Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht – VoraussetzungenSie können sich von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen, wenn Sie eine der folgenden Sozialleistungen erhalten: Show
Befreien lassen können sich außerdem:
Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht – Ausnahmen
Wie beantrage ich eine Befreiung?Gerne können Sie Ihren Antrag online ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und mit den erforderlichen Nachweisen an den Beitragsservice schicken. Das Formular erhalten Sie auch bei den zuständigen Behörden der Städte und Gemeinden. Wichtig: Bitte stellen Sie keinen Antrag, wenn der erforderliche Nachweis noch nicht vorliegt. Eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht kann bis zu drei Jahren rückwirkend gewährt werden. Welche Nachweise sind erforderlich?Für die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht eignet sich eine gut lesbare Kopie eines der folgenden Dokumente:
Es ist zwingend notwendig, dass aus den Nachweisen alle der folgenden Voraussetzungen ersichtlich sind:
Bitte senden Sie keine Originaldokumente an den Beitragsservice. Eine Rücksendung von Dokumenten kann nicht garantiert werden. Wann beginnt meine Befreiung?Die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht beginnt mit dem Leistungsbeginn des vorgelegten Nachweises. Zurückliegende Zeiträume können maximal drei Jahre rückwirkend ab Antragsstellung berücksichtigt werden. Wie lange gilt eine Befreiung?Die Dauer einer Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht richtet sich nach der Gültigkeitsdauer des Leistungsbescheides. Ist der Nachweis Ihres Leistungsbescheides unbefristet, wird die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht auf drei Jahre befristet. Sollten Sie nach Ablauf Ihrer Befreiung weiterhin die Voraussetzungen für eine Befreiung erfüllen, stellen Sie bitte mit Hilfe des Online-Formulars einen neuen Antrag. Was muss ich tun, wenn meine Befreiungsvoraussetzungen nicht mehr vorliegen?Einen vorzeitigen Wegfall der Befreiungsvoraussetzungen teilen Sie uns bitte über das Online-Formular mit. Für wen gilt eine Befreiung noch?Wenn Sie von der Rundfunkbeitragspflicht befreit sind, kann sich das auch auf andere Personen in Ihrer Wohnung auswirken.
Wer kann sich von der GEZ befreien lassen?Befreiung vom Rundfunkbeitrag
Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld (Hartz IV). Empfänger von Ausbildungsförderung (BAföG), Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder Ausbildungsgeld (Behinderung > Ausbildungsgeld), die nicht bei den Eltern wohnen.
Wer muss keine GEZ Gebühren zahlen?Wie viele Menschen in Ihrem Haushalt leben, spielt keine Rolle. Sowohl Singles als auch andere Lebens- und Wohngemeinschaften zahlen nur einen Rundfunkbeitrag. Auch Untermieter sind inbegriffen. Wer die Wohnung anmeldet, entscheiden Sie selbst.
Wann ist man von den Rundfunkgebühren befreit?Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht – Voraussetzungen. Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld (einschließlich Leistungen nach § 22 Sozialgesetzbuch (SGB) II) - Befreiungsgrund 403.. Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII (3. ... . Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4.. Ist man mit einem Schwerbehindertenausweis von der GEZ befreit?Vom Rundfunkbeitragspflicht befreit sind schwerbehinderte Menschen, wenn sie vollstationär in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung leben. Für Menschen mit dem Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis besteht der Anspruch, die Rundfunkgebühren auf 5,83 Euro pro Monat reduzieren zu lassen.
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