Auch viele Rentner müssen Steuern zahlen. Allerdings sind die Steuern meistens deutlich niedriger als die Abgaben für Kranken- und Pflegeversicherung. Für Rentner mit geringen Einkommen entfallen sie meist sogar ganz. Show
Tipp: Alle Tipps zur Steuererklärung – nicht nur für Rentner – finden Sie in unserem Heft Finanztest Spezial "Steuern". Steuererklärung für RentnerWas viele Rentner überrascht: Sie sind verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben, wenn ihre gesamten steuerpflichtigen Einkünfte über dem Grundfreibetrag von 9 408 Euro (2020) liegen. Das heißt aber noch nicht automatisch, dass sie Steuern zahlen müssen. Dank Abzügen wie etwa der Krankenkassenbeiträge müssen Rentner oft erst ab einer monatlichen gesetzlichen Rente von 1 170 Euro überhaupt Steuern zahlen, wenn sie keine weiteren Einkünfte haben. Tipp: Mit unserem Finanztest-Rechner für Steuern für Rentner können Sie einschätzen, welche steuerliche Belastung auf Sie zukommen wird. Ausgaben helfen beim Steuern sparenRentner senken ihr zu versteuerndes Einkommen außerdem, indem sie Ausgaben geltend machen: zum Beispiel Versicherungsbeiträge, Spenden, Ausgaben für Medikamente und medizinische Behandlungen. Auch Ausgaben für Handwerker zählen. Gesetzliche Rente und SteuernDie Steuer, die Rentner auf ihre gesetzliche Rente zahlen müssen, richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns. Wer 2020 in den Ruhestand geht, erhält 20 Prozent seiner Rente steuerfrei. Wer schon 2005 in Rente war, bekam die Hälfte steuerfrei. Der Rentenfreibetrag in Euro gilt immer auch für die folgenden Jahre. Die jährlichen Rentenerhöhungen müssen voll versteuert werden. Riester-Rente und SteuernRiester-Rente. Da Sparer mit der Riester-Rente in der Ansparphase Steuern sparen konnten, müssen sie als Rentner auf die Riester-Rente Einkommenssteuer zahlen. Allerdings hängt die Versteuerung davon ab, welche der fünf Riester-Auszahlformen man wählt. Mehr zu den Gestaltungsmöglichkeiten bei der Riester-Rente in unserem Artikel Riester-Auszahlung im Steuercheck. Betriebsrente und SteuernAuch auf Betriebsrenten aus Pensionskassen, Pensionsfonds oder Direktversicherungen bezahlen Rentner Einkommenssteuer, egal ob sie eine Kapitalauszahlung oder Rentenzahlung wählen. Manche Betriebsrenten aus Direktzusagen oder Unterstützungskassen werden steuerlich anders behandelt und bestimmte Freibeträge angerechnet. Wurden die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge aus voll oder pauschal versteuertem Einkommen gezahlt, ist nur der niedrigere Ertragsanteil (siehe private Rentenversicherung) steuerpflichtig. Wurde eine Direktversicherung vor 2005 abgeschlossen und der Arbeitgeber hat pauschal versteuerte Beiträge eingezahlt, kann der Rentner die Summe heute steuerfrei ausgezahlt bekommen. Private Rentenversicherung und SteuernBei einer Rentenzahlung ist nur der Ertragsanteil steuerpflichtig. Dieser Anteil richtet sich danach, wann der Sparer in Rente bezieht. Bei einem Rentenbeginn mit 65 Jahren liegt der Ertragsanteil bei 18 Prozent. Das heißt nur 18 Prozent der Rente müssen mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Bei einer Kapitalauszahlung hängt die Versteuerung davon ab, wann die Versicherung abgeschlossen wurde. Abschluss vor 2005. Die Kapitalauszahlung ist komplett steuerfrei, wenn:
Ansonsten werden auf die Zinserträge 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer fällig. Abschluss seit 2005. Es müssen nur die Hälfte der Erträge mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden, wenn:
Ansonsten werden auf die Zinserträge 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer fällig. Kapitallebensversicherungen und SteuernBei einer Kapitallebensversicherung hängt die Versteuerung davon ab, wann die Versicherung abgeschlossen wurde. Abschluss vor 2005. Die Kapitalauszahlung ist komplett steuerfrei, wenn:
Ansonsten werden auf die Zinserträge 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer fällig. Abschluss seit 2005. Es müssen nur die Hälfte der Erträge mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden, wenn:
Ansonsten werden auf die Zinserträge 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer fällig. Steuern auf Zinsen und KapitaleinkünfteKapitalerträge werden mit der sogenannten Abgeltungssteuer versteuert. Erträge, die über dem „Sparerpauschbetrag“ von 801 Euro liegen, werden pauschal mit 25 Prozent zuzüglich Soli und eventuell Kirchensteuer besteuert. Liegt der persönliche Steuersatz des Rentners unter 25 Prozent, kann er sich über die Steuererklärung Geld wiederholen. Was bleibt von 500 Euro Rente übrig?Wer beispielsweise neben der gesetzlichen Rente noch 500 Euro an privater Altersrente erhält, muss darauf Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Das sind knapp 90 Euro im Monat. KVdR -Mitglieder sind von solchen Beiträgen verschont.
Was bleibt mir von 1000 Euro Rente übrig?Nehmen wir weiter an, dass Sie ebenjene 1.000 Euro Rente im Monat beziehen, also 12.000 Euro im Jahr. Dann bleiben davon 2.400 Euro steuerfrei (20 Prozent von 12.000 Euro). Da es im Jahr 2021 keine Rentenerhöhung im Westen gab, bleibt das Ihr endgültiger Steuerfreibetrag.
Wie hoch darf meine Rente sein um steuerfrei zu bleiben?Ein alleinstehender Rentner muss nur dann eine Einkommensteuererklärung abgeben, wenn das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt. Der Grundfreibetrag beträgt 8.820 Euro im Jahr 2017, 9.000 Euro im Jahr 2018, 9.168 Euro im Jahr 2019, 9.408 Euro im Jahr 2020 und 9.744 Euro im Jahr 2021.
Was bekommt man von der Rente abgezogen?Rentenabzüge: Wie viel wird von der Rente abgezogen? Auf jede Rentnerin und jeden Rentner kommen Rentenabzüge von 7,3 % für die Krankenversicherung und 3,05 % (3,3 % für Kinderlose) für die Pflegeversicherung zu. Zusätzlich muss die Rente zum persönlichen Steuersatz versteuert werden.
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