Pflegende angehörige ich kann nicht mehr

Pflegende Angehörige erhalten unter der Nummer 030-20179131 Expertenrat beim Pflegetelefon des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend anonyme und vertrauliche Beratung.

Das Pflegetelefon ist von Montag bis Donnerstag zwischen 9 und 18 Uhr und per E-Mail an zu erreichen. Ergänzt wird das Angebot durch umfangreiche Informationen.


Außerdem gibt es das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit.

Dieses gibt unter der Telefonnummer 030-340 60 66-02 montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen der Pflegeversicherung.

Planen Sie, die Pflege selbst zu übernehmen und wissen noch nicht genau, ob Sie das schaffen?
Mit der Checkliste aus unserem Ratgeber "Pflegefall – was tun?" haben Sie die Möglichkeit besser zu beurteilen, ob Sie die Pflege eines Angehörigen stemmen können oder zusätzliche Hilfe benötigen.

Finanzielle Hilfen

Pflege kostet Geld. Die Pflegekassen bieten diverse Leistungen an, die Sie dort beantragen können. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten von ärztlich verordneter Behandlungspflege. Dazu gehören zum Beispiel das Stellen und die Verabreichung von Medikamenten, das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen u.v.a.m.

Das Sozialamt übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die Hilfe zur Pflege. Fragen Sie nach möglichen Leistungen und Unterstützung.

Darüber hinaus ermöglicht Ihnen ein Schwerbehindertenausweis das Recht auf bestimmte Vergünstigungen, wie zum Beispiel die freie Fahrt für Begleitpersonen in Bus, Bahn oder Taxi. Ihr Ansprechpartner für Fragen rund um die Schwerbehinderung ist das Versorgungsamt.

Auf der Internetseite des niedersächsischen Landesamtes für Soziales finden Sie das für Sie zuständige Amt.

Selbsthilfegruppen

Angehörigenkreise, Behindertenorganisationen und Selbsthilfegruppen bieten einen Ort für intensive Gespräche oder einen Erfahrungsaustausch. Adressen von Gruppen in Ihrer Nähe erfahren Sie zum Beispiel über www.nakos.de oder www.deutsche-alzheimer.de.

In vielen Städten bieten Beratungsstellen, Wohlfahrtsverbände oder Pflegedienste Gesprächskreise an, in den sich pflegende Angehörige austauschen können.

In Nordrhein-Westfalen finden Sie weitere Informationen zur Pflegeselbsthilfe und Ansprechpartner in Ihrer Nähe über die Internetseite des Pflegewegweisers.

Entlastungsbetrag

Mit dem Entlastungsbetrag erstattet die Pflegekasse 125 Euro für anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag. Der Entlastungsbetrag kann für verschiedene Entlastungsangebote eingesetzt werden, wie z.B. Betreuungsangebote, Angebote zur Entlastung der Pflegenden oder Angebote zur Entlastung im Alltag.

Weil nur tatsächlich angefallene Kosten erstattet werden, müssen die Rechnungen gesammelt und bei der Pflegekasse eingereicht werden.

Falls der Entlastungsbetrag nicht vollständig in einem Jahr verbraucht wird, verfällt dieser nicht.

Der Pflegebedürftige kann das Geld noch bis zum 30. Juni des Folgejahres verbrauchen.

Aktueller Hinweis: Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Corona-Epidemie die Frist für nicht in Anspruch genommene Entlastungsleistungen verlängert wurde. Weitere Informationen finden Sie hier.

Wichtig ist: Das Angebot muss anerkannt sein, und dies ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Welche Angebote dabei finanziert werden, wissen die Pflegestützpunkte und die Pflegekasse. In NRW können Sie Angebote in Ihrer Nähe über den Angebotsfinder entdecken.

Außerdem können auch Tages- und Nachtpflege sowie Kurzzeitpflege anteilig über den Entlastungsbetrag finanziert werden. Sie können zusätzlich 40 Prozent des Betrages für Pflegesachleistungen, die Sie eigentlich für die Pflege erhalten, für Betreuungs- und Entlastungsleistungen nutzen.

Kurzzeitpflege

Ist die Pflege vorübergehend zu Hause nicht möglich, trägt die Pflegekasse bei anerkannter Pflegebedürftigkeit Pflegekosten bis zu 1612 € pro Jahr für einen kurzzeitigen Aufenthalt in einer Pflegeeinrichtung.

Ab dem 1. Januar 2022 wird der Betrag um 10 Prozent angehoben.

Verhinderungspflege

Fallen Pflegende für einen begrenzten Zeitraum aus, etwa wegen Krankheit oder Urlaub, finanziert die Pflegeversicherung unter bestimmten Voraussetzungen eine Ersatzpflegekraft entweder im Haushalt des Pflegebedürftigen oder in einer Pflegeeinrichtung.

Pflegekurse

Neben schriftlichen Informationen oder praktischen Demo-Videos bieten Pflegekassen in Zusammenarbeit mit Wohlfahrtsverbänden und professionellen Pflegekräften Angehörigen kostenlose Pflegeschulungen an. Die Pflegekassen sind dazu verpflichtet, Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen mit unentgeltlichen Pflegekursen zu unterstützen. Diese können gemeinsam mit anderen Pflegenden oder individuell zu Hause stattfinden.

Kuren und Urlaub

Einige Kranken- und Pflegekassen finanzieren pflegenden Angehörigen spezielle Kuraufenthalte, bei denen Pflegebedürftige oder behinderte Kinder mitreisen dürfen. Die Krankenkassen müssen bei der Bewilligung von Kuren und Vorsorgeleistungen die besonderen Belastungen pflegender Angehöriger berücksichtigen. Hier finden Sie Beratungsstelle in Ihrer Nähe.

Kostengünstige Urlaubsangebote bieten Wohlfahrtsverbände, spezialisierte Reiseanbieter oder Organisationen der Behindertenhilfe.

Pflegezeit für Beschäftigte

Unter bestimmten Voraussetzungen hat ein Arbeitnehmer, der einen Angehörigen pflegt, für die Dauer von maximal 6 Monaten einen Anspruch auf Pflegezeit. In dieser Zeit bezieht er kein Gehalt, seit Anfang 2015 können Angehörige einen Teil des Lohnverlustes aber mit einem zinslosen Darlehen des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) ausgleichen. Die Nutzung der Pflegezeit ist bis zum 31.März 2022 flexibler gestaltet.

Familienpflegezeit

Beschäftigte, die einen Angehörigen pflegen, können ihre wöchentliche Arbeitszeit für die maximale Dauer von 2 Jahren auf bis zu 15 Stunden pro Woche reduzieren. Hierauf haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch. Einzelheiten erfahren Sie unter: Familienpflegezeit. Auch hier besteht die Möglichkeit, den Lohnverlust über ein zinsloses Darlehen des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) auszugleichen. Die Nutzung der Pflegezeit ist bis zum 31.März 2022 flexibler gestaltet.

Wann ist die Pflege zuhause nicht mehr möglich?

Ist der pflegende Angehörige gesundheitlich nicht mehr in der Lage, die Pflege zu übernehmen, kommt oft nur noch der Wechsel in ein Pflegeheim in Frage. Wenn Intensivpflege notwendig ist. Eine Intensivpflege die zum Teil eine 24-stündige Betreuung benötigt ist häufig nicht mehr im häuslichen Umfeld machbar.

Was tun wenn man mit der Pflege überfordert ist?

Wie Sie mit einer Überforderung umgehen Sprechen Sie mit anderen Angehörigen oder Nachbarn, die Ihnen kurzfristig eine Pause verschaffen können. Nutzen Sie diese Zeit, um ein wenig Distanz zur Pflegesituation zu gewinnen und unternehmen Sie etwas, was Ihnen schon immer Energie gegeben hat.

Bin mit der Pflege meiner Eltern überfordert?

Das Gefühl von Überforderung entsteht meist in der Folge einer andauernden Überlastung. Um das zu verhindern, ist es wichtig deine eigene Gesundheit und deine Gefühle ernst zu nehmen. Denn wenn du gut für dich sorgst, kannst du auch besser für Andere da sein.

Wie lange pflegen Angehörige im Durchschnitt?

Bei Frauen wurde eine durchschnittliche Pflegedauer von 4,9 Jahren und bei Männern eine Pflegedauer von durchschnittlich 3,6 Jahren ermittelt.