Rundfunkbeitrag wer ist befreit

Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht – Voraussetzungen

Sie können sich von der Rund­funk­beitrags­pflicht befreien lassen, wenn Sie eine der folgen­den Sozial­leistun­gen erhal­ten:

  • Arbeits­losen­geld II oder Sozial­geld (ein­schließ­lich Leistun­gen nach § 22 Sozial­gesetz­buch (SGB) II) - Be­freiungs­grund 403
  • Hilfe zum Lebens­unter­halt nach dem SGB XII (3. Kapitel) sowie nach dem Bundes­ve­rsorgungs­gesetz (BVG) (§§ 27a oder 27d) - Befreiungs­grund 401
  • Grund­sicherung im Alter und bei Erwerbs­min­derung (4. Kapitel SGB XII) - Befreiungs­grund 402
  • Leistun­gen nach dem Bundes­ausbildungs­förderungs­gesetz (BAföG), Berufs­aus­bildungs­beihilfe, Ausbildungs­geld nach §§ 122ff. SGB III, wenn die Empfänger nicht bei den Eltern wohnen - Befreiungsgründe 405 a, b, c
  • Leistun­gen nach dem Asyl­bewerber­leistungs­gesetz - Befreiungs­grund 404
  • Blinden­hilfe (§ 72 SGB XII sowie nach § 27d BVG) - Befreiungs­grund 410
  • Pflege­geld nach landes­gesetz­lichen Vor­schriften (Landespflegegeldgesetze) - Befreiungs­grund 407
  • Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII (7. Kapitel) oder Hilfe zur Pflege als Leistung der Kriegs­opfer­für­sorge nach dem BVG - Befreiungsgrund 407
  • Pflege­zulagen nach dem Lasten­ausgleichs­gesetz (LAG) (§ 267 Abs. 1) - Befreiungs­grund 408

Befreien lassen können sich außerdem:

  • Personen, denen wegen Pflege­bedürftigkeit ein Frei­betrag zuerkannt wird (§ 267 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe c LAG) - Befreiungsgrund 408
  • Volljährige, die im Rahmen einer Leistungs­gewährung in einer stationären Einrichtung leben (§ 45 SGB VIII) - Befreiungs­grund 409

Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht – Ausnahmen

  • Sie erhalten keine der oben genannten Sozialleistungen, weil Ihre Einkünfte die Bedarfsgrenze überschreiten?
    Dann können Sie eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht als besonderer Härtefall beantragen. Voraussetzung: Ihr Einkommen überschreitet Ihren sozialen Bedarf um weniger als die Höhe des monatlichen Rundfunkbeitrags von 18,36 Euro.

  • Sie verzichten auf eine der oben genannten Sozialleistungen, obwohl Sie einen Anspruch darauf haben?
    Auch in diesem Fall können Sie eine Härtefallbefreiung beantragen.
    Voraussetzung: Eine Sozialleistung wurde bewilligt und Sie haben bei der Sozialbehörde schriftlich darauf verzichtet (§ 46 Abs. 1 SGB I). Neben dem Befreiungsantrag benötigt der Beitragsservice den Bewilligungsbescheid der Sozialbehörde und die Verzichtserklärung.

  • Sie studieren, sind jedoch vom BAföG-Bezug aus­ge­schlossen, weil sie sich beispiels­weise in einem Zweit­studium be­finden oder die Förde­rungs­höchst­dauer über­schritten haben? Unter Um­ständen kommt dann eine Härte­fall­be­freiung in Be­tracht.
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Wie beantrage ich eine Befreiung?

Gerne können Sie Ihren Antrag online ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und mit den erforderlichen Nachweisen an den Beitragsservice schicken. Das Formular erhalten Sie auch bei den zuständigen Behörden der Städte und Gemeinden.

Wichtig: Bitte stellen Sie keinen Antrag, wenn der erforderliche Nachweis noch nicht vorliegt. Eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht kann bis zu drei Jahren rückwirkend gewährt werden.

Welche Nachweise sind erforderlich?

Für die Befreiung von der Rund­funk­bei­trags­pflicht eignet sich eine gut lesbare Kopie eines der fol­gen­den Do­ku­mente:

  • Be­schei­ni­gung der Be­hör­de
  • Be­willigungs­be­scheid

Es ist zwingend not­wendig, dass aus den Nach­weisen alle der folgenden Vo­raus­setzungen er­sichtlich sind:

  • Name des Leistungs­empfängers
  • Welche Leistung gewährt wird
  • Leistungs­zeit­raum

Bitte senden Sie keine Original­do­ku­men­te an den Bei­trags­ser­vice. Eine Rück­sen­dung von Do­ku­men­ten kann nicht ga­ran­tiert werden.

Wann beginnt meine Befreiung?

Die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht beginnt mit dem Leistungsbeginn des vorgelegten Nachweises. Zurückliegende Zeiträume können maximal drei Jahre rückwirkend ab Antragsstellung berücksichtigt werden.

Wie lange gilt eine Befreiung?

Die Dauer einer Befreiung von der Rund­funk­beitrags­pflicht richtet sich nach der Gültig­keits­dauer des Leistungs­bescheides. Ist der Nach­weis Ihres Leistungs­bescheides un­befristet, wird die Be­freiung von der Rund­funk­beitrags­pflicht auf drei Jahre be­fristet.

Sollten Sie nach Ablauf Ihrer Befreiung weiterhin die Voraus­setzungen für eine Befreiung erfüllen, stellen Sie bitte mit Hilfe des Online-Formulars einen neuen Antrag.

Was muss ich tun, wenn meine Befreiungsvoraussetzungen nicht mehr vorliegen?

Einen vor­zeitigen Weg­fall der Befreiungs­voraus­setzungen teilen Sie uns bitte über das Online-Formular mit.

Für wen gilt eine Befreiung noch?

Wenn Sie von der Rundfunkbeitragspflicht befreit sind, kann sich das auch auf andere Personen in Ihrer Wohnung auswirken.

  • Ihr Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner sowie Ihre Kinder bis zum 25. Lebensjahr zahlen keinen zusätzlichen Beitrag, wenn sie mit Ihnen zusammen wohnen.
  • Die Befreiung vom Rundfunkbeitrag gilt auch für weitere volljährige Mitbewohner, wenn deren Einkommen und Vermögen bei der Gewährung der Sozialleistung berücksichtigt wurden.

Wer kann sich von der GEZ befreien lassen?

Befreiung vom Rundfunkbeitrag Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld (Hartz IV). Empfänger von Ausbildungsförderung (BAföG), Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder Ausbildungsgeld (Behinderung > Ausbildungsgeld), die nicht bei den Eltern wohnen.

Wer muss keine GEZ Gebühren zahlen?

Wie viele Menschen in Ihrem Haushalt leben, spielt keine Rolle. Sowohl Singles als auch andere Lebens- und Wohngemeinschaften zahlen nur einen Rundfunkbeitrag. Auch Untermieter sind inbegriffen. Wer die Wohnung anmeldet, entscheiden Sie selbst.

Wann ist man von den Rundfunkgebühren befreit?

Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht – Voraussetzungen.
Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld (einschließlich Leistungen nach § 22 Sozialgesetzbuch (SGB) II) - Befreiungsgrund 403..
Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII (3. ... .
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4..

Ist man mit einem Schwerbehindertenausweis von der GEZ befreit?

Vom Rundfunkbeitragspflicht befreit sind schwerbehinderte Menschen, wenn sie vollstationär in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung leben. Für Menschen mit dem Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis besteht der Anspruch, die Rundfunkgebühren auf 5,83 Euro pro Monat reduzieren zu lassen.