Show Die Frage, ob ein Imbiss eine Toilette haben muss, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Der mobile Imbisswagen, die Pommesbude, der Verkauf auf die Straße hinaus über einen Tresen mit höchstens ein paar Stehplätzen, braucht natürlich keine Toilette. Aber das Wort Imbiss wird ja nicht nur in dem Zusammenhang gebraucht. Imbiss und GaststätteDer Imbiss, der auch über Sitzplätze verfügt, ist sozusagen eine Teilmenge des Oberbegriffs Gaststätte und es gilt damit das Gaststättenrecht. Der Unterschied zwischen Imbiss und Restaurant liegt nicht in der Größe, sondern in der Art des Bestellvorgangs. Im Imbiss bestellt man direkt am Tresen, ohne Karte auf dem Tisch, und es gibt keine extra Servierkräfte. Der Koch bringt selbst. LändersacheDie Regelung über Toiletten in Gaststätten ist in Deutschland Ländersache. Deshalb gibt es keine Regelung des Bundes. Im Allgemeinen sind die Vorschriften in den Gaststättenverordnungen niedergeschrieben. Dennoch gelten bestimmte Regelungen ohne viel Diskussion im Grunde überall. Um Toilettenräume werden noch keine Glaubenskriege geführt wie um Raucherräume. Beispiel BerlinAls Beispiel soll hier die aktuelle (letzte Änderung 20.1.2014) Gaststättenverordnung von Berlin (§4) dienen. Bis 50qm Schank- und Speiseraumgrundfläche ist eine Spültoilette erforderlich. Bei über 50qm: 2 Damen, 1 Herren, 2 PP Becken. Mit PP Becken sind die bekannten Pissoir-Becken gemeint. Wer wissen will, was „PP“ bedeutet, findet im Internet übrigens viele lustige Ideen, aber keine Antwort. Ab 50 qm muss auch für Behinderte eine barrierefreie Toilette erreichbar sein. AusnahmenAllerdings gibt es Ausnahmen von dieser Regelung. Und hier können die einzelnen Länder sich ein wenig unterscheiden. In Berlin ist eine Gästetoilette nicht erforderlich, wenn die Größe der Aufenthaltsfläche für Gäste 50 qm nicht übersteigt und nicht mehr als zehn Sitzplätze zur Verfügung gestellt werden. In Nordrhein-Westfalen gab es eine ähnliche Regelung 50 qm-Regelung, wenn kein Alkohol ausgeschenkt wurde. Diese „Toilettenerlass“ genannte Verordnung galt nur bis 2002. Die jetzige Regelung sieht vor, dass bei Ausschank von Alkohol eine Toilette immer Pflicht ist. Bei erlaubnisfreien Gaststätten kann je nach Einzelfall die Anordnung erteilt werden, eine Gästetoilette einzurichten. In Schleswig-Holstein kann seit 2004 auf eine Toilette verzichtet werden bei einer Schankraumfläche von höchstens 30 qm und höchstens zehn Sitzplätzen. Außerdem darf im hohen Norden auch kein Alkohol ausgeschenkt werden. Dabei hat der Gesetzgeber aber nicht daran gedacht, dass Bier bekanntlich treibt, sondern es geht um die Förderung von Fleischereien und Bäckereien, die kleine Sitzecken einrichten wollen. FazitEin Fazit lässt sich vorsichtig folgendermaßen formulieren: Wenn man sich auf einen kleinen Raum mit wenig Sitzplätzen beschränkt und auf den Ausschank von Alkohol verzichtet, kann man davon ausgehen, dass die Gesetze des jeweiligen Bundeslandes keine Gästetoilette verlangen. Betriebsarten Gastronomie (alphabetisch)American Bar Automatenrestaurant Baguette-Shop / Sandwich-Shop Bahnhofsrestaurants Bar Biergarten / Wirtsgarten / Gastgarten Bistro Café Catering Diskothek Eisdiele Erlebnisgastronomie Espressobar Fast-Food-Betrieb Free flow-Restaurant Gastwirtschaft / Wirtshaus / Wirtschaft Gemeinschaftsverflegung Imbissstand / Imbisshalle / Imbissbude /
Take-away Kantine Kneipe Milchbar Partyservice Pub Restaurant Resto-Bar Schnellrestaurant Spezialitätenrestaurant Straußwirtschaft
/ Besenwirtschaft Tanzlokal Trinkhalle
/ Büdchen / Kiosk / Spätshop Versorgungsgastronomie Wirtshaus / Wirtschaft Max Liebermann, Biergarten [Public domain], via Wikimedia Commons Sie sind vermutlich durch die Eingabe einer der folgenden Begriffe hier auf www.g-wie-gastro.de gelandet: gastronomie, gastgewerbe, hotelgewerbe, hotel- und gastgewerbe, gaststätte, betriebsart, betriebsarten, betriebsarten gastgewerbe, betriebsarten gastronomie, gastronomiebetriebe, American Bar, Automatenrestaurant, Baguette-Shop, Sandwich-Shop, Bahnhofsrestaurants, Bar, Biergarten, Wirtsgarten, Gastgarten, Bistro, Café, Catering, Club, Diskothek, Eisdiele, Erlebnisgastronomie, Espressobar, Fast-Food-Betrieb, Free flow-Restaurant, Gastwirtschaft, Wirtshaus, Wirtschaft, Gemeinschaftsverflegung, Imbissstand, Imbisshalle, Imbissbude, Take-away, Kantine, Kneipe, Milchbar, Partyservice, Pub, Restaurant, Resto-Bar, Schnellrestaurant, Spezialitätenrestaurant, Straußwirtschaft, Besenwirtschaft, Tanzlokal, Trinkhalle, Büdchen, Kiosk, Spätshop, Versorgungsgastronomie, Wirtshaus, Wirtschaft, oder eines ähnlichen Begriffs. Ich hoffe, Sie sind fündig geworden. Für Anregungen bin ich jederzeit dankbar und freue mich über Ihr Feedback. Was zählt unter Imbiss?Als Imbiss bezeichnet man: eine Mahlzeit, siehe Zwischenmahlzeit. verschiedene Speisen zur Zwischenmahlzeit und kleine Gerichte, siehe Imbiss (Speise) umgangssprachlich kurz für Betriebsarten der Gastronomie, siehe Imbisshalle, Imbissstand, Imbissstube, Imbisswagen.
Ist ein Imbiss eine Gaststätte?Imbissbetriebe gehören nicht dazu. Dies folgt aus der Einteilung der Betriebe in Gewerbeklassen. Die Richtsatzsammlung unterscheidet dabei zwischen Gast- und Speisewirtschaften (zu denen auch Restaurants und Weinwirtschaften) gehören einerseits und Imbissbetrieben (einschließlich Schnellimbissen) andererseits.
Wo ist der Unterschied zwischen Gaststätte und Restaurant?Rechtsfragen. Restaurants erfüllen den Rechtsbegriff der Gaststätte, wenn sie selbst zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreichen (Speisewirtschaft) und Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle anbieten (Schankwirtschaft).
Was ist Restaurante?Jahrhundert von französisch restaurant → fr entlehnt. Synonyme: [1] Gasthaus, Gasthof, Gastwirtschaft, Gaststätte, Lokal, Speiselokal, Etablissement, (leicht abwertend) Gourmettempel, (veraltet) Speisehaus, Restauration.
|