Zuletzt überprüft: 12/09/2022
In einem EU-Land (In diesem Fall die 27 EU-Mitgliedstaaten) verkaufte Erzeugnisse in Fertigpackungen müssen auf der Verpackung Angaben zur Nennfüllmenge (Gewicht oder Volumen) des Inhalts tragen. Beispiele:
- Lebensmittel
- Getränke
- Kosmetika
- Reinigungsprodukte
Das neben der Nennfüllmenge angebrachte Zeichen „℮" belegt die Einhaltung der einschlägigen europäischen Rechtsvorschriften. Einzeln verkaufte Fertigpackungen mit einem vorab festgelegten konstanten Inhalt, der bei Flüssigkeiten als Volumen und bei anderen Erzeugnissen als Gewicht bestimmt wird, können Sie mit dem „℮" versehen. Gekennzeichnet werden können Produkte mit einer Inhaltsmenge innerhalb folgender Spanne:
- mindestens 5 g oder 5 ml
- höchstens 10 kg oder 10 Liter
Ist die Kennzeichnung obligatorisch?
Die Verwendung des ℮-Zeichens ist nicht verbindlich vorgeschrieben. Wenn Sie es jedoch auf Ihren Produkten anbringen lassen, können Sie diese in allen EU-Ländern verkaufen, ohne die Einhaltung nationaler Anforderungen prüfen zu müssen. Die Kennzeichnung zeigt, dass ein Produkt den EU-Vorschriften entspricht, die für die Angabe des Volumens oder des Gewichts sowie die von Anbietern von Produkten in Fertigpackungen anzuwendenden Messmethoden gelten.
Was ist zu beachten?
Um korrekte Mengenangaben zu gewährleisten, müssen die mit dem „℮" versehenen Verpackungen folgende Anforderungen erfüllen:
- Die in Verpackungen aus demselben Los durchschnittlich enthaltene Produktmenge muss mindestens der auf der Verpackung angegebenen Menge entsprechen.
- Die Nennfüllmenge bezieht sich nur auf das Erzeugnis. Verpackungen oder Materialien zum Schutz oder zur Handhabung des Produkts (z. B. der Stiel eines Lutschers), zu dessen Konservierung (z. B. Eis) oder zu dessen leichterer Nutzung (z. B. ein Tablett) gehören nicht dazu.
- Nur ein begrenzter Teil der Erzeugnisse in Fertigpackungen aus demselben Los darf eine geringere als die auf der Verpackung angegebene Menge enthalten. Dieser Fehler wird als „zulässige Minusabweichung" bezeichnet und ist
in Anhang 1 des einschlägigen EU-Rechtsakts festgelegt.
Warnhinweis
Das Vorhandensein des ℮-Zeichens bedeutet NICHT, dass die Produktmenge geschätzt wurde. Es bedeutet, dass Gewicht und Volumen gemäß den EU-Vorschriften und unter Verwendung von Instrumenten, die den Anforderungen der EU-Rechtsvorschriften entsprechen, gemessen wurden.
Wie ist das Zeichen anzubringen?
Das „℮" muss neben der Angabe des Gewichts oder Volumens auf die Verpackung aufgedruckt werden. Die Schrifthöhe sollte mindestens 3 mm betragen. Das „℮“ und die Mengenangabe sollten gut sichtbar und dauerhaft auf der Verpackung angebracht werden. Die Menge ist in Zahlen anzugeben, gefolgt von der Maßeinheit (Gramm, Kilogramm, Milliliter, Zentiliter oder Liter) oder ihrer Abkürzung (g, kg, ml, cl oder l).
Qualitätskontrollen und -überprüfungen
Als Abfüllbetrieb müssen Sie sicherstellen, dass die abgefüllten Verpackungen den Anforderungen entsprechen. Zu diesem Zweck müssen Sie
- amtlich anerkannte Messgeräte und Verfahren zum Abfüllen der Produkte verwenden
- über die von Ihnen durchgeführten Kontrollen Buch führen, um korrekte Messungen sicherzustellen
Als Importeur müssen Sie nachweisen, dass die von Ihnen importierten Fertigpackungen die Anforderungen erfüllen. Dieser Nachweis kann durch die Buchführung über die oben genannten Kontrollen erbracht werden.
Die nationalen Behörden kontrollieren, ob Ihre mit dem „℮" gekennzeichneten Produkte die Anforderungen erfüllen. Dies können sie an der Verpackungsanlage oder andernorts in der Vertriebskette tun.
Auskünfte zu spezifischen Anforderungen in einem bestimmten EU-Land und weitere Informationen über Inspektionen erhalten Sie bei den nationalen Behörden en .
Den kleinen unscheinbaren Buchstaben "e" werden Sie auf dem meisten Verpackungen entdecken, wenn Sie einen scharfen Blick auf das Etikett werfen. In der Regel steht das das kleine e vor oder hinter der Gewichtsangabe eines Produktes.
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Das e auf Verpackungen - das verbirgt sich hinter dem Buchstaben
Ist Ihnen das e auf den Verpackungen bisher noch nie aufgefallen, haben Sie nicht wirklich viel verpasst. Tatsächlich ist das e auch gar nicht unbedingt für den Konsumenten gedacht.
- Das mysteriöse e beruht auf einer EU-Richtlinie. Die sogenannte Fertigpackungsrichtlinie existiert bereits seit 1976 und soll natürlich etwas vereinfachen. In dem Fall den Handel innerhalb der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft.
- Hinter dem e versteckt sich der französischen Begriff quantité estimée. Quantité estimée bedeutet so viel wie veranschlagte, geschätzte Menge.
- Natürlich sind die Hersteller gesetzlich verpflichtet, korrekte Angaben zu ihren Produkten zu machen. Das gilt für die Mengenangabe genauso wie für die Inhaltsangabe. Allerdings muss bei der industriell vorgenommen Abfüllung berücksichtigt werden, dass es immer mal zu Abweichungen kommen kann.
- Diese Abweichungen dürfen eine gewisse Toleranzgrenze selbstverständlich nicht überschreiten. In einer 2 Liter Flasche dürfen sich nicht lediglich 1,5 Liter befinden, nur weil ein e vor bzw. hinter der Liter-Angabe steht.
- Zudem darf das e ausschließlich bei Waren mit einer Füllmenge von mindestens fünf Gramm bzw. Milliliter verwendet werden. Die zulässige Höchstgrenze beträgt maximal zehn Kilogramm bzw. Liter.
Das bedeutet das e für den Warenhandel
Wie bereits angedeutet, ist das unscheinbare e-Zeichen auf den Verpackungen eher für die Händler als für die Verbraucher gedacht. Konkret soll das e dazu beitragen, den Handel innerhalb der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft deutlich zu vereinfachen.
- Mit dem e auf der Verpackung bestätigt der Hersteller, dass er die geltenden gesetzlichen Vorgaben bezüglich der Füllmenge einhält. Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft vertraut darauf und dementsprechend werden Waren, die mit dem e gekennzeichnet sind, in der Regel nicht mehr überprüft.
- Lediglich wenn der Verdacht aufkommt, dass mit den Waren etwas nicht in Ordnung ist, werden Kontrollen durchgeführt. Ansonsten finden die Überprüfungen der Produkte in den Herstellerländern statt und die anderen Staaten verlassen sich darauf.
- Möchten Sie also ein Produkt lediglich in Ihrem Heimatland verkaufen und nicht innerhalb der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, können Sie auf das EWG-Zeichen verzichten.
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Was es sonst noch so für Einfuhrbestimmungen für Waren nach Deutschland gibt, haben wir im folgenden Artikel zusammengestellt.
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