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1 Grundlagen und Vertrag
Das Zusammenleben der Menschen unterliegt vielschichtigen, miteinander verbundenen
Ordnungen.
Das erleichtert das Leben zum wechselseitigen Vorteil und verhindert, dass es zu Streit und
Gewalttätigkeit kommt.
In diesem Kapitel werden Sie zuerst mit Grundbegriffen des Rechts konfrontiert und lernen
dann das wichtigste Instrument des Privatrechts, den Vertrag, kennen.
1.1 Recht, Bürgerliches Recht, Unternehmensrecht
Persönliche Schlagworte: (bearbeiten, häufige Schlag
1.1.1 Recht im objektiven und im subjektiven Sinn
Jeder Mensch kommt tagtäglich meistens völlig unbewusst mit dem "Recht" in Berührung.
Beispiel 1 Sie stehen in der Früh auf und schalten das Licht ein, drehen den Wasserhahn auf
und fahren mit den Öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit dem Auto zur Uni.
Für den Strom- und Wasserverbrauch haben Sie ein entsprechendes Entgelt zu bezahlen.
Tun Sie dies nicht, werden Sie auf Zahlung geklagt und mit einem rechtskräftigen Urteil kann
in ihr Vermögen Exekution geführt werden. Parken Sie ihr Auto im Parkverbot oder benützen
Sie die Verkehrsmittel, ohne das Benützungsentgelt zu bezahlen, müssen Sie, sofern Sie
"erwischt" werden, Strafe bezahlen.
Das "Recht" bzw "die Rechtsordnung" verbietet und belegt bestimmte unerwünschte
Verhaltensweisen mit negativen Rechtsfolgen.
Ganz allgemein versteht man unter der "Rechtsordnung" oder dem "Recht im objektiven
Sinn" die Summe der Rechtsnormen, die das menschliche Zusammenleben regeln und die
notfalls mit (staatlichem) Zwang durchgesetzt werden können.
Ein Beispiel für das objektive Recht ist das allgemeine Vertragsrecht oder das Aktienrecht.
Die dem Einzelnen vom objektiven Recht eingeräumten konkreten Befugnisse werden als
"subjektive Rechte" bezeichnet.
Beispiel 2 Der Stromlieferant hat einen gesetzlichen Anspruch auf Bezahlung des Entgelts.
Der Aktionär hat ein Teilnahme- und Auskunftsrecht in der Hauptversammlung der AG. Diese
Ansprüche können notfalls auch gerichtlich durchgesetzt werden.
Die Begriffe "Recht im objektiven Sinn" und "subjektive Rechte" sind somit eng miteinander
verknüpft. Die Gewährung von subjektiven Rechten ist ein wichtiges Instrument, um das
zentrale Prinzip der Privatrechtsordnung, die Privatautonomie, zu ermöglichen.
Der Mensch wird jedoch nicht allein durch staatliche Rechtsvorschriften geleitet. Moral und
Sitte kommt ebenfalls wesentlicher Einfluss auf das menschliche Verhalten zu.