Erleichterte Abgabe von rezeptpflichtigen Arzneimitteln
Seit dem Inkrafttreten der Revisionen des Heilmittelgesetzes und der Arzneimittelverordnung am 1. Januar 2019 dürfen Apothekerinnen und Apotheker unter bestimmten Voraussetzungen verschreibungspflichtige Arzneimittel direkt abgeben.
- Änderungen bei den Abgabekategorien für Arzneimittel
- Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel ohne ärztliche Verschreibung
- Arzneimittel für häufig auftretende Krankheiten
- Aktuelle Liste der Arzneimittel (Juli 2021)
Arzneimittel
dürfen grundsätzlich nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie von der Swissmedic zugelassen sind. Die Swissmedic teilt die Arzneimittel in die verschiedenen Abgabekategorien ein. A: Einmalige Abgabe auf ärztliche oder tierärztliche VerschreibungÄnderungen bei den Abgabekategorien für Arzneimittel
Abgabekategorien seit Januar 2019
B: Abgabe auf ärztliche oder tierärztliche Verschreibung
D: Abgabe nach Fachberatung
E: Abgabe ohne Fachberatung
Der Gesetzgeber hat im Rahmen der Heilmittelgesetzesrevision
entschieden, die vorhandenen Fachkompetenzen bei der Abgabe von Arzneimitteln besser auszuschöpfen. So wurde die Abgabekategorie C (Abgabe nach Fachberatung durch Medizinalpersonen) aufgehoben und die Abgabekategorie D erweitert.
Dazu wurden einerseits die Abgabe von Arzneimitteln der Abgabekategorie B erleichtert sowie die Grenze zwischen den Kategorien von Arzneimitteln mit und ohne Verschreibungspflicht flexibler ausgestaltet, ohne dabei die Behandlungssicherheit zu beeinträchtigen. Die
Apothekerinnen und Apotheker können nun bestimmte Arzneimittel der Abgabekategorie B ohne ärztliche Verschreibung an Patientinnen und Patienten abgeben.
Der Gesetzgeber wollte die Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel durch Apothekerinnen und Apotheker erleichtern. Bis zum 1. Januar 2019 durften
die in die Abgabekategorie B eingeteilten Arzneimittel normalerweise nur durch eine Medizinalperson abgegeben werden, wenn eine ärztliche Verschreibung vorlag. Seit Januar 2019 können Apothekerinnen und Apotheker jedoch in folgenden Fällen Arzneimittel der Abgabekategorie B ohne ärztliche Verschreibung abgeben: Da die
Abgabekategorie C mit Inkrafttreten des revidierten Heilmittelgesetzes aufgehoben wurde, wurden einige Arzneimittel dieser Kategorie in die Kategorie B umgeteilt. Diese von der Kategorie C in die Kategorie B umgeteilten und damit nun verschreibungspflichtigen Arzneimittel können von Apothekerinnen und Apothekern dennoch ohne ärztliche Verschreibung abgegeben werden. Die betroffenen Arzneimittel werden auf der Internetseite der Swissmedic aufgeführt, die für die Umteilung verantwortlich
ist: Liste der Arzneimittel die von der Kategorie C in die Kategorie B umgeteilt wurden Diese Gruppe umfasst Arzneimittel zur Behandlung häufig auftretender Krankheiten, die bekannte, seit mehreren Jahren
zugelassene Wirkstoffe enthalten. Der Bundesrat legt derzeit fest, für welche Indikationen welche Arzneimittel unter welchen Voraussetzungen von den Apothekerinnen und Apothekern rezeptfrei abgegeben werden dürfen. Eine Expertengruppe berät ihn dabei (siehe Abschnitt weiter unten). Die Indikationen und die dafür zulässigen Arzneimittel sowie die weiteren Voraussetzungen werden auf der Webseite des BAG veröffentlicht, sobald sie genehmigt sind. Arzneimittel zur Weiterführung einer Dauermedikation können während eines Jahres nach der ärztlichen Erstverschreibung ebenfalls von den Apothekerinnen und Apothekern rezeptfrei abgegeben werden. Dies dient vor allem der Behandlung chronischer Krankheiten.Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel ohne ärztliche Verschreibung
Arzneimittel der Abgabekategorie B
1. Das Arzneimittel war vor Januar 2019 in der Kategorie C eingestuft
2. Häufig auftretende Krankheiten
3. Weiterführung einer
Dauermedikation
In einem begründeten Ausnahmefall dürfen Apothekerinnen und Apotheker verschreibungspflichtige Arzneimittel, wie bisher, ohne ärztliche Verschreibung an Patientinnen und Patienten
abgeben. In allen oben genannten Fällen müssen die Arzneimittel durch eine Apothekerin oder einen Apotheker persönlich abgegeben werden. Die Abgabe ist zu dokumentieren. Die Kantonsapothekervereinigung (KAV) hat eine Vollzugshilfe dazu erlassen, um auf einen einheitlichen Vollzug in den Kantonen hinzuwirken (siehe Dokument unten).
Die Expertengruppe «Indikationsliste» hat den
Auftrag, das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) bei der Erarbeitung der Liste der Indikationen und der Arzneimittel, die von den Apothekerinnen und Apothekern zur Behandlung häufig auftretender Krankheiten rezeptfrei abgegeben dürfen, zu beraten. Die Qualität der Patientenversorgung und die Patientensicherheit bei der Arzneimitteleinnahme sind massgebliche Kriterien, die bei der Evaluation berücksichtigt werden. o Konsultation der entsprechenden medizinischen Fachgesellschaften und bei Bedarf anderer externer
Expertinnen und Experten. o Abschliessende Beratung der Indikation und der Arzneimittelliste durch die Expertengruppe, gestützt auf den Empfehlungen der externen Spezialistinnen und Spezialisten, auf wissenschaftliche Kriterien und auf praktischen Erfahrungen.Arzneimittel für häufig auftretende Krankheiten
Evaluationsverfahren
Die Expertengruppe geht
bei der Erarbeitung der Indikationen und der zugehörigen Arzneimittelliste wie folgt vor:
Die Expertinnen und Experten haben die Liste der Indikationen und der Arzneimittel der Abgabekategorie B erweitert, welche von Apothekerinnen und Apothekern direkt abgegeben werden können. Sie enthält nun die folgenden Indikationen:Aktuelle Liste der Arzneimittel (Juli 2021)
Die Liste wurde mit Arzneimitteln (inklusive ihren Indikationen) ergänzt, welche von der Abgabekategorie C in die Abgabekategorie B umgeteilt worden sind (und jetzt in Kraft getreten sind). Swissmedic wird auf ihrer Webseite regelmässig das Inkrafttreten der neu eingeteilten
Arzneimittel publizieren. Indikationen im Zusammenhang mit den neu in die Abgabekategorie B eingeteilten Arzneimitteln: Die Liste kann unter folgenden Link aufgerufen werden:
Sowohl die neue
Indikations- wie auch die Arzneimittelliste wurden vom EDI genehmigt. Die Listen der Arzneimittel für andere Indikationen werden derzeit geprüft. Sie werden auf dieser Seite publiziert, sobald sie vom EDI genehmigt sind.