Schriftliche einverständniserklärung des nicht anwesenden elternteils vordruck thüringen

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  • Kinderreisepass beantragen / verlängern / aktualisieren

Für Reisen ins Ausland benötigen Kinder bereits ab der Geburt ein eigenes Reisedokument. Für Kinder unter 12 Jahren kann der Kinderreisepass beantragt werden.

  • Kinderreisepässe sind ein Jahr, längstens jedoch bis zum 12. Lebensjahr gültig, je nach Alter des Kindes bei Antragstellung.
  • Die Gültigkeitsdauer kann verlängert werden, wenn sie noch nicht abgelaufen ist.
  • Veränderte Gesichtszüge des Kindes können einen Pass ungültig machen.
  • Kinderreisepässe können aktualisiert werden (z. B. mit einem neuen Lichtbild versehen), auch unabhängig von einer Verlängerung.
  • Ab dem 10. Lebensjahr muss das Kind den Kinderreisepass selbst unterschreiben.
  • Bisher ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre eingetragene Gültigkeit, außer es liegt ein Ungültigkeitsgrund vor.

Der Kinderreisepass reicht nicht überall aus

  • Kindereisepässe sind vollgültige Reisepässe, die im Unterschied zum Reisepass und Express-Reisepass (ePass) kein elektronisches Speichermedium (Chip) enthalten, sodass entsprechend auch keine Fingerabdrücke erfasst werden.
  • In einige Länder kann nur dann visumfrei eingereist werden, wenn der Reisepass ein elektronisches Speichermedium enthält (Chip). Wenn Ihr Kind mit einem Kinderreisepass einreisen möchte, benötigt es daher zusätzlich ein Visum. Erkundigen Sie sich daher bitte unbedingt vorher, ob in Ihrem Reiseland der Kinderreisepass auch ausreichend ist (siehe "Reiseratgeber des Auswärtigen Amtes" unter "Weiterführende Informationen").

Voraussetzungen

  • Das Kind besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit
  • Persönliche Vorsprache ist in jedem Fall erforderlich

    auch der Passbewerber (hier das Kind) muss bei der Antragstellung anwesend sein

  • Der Antrag ist vom gesetzlichen Vertreter zu stellen

    das sind in der Regel beide Elternteile, wenn sie miteinander verheiratet sind.

  • Das Kind ist in Berlin mit einer Wohnung angemeldet

    die Ausstellung erfolgt grundsätzlich für in Berlin mit Hauptwohnung gemeldete Kinder

Erforderliche Unterlagen

  • gültiges Ausweis-Dokument der antragsberechtigten Person/en

    Personalausweis oder Reisepass

  • 1 Aktuelles, biometrisches Passfoto

    • Beachten Sie die Fotomustertafel der Bundesdruckerei. Für den Kinderreisepass sollen grundsätzlich biometrietaugliche Fotos verwendet werden.
    • Bei Kindern bis zum vollendeten 10. Lebensjahr sind bei einigen Fotokriterien Abweichungen zulässig.
    • Gehören Sie als Antragstellerin/Antragsteller einer Religionsgemeinschaft an, die ihren Mitgliedern das Tragen einer Kopfbedeckung vorschreibt, müssen sie bei der erstmaligen Beantragung eine entsprechende Erklärung abgeben.

  • Geburtsurkunde

    bei erstmaliger Ausstellung wird um Vorlage gebeten, wenn das Kind nicht in Berlin geboren wurde

  • ggf. Einverständniserklärung und Personaldokument eines nicht anwesenden gesetzlichen Vertreters

    (unter "Formulare")

    • Soweit beide Elternteile sorgeberechtigt sind, nicht voneinander getrennt leben und ein Elternteil bei der Antragstellung nicht anwesend ist, muss eine schriftliche Einverständniserklärung des nicht anwesenden Elternteils vorgelegt werden. Dessen Ausweis/Reisepass ist zum Abgleich der Unterschrift auf der Einverständniserklärung ebenfalls mitzubringen.
    • Leben Eltern denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, darf nur der Elternteil, bei dem das minderjährige Kind mit Hauptwohnsitz oder alleiniger Wohnung gemeldet ist, den Kinderreisepass beantragen.

  • Staatsangehörigkeitsabfrage

    • Abfrage, ob die bei der antragstellenden Person die deutsche Staatsangehörigkeit besteht bzw. fortbesteht.
    • Das Formular erhalten Sie vor Ort bei der Antragstellung im Bürgeramt.

Formulare

  • Einverständniserklärung des nicht anwesendem Elternteils zum Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses

Gebühren

  • 13,00 Euro: Ausstellung eines Kinderreisepasses
  • 6,00 Euro: Verlängerung mit gleichzeitiger Aktualisierung eines Kinderreisepasses
  • 6,00 Euro: Aktualisierung eines Kinderreisepasses (separat)

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

sofort

Zuständige Behörden

Diese Dienstleistung können Sie bei allen Berliner Bürgerämtern in Anspruch nehmen.


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Wie schreibt man Einverständniserklärung für Reisepass?

Einverständniserklärung.
Einverständniserklärung..
Ich bin damit einverstanden, dass für meine Tochter / meinen Sohn..
Name, Vorname des Kindes..
Frage zur Staatsangehörigkeit: ... .
Name, Vorname der Mutter. ... .
vor Vollendung ihres / seines 18. ... .
Name, Vorname des Vaters. ... .
meinen Personalausweis / Reisepass / Führerschein füge ich bei..

Wie schreibt man eine Vollmacht für kinderreisepass?

Hiermit bevollmächtige ich, Herr/Frau den/die ebenfalls Erziehungsberechtigte(n), Herr/Frau für unser(e) Kind(er) einen Reisepass / Personalausweis zu beantragen. Mein eigener Personalausweis/Reisepass ist zum Unterschriftsvergleich (in Kopie) beigefügt.

Wie schreibe ich eine Vollmacht für den Reisepass?

Somit sollten folgende Inhalte in der Vollmacht stehen:.
Ihr Name mit Adresse, Geburtsdatum..
Name und Anschrift des Bevollmächtigten..
Ort der Stadtverwaltung/Gemeindeverwaltung..
Zweck der Vollmacht für den Reisepass..
Gültigkeit der Vollmacht..
Eigenhändige Unterschrift des Vollmachtgebers..

In welchen Ländern ist der kinderreisepass gültig?

Der Kinderreisepass gilt weltweit in den meisten Ländern (Ausnahmen sind Amerika, Australien und einige afrikanische Länder). Der Kinderreisepass gilt für Kinder bis einschließlich zwölf Jahren. Seit dem 1. Januar 2021 beantragte Kinderreisepässe werden mit einer maximalen Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt.