Was ist der unterschied bei grundstücke erschlossen und voll erschlossen

Was versteht man unter Grundstücken, die voll- oder teilerschlossen sind?

Wer auf der Suche nach einem Grundstück für den Bau des geplanten Massivhauses ist, der wird in den Anzeigen auf verschiedene Bezeichnungen stoßen, darunter etwa

  1. Rohbauland,
  2. teilerschlossenes Grundstück oder
  3. vollerschlossenes Grundstück.

Die meisten angehenden Hauskäufer setzen auf ein voll erschlossenes Grundstück, weil sie annehmen, dass alle wichtigen Versorgungsleitungen auf dem Grundstück liegen. Doch hier gibt es viele Feinheiten, die geklärt werden müssen.

Die vier Versorgungsleitungen

Damit ein Grundstück als vollerschlossen gilt, müssen vier grundlegende Versorgungsleitungen, auch als Medienträger bezeichnet, vorliegen.

Das sind:

  1. Gas
  2. Wasser
  3. Strom
  4. Abwasser
Was ist der unterschied bei grundstücke erschlossen und voll erschlossen
© Christian Schwier – Fotolia.com

Diese Leitungen liegen bei neuen Erschließungsgebieten oft auf den Grundstücken. Sie ragen meist kurz hinter der Grundstücksgrenze (etwa einen halben Meter von dieser entfernt) aus dem Boden. Allerdings ist diese Variante des vollerschlossenen Grundstücks nur in den wenigsten Fällen des Grundstückskaufs zu sehen. In 85 Prozent der Grundstückskäufe führen die vier Medienträger lediglich am Grundstück vorbei, das heißt, sie liegen zum Beispiel in der Straße. Auch eine Vorbeiführung in der Entfernung von 100 bis 150 Meter ist möglich. Sofern dies der Fall ist, darf laut Gesetz trotzdem noch von einem vollerschlossenen Grundstück gesprochen werden.

Zudem gibt es einige Besonderheiten: Lange Zeit war Gas als Medienträger für ein vollerschlossenes Grundstück unersetzbar. Doch aufgrund der erneuerbaren Energien, die immer mehr Einzug in die Haushalte halten, ist ein Gasanschluss heute nicht mehr zwingend erforderlich. Zudem gibt es einige, wenige Gemeinden und Kommunen, die über keine eigene Abwasserentsorgungsmöglichkeit verfügen. Hierbei ist eine eigene Kläranlage einzurichten.

Das teilerschlossene Grundstück

Das teilerschlossene Grundstück zeichnet sich dadurch aus, dass nicht alle vier Medienträger verlegt sind. Das heißt, diese Erschließung muss der Bauherr selbst vornehmen, so dass zusätzliche Kosten entstehen.

Ein teilerschlossenes Grundstück ist meist preiswerter und wenn die Anschlüsse für Abwasser und Gas nicht benötigt werden (sh. Erläuterungen oben), dann kann es sinnvoll sein, in ein teilerschlossenes Grundstück zu investieren.

Wie sieht es mit weiteren Medienträgern aus?

Natürlich werden die vier genannten Medienträger überall benötigt.

Darüber hinaus sollten aber auch Leitungen für

  • Telefon / DSL
  • Kabelfernsehen oder
  • Fernwärme

vorhanden sein. Diese müssen ausdrücklich nicht auf einem voll erschlossenen Grundstück vorhanden sein. Insbesondere bei Baulücken, die als Grundstücke in Frage kommen, liegen die Medienträger oft noch nicht vor und selbst die vier grundlegenden Anschlüsse liegen meist nur in der Straße bereit.

Bodengutachten kann Auskunft geben

Wer sich unsicher ist, welche Medienträger auf dem Grundstück liegen oder an diesem vorbeiführen, sollte ein Bodengutachten (Was ist ein Bodengutachten?) erstellen lassen. Dieses zeigt auch gleich eventuelle Altlasten im Boden auf. Zudem kann man dadurch, aufgrund der Suche nach historischen Daten, ermitteln, ob schon einmal Versorgungsleitungen auf dem Grundstück vorhanden waren. Im Zweifel lohnt ebenso ein Blick in den Bebauungsplan oder eine Anfrage bei der Stadt.
 

Video von einem Vollerschlossenen Grundstück

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Fazit: Vollerschlossen nicht immer sinnvoll

Faktisch kann zusammengefasst werden, dass das vollerschlossene Grundstück oftmals nicht das bietet, was sich das Gros der Bevölkerung darunter vorstellt. Vielmehr können auch beim vollerschlossenen Grundstück weitere Kosten auf die Häuslebauer zukommen. Zudem kann sich die Investition in ein teilerschlossenes Grundstück lohnen, wenn einzelne Medienträger nicht benötigt werden.

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Vollerschlossenes oder teilerschlossenes Grundstück: Das sind die Unterschiede

Mit der vorgeschriebenen Erschließung von Grundstücken soll sichergestellt werden, dass bebaute Flächen im erforderlichen Umfang an die öffentliche Infrastruktur angeschlossen sind. Bauwillige treffen bei der Grundstückssuche häufig auf Begriffe wie „teilerschlossenes Grundstück“ oder „vollerschlossenes Grundstück“. Auch der Begriff „unerschlossenes Grundstück“ taucht mitunter auf.

Unerschlossenes Grundstück

Um ein unerschlossenes Grundstück handelt es sich immer dann, wenn bisher keinerlei Erschließungsmaßnahmen erfolgt sind. Das Grundstück ist in der Regel nicht an das öffentliche Straßennetz angeschlossen und auch Anschlüsse für Strom, Wasser oder Abwasser sind nicht in direkter Nähe verfügbar. Mitunter handelt es sich um Bauerwartungsland, für das noch kein Bebauungsplan besteht.

Was bedeutet teilerschlossen?

Ein teilerschlossenes Grundstück verfügt zumindest über einige der nötigen Eigenschaften. Hier können zum Beispiel der Stromanschluss und der Wasseranschluss bereits auf dem Grundstück anliegen, während die Anbindung an das Straßennetz noch nicht erfolgt ist. Häufiger existiert der Fall, das zwar eine Straße zum Grundstück führt, jedoch noch kein Anschluss an das öffentliche Leitungsnetz vorhanden ist.

Das vollerschlossene Grundstück

Bei einem vollerschlossenen Grundstück sind bereits alle notwendigen Erschließungsmaßnahmen erfolgt. Das Baugrundstück ist an ein öffentliches Straßen- und Wegenetz angeschlossen und verfügt über die notwendigen Leitungsanschlüsse. Dabei handelt es sich in der Regel um Anschlüsse an das Abwassersystem, das Trinkwassernetz und das öffentliche Stromnetz.

Je nach Gemeinde bezeichnen diese jedoch auch Grundstücke als vollerschlossen, bei denen die nötigen Leitungen lediglich in der Nähe anliegen.

Erschlossen, nicht erschlossen, teilerschlossen: Darum ist die Differenzierung wichtig

Ob  ein Grundstück erschlossen, teilerschlossen oder unerschlossen ist, hat nicht unerhebliche Auswirkungen auf die Baukosten. Ebenso kann sich der Ablauf des Hausbaus verzögern, wenn Sie vor dem Baubeginn noch zeitraubende Erschließungsmaßnahmen durchführen lassen müssen.

Der Erwerb eines vollerschlossenen Grundstücks bietet hierbei erhebliche Vorteile, ist jedoch in der Regel auch teurer. Ist ein Grundstück teilerschlossen, so sind zumindest einige der Erschließungsmaßnahmen bereits erfolgt.

Hier sollten Sie als Bauherr unbedingt in Erfahrung bringen, welche Leistungen Sie zusätzlich noch erbringen müssen. Zumeist fallen für die Resterschließung nochmals erhebliche Kosten an.

Ein nicht erschlossenes Grundstück ist nicht an das Leitungsnetz angeschlossen, auch führen mitunter keine entsprechenden Leitungen am Grundstück vorbei. Selbst eine Zuwegung muss nicht zwingend bestehen. Bei dieser Art Baugrundstück haben Bauinteressenten den höchsten Aufwand und die höchsten Kosten zu tragen. Dennoch kann sich der Kauf je nach Lage und Preis lohnen.

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Wie erfolgt die Anbindung des Grundstücks und welche Versorgungsleitungen sind nötig?

Um ein Baugrundstück bebauen und nutzen zu können, ist in Deutschland eine gesicherte Zuwegung erforderlich. In der Regel umfasst dies eine Anbindung an das öffentliche Straßennetz. Auf diese Weise ist die Erreichbarkeit des Grundstücks für die Bewohner gesichert, aber beispielsweise auch für die Feuerwehr im Brandfall.

Zwingend notwendig sind bei einem erschlossenen Grundstück die Leitungen für die Wasserversorgung sowie entsprechende Abwasserleitungen. Auf diese Weise sollen die Versorgung mit sauberem Trinkwasser und die umweltgerechte Abwasserentsorgung gewährleistet werden. Nur in Ausnahmefällen sehen Gemeinden hiervon ab, beispielsweise bei Grundstücken fern der Versorgungsleitungen. Ausnahmsweise können sie hier die Versorgung mittels Trinkwasserbrunnen und die Abwasserentsorgung über eine Bio-Kläranlage gestatten.

Ansonsten sind für die Abwasserableitung heutzutage zwei Leitungssysteme vorhanden, an die das Grundstück anzuschließen ist. Ein Abwasserkanal dient der Ableitung aller im Haus anfallenden Abwässer in die Kläranlage, beispielsweise aus Toilette, Bad und Küche. Eine weitere Abwasserleitung ist für die Ableitung des Niederschlagswassers ausgelegt, das über Dachflächen oder versiegelte Grundstücksflächen anfällt.

Auch der Anschluss an den öffentlichen Strom gehört zu den notwendigen Versorgungsleitungen, um die Erschließung sicherzustellen. Auf diese Weise ist gewährleistet, dass jedes neu zu bebauende Grundstück über eine zuverlässige Energieversorgung verfügt. Ist die Stromversorgung bereits beim Bau des Hauses hergestellt, so hat dies erhebliche Vorteile für den Baufortschritt. Denn für fast alle Arbeiten auf der Baustelle benötigen Sie Strom.

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Was bedeutet halb erschlossen?

Teilerschlossen heißt, dass ein Grundstück nur an einige, aber nicht an alle öffentlichen Versorgungseinrichtungen angebunden ist. Beispielsweise lässt sich das Bauland bereits über das öffentliche Straßennetz erreichen. Strom-, Wasser- und Abwasserleitungen hingegen fehlen noch.

Was bedeutet erschlossen unerschlossen?

Damit ein Grundstück als erschlossen gilt und somit bebaut werden kann, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein. Dazu gehören: die Anbindung an das öffentliche Straßennetz sowie die Versorgung mit Strom, Wasser und Abwasser in erforderlichem Maße.

Was bedeutet noch nicht erschlossen?

Bei einem nicht erschlossenen Grundstück sind schlichtweg die Strom- und Wasserleitungen, Abwasserkanäle und das öffentliche Straßennetz (noch) nicht erschlossen. Um jedoch ein Haus bauen zu dürfen muss das dafür vorgesehene Grundstück vollständig erschlossen sein.

Wie viel kostet ein Grundstück in Deutschland?

Bauland in Deutschland ist so teuer wie nie. Wie das Statistische Bundesamt errechnet hat, lag im Jahr 2019 der Quadratmeterpreis bei durchschnittlich 189,51 Euro – ein Rekordhoch. Besonders in Ballungsräumen ist die Nachfrage nach Wohnungen immens, doch es fehlt an Bauland.