Welche Bäume dürfen in Brandenburg ohne Genehmigung gefällt werden?

Welche Bäume sind geschützt?

Eine Fällung geschützter Bäume ohne entsprechende Genehmigung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem fünfstelligen Bußgeld geahndet wird. In Berlin stehen – außer dem Großteil der Obstbäume – alle Laubbäume, die Waldkiefer, die Walnuss sowie die Türkische Baumhasel unter dem Schutz der Baumschutzverordnung. Und zwar dann, wenn einstämmige Bäume einen Stammumfang von mindestens 80 Zentimetern in einer Höhe von 130 Zentimetern über dem Erdboden erreichen. Bei mehrstämmigen Bäumen reicht es, wenn mindestens einer der Stämme einen Mindestumfang von einem halben Meter aufweist. Als Ersatz gepflanzte Bäume sind grundsätzlich geschützt und von solchen Messungen ausgeschlossen. Da es in Brandenburg keine übergreifende Regelung gibt, unterscheiden sich die Baumschutzsatzungen von Ortschaft zu Ortschaft. Beispielsweise wird der Stammesumfang in Potsdam in einer Höhe von einem Meter über dem Erdboden gemessen, während die Gemeinde Groß Kreutz eine Messhöhe von 1,25 Meter vorschreibt. Um bei der Baumfällung in Brandenburg auf Nummer Sicher zu gehen, empfiehlt sich die Nachfrage bei der örtlichen Gemeinde.

Was kostet es, einen Baum fällen zu lassen?

Die Kosten für die Fällung eines Baumes hängen von verschiedenen Faktoren ab, die sich von Gehölz zu Gehölz unterscheiden. Dementsprechend müssen Sie eine Vielzahl an Einzelpositionen beachten, darunter: Wie hoch und stark ist der zu fällende Baum? Welche Standortfaktoren gilt es zu berücksichtigen? Herrschen zusätzliche Gefahrenquellen vor? Werden noch weitere Leistungen im Rahmen der Fällung erwünscht? Schnell wird deutlich, dass der Fragenkatalog breit gefächert ist. Grundsätzlich steigen die Kosten mit dem Aufwand, der mit der Fällung des Baumes und den damit verbundenen Maßnahmen einhergeht. Die meisten Firmen für Baumfällungen in Berlin und Brandenburg bieten kostenlose Besichtigungen an, um im Nachgang ein maßgeschneidertes Angebot zu unterbreiten. Einige Baumbesitzer entscheiden sich aus finanziellen Gründen für eine Baumfällung in Eigenregie. Dabei müssen Sie aber beachten, dass das notwendige Equipment nicht günstig ist. Auch die Gefahren einer Fällung sollten Sie nicht unterschätzen.

Der Autor: Baumpflegefirma Kasper

Welche Bäume sind in Brandenburg geschützt?

Die Berliner Baumschutzverordnung besagt, dass alle Laubbäume, die Waldkiefer sowie die Obstbaumarten Walnuss und Türkische Baumhasel schützenswert sind, soweit sie einen Stammumfang von mindestens 80 Zentimeter in 130 Zentimetern Höhe haben, bzw. 50 Zentimeter bei mehrstämmigen Bäumen.

Wann braucht man eine Genehmigung um einen Baum zu fällen?

Eine Fällgenehmigung ist vor allem in den folgenden Fällen notwendig, in denen Bäume einem besonderen Schutz unterliegen..
Schutz von Bäumen als „Geschützte Landschaftsbestandteile“ ... .
Schutz von Bäumen als Naturdenkmal. ... .
Schutz von Bäumen aus Gründen des Artenschutzes..

Wann darf man in Brandenburg Bäume fällen?

Um sie als natürlichen Lebensraum für Tiere zu erhalten, dürfen Bäume laut Bundesnaturschutzgesetz lediglich zwischen dem 01. Oktober und dem 28. Februar gefällt werden. Das betrifft auch Radikalschnitte an Hecken, Gebüschen und weiteren Gehölzen.

Welche Baumarten dürfen nicht gefällt werden?

Laubbäume: Fällung verboten ab Stammumfang 80 cm. mehrstämmige Laubbäume: keine Fällung, wenn ein Stamm mindestens 50 cm Durchmesser aufweist. Nadelbäume: Fällung verboten ab Stammumfang 100 cm. mehrstämmige Nadelbäume: keine Fällung, wenn ein Stamm mindestens 60 cm Durchmesser aufweist.