Welche Arten von Waffen gibt es?

Typ: Artikel , Schwerpunktthema: Sicherheit

Das Waffenrecht regelt den Umgang mit Waffen oder Munition unter Berücksichtigung der Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

Deutschland hat traditionell ein sehr restriktives Waffenrecht. Durch europarechtliche Vorgaben und anlassbezogene Änderungen ist es in den letzten 20 Jahren mehrfach geändert worden. Die letzten Änderungen traten am 1. September 2020 in Kraft.

Mit dem am 1. April 2003 in Kraft getretenen Gesetz zur Neuregelung des Waffenrechts (WaffRNeuRegG) wurde das Waffengesetz grundlegend überarbeitet und neu strukturiert. Gleichzeitig wurden die waffen- und beschussrechtlichen Vorschriften in zwei Gesetze aufgeteilt.

Das Waffengesetz

Das Waffengesetz (WaffG) dient dem Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Es regelt unter anderem alle Fragen des Umgangs mit Waffen oder Munition, wie zum Beispiel den Erwerb und Besitz, das Führen und Schießen, die Aufbewahrung sowie die Herstellung und den Handel.

Zudem regelt es unter welchen Voraussetzungen, jemand eine Waffen besitzen darf. Darüber hinaus reglementiert es die Erlaubnisse und Ausnahmen für bestimmte Fälle und Personengruppen wie Jäger und Sportschützen aber auch die Verbote bestimmter Waffen oder Munition. Die Vorschriften des WaffG werden zudem durch eine Rechtsverordnung (Allgemeine Waffengesetz-Verordnung - AWaffV) spezifiziert und ergänzt.

Voraussetzungen für eine waffenrechtliche Erlaubnis

Um eine Waffe besitzen beziehungsweise führen zu dürfen, muss die jeweilige Person bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört unter anderem:

  • vollendetes 18. Lebensjahr,
  • waffenrechtliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung,
  • Nachweis der waffenrechtlichen Sachkunde,
  • Nachweis des persönlichen Bedürfnisses an der Waffe und dem Umgang damit

Das Beschussgesetz

Das Beschussgesetz (BeschG) dient der Verwendungssicherheit von Waffen und Munition. Feuerwaffen, Böller, Schussapparate und Munition sowie sonstige Waffen, zum Beispiel Druckluftwaffen, Reizstoffsprühgeräte, Elektroimpulsgeräte, werden im Interesse der Sicherheit für die Verwender und Dritte geprüft und zugelassen.

Diese Aufgabe wird durch derzeit sechs Beschussämter (Kiel, Köln, Mellrichstadt, München, Suhl, Ulm) und in bestimmten Fällen durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt in Braunschweig oder die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung wahrgenommen.

Die Vorschriften des Beschussgesetzes werden ebenfalls durch eine Rechtsverordnung (Beschussverordnung - BeschussV) spezifiziert und ergänzt.

Änderung des Waffenrechts

Das Waffenrecht wurde kürzlich durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz – 3. WaffRÄndG) geändert. Der Großteil der Neuregelungen trat am 01.09.2020 in Kraft, einige bereits zum 20.02.2020. Damit wurde das deutsche Recht an die im Jahre 2017 geänderte EU-Feuerwaffenrichtlinie angepasst. Die Änderung der Richtlinie erfolgte als Reaktion auf die Terroranschläge von Paris im Jahre 2015.

Zudem wurden Nationale Vorschriften an internationales Recht angepasst. Dies betrifft insbesondere die Deaktivierung von Waffen. So muss gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2403 künftig gewährleistet sein, dass Feuerwaffen bei der Deaktivierung endgültig unbrauchbar gemacht werden.

Was sind die wichtigsten Änderungen im Überblick?

  • Das Fortbestehen des waffenrechtlichen Bedürfnisses wird alle fünf Jahre erneut überprüft. 
  • Sportschützen müssen das Bedürfnis zum Besitz ihrer Waffen durch eine Bescheinigung des Schießsportvereins (ab 2026 des Verbands) glaubhaft machen, dass sie in den letzten 24 Monaten den Schießsport mindestens einmal alle drei Monate oder mindestens sechsmal innerhalb eines abgeschlossenen Zeitraums von jeweils zwölf Monaten betrieben haben. Dieser Schießnachweis ist nur mit einer Waffe je Kategorie (Lang-/Kurzwaffe) zu erbringen, also maximal mit zwei Waffen. Sind seit Eintragung der ersten Schusswaffe in die Waffenbesitzkarte zehn Jahre vergangen, reicht für Sportschützen zum Nachweis des fortbestehenden Bedürfnisses eine Bescheinigung des Vereins über die Mitgliedschaft aus. 
  • In die "gelbe Waffenbesitzkarte", die für minder gefährliche Schusswaffen Verfahrenserleichterungen enthält, können künftig nur noch maximal zehn Schusswaffen eingetragen werden. Für weitere Waffen ist das reguläre Verfahren zur Eintragung in eine "grüne Waffenbesitzkarte" zu durchlaufen. 
  • Im Rahmen der regelmäßigen Überprüfung der Zuverlässigkeit von Waffenbesitzern wird künftig auch eine Auskunft der Verfassungsschutzbehörde eingeholt. Bei Mitgliedern in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung ist, auch wenn diese nicht verboten ist, regelmäßig von einer waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit auszugehen. 
  • Jäger dürfen zum Gesundheitsschutz einen Schalldämpfer einsetzen. Außerdem werden für Jäger gewisse Formen der Nachtsichttechnik vom generellen Verbot ausgenommen.
  • Zur Verbesserung der Rückverfolgbarkeit sind alle wesentlichen Teile von Schusswaffen, die neu hergestellt oder neu nach Deutschland verbracht werden, zu kennzeichnen. Für Waffenhersteller und -händler gelten Anzeigepflichten.
  • "Dekowaffen" (unbrauchbar gemachte Schusswaffen) müssen der Waffenbehörde angezeigt werden. Die Anzeigepflicht gilt jedoch erst, wenn die entsprechende Waffe überlassen, erworben oder vernichtet wird (Besitzstandsregelung).
  • "Salutwaffen" (scharfe Schusswaffen, die so umgebaut wurden, dass sie nur noch Kartuschenmunition abfeuern können) gehören künftig der waffenrechtlichen Kategorie an, der sie vor ihrem Umbau angehörten.
  • "Große Magazine" (mit mehr als 20 Patronen für Kurz- und 10 Patronen für Langwaffen) werden verboten. Bereits erworbene Magazine stehen unter Bestandsschutz (Stichtag 13. Juni 2017).
  • Das Nationale Waffenregister (NWR) bildet neben dem legalen Waffenbesitz nunmehr den kompletten Lebenszyklus von Waffen und Waffenteilen, also von ihrer Herstellung bzw. ihrem Import nach Deutschland bis zu ihrer Vernichtung bzw. ihrem Export aus Deutschland, ab. Die dazu erforderlichen Daten werden insbesondere von den gewerblichen Waffenherstellern und –händlern gewonnen, die nunmehr verpflichtet sind, sämtlichen Umgang mit Waffen und Waffenteilen elektronisch an das NWR zu melden.
  • Das Gesetz enthält die Möglichkeit, dass die Länder durch Rechtsverordnung in bestimmten sensiblen Bereichen (z. B. öffentliche Plätze, in der Nähe von Bildungseinrichtungen, in Fußgängerzonen) Waffen- und Messerverbotszonen einrichten können und damit auf Orte erweitert, an denen sich besonders viele Menschen aufhalten. Anders als nach bisheriger Rechtslage ist die Ermächtigung somit nicht mehr auf kriminalitätsbelastete Orte beschränkt. Außerdem können nun auch Messer erfasst werden, die nicht unter das Waffengesetz fallen, sofern sie über eine feststehende oder feststellbare Klinge von mehr als 4 cm verfügen. Das Gesetz bestimmt, dass die Rechtsverordnungen der einzelnen Länder auch Verbotsausnahmen für Fälle des „berechtigten Interesses“ vorsehen sollen. Hierdurch soll ein Verbot alltäglicher Verhaltensweisen (etwa das Mitführen eines Messers durch Handwerker oder Angler) vermieden werden.

Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie

Mit dem Dritten Waffenrechtsänderungsgesetz wurde die 2017 geänderte EU-Feuerwaffenrichtlinie in nationales Recht umgesetzt.

Häufig gestellte Fragen und Antworten zum Waffenrecht

Welche Waffen sind in Deutschland generell verboten?

Verbotene Waffen sind – soweit sie nicht als sog. Kriegswaffen dem Kriegswaffenkontrollgesetz unterliegen – in Anlage 2 Abschnitt 1 des Waffengesetzes beschrieben.

Welche Vorgaben gelten für die Aufbewahrung von Waffen und Munition?

Die sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition ist eine der zentralen Forderungen des Waffenrechts an jeden Waffenbesitzer. Waffen sind so aufzubewahren, dass sie von anderen nicht entwendet oder missbraucht werden können (§ 36 WaffG, §§ 13 und 14 AWaffV).

Was ist zu veranlassen, wenn man eine Waffe geerbt hat?

Der Erbe einer Schusswaffe hat binnen eines Monats nach der Annahme der Erbschaft die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte zu beantragen, sofern die Schusswaffe nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen unbrauchbar gemacht wird oder in den Besitz eines Berechtigten übergeht. Kann der Erbe kein Bedürfnis geltend machen, sind Schusswaffen grundsätzlich zu blockieren. Nähere Bestimmungen für den Fall des Erwerbs einer Schusswaffe infolge Erbfalls enthält § 20 WaffG.

Wo finde ich die Rechtsgrundlagen zum Waffenrecht?

Waffenrechtliche Regelungen enthalten das Waffengesetz (WaffG) und die Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV). Hier finden sich alle Bestimmungen, die im Zusammenhang mit dem Erwerb, dem Besitz oder dem Führen von Waffen wichtig sind. In der Anlage 1 zum Gesetz sind waffenrechtliche Begriffe definiert, Anlage 2 enthält u. a. die Waffenliste.

Bestimmungen zur technischen Prüfung von Waffen im Hinblick auf ihre Verwendungssicherheit enthalten das Beschussgesetz und die Allgemeine Verordnung zum Beschussgesetz (BeschussV).

Wer ist für die Gesetzgebung im Waffenrecht zuständig und wer für die Umsetzung des Rechts? Gibt es internationale Vorgaben?

Die Gesetzgebungskompetenz für das Waffenrecht ist dem Bund zugewiesen. Dies schließt den Erlass ergänzender Rechtsverordnungen ein. 

Der Vollzug des Waffenrechts obliegt grundsätzlich den Ländern. Nur bestimmte Aufgaben sind ausdrücklich Bundesbehörden zugewiesen. Deshalb empfiehlt es sich immer, sich in konkreten waffenrechtlichen Angelegenheiten an die jeweils zuständige Waffenbehörde zu wenden. Nur sie kann einzelfallbezogen verbindlich Auskunft geben. Weitere Informationen finden sich auch auf den Internetseiten der Länder. 

Internationale Vorgaben für die Waffengesetzgebung enthält z. B. die Europäische Waffenrichtlinie - Richtlinie 91/477/EWG der Europäischen Union in der durch die Richtlinie 2008/51/EG geänderten Fassung.

Ab welchem Alter darf man bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen eine Waffe besitzen? Ab welchem Alter darf man eine Schusswaffe benutzen?

Die Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis setzt die Vollendung des 18. Lebensjahres voraus. Unter Aufsicht im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses oder auf Schießstätten ist der Umgang mit Waffen - abhängig von der Waffenkategorie – bereits ab dem 14. Lebensjahr möglich. Geprüfte Reizstoffsprühgeräte dürfen auch Jugendliche besitzen.

Gilt das Verbot auch für Anscheinswaffen und Waffenimitate?

Zu den in Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 1.6 des Waffengesetzes genannten Anscheinswaffen gehören auch Waffenimitate, d. h. nicht schussfähige Waffen, die wie eine scharfe Schusswaffe aussehen. Für alle Anscheinswaffen bestimmt § 42a WaffG ein Verbot des Führens.

Mit welchen Sanktionen muss bei einem Verstoß gegen die Aufbewahrungsvorgaben gerechnet werden?

Verstöße gegen Aufbewahrungspflichten sind eine Ordnungswidrigkeit und können mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden (§ 53 Absatz 1 Nummer 19 WaffG). Wer gegen die Aufbewahrungsvorschriften vorsätzlich verstößt und dadurch die Gefahr verursacht, dass die Waffe abhandenkommt oder unbefugt darauf zugegriffen wird, begeht eine Straftat, die mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe geahndet wird (§ 52a WaffG). 

Der Verstoß gegen Aufbewahrungsvorschriften kann darüber hinaus zu dem Verlust waffenrechtlicher Erlaubnisse wegen mangelnder Zuverlässigkeit führen, was zur Folge hätte, dass sich der Betroffene von seinen Waffen trennen muss.

Ist eine unangemeldete Überprüfung bei Waffenbesitzern durch die zuständige Behörde möglich? Wie sind dafür die Voraussetzungen und was wird überprüft?

Eine verdachtsunabhängige Überprüfung der vorschriftsmäßigen Aufbewahrung von Waffen und Munition durch die zuständige Waffenbehörde ist möglich (§ 36 Absatz 3 Satz 2 WaffG).

Wann wird in Deutschland ein Waffenregister eingerichtet?

Nach der EU-Waffenrichtlinie sind alle Mitgliedstaaten verpflichtet, spätestens bis zum Jahr 2014 national ein elektronisch geführtes Waffenregister zu schaffen. Deutschland wird dies bereits bis Ende des Jahres 2012 aufbauen (§43a WaffG). 

Ziel ist es, die Kerninformationen im deutschen Waffenwesen aufzubereiten und in ein einheitliches nationales computergestütztes System zu überführen und somit einen unmittelbaren Beitrag zur Gewährleistung der inneren Sicherheit zu leisten. Für jede erlaubnispflichtige Waffe soll zeitnah nachvollziehbar sein, wer Besitzer der Waffe ist, seit wann er die Waffe besitzt und wo bzw. von wem sie erworben wurde. Der Weg einer erlaubnispflichtigen Waffe wird über den aktuellen Besitzer und etwaige Vorbesitzer bis hin zum Hersteller oder Importeur zurückverfolgbar sein.

Ist die Anleitung zur Herstellung von Sprengsätzen (Bomben) verboten?

Die Anleitung zur Herstellung von Sprengsätzen (Bomben) ist verboten (§ 2 Absatz 3 in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.3.4 WaffG). Die Tat kann mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden (§ 52 Absatz 1 Nummer 4 WaffG).

Wie viele Waffen gibt es?

In Deutschland besaßen im Jahr 2020 rund 952.000 Privatpersonen eine Anzahl von insgesamt 5,3 Millionen Schusswaffen und Schusswaffenteile nach dem Nationalen Waffenregister (NWR), der zentralen Stelle zur Erfassung des legalen Besitzes von Waffen im Privatbereich in Deutschland.

Was zählt zu einer Waffe?

Als Waffe bezeichnet man Gegenstände, die in ihrem Wesen danach bestimmt sind, die Angriffs-oder Abwehrfähigkeit von Menschen herabzusetzen. Somit ist im technischen Sinn ein Schwert, ein Schlagstock, ein Bajonett, ein CS- oder CN Gas, ein Elektroschocker eine Waffe.

Welche Art von Pistolen gibt es?

Es werden unterschieden:.
Einzelladerpistole. Vorderladerpistole. Hinterladerpistole..
Mehrladerpistole. Repetierpistole. Automatische Pistole. Reihenfeuerpistole..
Sonderformen. Sportpistole. Maschinenpistole. Raketenpistole. Signalpistole. Schreckschusspistole..

Wie viele Waffen gibt es auf der Welt?

Überblick.