Was bedeute elementschaden

Es gibt Schäden, deren Entstehung wir nicht verhindern oder beeinflussen können. Zu diesen gehören solche, die aufgrund schädlicher Naturereignisse verursacht werden. Naturgewalten sind unberechenbare Phänomene. Wir sind ihnen machtlos ausgeliefert. Schäden, die durch solche Naturgewalten entstehen, werden in der Versicherungswirtschaft als Elementarschäden bezeichnet.

Inhaltsverzeichnis

  • Was zählt zu den Naturgewalten?
  • Wie groß ist das Ausmaß von Elementarschäden?
  • Welche Risiken werden abgedeckt?
  • Gibt es Risiken, die nicht abgedeckt werden?
    • Mit welchen Elementarschäden muss in Zukunft gerechnet werden?
  • Elementarschaden: Wie hoch ist das Risiko?
    • Worauf sollten Anwohner achten?

Was zählt zu den Naturgewalten?

Folgende Naturereignisse können Verursacher eines Elementarschadens sein:

  • Sturm bzw. Sturmflut
  • Überschwemmungen bzw. Hochwasser
  • Hagel
  • Erdbeben und Erdrutsche
  • Schneedruck und Lawinen
  • Vulkanausbrüche

Das Schadensrisiko lässt sich nur schwer kalkulieren. Deshalb gibt es auf dem Gebiet der Elementarversicherung weniger Versicherer als anderswo. Einige haben sich jedoch Gedanken über ein effizientes Verteilungsmanagement gemacht, um Risiken besser kalkulieren zu können.

Die Lösung: Man bietet Elementarschaden Versicherungen in Paketen an. Dies bedeutet: Das Risiko wird auf ein entschieden breiteres Territorium verteilt als bei einem Einzelnen Modell.

Ein Beispiel: Die Police enthält einen Versicherungsschutz vor Sturmfluten und Lawinen. Dabei ist ein bayerischer Bauer ebenso gegen Sturmfluten versichert wie einer aus Ostfriesland, ob wohl so etwas in Bayern kaum auftritt. Anders herum wird der ostfriesische Bauer gegen Lawinen versichert, selbst wenn diese an der Küste eher untypisch sind.

Bei solchen Verträgen ist es vollkommen gleich, wer die Elementarschaden Versicherung abgeschlossen hat. Die Streuung der Risiken bewirkt, dass der Tarif für die versicherten günstiger ist. Andererseits sind diese Versicherungspakete für den Versicherer besser kalkulierbar.

Wie groß ist das Ausmaß von Elementarschäden?

Die Schadensspanne reicht von kleinen Beschädigungen bis zur vollständigen Zerstörung des betroffenen Grundbesitzes bzw. Inventars. Die folgende Liste zeigt einige der häufigsten Naturgewalten und die dadurch verursachten Elementarschäden:

  • Sturm: deckt Häuser ab, lässt Regen eindringen und entwurzelt Bäume. Diese können auf Häuser fallen und großen Schaden anrichten.
  • Überschwemmung: Keller laufen voll. Starkregen oder Hochwasser überflutet Grundstücke. Rückstaus in Ableitungsrohren drücken Wasser in Gebäude. Innenräume werden beschädigt oder zerstört.
  • Erdsenkung: Wenn es tagelang ununterbrochen regnet, kann die Erde ins Wanken geraten. Sie prallt an Häusern ab oder lässt sie unter sich absacken. Es bilden sich unterirdische Löcher, welche Bauwerke und Autos regelrecht verschlingen.
  • Hagel: Fenster und Dachziegel werden beschädigt oder zerstört. Ebenso kann der Putz von Außenfassaden Schaden nehmen.
  • Lawinen und Schneedruck: Große Schneemengen drücken Hausdächer ein.

Welche Risiken werden abgedeckt?

Vorweg: Wir sprechen hier nicht von kleineren Sturm und Hagel Schäden, welche eventuell von der Wohngebäude- oder Hausratversicherung übernommen werden. Die Rede ist von einem freiwilligen Zusatzbaustein, der Kunden als erweiterte Elementarversicherung angeboten wird. In den folgenden Fällen kommt die Elementarversicherung für einen entstandenen Elementarschaden auf:

  • Hochwasser
  • Überschwemmungen
  • Starkregen
  • Rückstau
  • Erdbeben
  • Erdrutsch
  • Erdsenkung
  • Schneedruck
  • Lawinen
  • Vulkanausbruch

Gibt es Risiken, die nicht abgedeckt werden?

Wenn ein Elementarschaden gemeldet wird kann es vorkommen, dass die Elementarversicherung ihn nicht als solchen anerkennt. Dies kann in folgenden Fällen eintreten:

  1. Überschwemmungen durch Grundwasser: Wird als Elementarschaden anerkannt, wenn es zu Beschädigungen durch oberirdischen Anstieg gekommen ist. Die Versicherung greift nicht, wenn der Wasserspiegel aus dem Untergrund heraus gestiegen ist und den Keller unter Wasser gesetzt hat.
  2. Beschädigung bzw. Zerstörung durch Erdbeben oder Erdrutsch: Könnte auf menschliches Versagen zurückzuführen sein. Dies mag erst einmal unglaublich klingen. Doch als Elementarschaden gilt so etwas nur, wenn sich eine Naturkatastrophe ereignet hat. Wurde jedoch der Schaden durch Erd- oder Bergbau Arbeiten verursacht, muss der Besitzer des Grundstücks dafür selbst aufkommen.
  3. Beschädigungen durch Schneedruck: Auch hier kann es zu Streitigkeiten mit der Versicherung kommen. Der Schaden durch eine Lawine oder übermäßig starken Schneefall ist zweifellos als Elementarschaden zu behandeln. Problematisch wird es aber, wenn Schneemassen von Bäumen gerutscht sind.
  4. Schäden an Garten- und Ferienhäusern: Solche Gebäude gelangen leider nicht in den Versicherungsschutz einer Elementarschaden Versicherung. Gleiches gilt für freistehende Garagen.

Mit welchen Elementarschäden muss in Zukunft gerechnet werden?

Wie wir wissen, wirft der Klimawandel schon seit einigen Jahren seine Schatten voraus. Dies haben Wetterexperten herausgefunden. Dadurch ist zunehmend mit Wetterextremen zu rechnen, die sich in Zukunft wahrscheinlich noch verstärken werden. Das zeigt uns auch schon die Entwicklung der letzten Jahre. Es ereignen sich zunehmend Unwetter mit orkanartigen Stürmen und Starkregen-Demnach müssen die Versicherungsagenturen auch immer öfter Meldungen von Elementarschäden entgegennehmen und bearbeiten.

Elementarschaden: Wie hoch ist das Risiko?

Vor allem wer in einem Risikogebiet für Naturgefahren lebt muss immer damit rechnen, dass an seinem Domizil ein Elementarschaden entsteht. Mieter sind dabei ebenso gefährdet wie Haus bzw. Immobilien-Eigentümer. Die Landesregierungen schätzen jeweils für ihr Bundesland das Risiko von Elementarschäden durch Hochwasser oder Erdbeben ab. Jeder Elementarschaden der durch Starkregen, Rückstau und Überschwemmungen entsteht, wird in einem Schadensdaten-Sammelsystem registriert und festgehalten. Dieses bezeichnet man als „Zonierungssystem für Überschwemmungen, Stau und Starkregen“, (abgekürzt „ZÜRS Geo). Es wird in vier Gefahrenklassen, (GK), eingeteilt. Dies geschieht auf Basis der gesammelten Schadensdaten.

Folgende Daten wurden für die jeweiligen Gefahrenklassen statistisch erfasst:

  • Klasse 1: Ein Hochwasser Vorkommnis in 200 Jahren oder seltener.
  • Klasse 2: Alle 50 bis 200 Jahre kann sich ein Hochwasser ereignen.
  • Klasse 3: Alle 10 bis 50 Jahre kommt es zu einer Hochwasserkatastrophe.
  • Klasse 4: In diesem Risikogebiet ist alle 10 Jahre oder öfter mit einem Hochwasser zu rechnen.

Worauf sollten Anwohner achten?

Die soeben aufgeführten Angaben beschränken sich in erster Linie auf Hochwasser durch übertretende Bäche und Flüsse. Nicht aber auf zonenübergreifende Naturgefahren. Zu diesen gehört beispielsweise Starkregen, der Überschwemmungen und Erdabsenkungen zur Folge haben kann. Dieser könnte überall niedergehen und den einen oder anderen Elementarschaden verursachen.

Wie bereits erwähnt nimmt die Tendenz zu. Nicht nur die Anzahl der Elementarschäden erhöht sich. Auch die Schadenshöhe. In den Jahren 2015 und 2016 erhöhten sich die Summen teilweise um das zehnfache.

Hier ein kleiner Vergleich:

Im Jahre 2008 wurden rund 40.000 Elementarschäden verzeichnet. Dabei schlug jeder einzelne Elementarschaden mit einer durchschnittlichen Schadenssumme von 2340 Euro zu buche. Das Katastrophenjahr 2013 bescherte uns hingegen 110.000 Elementarschäden. Die Schadenshöhe betrug jeweils 7212 Euro. Bei dieser Angabe handelt es sich ebenfalls um einen Durchschnittswert.

Die Naturgewalten nehmen immer stärkere Ausmaße an. Es findet demnach nicht mehr der gewohnte Wechsel zwischen schadensarmen und schadensreichen Jahren statt. Bislang sorgte dieser für einen gewissen Ausgleich. Doch nun werden Die Abstände stetig kürzer, und die schadensreichen Jahre überwiegen. Aus diesem Grunde wird vor allem Haus- und Grundstücksbesitzern dringend empfohlen, eine Elementarschaden-Versicherung abzuschließend. Hierbei handelt es sich um eine Zusatz-Police, in der alle Risiken enthalten sind, welche von Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen nicht abgedeckt werden.

Wer sich nicht ausreichend gegen Elementarschäden versichert hat, bekommt womöglich vom Staat keine Entschädigung, wenn er Opfer einer Naturkatastrophe wie Hochwasser oder Erdbeben wird. Auch in einem Mietverhältnis kann es Schwierigkeiten geben. Denn selbst wenn der Vermieter ausreichend versichert ist, werden bei einer Schadensanzeige nur Elementarschäden am Mietshaus berücksichtigt. Nicht aber das Inventar in den einzelnen Wohnungen.

Was fällt alles unter Elementarschäden?

Mit der Elementarschadenversicherung kannst Du Dich gegen Schäden aufgrund von Überschwemmungen (Flusshochwasser, Starkregen), Lawinen, Erdrutsch oder Erdbeben absichern. Diese Absicherung gegen Elementarschäden kannst Du zusätzlich zur Wohngebäude- oder Hausratversicherung abschließen.

Was zahlt die Versicherung bei Elementarschäden?

Die Hausratversicherung mit erweiterter Naturgefahrendeckung (Elementarschadenversicherung) sichert den kompletten Hausrat ab: Sie übernimmt die Reparaturkosten für das gesamte beschädigte Inventar. Sie erstattet den Wiederbeschaffungspreis, wenn das Hab und Gut komplett zerstört wurde.

Wann zahlt elementarversicherung nicht?

Was deckt die Elementarversicherung nicht ab? Nicht versichert sind Schäden durch eine Sturmflut und Schäden durch Grundwasser, das z. B. stark gestiegen ist und dann von unten in das Mauerwerk eines Kellers eindringt.

Ist Regen ein Elementarschäden?

Schäden, die durch Überschwemmungen, etwa durch Starkregen, am Gebäude oder Ihrem Inventar verursacht werden, zählen zu den Elementarschäden und können bei der Allianz mitversichert werden.