journal article Show Sicherheit und Frieden (S+F) / Security and Peace Vol. 16, No. 4, Internationale Strafgerichtsbarkeit (1998) , pp. 223-228 (6 pages) Published By: Nomos Verlagsgesellschaft mbH https://www.jstor.org/stable/24231046 This is a preview. Log in through your library. Journal Information S+F (Security and Peace) is the leading German journal for peace research and security policy. S+F aims to serve as a forum linking civil society and the armed forces in the areas of science and politics comprising of research analysis, insider reports and opinion pieces. Decisions on publication are made on the basis of the contribution made by a text to national and international discussions on peace and security issues; from scientific aspects of arms control, to questions of nation-building in post-war societies. Publisher Information Nomos Publishing is among the leading scientific publishers in the German-speaking world in the fields of law, social sciences and the humanities. Since 2002, Nomos has been a part of the Beck-Group, but has remained independent from the Group’s other publishers with regard to its program development. Since 2015 Edition Sigma belongs to Nomos Publishing. In 2017 Tectum Publishing became part of the Nomos family and in 2018 Ergon Publishing and Academia Publishing followed. Nomos issues more than 60 professional journals that reflect our entire publishing program and range from journals for practitioners to highly specialized scientific periodicals. Many of these journals are leaders in their fields, such as Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht(Journal for Copyright and Media Law), Zeitschrift für Umweltrecht (Journal for Environmental Law), Medien & Kommunikationswissenschaft (Media & Communication Science), Blätter der Wohlfahrtspflege (Public Welfare Gazette) or Soziale Welt (Social World). Particularly noteworthy are also the numerous interdisciplinary and intradisciplinary journals, such as Leviathan, Kritische Justiz (Critical Justice) and Rechtswissenschaft (Jurisprudence). Rights & Usage This item is part of a JSTOR Collection. Zum Inhalt springen Das Hauptrechtsprechungsorgan der Vereinten Nationen ist der Internationale Gerichtshof (The International Court of Justice, ICJ). Er wurde im Juni 1945 durch die Charta der Vereinten Nationen gegründet und hat seine Arbeit im April 1946 aufgenommen. Der Sitz des Gerichtshofes ist im Friedenspalast in Den Haag (Niederlande). Damit ist es das einzige von den sechs Hauptorgane der Vereinten Nationen, dessen Sitz sich nicht in New York befindet. Seine Mitglieder werden von der Generalversammlung und dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen für neun Jahre gewählt. Es sind 15 Richter von unterschiedlicher Nationalität, die in ihrer Funktion als Mitglied des Internationalen Gerichtshofs völlig unabhängig sind und nicht ihr Land vertreten. Die Anzahl der Richter kann sich bis auf 17 erhöhen, wenn ein in einem Verfahren beteiligter Staat kein Mitglied des Gerichtshofes ist. Dann besteht die Möglichkeit, dass ein Richter aus diesem Land „ad hoc“ am Verfahren teilnimmt. Geregelt ist der Internationale Gerichtshof nach der Charta der Vereinten Nationen und dem Statut des Internationalen Gerichtshofs. So haben nur Vertragsstaaten des Statuts des Internationalen Gerichtshofs Zugang zum Gerichtshof. Dazu gehören alle Mitglieder der Vereinten Nationen (Artikel 93 Abs. 1 der UN-Charta); aber auch die Staaten, die lediglich das Statut ratifiziert haben und nicht Mitglied der Vereinten Nationen sind (Resolution 9 des Sicherheitsrates vom 15. Oktober 1946). Der Internationale Gerichtshof hat die Aufgabe, in Einklang mit dem Völkerrecht, Rechtsstreitigkeiten, die ihm von Staaten angetragen werden, zu klären und Gutachten zu Rechtsfragen zu erstellen, die von autorisierten Organen der Vereinten Nationen und Sonderorganisationen angeforderten werden. Die Gerichtsbarkeit, die Befugnis zur Ausübung der Tätigkeit des IStGH bezieht sich nur auf Verbrechen, die nach dem Inkrafttreten des Statuts, also nach dem 1. Juli 2002 begangen wurden. Seither begangene Verbrechen unterliegen jedoch nicht der Verjährung. Die Anrufung des Gerichts kann von verschiedenen Seiten erfolgen: von einem Vertragsstaat des IStGH, durch den UN-Sicherheitsrat oder durch einen Ankläger einer eigens am Gerichtshof eingerichteten international zusammengesetzten Ermittlungs- und Anklagebehörde, die selbstständig Ermittlungen aufnehmen kann. Die Organe des Gerichts sind: Präsidium, Berufungsabteilung, Hauptverfahrensabteilung und Vorverfahrensabteilung, Anklagebehörde, Kanzlei. Juristen und Verwaltungsstab sind international zusammengesetzt. Die 18 Richter werden durch die Versammlung der Mitgliedstaaten in geheimer Abstimmung für eine Amtszeit von drei, sechs oder neun Jahren gewählt. Teil des Statuts sind auch allgemeine Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit wie z.B.:
Mit dem letzten Punkt eng zusammen hängt das Prinzip der Komplementarität (Ergänzung). Demnach wird das Gericht nur tätig, wenn Staaten zur Strafverfolgung nicht willens oder in der Lage sind (Letzteres z. B. bei so genannten „failed states“ ohne einen auch nur halbwegs funktionierenden Staatsapparat). Das Strafmaß für schuldig gesprochene Angeklagte kann nach Art. 5 des Statuts bis zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe betragen. Die Verhängung der Todesstrafe durch das Gericht ist vom Statut her ausgeschlossen. Entwicklung bis zum Römischen StatutDer Internationale Strafgerichtshof ist vorläufiger Endpunkt einer längeren Entwicklung des internationalen Völkerstrafrechts. Indem nun auch Einzelpersonen für begangene Verbrechen zur Rechenschaft gezogen werden können, stellt es eine Ergänzung des Völkerrechts dar. Dieses bezieht sich ja auf das Verhältnis der Staaten zueinander und ist daher kaum (mit Ausnahme z. B. des Kriegsrechts) auf Individuen anwendbar. Ein wichtiger Schritt war das am 8. August 1945 durch die Siegermächte des Zweiten Weltkrieges beschlossene Statut für den Internationalen Militärgerichtshof von Nürnberg, das den so
genannten Nürnberger Prozessen gegen deutsche Hauptkriegsverbrecher zugrunde lag. Anklagepunkte waren damals: Verbrechen gegen den Frieden, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Während des Ost-West-Konflikts lähmte das Gegeneinander der internationalen Mächte auch die Weiterentwicklung eines allgemeinen internationalen Völkerstrafrechts. Erst die Epochenwende 1989/90 schuf neue Möglichkeiten. Hinzu kam das Ausbrechen neuer innerstaatlicher Konflikte, was sich in einer Zunahme an Bürgerkriegen und schweren ethnischen Auseinandersetzungen äußerte. Diese entzogen sich zum Teil der zwischenstaatlichen Ebene, hatten aber Auswirkungen auf die internationale Politik, erzwangen auch unter moralischen Gesichtspunkten ein
Eingreifen. Damit gewann international die Idee eines ständigen Internationalen Strafgerichtshofs immer mehr an Bedeutung. Zum Abschluss einer Staatenkonferenz wurde Mitte 1998 in Rom das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs von Vertretern von 120 Staaten angenommen; 21 enthielten sich der Stimme und 7 stimmten mit Nein. Als im Frühjahr 2002 mehr als 60 Staaten das Statut ratifiziert hatten, konnte – wie im Statut festgelegt – der IStGH am 1. Juli 2002 seine Arbeit aufnehmen. Bis Mitte 2009 hatten 110 Staaten das Abkommen ratifiziert. Internationales Völkerstrafrecht und internationale PolitikBis heute nicht beigetreten sind u. a. die USA, aber auch Staaten wie China, Indien oder Russland. Die USA begründen das auch mit der Gefahr politisch motivierter Anklagen im Zusammenhang mit ihrem, häufig auch im Auftrag der UNO tätigen weltweiten Engagement, die sich gegen ihre Soldaten oder andere amerikanische
Staatsangehörige bis hin zum Präsidenten richten könnten. Unter der Administration des US-Präsidenten BARACK OBAMA scheint es aber seit 2009 eine Annäherung der USA an den Strafgerichtshof zu geben, auch wenn ein Beitritt so schnell nicht zu erwarten ist. Deshalb beschloss der Deutsche Bundestag mit dem Beitritt Deutschlands zum Römischen Statut auch die Anpassung der nationalen Gesetzgebung an dieses. Dadurch ist z. B. die Zusammenarbeit der deutschen Behörden mit dem IStGH geregelt, was etwa die Überstellung von Angeklagten, die Leistung von Rechtshilfe oder die Duldung von Verfahrenshandlungen auf deutschem Territorium verbindlich regelt. So abhängig die Wirkung eines internationalen Völkerstrafrechts auch von der Mitarbeit der Staaten ist und so schwer der bisherige Nichtbeitritt der USA zum IStGH wiegen mag – er vermag dennoch positive Wirkungen zu entfalten, die der damalige deutsche Außenminister FISCHER im Jahre 2000 in einer Bundestagsrede vor allem auf drei Ebenen sah:
Insofern massive Menschenrechtsverletzungen häufig auch eine Gefährdung des internationalen Friedens bedeuten, ist die Einrichtung des IStGH zudem ein Beitrag zur internationalen Friedenssicherung. Bis heute allerdings, so scheint es oft, hat der Gerichtshof als sehr junge Institution seine Rolle im Geflecht der internationalen Beziehungen noch nicht endgültig gefunden und sucht weiterhin nach angemessener internationaler Anerkennung und Durchsetzungskraft. Neben den erwähnten Untersuchungen, Ermittlungen oder Prozessen des IStGH gibt es einige andere Aktivitäten des Gerichts, die nicht ganz unwichtig erscheinen. So wird etwa am Aufbau einer umfassenden internationalen Datenbank zu Straftatbeständen wie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen gearbeitet. Das Projekt ist auf der Website des IStGH unter dem Stichwort „Legal Tools Project“ (LTP) zu finden und teilweise der interessierten Öffentlichkeit zugänglich. Was macht der Internationale Gerichtshof der UNO?Vor dem Internationalen Gerichtshof werden zwischenstaatliche Streitigkeiten verhandelt – sofern sich alle beteiligten Staaten der Gerichtsbarkeit des IGH unterwerfen. Außerdem erstellt der Gerichtshof Rechtsgutachten zu völkerrechtlichen Fragen für die Vereinten Nationen und ihre Sonderorganisationen.
Was kann der Internationale Gerichtshof in Den Haag?Der Internationale Strafgerichtshof ( IStGH ) im niederländischen Den Haag ist seit 2003 für die Verfolgung besonders schwerer Straftaten wie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen zuständig.
Was ist das höchste Gericht der Welt?Der Internationale Gerichtshof (IGH; französisch Cour internationale de Justice, CIJ; englisch International Court of Justice, ICJ) ist das Hauptrechtsprechungsorgan der Vereinten Nationen und hat seinen Sitz im Friedenspalast im niederländischen Den Haag.
Was ist der Internationale Gerichtshof für Menschenrechte?Der EGMR urteilt über Beschwerden einzelner Personen sowie Personengruppen und Staaten, die sich auf Verletzungen der in der Europäischen Menschenrechtskonvention anerkannten Rechte beziehen. Seit 1998 ist der EGMR ein ständig tagender Gerichtshof.
|