Die gesetzliche Rente funktioniert im sogenannten Umlageverfahren. Das Geld, das die Rentenversicherung von den Einzahlern einnimmt, wird sofort wieder an die Rentner ausgeschüttet. Deswegen steigt die Rente nur, wenn es genug Menschen gibt, die arbeiten und in die Rente einzahlen. Da die Wirtschaft im letzten Jahr stark gewachsen ist, stiegen die Löhne und damit auch die Rentenbeiträge: Im Juli 2022 sind die Renten in Westdeutschland um 5,35 Prozent und in den neuen Ländern um 6,12 Prozent gestiegen.
Im vergangenen Jahr zeigten sich bei der Rentenerhöhung die Auswirkungen der Corona-Krise 2020: Im Juli gab es für Rentnerinnen und Rentner im Westen eine Nullrunde, im Osten stiegen die Renten leicht um 0,72 Prozent. Sinken können die Renten aufgrund der staatlichen Rentengarantie nicht.
Gesetzliche Rente ist Pflicht
Ob sie wollen oder nicht: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wird Monat für Monat der Rentenbeitrag vom Bruttolohn abgezogen. Der Beitragssatz liegt derzeit bei 18,6 Prozent des Bruttolohns. Davon tragen die Arbeitnehmer 9,3 Prozent selbst, 9,3 Prozent trägt der Arbeitgeber. Ein Arbeitnehmer, der 4 000 Euro brutto im Monat verdient, muss davon also 372 Euro an die Rentenkasse abführen.
Rentenbeitrag nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze
Einzahlen müssen Beschäftigte jedoch immer nur bis zu einer Höchstgrenze. Diese Beitragsbemessungsgrenze liegt 2022 bei monatlich 7 050 Euro in Westdeutschland und 6 750 Euro in Ostdeutschland. Auf den Bruttolohn, der darüber hinaus fließt, zahlen weder Arbeitnehmer noch Arbeitgeber Rentenbeiträge. Das heißt aber auch, dass die Rentenansprüche nach oben hin begrenzt sind.
Schreiben Sie uns!
Bei Fragen zur gesetzlichen Rente kann es manchmal um die Existenz gehen. Wichtig ist deshalb, dass Versicherte verlässlich, verständlich und zeitnah die Auskünfte bekommen, die sie brauchen. Wir interessieren uns dafür, welche Erfahrungen Sie mit Ihrem Rentenversicherungsträger gemacht haben – egal, ob sie gut oder schlecht waren. Schicken Sie Ihre E-Mail an gesetzliche-rente@stiftung-warentest.de.
Versicherte sammeln Entgeltpunkte
Jeder Versicherte in der Rentenversicherung sammelt im Laufe seines Lebens Entgeltpunkte. Sie sind später entscheidend für die Höhe der Rente. Einen Entgeltpunkt gibt es für ein Jahr Verdienst mit dem durchschnittlichen Bruttogehalt aller Versicherten. Ein Versicherter, der 2022 genau den Durchschnitt von 38 901 Euro verdient und dafür Beiträge zur Rentenversicherung bezahlt, bekommt dafür einen Entgeltpunkt. Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung liegen aktuell bei 18,6 Prozent des Bruttogehalts. Ein Entgeltpunkt „kostet“ damit derzeit also 7 236 Euro. Davon zahlt die Hälfte der Arbeitgeber. Wer weniger als der Durchschnitt verdient, bekommt weniger. Wer mehr verdient, bekommt mehr Entgeltpunkte. Ein Versicherter, der 80 Prozent des Durchschnitts verdient, bekommt 0,8 Entgeltpunkte. Ein Versicherter, der 20 Prozent mehr als der Durchschnitt verdient, erhält 1,2 Entgeltpunkte.
Noch gibt es im Osten mehr Entgeltpunkte
Weil die Einkünfte in den neuen Bundesländern bisher im Schnitt niedriger waren als in den alten Bundesländern, werden die Rentenansprüche dort „künstlich“ angehoben. Dazu wird jedes Jahr das Lohnniveau verglichen und damit ein Faktor festgelegt, mit dem Entgeltpunkte in den neuen Bundesländern aufgewertet werden. Aktuell werden Rentenpunkte in Ostdeutschland mit dem Umrechnungsfaktor 1,042 multipliziert. Versicherte in Ostdeutschland bekommen also für das gleiche Gehalt etwas mehr Entgeltpunkte als in Westdeutschland. Seit 2018 wird diese Unterscheidung in Ost- und Westzeiten im Rentenrecht aber abgebaut. Der Umrechnungsfaktor fällt deshalb in den nächsten Jahren schrittweise geringer aus. Mit der endgültigen Rechtsangleichung zum 1. Januar 2025 wird er dann ganz wegfallen.
Der Rentenwert ist im Westen höher
Der zweite entscheidende Einfluss auf die Rentenhöhe ist der Rentenwert. Er besagt, wie viel ein Entgeltpunkt in diesem Jahr wert ist. Derzeit beträgt der Rentenwert in Westdeutschland 36,02 Euro und in Ostdeutschland 35,52 Euro. Im Rahmen der Wiedervereinigung wurde der Rentenwert in Ostdeutschland niedriger angesetzt. Auch er wird jetzt aber stufenweise angeglichen.
Gesetzliche Rentenversicherung für Selbstständige
Übrigens: Die gesetzliche Rentenversicherung ist nicht nur etwas für Arbeitnehmer. Auch Selbstständige wie Bäcker, Tennislehrer, Schauspieler, Autoren, Optiker oder Hebammen sind Pflichtversicherte im gesetzlichen Rentensystem. Ihr Nachteil gegenüber Arbeitnehmern: Während bei diesen der Arbeitgeber die Hälfte des Rentenbeitrags tragen muss, schultern viele pflichtversicherte Selbstständige ihren obligatorischen Rentenbeitrag alleine. Und der ist für einige von ihnen recht happig. Ihr Beitragssatz beträgt 18,6 Prozent ihres Einkommens. Sie können sich aber auch entscheiden, einen monatlichen Pauschalbeitrag zu zahlen. Existenzgründer können sich in den ersten drei Jahren für einen reduzierten Rentenbeitrag entscheiden. Freiwillig versicherte Selbstständige können ihre Beitragshöhe dagegen relativ frei wählen. Umfassende Informationen bietet unser Special Altersvorsorge für Selbstständige.
Freiwillige Rentenversicherung möglich
Alle nicht pflichtversicherten Selbstständigen und Freiberufler können freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Unbedingt sollten sie dies tun, wenn sie bereits einige Zeit gesetzlich pflichtversichert waren, aber nicht auf die für eine Altersrente notwendige Mindestversicherungszeit von fünf Jahren kommen. Die bis dahin fehlenden Jahre können sie mit freiwilligen Beiträgen auffüllen und sich so eine gesetzliche Rente sichern. Aber auch sonst ist die gesetzliche Rentenversicherung für Selbstständige im Vergleich zu privaten Vorsorgemöglichkeiten aktuell attraktiv. Für alle, die nur noch wenige Jahre bis zur Rente haben, lohnen sich freiwillige Einzahlungen derzeit besonders.
Tipp: Unsere Untersuchung Freiwillige Rentenbeiträge zeigt, wann die gesetzliche Rente als Altersvorsorge für Selbstständige sinnvoll ist und mit wie viel Rente sie für ihre Beiträge rechnen können.
Rechner freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung
Unser Rechner zeigt, um wie viel die gesetzliche Rente durch freiwillige Beiträge steigt:
{{data.error}}
Felder mit einem * müssen ausgefüllt werden.
Das Rentenniveau sinkt, die Rente steigt
Das Rentenniveau, das „Sicherungsniveau vor Steuern“, wie die Bundesregierung sagt, setzt die Rente eines Ruheständlers, der 45 Jahre lang immer durchschnittlich verdient hat, ins Verhältnis zum durchschnittlichen Beschäftigten-Nettoeinkommen. Laut Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung beträgt das Rentenniveau derzeit 48,2 Prozent. Nach den Plänen der Bundesregierung soll es bis 2025 nicht unter 48 Prozent sinken. Ein Absinken des Rentenniveaus heißt aber nicht, dass die individuellen Renten sinken. Die Renten werden auch künftig steigen, aber voraussichtlich nicht so stark wie die Einkommen.
Berechnen Sie Ihren Rentenbeginn
Mit unserem Renteneintrittsrechner können Sie Ihre individuellen Renteneintrittstermine bestimmen. Geben Sie Ihren Geburtstag in das entsprechende Feld ein und wählen Sie aus, ob bei Ihnen eine Schwerbehinderung vorliegt. Der Rechner zeigt Ihnen dann Ihre Eintrittsdaten für die unterschiedlichen Rentenarten an. Die Voraussetzungen für die unterschiedlichen Renten finden Sie unter den entsprechenden Links.
Rechner Renteneintritt
{{data.error}}
Felder mit einem * müssen ausgefüllt werden.
Das Rentenalter steigt für jeden Jahrgang
Das reguläre Rentenalter für die Arbeitnehmer steigt schrittweise an. Je nach Jahrgang müssen die Versicherten länger arbeiten, um die volle Rente ohne Abschläge zu erhalten. Der Renteneintritt verschiebt sich: Menschen, die 1956 geboren wurden, dürfen beispielsweise mit 65 Jahren und 10 Monaten in Rente gehen. Ab dem Jahrgang 1964 gilt dann tatsächlich die beschlossene Rente mit 67.
Wer früher in Rente gehen kann
Der Renteneintritt ist für viele Menschen eine magische Grenze. Wer 1956 geboren wurde, kann 2022 in Rente gehen, sobald er 65 Jahre und 10 Monate alt ist. Doch nicht jeder Versicherte will oder kann bis zu seiner Regelaltersgrenze arbeiten. Es gibt verschiedene Wege, schon früher in Rente zu gehen:
- Altersrente für langjährig Versicherte. Voraussetzung: Eine Mindestversicherungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung von 35 Jahren. Bei dieser Variante muss der Frührentner Abschläge auf seine Rente in Kauf nehmen. Jeder Monat vorgezogene Rente kostet 0,3 Prozent Abschlag. Beim Jahrgang 1964, der regulär mit 67 Jahren in Rente geht, sind es 14,4 Prozent Abschlag. Wichtig zu beachten: Durch den früheren Renteneintritt sammelt der Versicherte weniger Entgeltpunkte als wenn er bis zu seinem regulären Rentenalter gearbeitet hätte.
Tipp: Alle Informationen zu den Kosten eines früheren Renteneintritts und den Möglichkeiten, die finanziellen Auswirkungen auszugleichen, finden Sie im Special Früher in Rente. - Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Voraussetzung: Eine Mindestversicherungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung von 45 Jahren. Bei dieser Variante steigt das Eintrittsalter für den Rentenbeginn (zwischen dem Alter von 63 Jahren und zwei Monaten für Jahrgang 1953 und 65 Jahren für alle ab 1964 Geborenen). Abschläge fallen bei dieser Variante nicht an. Aber die fehlenden Rentenzeiten bis zur regulären Altersgrenze sorgen auch hier für weniger Rente.
- Früher als andere können auch Schwerbehinderte abschlagsfrei in Rente gehen. Voraussetzung sind mindestens 35 Versicherungsjahre. Wann genau schwerbehinderte Arbeitnehmer erstmals Rente beziehen können, hängt – wie bei der Regelaltersgrenze – von ihrem Geburtsjahr ab.
Tipp: Genauere Informationen zu den Regelungen für die Rente für Schwerbehinderte finden Sie im Special Rente für Schwerbehinderte.
Ausführliche Tabellen, wer wann in Rente gehen darf, finden Sie in unserem Special Rente mit 63.
Tipp: Wer berät zur Altersvorsorge und wie bereite ich mich auf die Beratung vor? Das erklärt unser Special Rentenberatung im Praxistest.
Geringer Verdienst: Weniger Beitrag, oft etwas mehr Rente
Beschäftigte, die mit einem Teilzeit- oder Vollzeitjob zwischen gut 450 und 1 300 Euro im Monat verdienen, zahlen seit Juli 2019 weniger Beitrag in die gesetzliche Rentenversicherung. Wer weniger als 850 Euro bekommt, zahlt schon jetzt ein paar Euro weniger. Durch das Rentenpaket werden auch Einkommen darüber entlastet. Ein paar Euro mehr Rente gibt es für kleine Einkommen.
Länger arbeiten trotz Rentenalter
Versicherte, die das Rentenalter erreicht haben, müssen nicht zwangsläufig in Rente gehen. Wenn der Rentner seine Regelaltergrenze erreicht hat, kann er seine Rente beantragen und trotzdem weiterarbeiten. Der Rentner bekäme dann seine Rente und hätte zusätzlich sein Einkommen. Er kann sich dann entscheiden, auch nach Bewilligung der Regelaltersrente weiter seinen Rentenbeitrag in die Rentenkasse einzuzahlen. Dazu muss der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber allerdings mitteilen, dass er weiter Rentenbeiträge zahlen möchte. Er erhöht damit seine Rente weiter, obwohl er schon eine Rente bezieht.
Tipp: Mehr zum Thema in unserem Artikel Später in Rente gehen.
Den Rentenantrag aufschieben
Wenn der Versicherte die Rente erst später beantragt, steigt sie. Für jeden Monat, den er später als sein Regelrentenalter in Rente geht, erhöht sich seine Rente um 0,5 Prozentpunkte. Beantragt er seine Rente also erst zwölf Monate nach seinem regulären Renteneintritt, würde sich seine Rente um 6 Prozent erhöhen. Davon unabhängig würde er mit seinem Rentenbeitrag durch die Arbeit weitere Entgeltpunkte sammeln.