Artikel 4 Absatz 2 der Durchführungsrichtlinie (EU) 2019/69 der Kommission vom 16. Januar 2019 zur Festlegung technischer Spezifikationen für Schreckschuss- und Signalwaffen gemäß der Richtlinie 91/477/EWG des Rates über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen als Maßnahme zur Umsetzung dieser Durchführungsrichtlinie mitgeteilt hat; 7.3 Abschnitt 3: Unterabschnitt 2: die zum Spiel bestimmt sind, wenn aus ihnen nur Geschosse verschossen werden können, denen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 0,5 Joule (J) erteilt wird, es sei denn, sie können mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen so geändert werden, dass die Bewegungsenergie der Geschosse über 0,5 Joule (J) steigt, oder b)die Spielzeuge im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 der Richtlinie 2009/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009 über die Sicherheit von Spielzeug (ABI. L 170 vom 30.6.2009, S. 1) sind, wenn sie aa)die Anforderungen nach Artikel 10 in Verbindung mit Anhang II Abschnitt 1 Nummer 8 der Richtlinie 2009/48/EG in der jeweils geltenden Fassung erfüllen und bb)die nach Artikel 16 Absatz 1 der Richtlinie 2009/48/EG erforderliche Kennzeichnung aufweisen. 2. Was sind verbotene Waffen nach 40 WaffG?§ 40 Verbotene Waffen
(3) 1Inhaber einer jagdrechtlichen Erlaubnis und Angehörige von Leder oder Pelz verarbeitenden Berufen dürfen abweichend von § 2 Abs. 3 Umgang mit Faustmessern nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.4.2 haben, sofern sie diese Messer zur Ausübung ihrer Tätigkeit benötigen.
Welche Gegenstände zählen zu den verbotenen Waffen?Abbildungen von verbotenen Gegenständen und Schusswaffen. Springmesser.. Stahlrute.. Schlagring.. Würgegerät (Nunchaku). Butterflymesser.. Wurfsterne.. Faustmesser.. Totschläger.. Welche Gegenstände fallen als verbotene Waffen unter das Waffengesetz?Dazu gehören unter anderem:. vollautomatische Schusswaffen (z. B. ... . abgesägte Schrotflinten, kurze Pumpguns und schnell zerlegbare Gewehre.. Präzisionsschleuder (Schleudern mit Armstützen und vergleichbaren Vorrichtungen). als andere Gegenstände getarnte Waffen (z. B. ... . Zielbeleuchtung (z. B. ... . Nunchakus.. Schlagringe.. Wurfsterne.. Welche Gegenstände sind illegal?Dazu zählen auch Klingenwaffen, scharfe, spitze Waffen, Dolche, Säbel, Schwerter, Äxte, Eispickel, Beile, Rasiermesser (Sicherheitsrasierer sind erlaubt), Rasierklingen ohne Kassette, Teppichmesser, Fleischerbeile und Universalmesser.
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