Was bleibt von 800 Euro Rente übrig

Auch viele Rentner müssen Steuern zahlen. Allerdings sind die Steuern meistens deutlich nied­riger als die Abgaben für Kranken- und Pflege­versicherung. Für Rentner mit geringen Einkommen entfallen sie meist sogar ganz.

Tipp: Alle Tipps zur Steuererklärung – nicht nur für Rentner – finden Sie in unserem Heft Finanztest Spezial "Steuern".

Steuererklärung für Rentner

Was viele Rentner über­rascht: Sie sind verpflichtet eine Steuererklärung abzu­geben, wenn ihre gesamten steuer­pflichtigen Einkünfte über dem Grund­frei­betrag von 9 408 Euro (2020) liegen. Das heißt aber noch nicht auto­matisch, dass sie Steuern zahlen müssen. Dank Abzügen wie etwa der Krankenkassenbeiträge müssen Rentner oft erst ab einer monatlichen gesetzlichen Rente von 1 170 Euro über­haupt Steuern zahlen, wenn sie keine weiteren Einkünfte haben.

Tipp: Mit unserem Finanztest-Rechner für Steuern für Rentner können Sie einschätzen, welche steuerliche Belastung auf Sie zukommen wird.

Ausgaben helfen beim Steuern sparen

Rentner senken ihr zu versteuerndes Einkommen außerdem, indem sie Ausgaben geltend machen: zum Beispiel Versicherungs­beiträge, Spenden, Ausgaben für Medikamente und medizi­nische Behand­lungen. Auch Ausgaben für Hand­werker zählen.

Gesetzliche Rente und Steuern

Die Steuer, die Rentner auf ihre gesetzliche Rente zahlen müssen, richtet sich nach dem Jahr des Renten­beginns. Wer 2020 in den Ruhe­stand geht, erhält 20 Prozent seiner Rente steuerfrei. Wer schon 2005 in Rente war, bekam die Hälfte steuerfrei. Der Rentenfrei­betrag in Euro gilt immer auch für die folgenden Jahre. Die jähr­lichen Renten­erhöhungen müssen voll versteuert werden.

Riester-Rente und Steuern

Riester-Rente. Da Sparer mit der Riester-Rente in der Anspar­phase Steuern sparen konnten, müssen sie als Rentner auf die Riester-Rente Einkommens­steuer zahlen. Allerdings hängt die Versteuerung davon ab, welche der fünf Riester-Auszahlformen man wählt. Mehr zu den Gestaltungs­möglich­keiten bei der Riester-Rente in unserem Artikel Riester-Auszahlung im Steuercheck.

Betriebs­rente und Steuern

Auch auf Betriebs­renten aus Pensions­kassen, Pensions­fonds oder Direkt­versicherungen bezahlen Rentner Einkommens­steuer, egal ob sie eine Kapital­auszahlung oder Rentenzahlung wählen. Manche Betriebs­renten aus Direkt­zusagen oder Unterstüt­zungs­kassen werden steuerlich anders behandelt und bestimmte Frei­beträge ange­rechnet. Wurden die Beiträge zur betrieblichen Alters­vorsorge aus voll oder pauschal versteuertem Einkommen gezahlt, ist nur der nied­rigere Ertrags­anteil (siehe private Renten­versicherung) steuer­pflichtig. Wurde eine Direkt­versicherung vor 2005 abge­schlossen und der Arbeit­geber hat pauschal versteuerte Beiträge einge­zahlt, kann der Rentner die Summe heute steuerfrei ausgezahlt bekommen.

Private Renten­versicherung und Steuern

Bei einer Rentenzahlung ist nur der Ertrags­anteil steuer­pflichtig. Dieser Anteil richtet sich danach, wann der Sparer in Rente bezieht. Bei einem Renten­beginn mit 65 Jahren liegt der Ertrags­anteil bei 18 Prozent. Das heißt nur 18 Prozent der Rente müssen mit dem persönlichen Steu­ersatz versteuert werden.

Bei einer Kapital­auszahlung hängt die Versteuerung davon ab, wann die Versicherung abge­schlossen wurde.

Abschluss vor 2005. Die Kapital­auszahlung ist komplett steuerfrei, wenn:

  • Lauf­zeit mindestens zwölf Jahre
  • Mindestens fünf Jahre Beiträge gezahlt

Ansonsten werden auf die Zins­erträge 25 Prozent Abgeltung­steuer plus Solidaritäts­zuschlag und gegebenenfalls Kirchen­steuer fällig.

Abschluss seit 2005. Es müssen nur die Hälfte der Erträge mit dem persönlichen Steu­ersatz versteuert werden, wenn:

  • Lauf­zeit mindestens zwölf Jahre
  • Auszahlung frühestens mit 60 Jahren (Nach 2012 abge­schlossene Verträge: frühestens mit 62 Jahren)

Ansonsten werden auf die Zins­erträge 25 Prozent Abgeltung­steuer plus Solidaritäts­zuschlag und gegebenenfalls Kirchen­steuer fällig.

Kapital­lebens­versicherungen und Steuern

Bei einer Kapital­lebens­versicherung hängt die Versteuerung davon ab, wann die Versicherung abge­schlossen wurde.

Abschluss vor 2005. Die Kapital­auszahlung ist komplett steuerfrei, wenn:

  • Lauf­zeit mindestens zwölf Jahre
  • Mindestens fünf Jahre Beiträge gezahlt
  • Mindestens 60 Prozent der Beiträge als Todes­fall­summe vereinbart

Ansonsten werden auf die Zins­erträge 25 Prozent Abgeltung­steuer plus Solidaritäts­zuschlag und gegebenenfalls Kirchen­steuer fällig.

Abschluss seit 2005. Es müssen nur die Hälfte der Erträge mit dem persönlichen Steu­ersatz versteuert werden, wenn:

  • Lauf­zeit mindestens zwölf Jahre
  • Auszahlung frühestens mit 60 Jahren (Nach 2012 abge­schlossene Verträge: frühestens mit 62 Jahren)
  • Bei Vertrags­abschluss seit 1. April 2009 mindestens 50 Prozent der Beitrags­zahlung als Todes­fall­summe vereinbart

Ansonsten werden auf die Zins­erträge 25 Prozent Abgeltung­steuer plus Solidaritäts­zuschlag und gegebenenfalls Kirchen­steuer fällig.

Steuern auf Zinsen und Kapital­einkünfte

Kapital­erträge werden mit der sogenannten Abgeltungs­steuer versteuert. Erträge, die über dem „Sparerpausch­betrag“ von 801 Euro liegen, werden pauschal mit 25 Prozent zuzüglich Soli und eventuell Kirchen­steuer besteuert. Liegt der persönliche Steu­ersatz des Rentners unter 25 Prozent, kann er sich über die Steuererklärung Geld wieder­holen.

Was bleibt von 500 Euro Rente übrig?

Wer beispielsweise neben der gesetzlichen Rente noch 500 Euro an privater Altersrente erhält, muss darauf Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Das sind knapp 90 Euro im Monat. KVdR -Mitglieder sind von solchen Beiträgen verschont.

Was bleibt mir von 1000 Euro Rente übrig?

Nehmen wir weiter an, dass Sie ebenjene 1.000 Euro Rente im Monat beziehen, also 12.000 Euro im Jahr. Dann bleiben davon 2.400 Euro steuerfrei (20 Prozent von 12.000 Euro). Da es im Jahr 2021 keine Rentenerhöhung im Westen gab, bleibt das Ihr endgültiger Steuerfreibetrag.

Wie hoch darf meine Rente sein um steuerfrei zu bleiben?

Ein alleinstehender Rentner muss nur dann eine Einkommensteuererklärung abgeben, wenn das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt. Der Grundfreibetrag beträgt 8.820 Euro im Jahr 2017, 9.000 Euro im Jahr 2018, 9.168 Euro im Jahr 2019, 9.408 Euro im Jahr 2020 und 9.744 Euro im Jahr 2021.

Was bekommt man von der Rente abgezogen?

Rentenabzüge: Wie viel wird von der Rente abgezogen? Auf jede Rentnerin und jeden Rentner kommen Rentenabzüge von 7,3 % für die Krankenversicherung und 3,05 % (3,3 % für Kinderlose) für die Pflegeversicherung zu. Zusätzlich muss die Rente zum persönlichen Steuersatz versteuert werden.