Wann ist es sinnvoll Aktien mit Verlust zu verkaufen?

Die Aktienmärkte dümpeln vor sich her oder fallen. Kurse fallen, weil Anleger ihre Werte losschlagen. Doch wann ist es richtig zu verkaufen und was hilft bei der Entscheidung?

Es gibt einfache Weisheiten, denen man folgen kann, wenn man überlegt Aktien zu verkaufen. Börsenguru André Kostolany hat gesagt: „Ist die Börse 'talk of the town', wird überall, auf Partys, im Büro, ja sogar an der Bushaltestelle, nur über Aktien gesprochen, dann ist der Börsenkrach nicht mehr weit.“

Warren Buffett, als langfristigen Investor, interessieren Kursänderungen hingegen nicht. Für ihn ist es nichts weiter als Lärm, den man ignorieren sollte.

Wer jedoch eine aktive Aktienstrategie verfolgt, sollte wissen, wann der richtige Zeitpunkt gekommen ist sich von einem Wertpapier zu trennen, das Verluste fährt. Denn Verlustbegrenzung ist ebenso essenziell wie eine Risikostreuung des Depots mit mehreren Positionen.

Aktie verkaufen - Verlust eingrenzen

Es ist sinnvoll die Aktie abzustoßen und Verluste zu realisieren, als einer falschen Hoffnung nachzurennen, denn es kann schlimmer kommen. Um einen Verlust von 30 Prozent wieder wett zu machen, ist ein Kursanstieg von 43 Prozent nötig. Bei 50 Prozent Kursrückgang sind es gar 100 Prozent. Dann wird es schwierig!

Zusätzlich verschenkt der Anleger Chancen auf Rendite, wenn er das Kapital an anderer Stelle anlegen würde. Ohne Risikomanagement geht es nicht. Welche Hilfsmittel gibt es Verluste zu begrenzen?

Stop-Loss-Order macht es einfach, aber nicht immer richtig

Sogenannte Stop-Loss-Orders sind automatische Verkaufsaufträge, die der Anleger festlegen kann. Hier wählt man zum Beispiel einen Kurs unterhalb des Einstiegspreises zum Beispiel 10 Prozent, um die Verluste zu begrenzen. Um auf Null rauszukommen ist nur ein Kursanstieg von 11 Prozent notwendig. Eine Automatisierung ist natürlich recht simpel, doch auch nicht immer sinnvoll.

Der Verkauf einer Aktie kostet ebenso viel Aufwand und Überwindung wie der Kauf einer Aktie! Anleger sollten den Wert vor der Verkaufsentscheidung überprüfen und dabei klären, ob sie diesen mit den Fundamentaldaten der Firma zu diesem Zeitpunkt wiederkaufen würden. Sind die Zukunftaussichten nach wie vor gut? Wird dies mit „Ja“ beantwortet, sollte den Wert gehalten werden.

Buy-The-Dip-Strategie statt Ausstieg

Aktien werfen zudem eine regelmäßige Dividende ab und können in einer Schwächephase auch noch gewinnbringend sein. Manchmal lohnt es sich sogar nachzukaufen, wenn man weiterhin vom Wert überzeugt ist und er günstig ist.

Bei der sogenannten Buy-The-Dip-Strategie geht es um Schnäppchenjagd bei kurzfristigen Kursrückgängen beziehungsweise Korrekturen. Sie ist in den vergangenen zehn Jahren der Hausse zu einer gängigen Strategie der Anleger geworden. Beim Nachkauf sinkt der Durchschnittseinstandspreis einer Aktie, das heißt ihr Paket verbilligt sich.

Achtung: Bei jedem Kauf oder Verkauf fällt eine Ordergebühr an, die abhängig von der jeweiligen Depotbank unterschiedlich hoch sein kann.

Im Video: Deutscher Einzelhandel in Not: Bei diesen Produkten ist Amazon ein echter Gigant

igo

"No risk, no fun!" lautet die Devise vieler Aktionäre. Geht die Kapitalanlage in Aktien allerdings schief und man fährt Kursverluste ein, können diese steuerlich genutzt werden. Hier die wichtigsten Steuerspielregeln rund um das Thema Aktienverluste.

Wann ist es sinnvoll Aktien mit Verlust zu verkaufen?
Aktienverluste lassen sich unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend machen. - © Engdao - stock.adobe.com

Ob es der Krieg in der Ukraine oder die Corona-Krise ist, in den vergangenen Jahren haben viele Faktoren die Kurse an den Aktien rauf und runter gejagt. Viele Anleger haben Verluste gemacht.

In der Praxis stellen sich deshalb viele Privataktionäre die Frage, wie sie Aktienverluste steuerlich geltend machen können.

Sind nur realisierte Verluste interessant?

Kursverluste alleine werden steuerlich nicht berücksichtigt. Hat ein Aktionär seine Aktien trotz Kursverluste behalten, können die Verluste nicht mit anderen Aktiengewinnen steuersparend verrechnet werden. Verluste sind nur steuerlich nutzbar, wenn Aktien tatsächlich mit Verlust verkauft wurden.

Kleine Einschränkung: Wurden Aktien verkauft, die vor Einführung der Abgeltungsteuer, also vor 2009, ins Depot genommen wurden, stellen die Verluste "Privatvergnügen" dar und werden steuerlich ignoriert.

Beispiel: Hans Müller hat Kursverluste in Höhe von 4.000 Euro zu verschmerzen, verkauft aber nicht.

Folge: Die Kursverluste gelten steuerlich als nicht entstanden.

Variante 1: Sarah Bauer verkauft Aktien und erzielt dabei Kursverluste in Höhe von 3.000 Euro.

Folge: Diese Verluste sind steuerlich mit anderen Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechenbar.

Variante 2: Frank Heinze verkauf Aktien mit 2.000 Euro Verlust, die er seit 2007 im Depot hat.

Folge: Dieser Verlust fällt unter den Tisch, weil die Aktien vor Einführung der Abgeltungsteuer gekauft wurden.

Sonderfall bei wertloser Ausbuchung von Aktien aus dem Depot

Bucht die Bank wertlose Aktien aus einem privaten Depot aus, muss das Finanzamt nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs auch solche Verluste steuerlich berücksichtigen.

Hier sind jedoch steuerlich die folgenden beiden Besonderheiten zu beachten:

  • Verlustverrechnung: Solche Verluste dürfen mit allen positiven Kapitalerträgen steuersparend verrechnet werden, nicht nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen.
  • Betragsmäßige Beschränkung: Verluste aus der Ausbuchung wertloser Aktien dürfen aber nur bis zu einem Betrag von 20.000 Euro pro Jahr mit positiven Kapitalerträgen ausgeglichen werden.

Verlustverrechnungsverbot mit ­Zinsen und Dividenden

Bei Verlusten aus Aktienverkäufen gilt eine Besonderheit: Realisierte Veräußerungsverluste sind nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechenbar. Eine steuersparende Verrechnung mit Dividenden oder Zinsen ist nicht möglich.

Beispiel: Hanna Heller hat nur ein Aktiendepot bei der X-Bank. 2020 erzielte sie aus Aktienverkäufen einen Verlust von 3.000 Euro. Die Bank hat für Dividenden in Höhe von 2.000 Euro aus demselben Depot Abgeltungsteuer einbehalten.

Folge: Obwohl es sich um dasselbe Depot handelt, dürfen die Verluste aus den Aktienverkäufen nicht mit den Kapitalerträgen aus Dividendengutschriften verrechnet werden.

Praxis-Tipp: Das ist jedoch umstritten. Nachdem der Bundesfinanzhof Zweifel gegen dieses Steuerspielregel angemeldet hat, landete diese Streitfrage nun vor dem Bundesverfassungsgericht. Steuerbescheide ergeben deshalb seither nur noch vorläufig nach § 165 Abgabenordnung. Das bedeutet: Bescheide können noch geändert werden, wenn die Karlsruher Verfassungsrichter grünes Licht geben, dass durch Verkauf realisierte Aktienverluste auch mit Zinsen und Dividenden steuersparend verrechnet werden dürfen (BMF, Schreiben v. 31.1.2022, Az. IV A 3 – S 0338/19/10006:001).

Verlustnutzung: Zwei Möglichkeiten

Können Verluste aus Aktienverkäufen im gleichen Jahr nicht mit Aktiengewinnen bei derselben Bank verrechnet werden, gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Die Bank stellt die Verluste fest und verrechnet diese in den nächsten Jahren mit anfallenden Aktiengewinnen.
  • Hat der Aktionär bei einer anderen Bank Aktiengewinne, kann er eine steuersparende Saldierung der Verluste und Gewinne im Rahmen der Einkommensteuererklärung beantragen. Dazu muss er die Anlage KAP ausfüllen und bis spätestens 15. Dezember des betreffenden Steuerjahres eine Verlustbescheinigung bei der Bank beantragen. Ohne die Verlustbescheinigung bleiben die Verluste bei der Bank und eine Verlustverrechnung im Steuerbescheid ist tabu.

Beispiel 1: Aktionär Mirko Becker erleidet beim Verkauf von Aktien einen Verlust von 1.500 Euro. Da er kein weiteres Depot besitzt, heißt es abwarten.

Folge: Die Bank bescheinigt ihm aus dem Verkauf einen Verlust, den er in den nächsten Jahren mit Aktiengewinnen verrechnen kann.

Beispiel 2: Maria Katten erzielt aus dem Verkauf eines Aktienpakets 5.000 Euro Verlust. Da sie bei einer anderen Bank aus dem Verkauf von Aktien einen Gewinn in Höhe von 10.000 Euro erzielt hat, macht es Sinn, bis spätestens 15. Dezember bei der Bank mit den Verlusten eine Verlustbescheinigung zu beantragen.

Folge: Füllt Maria K. in der Steuererklärung die Anlage KAP aus und legt dem Finanzamt die Bescheinigung vor, verrechnet es Gewinne und Verluste und erstattet die einbehaltene Abgeltungsteuer für 5.000 Euro.

Verlustverrechnung bei Ehegatten – Variante 1

Haben Ehegatten jeweils eigene Aktiendepots bei verschiedenen Banken und ein Ehegatte erzielt Verluste aus Aktienverkäufen und der andere Ehegatte Aktiengewinne, kann eine steuersparende Saldierung dieser Verluste und Gewinne in der Steuererklärung samt Anlage KAP beantragt werden.

Voraussetzung ist wiederum die Beantragung der Verlustbescheinigung bei der Bank bis spätestens 15. Dezember des betreffenden Steuerjahres.

Verlustverrechnung bei Ehegatten – Variante 2

Ein Steuerprivileg genießen Ehegatten, wenn sie jeweils eigene Aktiendepots bei derselben Bank haben und ein Ehegatte Verluste und der andere Ehegatte Gewinne aus Aktienverkäufen erzielt. Eine steuersparende Saldierung der Verluste und Gewinne kann wie in Variante 1 beschrieben mit der Steuererklärung beantragt werden. Doch hier heißt es Geduld haben. Denn die Erstattung der Abgeltungsteuer erfolgt hier erst im Steuerbescheid des betreffenden Steuerjahres, also frühestens im April/Mai des Folgejahres.

Doch es geht einfacher: Ehegatten können bei der Bank einen Freistellungsauftrag über "null Euro" erteilen. In diesem Fall verrechnet die Bank umgehend die Verluste und Gewinne aus Aktienverkäufen und erstattet die bislang zu viel einbehaltene Abgeltungsteuer. Diese Steuererstattung winkt dadurch also viele Monate vor der Erstattung im Steuerbescheid. Im Freistellungsauftrag finden Ehegatten ein Kästchen zum Ankreuzen mit dieser Möglichkeit.

Wann sollte man Aktien mit Verlust verkaufen?

Verluste begrenzen über Stoppkurse Die Faustregel sind so zehn bis zwanzig Prozent unter dem Kaufpreis. Später, wenn die Aktie steigt, ziehst Du den Stoppkurs nach, damit Du auch noch was von den Gewinnen hast. Reißt die Aktie den Stoppkurs, wird sie verkauft.

Was passiert wenn ich Aktien mit Verlust verkaufe?

Hat man Aktien mit Verlust verkauft, so kann man die Veräußerungsverluste nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen aus dem gleichen Jahr oder den Folgejahren verrechnen. Eine Verlustverrechnung mit Dividenden oder Zinsen ist nicht möglich.

Wann ist der richtige Zeitpunkt Aktien zu verkaufen?

Wenn eine Aktie zu stark gestiegen ist, könnte es auch richtig sein, zu verkaufen. Ein weiterer Grund ist, wenn plötzlich Märkte, in denen ein Unternehmen schwerpunktmäßig tätig ist, wegbrechen, wie zum Beispiel Russland, oder wegzubrechen drohen, wie China.

Wie gehe ich mit Verlusten an der Börse um?

Am wichtigsten ist bei Verlusten, eine selbstkritische Analyse der ursprünglichen Kaufentscheidung vorzunehmen. Dabei gilt es zu untersuchen, ob sich die Fundamentaldaten verschlechtert haben, oder ob die Verluste eher eine Laune der Börse sind.