Hallo ich hab mal eine frage, was ist der unterschied zwischen Anstellungsvertrag und Arbeitsvertrag ? Dies hat heutzutage keine Bedeutung mehr und ist historisch zu erklären. Bis ca. Ende der 80er Jahre des vorigen Jahrhunderts unterschied man bei den Beschäftigungsverhältnissen noch Angestellte und Arbeiter. Dort bekam dann ein Angestellter einen "Anstellungsvertrag", der Arbeiter einen "Arbeitsvertrag". Gruß Nightstick
Topnutzer im Thema Arbeitsrecht Der Normalfall ist ein Arbeitsvertrag, denn Anstellungsverträge gibt es üblicherweise nur für Geschäftsführer und Prokuristen.
Was möchtest Du wissen?Prüfung und Gestaltung von ArbeitsverträgenArbeitszeit, variable Vergütung, Umgang mit vertraulichen Daten, Home Office u.v.m. Bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen sind viele Aspekte zu bedenken und immer wieder Anpassungen an geänderte rechtliche Voraussetzungen vorzunehmen. Wir erstellen den Vertrag, der den Anforderungen Ihres Unternehmens entspricht und sind jederzeit als Ansprechpartner für Sie da. Prüfung und Gestaltung von GeschäftsführeranstellungsverträgenGeschäftsführeranstellungsverträge unterliegen unterschiedlichen Anforderungen. je nachdem ob es es sich um einen Fremdgeschäftsführer oder um einen Gesellschaftergeschäftsführer handelt. Bei der Gestaltung ist vieles zu beachten, sei es um variable Vergütungsbestandteile oder sonstige Rechte umfassend und transparent zu gestalten, sei es um mögliche Streitigkeiten anlässlich der Beendigung der Tätigkeit von vornherein zu regeln. Wir verfügen über langjährige Erfahrung in allen Rechtsfragen rund um die Geschäftsführung. Beendigung von Arbeit- und Geschäftsführer AnstellungsverträgeWir bereiten Kündigungen vor - egal ob im Einzelfall oder im Rahmen eines größeren Stellenabbaus. Wir prüfen die Rechtswirksamkeit der beabsichtigten oder bereits durchgeführten Maßnahme und vertreten Ihre Interessen. Verhandlungen mit dem Betriebsrat über einen Sozialplan oder ein Kündigungsschutzverfahren vor Gericht werden durch uns geführt. Wir verfügen über langjährige Erfahrung und beraten Sie umfassend dazu, ob und wie Ihre Ziele erreicht werden können. Wir verhandeln Abfindungen und berücksichtigen hierbei auch die steuerlichen Auswirkungen der Abfindungszahlung oder möglicher Auswirkungen auf die Rente oder das Arbeitslosengeld. Ebenso unterstützen wir bei der Abfassung von Arbeitszeugnissen und tragen dafür Sorge, dass in gehobenen Positionen angemessene Sprachregelungen über das Ausscheiden der Mitarbeiter gefunden werden. Gerade bei der Beendigung von Geschäftsführeranstellungsverträgen ist diesbezüglich viel zu beachten. Der Anstellungsvertrag bildet die Basis des Arbeitsverhältnisses zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Er regelt die Rechten und Pflichten beider Parteien, u.a. was Gehalt und Urlaubsanspruch angeht, daher sollte er vor Unterzeichnung noch einmal genaustens überprüft werden.
Der Arbeitnehmer verspricht seinerseits, die geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen, der Arbeitgeber verspricht hingegen, die dafür vereinbarte Zahlung zu leisten und seine Fürsorgepflichten einzuhalten. Es gibt einen solchen Vertrag in unterschiedlichen Ausprägungen, u.a. gibt es folgende Varianten:
Ein Arbeitsverhältnis, dem ein Anstellungsvertrag zugrunde liegt, unterscheidet sich von einem freien Dienstverhältnis dadurch, dass bei einem Anstellungsvertrag eine persönliche Abhängigkeit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber besteht. Ein Anstellungsvertrag unterliegt zudem der Vertragsfreiheit, so lange sich der Arbeitgeber im rechtlich zulässigen Rahmen bewegt, sich an Tarifvertragsbestimmungen und Betriebsvereinbarungen hält und das Diskriminierungsverbot nicht umgeht. BedeutungIm Anstellungsvertrag schriftlich festgehalten werden die Pflichten und Rechte, die sowohl Arbeitgeber und Arbeitnehmer treffen. Mit Unterzeichnung des Vertrages verpflichten sie sich, eben diese einzuhalten. Gerade deshalb sollte ein Anstellungsvertrag vor Unterzeichnung genaustens überprüft werden, ob alle Bestimmungen verstanden werden und umsetzbar sind. Der Arbeitnehmer kann den Arbeitgeber bitten, ihm den Anstellungsvertrag zunächst zur Überprüfung vorzulegen. Der Arbeitgeber ist seinerseits zur juristischen Prüfung angehalten bzw. sollte den Vertrag rechtlich einwandfrei aufsetzen lassen, unter Berücksichtigung aller Interessen. So kann schon vor der Unterzeichnung dazu beigetragen werden, späteren Ärger zu vermeiden. Denn einmal unterschrieben, ist der Anstellungsvertrag bindend. Fachanwalt.de-Tipp: Prüfen Sie den Anstellungsvertrag vor der Unterzeichnung sehr sorgfältig. Empfohlen ist es, den Anstellungsvertrag von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht überprüfen zu lassen! InhaltDie im Anstellungsvertrag enthaltenen Regelungen können sehr vielfältig sein. Zu den üblichen Punkten gehören Regelungen bezüglich:
Mitunter kann auch eine Verschwiegenheitsklausel in den Anstellungsvertrag aufgenommen werden, sollte die Anstellung dies erfordern. Denn den Arbeitnehmer trifft auch stets die Pflicht, die Interessen des Unternehmens zu wahren, bei dem er angestellt ist. Krankheit
Urlaub Wer arbeitet, verdient sich auch Erholung. Daher wird auch der Urlaubsanspruch im Anstellungsvertrag geregelt. Dem Arbeitnehmer steht ein Anspruch auf bezahlten Urlaub zu. Wie viele Urlaubstage mindestens gewährt werden müssen, gibt das Bundesurlaubsgesetz vor. Dem Arbeitgeber steht es aber frei, darüber hinaus gehende Urlaubstage zu gewähren. Versicherung Dem Arbeitnehmer steht es frei, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, um sich für den Fall abzusichern, dass er seiner Tätigkeit einmal nicht mehr nachgehen können sollte. Auch das Recht auf Abschluss einer Renten- oder Lebensversicherung besteht. Kündigung Im Anstellungsvertrag sollten die gesetzlich festgelegten Kündigungsfristen beachtet werden. Die Basis dafür bilden die Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch. Anstellungsvertrag Vergütung Natürlich wird auch die Vergütung des Arbeitnehmers im Anstellungsvertrag geregelt. Das Gehalt, das im Vorfeld abgesprochen wurde, sollte auch so im Vertrag wiedergegeben werden. Wer dies nicht überprüft, riskiert, dass er ein niedrigeres Gehalt akzeptiert. Was die Höhe der Vergütung angeht, sollte man sich hier an den am Markt gängigen Konditionen orientieren. Anstellungsvertrags-Rechtsschutz-VersicherungEine Anstellungsvertrags-Rechtsschutz-Versicherung macht vor allem für Geschäftsführer Sinn. Sollte es dazu kommen, dass das Unternehmen beschließt, sich doch früher als gedacht von einem Geschäftsführer, dem Verwaltungsrat oder auch dem Vorstand zu trennen, kommt es nicht selten zu Auseinandersetzungen über Abfindungen oder Pensionszahlungen. Diesbezüglich zu beachten ist, dass sich die einschlägigen Kündigungsschutzgesetze an Angestellte richten, nicht aber an Organmitglieder des Unternehmens. Daher ist es für Geschäftsführer empfehlenswert, sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu wenden, um sich bezüglich einer solchen Versicherung beraten zu lassen. Fachanwalt.de-Tipp: Eine Anstellungsvertrags-Rechtsschutz-Versicherung hilft bei gerichtlichen und außergerichtlichen Streitigkeiten. Durch die Versicherung werden in der Regel die Verfahrens- und Anwaltskosten übernommen. Was die Haftung des Geschäftsführers angeht, ist § 43 GmbHG einschlägig: (1) Die Geschäftsführer haben in den Angelegenheiten der Gesellschaft die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden. (2) Geschäftsführer, welche ihre Obliegenheiten verletzen, haften der Gesellschaft solidarisch für den entstandenen Schaden. (3) Insbesondere sind sie zum Ersatz verpflichtet, wenn den Bestimmungen des § 30 zuwider Zahlungen aus dem zur Erhaltung des Stammkapitals erforderlichen Vermögen der Gesellschaft gemacht oder den Bestimmungen des § 33 zuwider eigene Geschäftsanteile der Gesellschaft erworben worden sind. Auf den Ersatzanspruch finden die Bestimmungen in § 9b Absatz 1 entsprechende Anwendung. Soweit der Ersatz zur Befriedigung der Gläubiger der Gesellschaft erforderlich ist, wird die Verpflichtung der Geschäftsführer dadurch nicht aufgehoben, dass dieselben in Befolgung eines Beschlusses der Gesellschafter gehandelt haben. Ein Geschäftsführer ist also dazu verpflichtet, die Geschäfte der GmbH sorgfältig auszuführen. Wenn er dieser Verpflichtung nicht nachkommt, kann ihn eine Haftung treffen. Wenn der Geschäftsführer für Fehlentscheidungen der Gesellschaft verantwortlich gemacht wird, kann das teure Folgen nach sich ziehen. Um hier alles Ersparte zu verlieren, empfiehlt sich der Abschluss einer D und O-Versicherung, einer Directors-and-Officers-Versicherung, bei der es sich um eine Art Berufshaftpflichtversicherung handelt. Muster / VorlageIm Folgenden finden Sie ein Muster für einen Anstellungsvertrag zur kostenlosen Nutzung. Arbeitsvertrag zwischen … (Name und Adresse des Arbeitgebers) und … (Name und Adresse des Arbeitnehmers). § 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses § 2 Probezeit § 3
Tätigkeit § 5 Arbeitsvergütung § 6 Urlaub § 7 Krankheit § 8 Verschwiegenheitspflicht
§ 9 Nebentätigkeit § 10 Vertragsstrafe § 11 Kündigung § 12 Zusätzliche Vereinbarungen § 13 Vertragsänderungen und Nebenabreden § 14 Ausschluss-/Verfallfristen …. Ort, Datum ...…. Unterschrift Arbeitgeber …... Unterschrift Arbeitnehmer Sie können hier einen Anstellungsvertrag als Word-Dokument herunterladen Rechtlicher Hinweis zu den Vorlagen: Bei dem kostenlosen Muster handelt es sich um ein unverbindliches Muster aus unserem Magazin. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Vorlage wird keine Gewähr übernommen. Es ist nicht auszuschließen, dass die abrufbaren Muster nicht den zurzeit gültigen Gesetzen oder der aktuellen Rechtsprechung genügen. Die Nutzung erfolgt daher auf eigene Gefahr. Das unverbindliche Muster muss vor der Verwendung durch einen Rechtsanwalt oder Steuerberater individuell überprüft und dem Einzelfall angepasst werden. Was versteht man unter Anstellungsverhältnis?Unter einem Anstellungsverhältnis versteht man die Beziehung zwischen dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Das Verhältnis wird mit einem Anstellungs-, Arbeits- oder Dienstvertrag geregelt. In diesem sind die Pflichten des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers verschriftlich.
Ist ein Anstellungsvertrag?Was ist ein Anstellungsvertrag? Der Anstellungsvertrag ist letztlich nichts anderes als ein Arbeitsvertrag. Er regelt das Arbeitsverhältnis zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer als Angestellten.
Wann Anstellungsvertrag?Anstellungsverträge können befristet oder unbefristet geschlossen werden. Wenn der Anstellungsvertrag befristet ist, läuft er entweder zu einem vorher festgelegten Zeitpunkt aus oder das Arbeitsverhältnis endet, wenn ein bestimmter Zweck erreicht ist. Eine Kündigung ist dann nicht nötig.
Was genau ist ein Arbeitsvertrag?Ein Arbeitsvertrag ist nach deutschem Recht ein privatrechtlicher Vertrag zweier Vertragspartner zur Begründung eines Arbeitsverhältnisses. Die beiden Vertragspartner werden Arbeitgeber und Arbeitnehmer genannt.
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