Was bedeuten die zahlen neben der führerschein klasse

Führerschein Erklärung Was bedeuten die Angaben auf der Vorder- und Rückseite vom Führerschein?

Auf deinem Führerschein sind neben deinem Namen und den weiteren Angaben zu deiner Person auch einige andere Zahlen und Daten, wie beispielsweise die Schlüsselzahlen abgedruckt. Viele wissen nicht direkt, was diese Angaben bedeuten. Deshalb haben wir eine übersichtliche EU-Führerschein-Erklärung für dich! 

Im Bild rechts siehst du, wo du die Schlüsselzahlen auf dem Führerschein findest. Was sie bedeuten, erfährst du auf dieser Seite.

Was bedeuten die zahlen neben der führerschein klasse

Die Führerschein-Rückseite Eine Erklärung

Du findest auf der Führerschein-Rückseite in erster Linie eine Tabelle, in der alle weiteren Angaben zur Fahrerlaubnis des Führerscheininhabers aufgeführt werden. Unter der Nummer 9 werden zunächst alle Führerscheinklassen aufgelistet, die es gibt. In der Spalte mit der Nummer 10 findest du dann das Datum der Fahrerlaubniserteilung. Hinter jeder Klasse, für die du eine Fahrerlaubnis erworben hast, ist das Datum in dieser Spalte aufgeführt. Ist hinter einer Klasse auf deinem Führerschein ein Sternchen eingetragen, hat das zu bedeuten, dass dein Führerschein bereits gedruckt wurde, bevor die entsprechenden Prüfungen bestanden wurden.

Das Datum wird dann nachträglich im Feld 14 (oben links) eingetragen. In der nächsten Spalte mit der Ziffer 11. sind die Ablaufdaten für die einzelnen Führerscheinklassen aufgeführt. In der Spalte 12 folgen nun die zunächst sehr verwirrend aussehenden Zahlen. Diese werden Schlüsselzahlen genannt. Sie stehen für die bei dem jeweiligen Führerschein geltenden Beschränkungen und Auflagen. Außerdem werden für den Führerschein auch Zusatzangaben anhand der Schlüsselzahlen aufgelistet. Hier findest du eine Übersicht, was die in der EU geltenden Zahlen bedeuten.

Schlüsselzahlen Übersicht und Erklärung

Es gibt eine Vielzahl an Schlüsselnummern, die sich in ihrer genauen Bedeutung teils stark und teils nur sehr gering unterscheiden. Hier findest du einen Überblick zu allen Schlüsselzahlen und ihren Definitionen.

SchlüsselzahlBedeutung der Schlüsselzahl
01 Sehhilfe und/oder Augenschutz, falls durch ärztliches Gutachten ausdrücklich gefordert:
01.01 Brille
01.02 Kontaktlinsen
01.03 Schutzbrille
02 Hörhilfe/Kommunikationshilfe
03 Prothese/Orthese der Gliedmaßen
05 Fahrbeschränkung aus medizinischen Gründen:
05.01 Nur bei Tageslicht
05.02 In einem Umkreis von … km des Wohnsitzes oder innerorts/innerhalb der Region …
05.03 Ohne Beifahrer/Sozius
05.04 Beschränkt auf eine höchstzulässige Geschwindigkeit von nicht mehr als … km/h
05.05 Nur mit einem Beifahrer, der im Besitz der Fahrerlaubnis ist
05.06 Ohne Anhänger
05.07 Gilt nicht auf Autobahnen
05.08 Kein Alkohol
10 Angepasste Schaltung
15 Angepasste Kupplung
20 Angepasste Bremsmechanismen
25 Angepasste Beschleunigungsmechanismen
30 Angepasste kombinierte Brems- und Beschleunigungsmechanismen
35 Angepasste Bedienvorrichtungen
40 Angepasste Lenkung
42 Angepasste(r) Rückspiegel
43 Angepasster Fahrersitz
44 Anpassungen des Kraftrades:
44.01 Bremsbetätigung vorn/hinten mit einem Hebel
44.02 (Angepasste) handbetätigte Bremse
44.03 (Angepasste) fußbetätigte Bremse
44.04 Angepasste Beschleunigungsmechanismen
44.05 Angepasste Handschaltung und -kupplung
44.06 Angepasster Rückspiegel
44.07 Angepasste Kontrolleinrichtungen
44.08 Sitzhöhe muss ermöglichen, dass mit beiden Füßen eine Berührung des Bodens möglich ist.
45 Kraftrad nur mit Beiwagen
46 Nur dreirädrige Kraftfahrzeuge
50 Nur ein bestimmtes Fahrzeug (Fahrzeugidentifizierungsnummer)
51 Nur ein bestimmtes Fahrzeug (amtliches Kennzeichen)
70 Umtausch des Führerscheins Nummer …, ausgestellt durch … (EU-Unterscheidungszeichen, im Falle eines Drittstaates UNECE-Unterscheidungszeichen des Ausstellungsstaates, jedoch nur anzuwenden bei Umtausch auf Grund von Anlage 11)
71 Duplikat des Führerscheins Nummer … (EU-Unterscheidungszeichen, im Falle eines Drittstaates UNECE-Unterscheidungszeichen)
72 Nur Fahrzeuge der Klasse A mit einem Hubraum von maximal 125 cm³ und einer Motorleistung von maximal 11 kW (A1)*
73 Nur für vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse B (B1)
74 Nur Fahrzeuge der Klasse C mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 7.500 kg (C1)*
75 Nur Fahrzeuge der Klasse D mit maximal 16 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (D1)*
76 Nur Fahrzeuge der Klasse C mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 7.500 kg (C1), die einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mindestens 750 kg mitführen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12.000 kg und die zulässigen Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen (C1E)*
77 Nur Fahrzeuge der Kategorie D mit maximal 16 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (D1), die einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg mitführen, sofern a) das zulässige Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination 12.000 kg und das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen und b) der Anhänger nicht zur Personenbeförderung verwendet wird (D1E)*
78 Keine Fahrzeuge, die über ein Kupplungspedal (oder, bei Fahrzeugen der Klassen A, A2 und A1 über einen von Hand zu bedienenden Kupplungshebel) verfügen, das/der vom Fahrer beim Anfahren oder Anhalten des Kraftfahrzeugs sowie beim Gangwechsel bedient werden muss.
79 (...) Nur Fahrzeuge, die den in Klammern angegebenen Spezifikationen entsprechen, bei Anwendung von Artikel 13 der Richtlinie 2006/126/EG.
79 (C1E > 12 000 kg, L ≤ 3) Beschränkung der Klasse CE auf Grund der aus der bisherigen Klasse 3 resultierenden Berechtigung zum Führen von dreiachsigen Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und über 12.000 kg Gesamtmasse und von Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und zulassungsfreien Anhängern, wobei die Gesamtmasse mehr als 12.000 kg betragen kann und von dreiachsigen Zügen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger, bei denen die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs übersteigt (nicht durch C1E abgedeckter Teil). Die genannten Berechtigungen gelten nicht für Sattelzüge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t. Der Buchstabe L steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl an Achsen.
79 (S1 ≤ 25/7 500 kg) Begrenzung der Klassen D und DE auf Kraftomnibusse mit 24 Fahrgastplätzen oder höchstens 7.500 kg zulässiger Gesamtmasse, auch mit Anhänger. Die Angabe S1 steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl an Sitzplätzen, einschließlich Fahrersitz.
79 (L ≤ 3) Beschränkung der Klasse CE auf Kombinationen von nicht mehr als drei Achsen. Der Buchstabe L steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl an Achsen.
79.01 Nur zweirädrige Fahrzeuge mit oder ohne Beiwagen
79.02 Nur dreirädrige Fahrzeuge der Klasse AM oder vierrädrige Leichtfahrzeuge der Klasse AM
79.03 Nur dreirädrige Fahrzeuge
79.04 Nur Fahrzeugkombinationen aus dreirädrigen Fahrzeugen und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 750 kg.
79.05 Krafträder der Klasse A1 mit einem Leistungsgewicht von über 0,1 kW/kg
79.06 Fahrzeuge (Fahrzeugkombination) der Klasse BE, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers mehr als 3.500 kg beträgt.
80 Nur für Inhaber einer Fahrerlaubnis für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
81 Nur für Inhaber einer Fahrerlaubnis für zweirädrige Krafträder der Klasse A, die unter 21. Jahre alt sind.
90 Codes, die in Kombination mit Codes für an dem Fahrzeug vorgenommene Anpassungen verwendet werden.
95 Kraftfahrer, die Inhaber eines Befähigungsnachweises sind und die Befähigungspflicht nach dem Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Kraftfahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr bis zum … erfüllt [zum Beispiel: 95(01.01.14)].
96 Fahrzeugkombinationen aus Fahrzeugen der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse einer derartigen Kombination mehr als 3.500 kg, jedoch nicht mehr als 4.250 kg beträgt.

Vorderseite vom Führerschein Eine Erklärung zum Führerschein-Aussehen

Die Vorderseite des Führerscheins ist relativ einfach aufgebaut. Auf der linken Hälfte ist das Foto des Führerscheininhabers zu sehen. Daneben stehen einige Zahlen, hinter denen weitere Angaben zur Person aufgelistet werden. Die folgenden Daten werden unter den jeweiligen Nummern aufgeführt:

  • 1. Nachname
  • 2. Vorname(n)
  • 3. Geburtsdatum und -ort
  • 4a. Ausstellungsdatum
  • 4b. Ablaufdatum (bei neuen EU-Führerscheinen)

  • 4c. Ausstellungsbehörde
  • 5. Führerscheinnummer
  • 7. Unterschrift des Führerscheininhabers
  • 8. Wohnort (dieser wird auf deutschen Führerscheinen nicht angegeben)
  • 9. erteilte Fahrerlaubnisklassen

Gut zu wissen!

Die Nummer 6. steht für das Lichtbild. Sie ist jedoch nicht extra abgedruckt. Auf der Füherschein-Rückseite ist eine Erklärung zur Bedeutung der Nummern noch einmal aufgeführt.

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