Wann beginnt die regelmäßige Verjährungsfrist zu laufen?

So verjähren Deine Ansprüche nicht

Wann beginnt die regelmäßige Verjährungsfrist zu laufen?

Dr. Britta Beate Schön
Finanztip-Expertin für Recht

Aktualisiert am 22. Oktober 2021

Das Wichtigste in Kürze

  • Offene Forderungen verjähren in der Regel nach drei Jahren.
  • Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt immer mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Du davon (theoretisch) auch wusstest. Deshalb ist der 31. Dezember der Stichtag.
  • Der schnellste Weg, um noch kurz vor Jahresende die Verjährung zu verhindern, ist das gerichtliche Mahnverfahren.
  • Ein einfaches Mahnschreiben reicht nicht, um die Verjährung zu stoppen.

So gehst Du vor

  • Droht die Verjährung zum Jahresende, kannst Du ohne anwaltliche Hilfe einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen.
  • Du kannst Dich auch an einen Ombudsmann oder eine Schlichtungsstelle wenden. Auf der sicheren Seite bist Du auch, wenn Du Dich einer Mus­ter­fest­stel­lungs­kla­ge anschließt oder rechtzeitig eine Klage einreichst.

Ende Dezember ist normalerweise nicht die Jahreszeit, in der sich Menschen mit Papierkram beschäftigen. Weihnachten, Silvester – da hat man anderes im Kopf. Doch der 31. Dezember ist auch rein rechtlich gesehen ein wichtiger Stichtag. An diesem Datum tritt nämlich die Verjährung für viele Forderungen aus dem alltäglichen Leben ein.

Wann beginnt die Verjährungsfrist üblicherweise?

Schuldet Dir beispielsweise noch jemand Geld seit 2018,  ist Silvester 2021 der allerletzte Tag, an dem Du es zurückfordern kannst. Mit Ablauf des 31. Dezember verfallen auch Ansprüche auf Schadensersatz, etwa wegen eines Unfalls, der vor drei Jahren passiert ist. Der Gesetzgeber hat nämlich festgelegt, dass fast alles irgendwann verjährt.

Im Bürgerlichen Gesetzbuch steht, dass die sogenannte regelmäßige Verjährungsfrist drei Jahre beträgt (§ 195 BGB). Die Frist beginnt immer mit dem Ende des Jahres, in dem

  1. der Anspruch entstanden ist und
  2. der Inhaber davon wusste oder zumindest hätte wissen sollen (§ 199 Abs. 1 BGB).

In vielen Fällen ist es eindeutig, wann ein Anspruch verjährt. Es gibt aber auch Situationen, in denen das nicht so ist. Dazu drei Beispiele:

Späte Rechnung - Du hast am 7. Dezember 2017 in einem Möbelgeschäft zwei Schreibtische für insgesamt 1.200 Euro auf Rechnung gekauft. Die kam allerdings erst im Januar 2018. Aus Versehen hast Du nur die Hälfte des Kaufpreises überwiesen. Im Möbelgeschäft geriet die Angelegenheit in Vergessenheit. Angenommen, dem Geschäft fällt im Oktober 2021 auf, dass noch Geld fehlt: Könnte es die fehlenden 600 Euro von Dir noch einfordern? Nein, der Anspruch ist am 31. Dezember 2020 verjährt. Denn er ist im Jahr 2017 entstanden, und der Inhaber des Geschäfts wusste das ursprünglich auch. Es kommt immer auf das Datum an, an dem der Anspruch entstanden ist – in diesem Fall also, wann die Tische gekauft wurden und nicht, wann Du die Rechnung bekommen hast.

Falschberatung - Eine Anlageberaterin hat ihrem Kunden im Januar 2011 die Beteiligung an einem geschlossenen Fonds vermittelt und ihm dazu auch ein Produktprospekt mitgegeben. Der Fonds musste Insolvenz anmelden. Der Anleger hat viel Geld verloren und verlangt Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung. Entstanden ist der Anspruch im Januar 2011.

Aber wann wusste der Anleger davon, dass die Beratung falsch war? Schon in dem Moment, als die Anlageberaterin ihm den Prospekt über den Fonds in die Hand drückte? Schließlich sind dort alle Risiken der Anlage aufgelistet, auch das sogenannte Totalverlustrisiko. Es hätte ihm auffallen können, dass die Beraterin ihn falsch informiert hat. Oder nach der ersten Jahresabrechnung, wenn er merkt, dass er herbe Verluste erlitten hat?

An diesen Fragen scheiden sich die Gerichte. In Kapitalanlagesachen ist nach der Rechtsprechung für den Beginn der Verjährung zumindest nicht allein die Übergabe des Prospekts entscheidend. Vor allem, wenn der Anleger ihn gar nicht gelesen hat (BGH, Urteil vom 8. Juli 2010, Az. III ZR 249/09; BGH, Urteil vom 22. September 2011, Az. III ZR 186/10). Die Frage der Verjährung ist in solchen Fällen immer eine Entscheidung im Einzelfall.

Prämiensparverträge - Viele Banken und Sparkassen haben in den letzten Jahren die variablen Zinsen bei den Sparverträgen falsch berechnet. Sparer haben deshalb oft Anspruch auf Nachzahlung. Die Kreditinstitute argumentierten bisher, dass die Zinsforderungen jährlich fällig werden und dass deshalb viele Ansprüche ohnehin verjährt seien. Anders urteilte der Bundesgerichtshof: Die Verjährungsfrist für die Ansprüche auf Zinsnachzahlung beginnt erst mit der Beendigung des Sparvertrags (Urteil vom 6. Oktober 2021, Az. XI ZR 234/20). Das bedeutet, dass sehr viele Verbraucher für den gesamten Sparzeitraum eine Zinsanpassung verlangen können. Das betrifft die noch laufenden Verträge und die seit 2018 oder später gekündigten. Wie Du als Prämiensparer am besten vorgehst, erklären wir ausführlich in unserem Ratgeber Prämiensparverträge.

Wann beginnt die regelmäßige Verjährungsfrist zu laufen?

Hermann-Josef Tenhagen

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Welche Höchstfristen gelten bei der Verjährung?

Wenn jemand nichts von seinem Anspruch wusste oder nicht wissen konnte, beginnt die dreijährige Verjährungsfrist erst einmal nicht zu laufen. Damit sich die Abwicklung aber nicht ewig hinzieht, gibt es im Gesetz Höchstfristen. Das bedeutet, dass nach Ablauf dieser Fristen die Ansprüche endgültig verfallen.

Quelle: Finanztip-Recherche, Paragraf 199 BGB (Stand: Oktober 2021)

Damit gilt: Spätestens nach zehn Jahren verjährt ein Anspruch, sofern es sich nicht um Ansprüche wegen Körper-, Gesundheits- und Freiheitsverletzungen handelt. Die Höchstfristen enden jedoch nicht am Jahresende; sie werden taggenau berechnet.

Beispiel: Die fehlerhafte Anlageberatung zum Kauf eines geschlossenen Fonds geschah am 15. Januar 2011. Die zehnjährige Höchstfrist endete damit am 15. Januar 2021. Die Scha­dens­er­satz­an­sprü­che des Anlegers sind mittlerweile verjährt – und zwar unabhängig davon, ob er von der Falschberatung wusste.

Fällt der letzte Tag der Verjährungsfrist auf einen Sonn-, Feier- oder einen Samstag, so verschiebt sich das Ende der Frist auf den folgenden Werktag (§ 193 BGB).

Welche besonderen Verjährungsfristen gibt es im BGB?

Neben der regelmäßigen dreijährigen Frist gibt es wichtige Sonderregeln, die zu einer kürzeren oder längeren Verjährungsdauer führen.

Zwei Jahre bei Sachmängeln - Als Käufer hast Du zwei Jahre Zeit, um vom Verkäufer Nachbesserung zu verlangen, falls Dein Einkauf Mängel aufwies. Die Frist beginnt mit Lieferung der Sachen beziehungsweise in dem Moment, wenn Du den Laden verlässt und die Einkäufe gleich mitnimmst (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB).

Zwei Jahre bei Mängeln nach Werkvertrag - Hast Du zum Beispiel einen Handwerker mit der Wartung oder Reparatur einer Waschmaschine beauftragt, beträgt die Verjährungsfrist ebenfalls zwei Jahre. Die Verjährung beginnt, wenn Du die Arbeiten abgenommen hast (§ 634a Abs. 1 Nr. 1 BGB).

Fünf Jahre bei Baumängeln - Hast Du Deine Immobilie renovieren oder umbauen lassen und sind dabei Baumängel aufgetreten, hast Du fünf Jahre Zeit (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB).

Zehn Jahre bei Grundstücken - Die Verjährungsfrist bei Rechten an einem Grundstück beträgt zehn Jahre (§ 196 BGB). Beispiel: Du hast Dein Baudarlehen zurückgezahlt und willst, dass die Grundschuld zugunsten Deiner Bank aus dem Grundbuch gelöscht wird. In diesem Fall beginnt die Verjährungsfrist mit der Fälligkeit des Anspruches und nicht erst zum Jahresende.

Übersicht zu Verjährungsfristen im BGB

Quelle: Finanztip-Recherche (Stand: Oktober 2021)

Verjährt heißt nicht: Forderung ist erloschen

Was viele nicht wissen: Ist eine Forderung verjährt, erlischt sie nicht automatisch. Verlangt ein Gläubiger von Dir Geld, obwohl die Frist längst abgelaufen ist, musst Du ihm das unbedingt sagen. Nicht zu reagieren, ist keine gute Idee – Du kannst dann trotzdem einen negativen Eintrag bei der Auskunftei Schufa bekommen. Wie Du herausfinden kannst, was dort über Dich gespeichert ist, liest Du in unserem Ratgeber zur Schufa.

Auch ein Gericht wird die Klage Deines Gläubigers bearbeiten und ihm so lange Recht geben, bis Du vorträgst, dass Verjährung eingetreten ist. Tust Du das nicht, bekommt Dein Gläubiger Recht, obwohl die Forderung eigentlich schon verjährt ist.

Verzicht auf die Einrede der Verjährung

Es kann vorkommen, dass sich ein Streit außergerichtlich so lange hinzieht, dass die Verjährung des Anspruchs droht. Die Betroffenen warten vielleicht noch auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs in einem vergleichbaren Fall, oder es sind noch Nachberechnungen nötig, um die genaue Höhe der Forderung zu bestimmen. Auch in den VW-Dieselfällen war unklar, ob die Mängel durch den Rückruf und das Software-Update beseitigt wurden.

In einer solchen Konstellation kann ein sogenannter Verzicht auf die Einrede der Verjährung ein Kompromiss sein. Der Verzicht bedeutet, dass der Schuldner sich auf die an sich eingetretene Verjährung nicht berufen darf. Ihn trifft ein Verbot, die Einrede zu erheben. Wichtig: Die Forderung verjährt nicht später als ohne den Verjährungsverzicht; der Schuldner darf sich bis zum Ende des vereinbarten Zeitraums nur nicht darauf berufen (BGH, Urteil vom 10. November 2020, Az. VI ZR 285/19).

Wie kannst Du die Verjährung verhindern?

Wurde zum Beispiel im Jahr 2018 Dein Flug annulliert, hast Du vielleicht Anspruch auf Ausgleichszahlung. Deine Ansprüche verjähren nach der regelmäßigen deutschen Verjährungsfrist nach drei Jahren, also zum Jahresende 2021. Eine Mahnung oder ein einfaches Schreiben reicht nicht, um die Verjährung aufzuhalten.

Mahnbescheid beantragen

Der schnellste Weg, um noch kurz vor Jahresende die Verjährung zu verhindern, ist ein Mahnverfahren (§ 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB). In Deutschland wird nur noch das automatisierte, zentrale Mahnverfahren verwendet. Das ist günstig und nicht sonderlich aufwendig.

Dazu musst Du einen Mahnbescheid beantragen. Begründen musst Du Deinen Anspruch nicht. Jedes Bundesland hat ein zentrales Mahngericht. Der Online-Mahnantrag ist ein von der Justiz der Bundesländer zur Verfügung gestelltes interaktives Formular, mit dem Du einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids im Internet ausfüllen kannst. Das Tool ermittelt automatisch das zuständige Gericht, welches dann den Mahnbescheid an den Schuldner schickt. Das Online-Formular findest Du auf der Website Online-Mahnantrag.de. Du musst dazu keinen Rechtsanwalt beauftragen.

Nähere Informationen, wie Du einen Mahnbescheid beantragen kannst, findest Du im Ratgeber Mahnverfahren.

Verhandlungen führen

Wenn Du ernsthafte Verhandlungen mit dem Schuldner führst, kann das auch die Verjährung stoppen (§ 203 BGB). Allerdings musst Du beweisen, dass handfest diskutiert und nach einer Lösung gesucht wird. Ein einfaches Schreiben an den Gegner, dass Du „reden“ möchtest, reicht nicht. Verlange sicherheitshalber vom Schuldner eine schriftliche Erklärung, dass für die Zeit der Gespräche die Verjährungsfrist nicht weiterlaufen soll.

Es kann natürlich sein, dass die andere Seite auf ein solches Schreiben nicht reagiert, sondern ganz entspannt das Jahresende abwartet, um das Problem auszusitzen. Zeichnet sich so ein Verlauf ab, solltest Du ein Mahnverfahren oder eine Klage einreichen, um die Verjährung auszuhebeln.

Beschwerde bei der Schlichtungsstelle einreichen

Wer eine Beschwerde bei einer Verbraucherschlichtungsstelle, etwa beim Ombudsmann der Banken oder Ver­si­che­rungen einlegt, braucht die Verjährung ebenfalls nicht zu fürchten. Ein solches Verfahren hemmt die Frist (§ 204 Abs. 1 Ziffer 4 BGB). Ist es beendet, läuft die Verjährungsfrist nach sechs Monaten weiter (§ 204 Abs. 2 BGB).

In unserem Ratgeber Schlichtungsstelle erfährst Du, welche Stellen es für Verbraucher-Beschwerden gibt und wie Du schnell und kostengünstig Dein Recht einfordern kannst. Und damit sogar noch die Verjährung hemmst.

Mus­ter­fest­stel­lungs­kla­ge anschließen

Seit November 2018 können Verbraucherschutzverbände zugunsten von mindestens zehn betroffenen Verbrauchern deren Ansprüche im Rahmen einer Musterklage feststellen lassen (§§ 606ff. ZPO).

Betroffene Verbraucher haben mit der Mus­ter­fest­stel­lungs­kla­ge die Möglichkeit, ihre Ansprüche gegen die beklagte Partei ohne Anwaltszwang zu einem Klageregister anzumelden. Die erfolgreiche Anmeldung bewirkt, dass ihre Ansprüche nicht verjähren, soweit diesen der gleiche Lebenssachverhalt zugrunde liegt wie den Feststellungszielen der Mus­ter­fest­stel­lungs­kla­ge (§ 204 Abs. 1 Nr. 1a BGB). Die Hemmung tritt grundsätzlich bereits mit Erhebung der Mus­ter­fest­stel­lungs­kla­ge durch den Verbraucherschutzverband ein und nicht erst dadurch, dass sich ein Verbraucher wirksam zum Register anmeldet (BGH, Urteil vom 29. Juli 2021, Az. VI ZR 1118/20). Der Begriff Sammelklage ist übrigens juristisch gesehen nicht korrekt.

Die erste Mus­ter­fest­stel­lungs­kla­ge führte der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) zusammen mit dem Autoclub ADAC gegen Volkswagen wegen unzulässiger Ab­schalt­ein­richt­ungen bei Dieselfahrzeugen. Erfolgreich – die Klage endete mit einem Vergleich für alle, die an der Klage teilgenommen hatten.

Derzeit führen einige Verbraucherzentralen Mus­ter­fest­stel­lungs­kla­gen gegen Sparkassen. Dabei geht es um die richtige Berechnung der Zinsen bei Prämiensparverträgen.

Eine Liste mit den derzeit aktuellen Mus­ter­fest­stel­lungs­kla­gen findest Du auf der Website des Bundesamts für Justiz.

Klage einreichen

Mit einer Klage kannst Du die Verjährung ebenfalls verhindern. Ohne rechtlichen Beistand ist das allerdings nicht so einfach, vor dem Amtsgericht allerdings ohne Rechtsanwältin möglich. Die Vorbereitung dauert ein wenig. Du musst alle wichtigen Dokumente in Deinen Händen haben und eine Klage aufsetzen. Darin musst Du Deinen Anspruch begründen. Sobald Deine Klage bei Gericht eintrifft, wird die Verjährung gehemmt. Willst Du mehr als 5.000 Euro einfordern, musst Du zum Landgericht und brauchst deshalb auf jeden Fall einen Rechtsanwalt. Wie Du den richtigen findest, erfährst Du in unserem Ratgeber Anwaltssuche und Anwaltskosten.

Wann beginnt die Verjährungsfrist Beispiel?

Regelmäßige Verjährung nach drei Jahren Regelverjährung berechnet sich gemäß § 199 BGB. Sie beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Beispiel: Ist die Forderung am 25.02.2021 entstanden, begann die Verjährung am 31.12.2021. Bis zum 31.12.2024 ist sie nicht verjährt.

Warum beginnt die regelmäßige Verjährungsfrist erst mit Ablauf des Jahres in dem eine Forderung fällig wurde?

Die Verjährung beginnt demnach nicht sofort mit der Entstehung des Anspruchs, sondern erst am Ende des Kalenderjahres. F hat am 28.01.2017 die Gürtel von H gekauft. Die Verjährungsfrist beginnt am Ende des Jahres, in dem die Gürtel gekauft wurden. Daher beginnt die Verjährungsfrist mit Ablauf des 31.12.2017 zu laufen.

Warum ist bei der regelmäßigen Verjährungsfrist für den verjährungsbeginn ein einheitlicher Zeitpunkt festgelegt worden?

Die Parteien sollen von vornherein wissen, wie lange sie gegeneinander Ansprüche geltend machen können. Eine Neubestimmung der Länge der Verjährungsfristen muss daher insbesondere, aber nicht nur bei vertraglichen Ansprüchen von dem Bestreben geleitet sein, die Dauer der Fristen möglichst einheitlich festzulegen.

Welche Ansprüche verjähren in der regelmäßigen Verjährungsfrist?

Schadensersatzansprüche, die auf der vorsätzlichen Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung beruhen, Herausgabeansprüche aus Eigentum sowie rechtskräftig festgestellte Ansprüche verjähren in dreißig Jahren, § 197 BGB.