Welche booster impfung nach johnson & johnson

Auffrischimpfung

Die STIKO empfiehlt nun allen Personen ab 12 Jahren die COVID-19-Auffrischimpfung. Wer diese Impfungen besonders erhalten soll, welche Impfstoffe verimpft werden, wann die Impfung erfolgen soll und warum, erfahren Sie hier.

20.01.2022 - Nach einer einmaligen Impfung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson ist eine zweite Impfung zur Vervollständigung der Grundimmunisierung erforderlich. Damit zählt die zweite Impfung mit diesem Impfstoff auch nicht als Auffrischimpfung.

Das Paul-Ehrlich-Institut hat die Anforderungen für den vollständigen Impfschutz von Personen, die mit dem Impfstoff Janssen geimpft wurden, entsprechend geändert. Vorausgegangen war eine Anpassung der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung des Bundesgesundheitsministeriums.

Zweite Impfung nach vier Wochen

Personen, die einmal mit dem Impfstoff Janssen von Johnson & Johnson geimpft wurden, brauchen nun eine zweite Impfung zur Vervollständigung ihrer Grundimmunisierung. Sie gelten erst dann als vollständig geimpft. Laut Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) sollte die zweite Impfung mit einem mRNA-Impfstoff (BioNTech/Pfizer oder Moderna) mit einem Mindestabstand von vier Wochen erfolgen.

Personen, die bereits eine zweite Impfung mit einem mRNA-Impfstoff erhalten haben, empfiehlt die STIKO mindestens drei Monate nach erfolgter Grundimmunisierung eine Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff.

Hinweise zur Dokumentation und Abrechnung

Durch die neuen Vorgaben ergeben sich Änderungen für die Abrechnung und Dokumentation von Impfungen, die mit COVID-19 Vaccine Janssen von Johnson & Johnson erfolgen. Bei der täglichen Dokumentation wird die erste Impfung mit diesem Impfstoff künftig als Erstimpfung und nicht mehr als Abschlussimpfung erfasst.

Das Impfdoku-Portal wird entsprechend angepasst und steht in Kürze bereit. Bis dahin dokumentieren Praxen die erste Impfung mit Janssen übergangsweise noch als Abschlussimpfung. Die Pseudoziffern zur Abrechnung von Impfungen mit Janssen werden ebenfalls angepasst. Sie stehen mit dem nächsten Software-Update spätestens Anfang Februar zur Verfügung.

Zweitimpfungen bei Janssen-Geimpften mit einem mRNA-Impfstoff werden bei der täglichen Dokumentation ab sofort als Abschlussimpfung, Drittimpfungen mit einem mRNA-Impfstoff als Auffrischimpfung gemeldet. Für die Abrechnung verwenden Ärztinnen und Ärzte die jeweilige Pseudoziffer für den Impfstoff von BioNTech/Pfizer beziehungsweise Moderna; zum Beispiel bei einer Abschlussimpfung mit Moderna die Pseudoziffer 88332B (allgemein).

Genesenenstatus verkürzt

Wegen des erhöhten Infektionsrisikos infolge der sich ausbreitenden Virusvariante Omikron wurde der Genesenenstatus angepasst. Als genesen gelten Personen nur noch drei und nicht mehr sechs Monate nach einer Infektion.

Nach den angepassten Vorgaben des Robert Koch-Instituts können Personen ein Genesenenzertifikat erhalten, wenn das Datum der Abnahme des positiven Tests mindestens 28 Tage und höchstens 90 Tage zurückliegt. Die Testung zum Nachweis der Infektion muss durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) erfolgt sein.

Nach Ablauf der 90 Tage gilt die Person nicht mehr als „genesen“. Um als genesene Person vollständig geimpft zu sein und Anspruch auf ein Genesenen-Impfzertifikat zu haben – auch wenn die Erkrankung länger als 90 Tage her ist –, reicht eine Impfung aus.

Mehr zum Thema

  • Paul-Ehrlich-Institut: Impfnachweis im Sinne der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung und der Coronavirus-Einreiseverordnung
  • COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung
  • 17. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung der STIKO (Stand: 20.01.2022)
  • KBV-Themenseite Coronavirus

Warum ist eine Auffrischungsimpfung (Booster-Impfung) wichtig? Öffnen Minimieren

Die in Deutschland zugelassenen Covid-19-Impfstoffe schützen effektiv vor schweren Erkrankungen. Studien belegen jedoch, dass der Impfschutz mit der Zeit nachlässt und die Immunantwort etwa bei älteren oder vorerkrankten Personen schwächer ausgefallen ist.

Eine Auffrischungsimpfung erhöht den Impfschutz wieder deutlich. Der Körper bildet mehr Antikörper und kann sich so noch besser vor dem Virus schützen. Die Auffrischungsimpfung wirkt wie ein Booster (Verstärker) für das Immunsystem – deshalb wird sie auch als Booster-Impfung bezeichnet. Angesichts der in Deutschland zunehmenden Ausbreitung der sehr ansteckenden Omikron-Variante ist ein solcher Booster notwendig: für den individuellen Schutz sowie zur Verhinderung einer Überlastung des Gesundheitssystems.

Wann sollte eine Impfung aufgefrischt werden? Öffnen Minimieren

Die Ständige Impfkommission empfiehltfür alle Geimpften ab 18 Jahren eine Auffrischungsimpfung mindestens drei Monate nach der letzten Impfung. Weitere Informationen finden Sie beim Robert Koch-Institut

Für Kinder und Jugendliche von 12 bis 17 Jahren empfiehlt die STIKO ebenfalls eine Auffrischungsimpfung, allerdings in einem Zeitfenster von drei bis sechs Monaten nach der letzten Impfung. Dabei sollen Kinder und Jugendliche mit Vorerkrankungen möglichst frühzeitig ihre Auffrischimpfung bekommen, 12- bis 17-Jährigen ohne Vorerkrankungen empfiehlt die STIKO eher einen längeren Impfabstand von bis zu sechs Monaten.

Eine Auffrischungsimpfung für Kinder im Alter von 5 bis 11 Jahren empfiehlt die STIKO nur dann, wenn eine Vorerkrankung vorliegt. Weitere Informationen finden Sie in der Empfehlung

Mit welchem Impfstoff wird die Auffrischungsimpfung vorgenommen? Öffnen Minimieren

Unabhängig davon, mit welchem Impfstoff die Erst- und Zweitimpfung erfolgte, wird für die Auffrischimpfung ein mRNA-Impfstoff (BioNTech, Moderna) verwendet. Beide mRNA-Impfstoffe sind gleichermaßen für eine Auffrischung geeignet: sie sind wirksam, sicher und effizient. Die STIKO empfiehlt für alle Personen unter 30 Jahren ausschließlich eine Impfung mit dem Impfstoff von BioNTech. Für Personen über 30 sind beide mRNA-Impfstoffe gleichermaßen geeignet.

Sind die Impfstoffe, die für die Auffrischungsimpfung verwendet werden (mRNA-Impfstoffe), an die neuen Virusvarianten angepasst? Öffnen Minimieren

Aktuell ist davon auszugehen, dass die verfügbaren Impfstoffe auch gegen eine Infektion mit den bekannten Virusvarianten wirksam sind, insbesondere gegen die sogenannte Delta-Variante.

In Bezug auf die Impfstoffwirksamkeit gegen die Virusvariante Omikron zeigen erste Studienergebnisse, dass die Wirksamkeit der Grundimmunisierung gegenüber symptomatischer Erkrankung durch die Omikron-Variante mit der Zeit deutlich nachlässt und im Vergleich zur Wirksamkeit gegenüber der Delta-Variante deutlich geringer ist.

Ab etwa 15 Wochen nach der zweiten Impfstoffdosis kann nicht mehr von einem ausreichenden Schutz vor Erkrankung nach Grundimmunisierung ausgegangen werden. Erste Studiendaten zeigen jedoch, dass ein guter Schutz gegenüber der Omikron-Variante durch eine Auffrischimpfung erzielt werden kann.

Daher gilt: Alle Geimpften ab 12 Jahren sollten mindestens drei Monate nach der letzten Impfung eine Auffrischungsimpfung mit einem mRNA-Impfstoff erhalten. Dies ist der beste Schutz auch vor Omikron. 

Wo bekomme ich eine Auffrischungsimpfung? Öffnen Minimieren

Wer sich impfen lassen möchte, kann einen Termin beim Arzt oder in einem Impfzentrum machen. Darüber hinaus bieten viele Betriebe Impfungen an. An vielen Orten gibt es zudem Impfangebote z.B. in Einkaufszentren oder in Impfbussen.

Aber auch Zahnärzte und Apotheken könneninzwischen Corona-Schutzimpfungen anbieten. Entsprechend geschulte Apothekerinnen und Apotheker dürfen impfen und sind auf  www.mein-apothekenmanager.de zu finden. 

Aktuelle Informationen zu Impfangeboten in Ihrem Bundesland finden Sie auf der Infoseite Ihrer Landesregierung.

Wer sollte einen zweiten Booster bekommen? Öffnen Minimieren

Bei vielen Menschen liegt die Auffrischimpfung schon länger zurück, zum Beispiel bei Menschen, die in Pflegeeinrichtungen leben und dem dort tätigen Personal. Die STIKO empfiehlt daher eine zweite Auffrischimpfung mit den bisherigen mRNA-Impfstoffen - von BioNTech oder Moderna - für bestimmte Personengruppen:

  • Besonders gefährdete Personen – dazu zählen alle ab 70 Jahren sowie Menschen, die in Pflegeeinrichtungen wohnen oder betreut werden, Risikogruppen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen und Menschen mit Immunschwäche – sie sollen frühestens drei Monate ab der ersten Auffrischimpfung eine zweite Auffrischimpfung bekommen.
  • Außerdem wird Personen, die in medizinischen Einrichtungen oder in der Pflege arbeiten – insbesondere, wenn sie direkten Kontakt mit den ihnen anvertrauten gefährdeten Menschen haben – ebenfalls ein zweiter Booster empfohlen, und zwar frühestens sechs Monate nach der ersten Auffrischimpfung. In begründeten Einzelfällen kann aber auch bei dieser Gruppe die zweite Auffrischimpfung bereits nach frühestens drei Monaten erwogen werden.

Was gilt für vollständig Geimpfte, die eine Serie mit AstraZeneca und Johnson&Johnson erhalten haben? Öffnen Minimieren

Diejenigen, die ihren ersten Impfschutz mit dem Vektorimpfstoff von Johnson&Johnson erhalten haben, sollten vier Wochen nach der Impfung eine Optimierung der Grundimmunisierung durch eine zusätzliche mRNA-Impfung erhalten und können ihren Impfschutz dann wiederum nach mindestens drei Monaten auffrischen lassen.

Auch Personen, die ihre erste Impfserie mit dem Vektorimpfstoff von AstraZeneca erhalten haben, können mindestens drei Monate nach der zweiten Impfung eine Auffrischungsimpfung mit einem mRNA-Impfstoff erhalten. Gleiches gilt für Kreuzgeimpfte (1. Impfung: Vektor-Impfstoff + 2. Impfung: mRNA-Impfstoff).

Beachten Sie hierzu auch die aktuellen Empfehlungen der STIKO. Mehr Informationen zu Auffrischungsimpfungen finden Sie hier.

Alle wichtigen Fragen und Antworten zur Corona-Impfung finden Sie in einem weiteren FAQ.

Mittwoch, 25. Mai 2022