Welche Fördervoraussetzungen gibt es beim Heizen mit erneuerbaren Energien?

Mit dem Jahreswechsel von 2020 auf 2021 hat sich die Förderkulisse in Deutschland noch einmal grundlegend geändert. So gingen zahlreiche Angebote der BAFA- und KfW-Förderung in die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude über. Seit 2020 gibt es außerdem einen neuen Steuerbonus, mit dem Sie bis zu 40.000 Euro an Sanierungskosten steuerlich geltend machen können. Wir informieren über aktuelle Konditionen sowie die wichtigsten Voraussetzungen und erklären, wie Sie die BEG bzw. BAFA- und KfW-Förderung für die Heizung seit 01.01.2021 beantragen. 

Wichtiger Hinweis: Unsere Beiträge zum Thema Förderung befinden sich aufgrund einer kurzfristigen Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) derzeit in Überarbeitung. Die folgenden Angaben bilden den Stand der Förderbedingungen vor dem 28.07.2022 ab.

Bis zum Ende des Jahres 2019 vergab die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hohe Zuschüsse und günstige Darlehen für den Heizungstausch. Gefördert wurde dabei der Einbau von Brennwertheizungen, die auf die Energieträger Gas und Heizöl setzten. Mit dem Jahreswechsel zu 2020 sind diese Förderbestandteile komplett weggefallen. Fördermittel gibt es inzwischen nur noch für die Heizungsmodernisierung auf Basis erneuerbarer Energien sowie den Anschluss an ein Fernwärmenetz. Letzteres muss ebenfalls erneuerbare Energien für die Wärmeerzeugung einbinden. Entscheidend ist dabei das KfW-Programm 261/262.

Wichtiger Hinweis:Seit Juli 2021 gibt es die KfW-Programme 151, 152, 430 und 431 nicht mehr. Alle Maßnahmen, die in diesem Rahmen davor beantragt und bestätigt wurden, laufen unter den alten Bedingungen weiter. Bis Ende 2022 bleibt die Beantragung der aktuellen Fördermittel vorerst bei der KfW bzw. bei Ihrer Hausbank. 

Achtung: Neuregelung und Änderungen der Förderangebote

Nach einem KfW-Förderstopp Ende Januar 2022 standen die Angebote der Förderbank vorübergehend nicht zur Verfügung. Während die Einschränkungen im Sanierungs-Bereich zum 22. Februar 2022 aufgehoben wurden, soll in wenigen Wochen auch die Neubau-Förderung für die Effizienzhaus-Stufe 40 wieder erhältlich sein. Experten rechnen hier jedoch mit geringeren Förderraten. Außerdem soll das Angebot auf eine Milliarde Euro gedeckelt und bis Ende des Jahres begrenzt sein. Die KfW-55-Förderung im Neubau gibt es nur noch für Opfer des Hochwassers aus dem Jahr 2021. Diese können das Förderangebot bis zum 30.06.2022 nutzen. 

Mit der Forderung, ab 2025 nur noch Heizungen mit einem Anteil von 65 Prozent an regenerativen Energien zu erlauben, dürfte sich die Förderlandschaft auch insgesamt noch einmal grundlegend ändern. Die folgenden Angaben spiegeln den aktuellen Stand vom 22. Februar 2022 wider.

KfW-Programm 461: Zuschuss für Sanierung und Neubau

Über die Zuschussförderung 461 lassen sich sowohl Kauf und Neubau eines Effizienzhauses als auch die Komplett-Sanierung zu einem solchen mitfinanzieren. Antragsberechtigt sind Käufer sowie Eigentümer von Eigentumswohnungen, Ein- oder Zweifamilienhäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften aus Privatpersonen. Daneben können auch Mieter oder Pächter die Zuschussförderung beantragen. Hier sollte aber die Sanierungserlaubnis durch den Eigentümer vorliegen. Voraussetzung für die Sanierung ist, dass der Bauantrag (alternativ die Bauanzeige) mindestens fünf Jahre alt ist.

Für den Bestand gibt es maximal 75.000 Euro je Wohneinheit und beim Neubau liegt die Obergrenze bei 37.500 Euro. Entscheidend ist in jedem Falle, welcher Effizienzhaus-Standard erreicht wird. Möglich sind für den Neubau: 40 und 40 Plus (Achtung: Förderung vorübergehend ausgesetzt). Für den Bestand gibt es die Stufen: Denkmal, 100, 85, 70, 55 und 40. Dabei gilt, je niedriger der Primärenergiebedarf ist, desto höher ist der Anteil der Zuschussförderung. 

Daneben ist eine Bonusförderung möglich. Durch den EE-Bonus steigt der Anteil im Bestand um zusätzliche fünf Prozent. Für den Neubau gilt dann ein Plus von 2,5 Prozent. Im Neubau ist ebenso ein NH-Bonus von 2,5 Prozent möglich. Hierfür ist ein Nachhaltigkeitszertifikat notwendig. Die Boni lassen sich nicht kombinieren. 

Wichtig: Zu beantragen ist die KfW-Förderung der Heizung im Rahmen einer ganzheitlichen Sanierung sowie beim Kauf oder Neubau vor dem Beginn der Maßnahme über das Online-Zuschussportal der Förderbank. Ein zugelassener Energieberater muss die Maßnahme vorher prüfen und bestätigen, dass Sie die Förderkriterien einhalten. Dazu erstellt der Experte eine Bestätigung zum Antrag (BzA). Mit der darauf ausgewiesenen Identifikationsnummer (BzA-ID), können Sie die Mittel beantragen.

KfW-Programm 261/262: Heizungsoptimierung mit Kredit und Zuschuss 

Das Programm 261/262 bietet Ihnen die Möglichkeit der Kredit-Förderung mit Tilgungszuschuss. Es umfasst neben Neubau und Sanierungsvorhaben auch die Kredit-Förderung für die Einzelmaßnahmen. Antragsberechtigt sind auch hier Käufer und Eigentümer sowie Mieter und Pächter. Bei Letzteren ist es ebenfalls Voraussetzung, dass eine Sanierungserlaubnis seitens des Eigentümers vorliegt. 

Die Einzelmaßnahmen wie eine Heizungsmodernisierung kann nur für bestehende Immobilien beantragt werden. Das Zuschuss-Pendant erfolgt über das BAFA (weitere Details dazu finden Sie im folgenden Abschnitt). Die Obergrenze liegt für die Maßnahmen bei 60.000 Euro je Wohneinheit. Die Höhe des Tilgungszuschusses ist unter anderem vom neuen Heizsystem abhängig. So liegt dieser für Solarthermie bei 30 Prozent und für eine Wärmepumpe bei 35 Prozent. Zusätzlich ist eine Prämie bei Austausch einer Ölheizung möglich sowie der iSFP-Bonus bei Umsetzung einer Maßnahme, die im individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) ausgearbeitet wurde. 

Für Neubau und Komplettsanierung wurde eine Obergrenze von bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit festgelegt. Die Effizienzhaus-Standards sind dieselben wie beim Programm 461. 

Wichtig: Die Beantragung erfolgt über die eigene Hausbank, wobei auch hier die Bestätigung eines Energieberaters erforderlich ist. Möchten Sie nur Ihre Heizung erneuern oder optimieren, kann auch ein Fachunternehmer die notwendigen Bestätigungen erstellen. 

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert seit 2020 mit deutlich höheren Zuschussraten. Seit 2021 ist das Angebot nun komplett in die BEG-Förderung übergegangen. Zuschüsse gibt es aber nach wie vor für Gas- und Flüssiggasanlagen, die auch auf erneuerbare Energie setzen sowie komplett regenerative Heizungsanlagen. Das Besondere daran: Die hohen Zuschüsse bekommen Sie nun nicht mehr nur für Heizungstausch und -optimierung. Auch für Maßnahmen an der Gebäudehülle gibt es BEG-Zuschüsse in Höhe von 20 Prozent. 

Wichtig zu wissen: Seit 2020 gibt es die Förderung der Ölheizung nicht mehr. Ab 2026 greift zudem das mit dem Klimapaket beschlossene Verbot der Ölheizung. 

Gasheizung: Förderung 2021 nur mit erneuerbaren Energien 

Möchten Sie eine alte Heizungsanlage durch eine Gasbrennwertheizung ersetzen, muss diese auch auf erneuerbare Energien setzen. Für deren Einbindung haben Sie verschiedene Möglichkeiten:

  • Installieren Sie eine „Renewable Ready“ Gasbrennwertheizung, bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 20 Prozent. Die Heizung muss dabei für den Einsatz regenerativer Energien vorbereitet sein. Das heißt: Sie müssen eine spezielle Regelung installieren oder zumindest vorhalten und bereits einen Wärmespeicher einbauen. Spätestens zwei Jahre nach der Inbetriebnahme ist dann eine erneuerbare Heizungsanlage nachzurüsten. Infrage kommen Solarkollektoren, Biomasse- und Wärmepumpenheizungen. Voraussetzung für die Förderung der Heizung seit 2020 ist außerdem ein Gesamtkonzept, aus dem hervorgeht, dass die erneuerbare Heizanlage mindestens 25 Prozent der Heizlast decken kann.
  • Installieren Sie eine hybride Gasbrennwertheizung, die bereits bei der Inbetriebnahme auf erneuerbare Energien setzt, gibt es einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent der Kosten. Auch hier gilt: Solarkollektoren, Holzheizung, Pelletofen mit Wassertasche oder Wärmepumpe müssen mindestens 25 Prozent der Heizlast decken. Bei einem typischen Einfamilienhaus entspricht das einer Leistung von fünf bis sieben Kilowatt.

Unser Tipp: Installieren Sie gleich eine Hybridheizung. Denn bei den gleichen Kosten bekommen Sie auf diese Weise eine um zehn Prozent höhere Förderung. Außerdem sind die Bauarbeiten mit einem Mal erledigt. Ausführliche Informationen dazu finden Sie im Beitrag "Förderung der Hybridheizung". 

Solarkollektoranlage nachrüsten und Zuschüsse vom BAFA erhalten

Möchten Sie Solarthermie zur Warmwasserbereitung oder zur kombinierten Heizungsunterstützung installieren beziehungsweise erweitern, gibt es vom BAFA einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent. Dabei gelten im Gebäudebestand folgende Voraussetzungen:

  • Kollektoren müssen das Solar-Keymark-Kennzeichen tragen
  • Wärmemengenzähler oder andere Funktionskontrollgeräte sind Pflicht

Die BAFA-Förderung der Heizung ist seit 2021 nicht mehr im Neubau verfügbar. Wer hier eine Förderung benötigt, erhielt diese bis zum 30.06.2021 über das KfW-Programm 153 als Darlehen mit Tilgungszuschuss für den Bau von Effizienzhäusern. Seit Juli 2021 stehen Zuschuss- und Darlehensvarianten mit Tilgungszuschuss über die BEG-WG-Förderung zur Verfügung. 

BAFA-Förderung der Heizung ab 2021 für effiziente Wärmepumpen 

Lassen Sie eine neue Wärmepumpe installieren, bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 35 Prozent der anfallenden Kosten. Voraussetzung ist eine hohe Effizienz. Diese lässt sich an der jahreszeitbedingten Raumheizungseffizienz messen, die bei Heizwassertemperaturen von 55 °C folgende Werte erfüllen muss:

  • bei Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen: 135 %
  • bei Luft/Wasser-Wärmepumpen: 120 %
  • bei Gas-Wärmepumpen: 111 %

Bei niedrigeren Systemtemperaturen bestehen teils höhere Anforderungen. Die BAFA-Förderung der Heizung gibt es seit 2021 nun auch für Luft-Luft-Wärmepumpen, sofern diese eine jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz von 181 Prozent erreichen. Für reine Brauchwasserwärmepumpen gibt es die BAFA-Förderung der Heizung auch 2021 nicht.

Zuschussförderung für Scheitholz-, Hackschnitzel- und Pelletheizungen 

Auch für Holzvergaserkessel, Hackschnitzelkessel, Pelletkessel, Kombikessel und wasserführende Pelletöfen gibt es die attraktive BAFA-Förderung der Heizung 2021. Erfüllen die Anlagen die technischen Voraussetzungen, gibt es dabei einen Zuschuss in Höhe von 35 Prozent. Wichtig ist, dass die Heizgeräte über eine Leistung von mindestens fünf Kilowatt verfügen. Außerdem müssen sie in der entsprechenden Liste förderfähiger Geräte des BAFA aufgeführt sein. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass die Heizungsanlagen auch die hohen technischen Fördervoraussetzungen erfüllen.

Übrigens: Zuschüsse in Höhe von 35 Prozent gibt es auch für sogenannte EE-Hybridheizungen bei Neubau- und Sanierungsvorhaben. Dabei handelt es sich um Heizungskombinationen aus Biomasse, Wärmepumpe und/oder Solarthermie. Ist eine eingebundene Biomasseheizung besonders emissionsarm, liegt der Fördersatz sogar bei 40 Prozent. 

Ölheizung austauschen: Höhere BAFA-Förderung der Heizung seit 2020 

Einen besonderen Bonus erhalten Sie, wenn Sie eine bestehende Ölheizung durch eine Gashybridheizung oder eine erneuerbare Heizanlage austauschen. Denn in diesem Fall gibt es einen Zuschuss von zehn Prozent extra. Insgesamt erhalten Sie dabei folgende Fördermittel:

  • Ölheizung durch Gas-Hybridheizung austauschen: 40 Prozent
  • Ölheizung durch Biomasse, Wärmepumpe oder EE-Hybridanlage austauschen: 45 Prozent

Für „Renewable Ready“-Gasbrennwertheizungen gibt es den Extra-Zuschuss allerdings nicht.

5 Prozent extra für die Umsetzung eines Sanierungsfahrplans

Haben Sie sich in den letzten 15 Jahren einen Sanierungsfahrplan erstellen lassen? Dann profitieren Sie unter Umständen von einer besonders hohen Förderung. Denn für das Umsetzen von Maßnahmen aus einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP im Rahmen einer BAFA-Energieberatung) gibt es ein Förder-Plus von fünf Prozent bei der BEG-Förderung. 

BAFA-Förderung der Heizung seit 2021 richtig beantragen

Möchten Sie die BAFA-Förderung der Heizung beantragen, müssen Sie das unbedingt vor der Beauftragung eines Fachbetriebes erledigen. Möglich ist die Beantragung dabei online über die BAFA-Webseite. Einen Energieberater benötigen Sie nicht.

Förderbar sind Kosten von bis zu 60.000 Euro pro Wohneinheit für die neue Heizung sowie alle Umfeldmaßnahmen. Dazu gehören der Ausbau und die Entsorgung alter Technik und bei Bedarf auch der Anschluss an einen neuen Energieträger.

Unser Tipp: Lassen Sie sich vor der Antragstellung ein genaues Angebot kalkulieren. Denn die vorher abgeschätzten Kosten sind ausschlaggebend für die Höhe der Förderung. Nach der Antragstellung lassen sie sich dann nicht mehr nach oben verändern. Falls Sie die neue Heizung finanzieren lassen und wissen möchten, wie viel Sie monatlich zahlen müssen, nutzen Sie dafür einfach unseren kostenlosen Finanzierungsrechner – unverbindlich, übersichtlich und zuverlässig. 

Seit 01.01.2020 ist auch ein neuer Steuerbonus für die Sanierung erhältlich. Als Besitzer selbst bewohnter Wohnhäuser können Sie dabei 20 Prozent der Sanierungskosten steuerlich geltend machen. Insgesamt sinkt Ihre Einkommensteuerlast dabei über drei Jahre um bis zu 40.000 Euro. Die steuerliche Förderung gibt es für die Heizungsoptimierung und den Einbau einer neuen Heizung (Anforderungen analog BAFA-Förderung der Heizung ab 2020). Um von den Vergünstigungen zu profitieren, müssen Sie die Kosten in Ihrer Einkommenssteuererklärung angeben. Voraussetzung: Das Haus muss zum Zeitpunkt der Sanierung mindestens 10 Jahre alt sein. Eine Kombination mit der BAFA- oder KfW-Förderung der Heizung ist 2020 nicht möglich.

Übrigens: Den neuen Steuerbonus für die Sanierung gibt es nicht nur für Arbeiten an der Heizung. Auch für die Dämmarbeiten oder den Austausch der Fenster können Sie die steuerliche Förderung nutzen. Das gilt allerdings nur für selbst genutztes Wohneigentum. Vermieter können mit der Modernisierungsumlage jedoch Kosten auf Ihrer Mieter verteilen. Mehr dazu unter "Steuerliche Förderung".

Beratung durch Ihren Heizungsinstallateur vor Ort

Sie benötigen eine individuelle Beratung oder ein Angebot für Ihre neue Heizung?

Was wird alles von der BAFA gefördert?

Gefördert werden der Einbau von effizienten Wärmeerzeugern, von Anlagen zur Heizungsunterstützung und der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz, das erneuerbare Energien für die Wärmeerzeugung mit einem Anteil von mindestens 25 Prozent einbindet.

Was ist Heizen mit erneuerbaren Energien?

Zu den erneuerbaren Energien bei Heizungen zählen Wärmepumpen (Geothermie oder Umweltthermie), Solarthermie, Holz, Biogas sowie sonstige Biomasse. Soll eine neue Heizung her, stellt sich die Frage, welche Technologie beziehungsweise Wärmequelle eigentlich zu einem passt.

Wie lange geht die BAFA Förderung?

Eine Antragstellung im Förderprogramm „Heizen mit Erneuerbaren Energien“ ist nur noch bis zum 31. Dezember 2020 möglich. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) fördert den Einbau von Erneuerbaren Heizungen ab dem 2.

Wie stelle ich einen BAFA Antrag Heizung?

Den Antrag stellen Sie online über das elektronische Antragsformular. Erst dann den Vertrag mit Handwerkern abschließen und Leistungen beauftragen! (Dieser Schritt erfolgt, nachdem Sie den Zuwendungsbescheid erhalten haben.