Wann muss die zuzahlung zur reha bezahlt werden

Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger trägt die Kosten für Reise, Unterkunft, Verpflegung, ärztliche Betreuung, therapeutische Leistungen und medizinische Anwendungen. An diesen Kosten müssen Sie sich beteiligen, aber nur, wenn Sie eine stationäre Leistung in Anspruch nehmen. Die Zuzahlung beträgt höchstens 10 Euro pro Tag für längstens 42 Tage, bei einer Anschlussrehabilitation für längstens 14 Tage im Kalenderjahr. Wenn Sie in einem Jahr bereits Rehabilitationsleistungen - auch von der Krankenkasse - in Anspruch genommen haben, werden alle Tage der Zuzahlung berücksichtigt und gegenseitig angerechnet.

Haben Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet oder beziehen Sie während der Rehabilitation Übergangsgeld vom Rentenversicherungsträger, so brauchen Sie keine Zuzahlung zu leisten.

Die Zuzahlung ist von der jeweiligen Einkommenssituation abhängig und ist nach dem zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Recht zu leisten. Viele Patienten können sich ganz oder teilweise davon befreien lassen (s. Informationen und Formulare unten). Das Antragsformular dafür erhalten Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger oder können es auf unserer Webseite herunterladen.

Monatliches Nettoeinkommenkalendertäglicher Zuzahlungsbetrag im Kalenderjahr 2021 und 2022
unter 1.317 Eurokeine Zuzahlung
ab 1.317 Euro5,00 Euro
ab 1.447,60 Euro6,00 Euro
ab 1.579,20 Euro7,00 Euro
ab 1.710,80 Euro8,00 Euro
ab 1.842,40 Euro9,00 Euro
ab 1.974 Euro10,00 Euro

Benötigen Sie weitere Informationen zu den Zuzahlungen, so wenden Sie sich bitte an eine unserer Auskunfts- und Beratungsstellen oder nutzen unser Servicetelefon.

Wann ist die Zuzahlung zur Reha fällig?

An diesen Kosten müssen Sie sich beteiligen, aber nur, wenn Sie eine stationäre Leistung in Anspruch nehmen. Die Zuzahlung beträgt höchstens 10 Euro pro Tag für längstens 42 Tage, bei einer Anschlussrehabilitation für längstens 14 Tage im Kalenderjahr.

Wann muss g0161 ausgefüllt werden?

Letztlich brauchen Sie den Antrag nur ausfüllen und einreichen, wenn Sie eine Zuzahlungsbefreiung nicht selbst von vorn herein ausschließen können. Gerne beraten wir Sie persönlich. Hier geht es zu den Beratungsangeboten der Deutschen Rentenversicherung.

Was muss ich zur Reha zuzahlen?

Für eine stationäre medizinische Reha-Maßnahme beträgt die Zuzahlung 10 € täglich für maximal 42 Tage innerhalb eines Kalenderjahres. Wird die medizinische Reha-Maßnahme als Anschlussrehabilitation erbracht, ist die Zuzahlung von 10 € auf maximal 14 Tage innerhalb eines Kalenderjahres begrenzt.

Wie viel kostet eine 3 wöchige Reha?

Die Kosten betragen für 1 Woche 585 Euro, für 2 Wochen 1170 Euro und für 3 Wochen 1750 Euro.