Show Was wir für Sie tun können:Beleidigungen, Nötigungen und Bedrohungen sind Straftaten, für deren Bearbeitung wir als Polizei zuständig sind. Fühlen Sie sich von einer oder mehreren Personen bedroht oder belästigt, sollten Sie eine Strafanzeige erstatten. Dies können Sie online oder in unseren Polizeidienststellen vor Ort tun. Nach der Erstattung einer Strafanzeige bekommen Sie eine Anzeigenbestätigung, welche Sie für Ihre persönlichen Unterlagen benötigen. Bitte verständigen Sie uns bei gegenwärtig verübten Straftaten sofort über den Notruf 110! In diesen Fällen liegt eine strafbare Handlung vor:
Es kann sein, dass die Staatsanwaltschaft ein Verfahren trotz Strafantrages dennoch im weiteren Verlauf wegen mangelnden öffentlichen Interesses einstellt. Ihnen eröffnet dies allerdings die Möglichkeit, die Bestrafung des Täters sowie Ihre etwaigen zivilrechtlichen Schmerzens- und/oder Schadensersatzansprüche durch eine Privatklage weiter zu verfolgen. Woran Sie denken sollten:Für die Bearbeitung solcher Strafanzeigen benötigen wir einige Angaben von Ihnen. Notieren Sie sich nach Möglichkeit den exakten Wortlaut. Wenn es Zeugen für die Tat gibt, so benennen Sie diese. Ein Strafantrag ist in diesen Fällen die Voraussetzung für die Privatklage. Wenn Ihre Klage erfolgreich sein soll, müssen Sie zunächst einen Schiedsmann aufsuchen, um dort einen Sühneversuch mit Ihrem Kontrahenten zu erwirken. Sollte dieser erfolglos bleiben, erhalten Sie darüber eine Bescheinigung und können anschließend beim Amtsgericht die Klageerhebung beantragen. Wie geht es weiter?Nachdem Sie Ihre Strafanzeige erstattet haben, gelangt sie zum zuständigen Sachbearbeiter der Kriminalpolizei, welcher diese bei gestelltem Strafantrag bis zur Abgabe an die Staatsanwaltschaft weiter bearbeitet. Sollten Sie Ihre Anzeige online erstattet haben, wird Ihnen durch den Sachbearbeiter ein Strafantragsformular zugeleitet, welches Sie unterschrieben zurücksenden oder bei Ihrer Polizeidienststelle abgeben müssen, da nur durch einen unterschriebenen Strafantrag die Strafverfolgung möglich wird. Hier können Sie den Inhalt des Artikels: Ich wurde bedroht, beleidigt, belästigt als Video in Gebärdensprache ans ehen Verantwortlich:Das könnte Sie auch interessieren
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